Mobile und feste Blitzer in Nürnberg: Raserjagd in Mittelfranken
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 18. November 2020
Tempo- und Ampelblitzer in Nürnberg
Nürnberg gehört zu den 15 größten Städten Deutschlands. Da verwundert es wenig, dass täglich unzählige Kraftfahrzeuge die Straßen der mittelfränkischen Stadt passieren, um sich von A nach B zu bewegen.
Zudem liegt die zweitgrößte Stadt in Bayern am Schnittpunkt wichtiger Bundesautobahnen. Daher ist davon auszugehen, dass es täglich zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt. Blitzer in Nürnberg sollen diese aufdecken.
Doch wo stehen in Nürnberg eigentlich Blitzer, die fest installiert sind? Was passiert, nachdem die Radarfalle zugeschnappt und ein Blitzerfoto angefertigt hat? Wie gehen Sie bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
Geblitzt in Nürnberg? Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Blitzer in Nürnberg aktuell: Meldungen
- Weniger Einnahemn durch Blitzer in Bayern: Halten sich Autofahrer endlich an die Temporegeln? - TAG24
- Wegen Corona: Weniger Einnahmen durch Blitzer - BILD
- Blieskastel: Blitzer-Pechvogel sucht Käufer seines Autos - BILD
- Zu viele Raser: Sachse bestellt sich Super-Blitzer in die Einfahrt - BILD
- Ab Juni: Nürnberg darf Blitzer überall aufstellen - Nordbayern.de
Feste Blitzer in Nürnberg: Standorte
Aktuell gibt es sieben feste Blitzer, die in Nürnberg betrieben werden. Deren Standorte haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet:
- Gustav-Adolf-Straße
- Frankenstraße
- Neutorgraben
- Schwabacher Straße
- Rothenburger Straße
- B4 Erlanger Straße
- B4R Maximilianstraße
Neben der fest installierten Blitzersäule kommen in Nürnberg auch mobile Blitzer zur Geschwindigkeitsmessung zum Einsatz. Diese werden in aller Regel von Polizeibeamten betrieben und können überall dort genutzt werden, wo der Einsatz von Blitzern erlaubt ist.
Wichtig: Da mobile Blitzer in Nürnberg vor allem mit einem Überraschungseffekt aufwarten sollen, werden die Standorte vorab in aller Regel nicht bekannt gegeben. Dies ist nur bei einem Blitzmarathon üblich. Über das Radio können Sie aber häufig Informationen über mobile Radaranlagen erhalten.
In Nürnberg vom Blitzer erwischt: Und nun?
Wie geht es eigentlich weiter, nachdem ein Blitzer in Nürnberg einen Raser aufgenommen hat? Zunächst muss die Bußgeldstelle ermitteln, auf wen das jeweilige Kfz zugelassen ist. Wurde die Halterermittlung abgeschlossen, erhält der Betroffene, sofern dieser auch als Fahrer in Frage kommt, einen Anhörungsbogen.
In diesem kann sich der Beschuldigte zur Ordnungswidrigkeit äußern. Im Anschluss erstellt die Behörde einen Bußgeldbescheid, in welchem die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für den Tempoverstoß aufgeführt sind. Akzeptiert der Betroffene diese, indem er das Bußgeld zahlt, gilt das Bußgeldverfahren als abgeschlossen.
Weiterführende Informationen zum Blitzer
Die Kosten für Blitzer sind je nach Verstoß unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen: So gehen Sie vor
Flattert erst einmal ein Bußgeldbescheid ins Haus, weil ein Blitzer in Nürnberg einen Tempoverstoß festgestellt hat, suchen nicht wenige Betroffene nach einer Möglichkeit, die Sanktionen zu umgehen. Vor allem dann, wenn ein Fahrverbot veranschlagt wurde.
Eine Möglichkeit, die Betroffene dann haben, ist es, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser kann beispielsweise erfolgreich verlaufen, wenn der Blitzer in Nürnberg nachweislich eine Fehlmessung produziert hat.
Diese kann anhand des Messprotokolls aufgedeckt werden. Daher empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Akteneinsicht anfordern und erkennt durch sein geschultes Auge, wenn ein Gerät falsche Messwerte geliefert hat.
Wichtig: Ein weiterer Punkt, der einen Einspruch begründet, ist die Verfolgungsverjährung. Diese tritt ein, wenn drei Monate nach dem Tattag kein Bußgeldbescheid erstellt oder Ermittlungsmaßnahmen ergriffen wurden.
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