Richtig Be- und Entladen: Das müssen Sie dazu wissen

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Be- und Entladen

Wie lange darf man zum Be- und Entladen halten?

Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung, aber der Ladevorgang muss zügig und ohne Verzögerung stattfinden, wenn Sie Ihr Auto zum Be- und Entladen abstellen. Wie lange Sie halten dürfen, orientiert sich an der Art und Menge der Ladung. An dieser Stelle erfahren Sie mehr dazu.

Wo darf ich zum Be- und Entladen halten?

Halten und Parken zum Be- und Entladen ist in speziell gekennzeichneten Ladezonen, im eingeschränkten Haltverbot und grundsätzlich überall dort erlaubt, wo es nicht durch Verkehrszeichen oder Halteverbote ausdrücklich untersagt ist. 

Darf man im Halteverbot Be- und Entladen?

Be- und Entladen im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie, wenn Sie den Ladevorgang zügig und ohne Unterbrechung durchführen und der Transport zu Fuß unzumutbar wäre. Das Be- und Entladen ist im absoluten Halteverbot nicht erlaubt, außer Zusatzschilder gestatten es ausdrücklich.

Aktueller Bußgeldkatalog zum Halten

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße30 €eher nicht
... mit Behin­derung35 €eher nicht
unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €eher nicht
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €eher nicht
unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... mit Gefähr­dung70 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung90 €eher nicht
unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €eher nicht
... mit Behin­derung30 €eher nicht
unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €eher nicht
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €eher nicht
nicht platz­sparendes Halten 10 €eher nicht
unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €eher nicht

Bußgeldrechner zum Halten und Parken

Was bedeutet Be- und Entladen? Eine Definition

Wie lange darf man im eingeschränkten Halteverbot zum Be- und Entladen halten?
Wie lange darf man im eingeschränkten Halteverbot zum Be- und Entladen halten?

Das Be- und Entladen ist eine spezielle Art des Haltens, die sich von einfachem Halten und Parken unterscheidet. Es erlaubt Ihnen, Ihr Fahrzeug an bestimmten Stellen länger als drei Minuten abzustellen, um Güter zu verladen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie die Gegenstände aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht über eine längere Strecke von Hand transportieren können. 

Sie müssen dabei jedoch stets bereit sein, das Fahrzeug wegzufahren, falls es den Verkehr behindert. Sie finden die gesetzliche Grundlage zum Be- und Entladen in der StVO. Diese ergibt sich aus § 12, welcher die Vorschriften zum Halten und Parken regelt.

Wie lange darf das Be- und Entladen dauern? Das Be- und Entladen von Fahrzeugen sollte zügig und ohne vermeidbare Verzögerungen erfolgen. Es gibt hierzu keine feste zeitliche Vorgabe, vielmehr orientiert sich die Dauer an der Art und Menge der Ladung sowie an den konkreten Umständen.

Erlaubt sind:

  • Das Entladen eines ganzen Umzugslasters, solange der Vorgang ununterbrochen stattfindet.
  • Das Einladen eines großen, sperrigen Möbelstücks, für das mehrere Handgriffe notwendig sind.
  • Kurze, aktive Ladevorgänge, bei denen Sie handlungsbereit am Fahrzeug bleiben.

Nicht erlaubt sind:

  • Das Verlassen des Fahrzeugs für eine Besorgung, auch wenn es sich nur um ein paar Minuten handelt.
  • Längere, vermeidbare Unterbrechungen während des Ladevorgangs.
  • Ein kurzer Stopp von über drei Minuten, um nur eine einzelne Tasche aus dem Kofferraum zu holen, ohne sofort loszufahren.

Wo darf man zum Be- und Entladen halten?

Wo dürfen Sie Be- und Entladen? Ein verkehrsberuhigter Bereich erlaubt dies, solange Sie niemanden behindern.
Wo dürfen Sie Be- und Entladen? Ein verkehrsberuhigter Bereich erlaubt dies, solange Sie niemanden behindern.

Grundsätzlich ist das Be- und Entladen überall dort erlaubt, wo das Halten gestattet ist. Doch es gibt Ausnahmen und spezielle Regelungen, insbesondere im Bereich von Halteverboten und Sonderflächen.

Einige Bereiche sind speziell für das Be- und Entladen durch ein Schild gekennzeichnet: Das Verkehrszeichen 230  zeigt an, dass das Halten und Parken in diesem Bereich ausschließlich zum Be- und Entladen von Fahrzeugen zulässig ist. Hier müssen Sie den Ladevorgang ohne Verzögerung durchführen und dürfen den Bereich nicht für längere Zeit verlassen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die gängigsten Verkehrsbereiche und die dort geltenden Reglungen:

  • Eingeschränktes Halteverbot: Zum Be- und Entladen dürfen Sie auch länger als drei Minuten halten, aber nur solange das Halten direkt mit dem Verladevorgang zusammenhängt. Sobald keine Ladehandlung mehr erkennbar ist, gilt das Fahrzeug als „geparkt”. Gekennzeichnet ist das eingeschränkte Halteverbot durch das Verkehrszeichen 286.
  • Absolutes Halteverbot (Verkehrszeichen 283): Be- und Entladen ist grundsätzlich verboten – es sei denn, Zusatzschilder lassen explizit Ladetätigkeiten zu. In absoluten Ladezonen ist dies meist nur für gewerbliche Transporte erlaubt.
  • In zweiter Reihe: Das kurze Halten in zweiter Reihe zum Be- und Entladen ist erlaubt, solange Sie dabei niemanden behindern, jederzeit fahrbereit bleiben und das Halten nur wenige Minuten dauert. Sobald der Fahrer das Fahrzeug verlässt oder das Halten länger als drei Minuten dauert, gilt dies als Parken und ist verboten.
  • Auf dem Gehweg: Das Halten auf dem Gehweg zum Be- und Entladen ist grundsätzlich verboten, da es Fußgänger behindert oder gefährdet. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein Verkehrszeichen (z. B. Zeichen 315) das Parken oder Halten auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt oder wenn eine Sondergenehmigung vorliegt.
  • In einer Feuerwehrzufahrt: Zum Be- und Entladen ist das Halten und Parken in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt ist untersagt. Eine Missachtung wird mit hohen Bußgeldern bestraft, da im Notfall jede Sekunde zählt. 
  • Im verkehrsberuhigten Bereich: In verkehrsberuhigten Bereichen (umgangssprachlich auch „Spielstraßen“) dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen parken. Das Halten zum Be- und Entladen ist außerhalb dieser Flächen erlaubt, aber nur, solange Sie den fließenden Verkehr nicht behindern und sich in der unmittelbaren Nähe des Fahrzeugs aufhalten.

Das Be- und Entladen von LKW ist nach laut StVO grundsätzlich überall erlaubt, solange keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen dies ausdrücklich verbieten und Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern. Sie müssen die Ladetätigkeit zügig und ohne unnötige Verzögerung durchführen.

Was muss beim Be- und Entladen beachtet werden?

Wenn Sie beim Be- und Entladen nicht die Straße blockieren, müssen Sie kein Warnblinklicht einschalten.
Wenn Sie beim Be- und Entladen nicht die Straße blockieren, müssen Sie kein Warnblinklicht einschalten.

Damit das Be- und Entladen reibungslos und regelkonform abläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Sicherung des Fahrzeugs: Bevor Sie mit dem Ladevorgang beginnen, müssen Sie das Fahrzeug so sichern, dass es nicht wegrollen, kippen oder umstürzen kann. Nutzen Sie dazu Handbremse, Unterlegkeile und sicheren Stand auf einer geraden Fläche.
  • Einhaltung der zulässigen Werte: Stellen Sie sicher, dass Sie die zulässige Gesamtmasse, Achslast und Stützlast Ihres Fahrzeugs nicht überschreiten. Eine Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann im Falle eines Unfalls weitreichende Konsequenzen haben.
  • Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer: Sorgen Sie dafür, dass Sie beim Be- und Entladen keine anderen Personen oder Verkehrsteilnehmer gefährden oder behindern.
  • Bleiben Sie stets handlungsbereit: Wenn Sie zum Belden und Entladen halten, müssen Sie in ständiger Bereitschaft, das Fahrzeug bei Bedarf wegzufahren. Verlassen Sie Ihr Fahrzeug daher nicht und bleiben Sie in unmittelbarer Nähe.

Den Warnblinker dürfen Sie beim Be- und Entladen nicht einschalten, es sei denn Sie müssen andere Verkehrsteilnehmer vor einer akuten Gefahr warnen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht das Warnblinklicht für bestimmte Gefahrensituationen vor, beispielsweise bei Pannen, Abschleppvorgängen oder Stauenden. Das bloße Be- und Entladen stellt keine Gefahr dar, die den Einsatz des Warnblinkers rechtfertigt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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