Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Vorgehensweise
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Fehlerhafte Bußgeldbescheide: Keine Seltenheit
Die Verkehrsregeln, die in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) oder der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten sind, dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Entsprechend werden Verstöße gegen die Vorschriften mittels Verkehrsüberwachung registriert und anschließend sanktioniert.
Doch trotz aller Routine sind Fehler im Bußgeldbescheid keine Seltenheit. Sowohl die technische als auch menschliche Ebene weisen eine Vielzahl an Fehlerquellen auf: Wurde das Messgerät korrekt geeicht? Hat der Polizist die Laserpistole im vorgeschriebenen Winkel ausgerichtet? Enthält der Bußgeldbescheid Formfehler?
Daher sollten Verkehrsteilnehmer, die einen Bescheid erhalten, diesen immer kritisch betrachten. Bestehen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit, kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid – insbesondere solche mit Fahrverbot – einzulegen. Doch wie geht das? Tipp: Ihre Möglichkeiten für einen Einspruch können Sie durch einen kostenlosen Bußgeldcheck ** prüfen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
Sie können auch gegen einen Bußgeldbescheid inklusive Fahrverbot Einspruch einlegen. Bedenken Sie, dass das Schreiben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen muss.
Das ist nur in Ausnahmefällen möglich und kann im Rahmen einer Gerichtsverhandlung durch den Richter festgelegt werden. Zudem besteht diese Option in aller Regel nur für Ersttäter.
Ein Härtefall liegt vor, wenn der Betroffene in besonderem Maße von seiner Fahrerlaubnis abhängig ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um einen Berufskraftfahrer handelt.
Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt
Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Einspruch sinnvoll?
Nicht in jedem Fall ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, ob mit oder ohne Fahrverbot, berechtigt. Wer keine guten Gründe angeben kann, weshalb es nicht rechtmäßig wäre, gegen ihn Bußgeld und/oder Fahrverbot zu verhängen, hat normalerweise nur wenig Aussichten, dass dem Widerspruch stattgegeben wird.
Gleichzeitig ist es Laien jedoch kaum möglich, alle relevanten Aspekte eines Bußgeldbescheids zu überblicken. Doch besonders Fahrverbote treffen viele Menschen hart, weil sie beruflich oder privat auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, beispielsweise Berufskraftfahrer oder Bewohner ländlicher Gegenden.
Daher ist es in der Regel anzuraten, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung des Bußgeldbescheids zu betrauen. Dieser kann anschließend außerdem eine stichhaltige Begründung ausarbeiten und – sollte der Einspruch abgelehnt werden und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen – seinen Mandanten auch weiterhin begleiten. Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie beispielsweise durch den Bußgeldcheck **.
Mögliche Fehler, die einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot rechtfertigen können, sind bspw. folgende Punkte:
- Der adressierte Betroffene war nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt.
- Das Blitzerfoto ist zur Identifizierung ungeeignet.
- Der Bescheid enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung.
- Die ausführenden Beamten wurden nicht ausreichend geschult.
Vorgehensweise bei einem Einspruch
Nach Erhalt des Bußgeldbescheids ist unbedingt die Einspruchsfrist zu beachten. Diese beginnt normalerweise mit dem Tag der postalischen Zustellung und beträgt zwei Wochen. Ob der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit oder ohne Fahrverbot stattfindet, ist dabei irrelevant.
Lediglich dann, wenn der Empfänger keine Möglichkeit hatte, den Bescheid zur Kenntnis zu nehmen, beispielsweise aufgrund einer Urlaubsreise, gibt es die Möglichkeit, die Einsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Andernfalls wird der Bescheid mit Ablauf der zweiwöchigen Frist rechtskräftig und ein Widerspruch ist nicht mehr zulässig.
Der Einspruch sollte also
- innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids erfolgen,
- schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingereicht werden und
- eine stichhaltige Begründung enthalten.
Es ist auch möglich, nur gegen bestimmte Sanktionen Einspruch einzulegen. Gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot kann also beispielsweise ein Widerspruch auch nur bezüglich des Fahrverbots erfolgen.
Dies kann sinnvoll sein, wenn z. B. die Wiederholungstäterregel fälschlicherweise angewandt wurde. Besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, welche Form des Einspruchs am erfolgversprechendsten ist.
Einspruchsmuster zum Download
Das für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bestimmte Muster steht kostenlos zum Download bereit. Es handelt sich jedoch lediglich um einen Vordruck, der entsprechend angepasst und mit einer stringenten Begründung versehen werden muss!
Beispielstraße 1
12345 MusterstadtBußgeldstelle der Musterstadt
Behördenstraße 1
12345 Musterstadt
Betreff: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot vom [Datum] mit dem Aktenzeichen XYZ
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bescheid mit dem Aktenzeichen XYZ vom [Datum] wird mir der Tatvorwurf ZYX gemacht, der mit einer Geldbuße von [Betrag in Euro] sowie einem Fahrverbot von [einem/zwei/drei] Monat[en] geahndet werden soll.
Gegen [den Bescheid/das angesetzte Fahrverbot] lege ich hiermit frist- und formgerecht Einspruch aus folgenden Gründen ein:
[ausführliche Begründung]
______________________________________________
Musterstadt, den [aktuelles Datum], Unterschrift
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Muster zum Download
Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format:
- Kostenloser Download
- Muster als PDF & Word-Dokument
- Vor Gebrauch überprüfen lassen
Hallo, mein Führerschein ist bulgarisch und in Lüneburg will man ihn mir entziehen, weil ich vorsichtiger (langsamer) gefahren bin. Ich kann auch kein Deutsch, ist das hier in Deutschland normal?