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Warum Datenschutz in der „Cloud“ häufig eine Fehleinschätzung ist

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auslagerungen in die digitale Wolke

Eine Datensicherheit ist in der Cloud nicht garantiert
Eine Datensicherheit ist in der Cloud nicht garantiert

Im Kontext wissenschaftlicher und gesellschaftphilosophischer Abhandlungen wird häufig darauf hingewiesen, dass die Menschheit heutzutage im „Informationszeitalter“ lebt. Diese Behauptung ist sicherlich nicht verkehrt, sind doch nahezu alle Kommunikationsprozesse ins Digitale verlagert.

Die Kehrseite dieser Medaille ist logischerweise die, dass der Datenschutz – vor allem im Internet – als zu wahrendes Gut mitunter kaum gewährleistet werden kann. Dies hat unterschiedliche Gründe: strukturelle Gegebenheiten, kommerzielle und politische Interessen und unterschiedliche Gesetzgeber. Auch der Datenschutz in der Cloud ist dabei nicht weniger problembehaftet als andere Speicherfunktionen.

FAQ: Datenschutz in einer Cloud

Was ist eine Cloud?

Eine Cloud ist ein Rechnernetzwerk, auf dem Daten hochgeladen werden können, sodass diese stets abrufbar sind. Aber sind diese auch mit dem Datenschutz vereinbar?

Was sind die Vorteile einer Cloud?

In einer Cloud lässt sich eine Vielzahl an Informationen speichern, die so von jedem Standort abgerufen werden können. Dadurch sparen Sie Speicherplatz etwa auf Ihrem Laptop und können stets auf die Daten zugreifen, selbst wenn Ihnen ein Gerät abhandenkommt.

Wie steht es mit dem Datenschutz in einer Cloud?

Das hängt maßgeblich vom Betreiber der Cloud ab: Wie geht er mit den Informationen um und wie sind sie geschützt? Außerdem: Wie viele Menschen haben Zugriff auf die Cloud? Mehr dazu hier.

Cloud Computing: Eine Datenbasis, mehrere Zugriffsmöglichkeiten

Der Begriff „cloud“ bedeutet zu Deutsch „Wolke“. Im IT-Bereich ist damit, vereinfacht gesprochen, ein Rechnernetzwerk gemeint. Das bedeutet: Mehrere, unabhängige Geräte können auf denselben Pool an Information zugreifen.

Solches Cloud-Computing findet häufig Anwendung in der digitalen Wirtschaft; der durchschnittliche User dürfte den Begriff von seinem Smartphone oder dem eigenen PC kennen. Bei vielen technischen Endgeräten besteht die Möglichkeit, die eigenen Daten in eine firmeneigene Cloud zu übertragen. Das ist mitunter sehr praktisch – etwa, wenn es zu einem Geräteverlust kam oder Daten mit vielen anderen geteilt werden sollen. Zudem wird so Speicherplatz auf lokalen Geräten gespart. Von Herstellerseite wird häufig dafür geworben, die eigenen Daten so auszulagern. Ob ein Datenschutz in betroffener Cloud gegeben ist, bleibt dabei meist unerwähnt.

Ein Datenschutz ist beim Cloud-Computing schon durch die Vielzahl der Nutzer abgeschwächt
Ein Datenschutz ist beim Cloud-Computing schon durch die Vielzahl der Nutzer abgeschwächt

„Cloud Computing“- Sicherheit und Datenschutz sind nicht automatisch gegeben

Bei den Diskussionen um das Vorhandensein und Nicht-Vorhandensein von Datensicherheit bei sogenanntem „Cloud Computing“ hat sich inzwischen ein Sprichwort etabliert, welches den Kern der Materie trifft:

There is no cloud, only someones elses PC! (Es gibt keine Cloud – es gibt nur die Computer anderer Leute!)

Anstatt also nach einem Datenschutz in einer Cloud zu fragen, muss das Augenmerk auf das betroffene Serversystem gerichtet werden – und natürlich, welche anderen Parteien ebenfalls Zugang zu dem jeweiligen Netzwerk besitzen. Nur weil sich für diese Art des Datentausches ein wohlklingender Name etabliert hat, bedeutet eine Cloud nicht automatisch Datenschutz bzw. Datensicherheit – genauso wenig soll das Cloud-Computing an dieser Stelle grundsätzlich verteufelt werden.

User sollten sich darüber im Klaren sein, dass durch das Benutzen einer Cloud die eigenen Daten ausgelagert werden und dass Dritte mitunter Zugriff auf diese haben könnten. Der Datenschutz einer Cloud hängt ganz konkret vom Betreiber/Hersteller und dessen Handhabe mit Ihren Informationen ab.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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