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Halten in zweiter Reihe: Wann ist dies erlaubt?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 12. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Zwischenstopp für kleine Besorgungen

Was sagt der Gesetzgeber zum Halten in zweiter Reihe?
Was sagt der Gesetzgeber zum Halten in zweiter Reihe?

Wenn Autofahrer zum Halten die zweite Reihe nutzen, behindern sie dadurch nicht selten andere Verkehrsteilnehmer. So können Autofahrer nicht mehr aus ihrer Parkbucht herausfahren, Radfahrern wird auf dem Fahrradstreifen der Weg blockiert und Fußgänger sind durch die eingeschränkte Sicht bei der Überquerung von Straßen stärker gefährdet. Dennoch ist das Halten dort nicht vollständig verboten.

Doch welche Vorgaben ergeben sich zum Halten in zweiter Reihe aus der StVO? Müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein? Welche Fahrzeuge dürfen die zweite Reihe zum Halten nutzen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen? Und welche Konsequenzen drohen regulären Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Vorschriften halten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Halten in zweiter Reihe

Darf man gemäß StVO in zweiter Reihe halten?

Grundsätzlich ist es erlaubt, zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen in der zweiten Reihe zu halten. Wichtig ist dabei, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden und Autofahrer die Vorgaben zum Halten beachten.

Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe nicht nur halten, sondern auch parken?

Die StVO sieht eine entsprechende Ausnahmeregelung für Taxen vor, damit Fahrgäste aus diesen möglichst problemlos Ein- und Aussteigen können.

Was droht für das unerlaubte Halten in der zweiten Reihe?

Für das verbotswidrige Halten in zweiter Reihe kann ein Bußgeld von mindestens 55 Euro auf Sie zukommen. Ab wann laut Bußgeldkatalog sogar ein Punkt in Flensburg droht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Keine Lust zum Lesen? – Mehr zum Thema “Halten und Parken” im Video

Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Bußgeldkatalog zum Halten in zweiter Reihe

VerstoßBußgeldPunkte
Sie hielten unzulässig in der zweiten Reihe.
55 €
… mit Behinderung
70 €1
… mit Gefährdung
80 €1
… mit Unfallfolge100 €1

Bußgeldrechner zum Halten & Parken

Wer darf in zweiter Reihe halten?

Erlaubt das Gesetz beim Halten in der 2. Reihe den Gang zum Geldautomaten?
Erlaubt das Gesetz beim Halten in der 2. Reihe den Gang zum Geldautomaten?

So manch einem Autofahrer ist nicht auf Anhieb klar, worin der Unterschied zwischen Halten und Parken besteht. Dabei kann gerade dieser Umstand im Verkehrsrecht von großer Bedeutung sein. Denn grundsätzlich ist das Parken in der zweiten Reihe untersagt, wohingegen das Halten in seltenen Ausnahmefällen erlaubt ist. Doch wann ist vom Halten die Rede? In § 12 Abs. 2 StVO heißt es dazu:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Der Fahrer muss also während des Haltens im Auto sitzen bleiben und zugleich ist die Dauer des Vorgangs begrenzt. Durch das Halten in zweiter Reihe können also beispielsweise schnell Personen ein- oder aussteigen oder Gegenstände ein- oder ausgeladen werden. Kurz zum Geldautomaten oder Bäcker darf der Fahrer aber nicht laufen, denn dadurch lässt sich nicht mehr gewährleisten, dass das Fahrzeug ggf. umgehend weggefahren wird. Sie müssen einen guten Grund haben, um für das Halten in zweiter Reihe kein Bußgeld zu kassieren.

Darüber hinaus ist zu verhindern, dass es zu einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern kommt. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn Sie anhalten müssen, um am haltenden Fahrzeug vorbeizufahren. Das Halten in zweiter Reihe kommt daher nur infrage, wenn die Spur breit genug für zwei Fahrzeuge ist.

Welche Sanktionen drohen für das Halten in der zweiten Reihe?

Wann müssen Autofahrer für das Halten in zweiter Reihe mit einem Bußgeld rechnen?
Wann müssen Autofahrer für das Halten in zweiter Reihe mit einem Bußgeld rechnen?

Befolgen Verkehrsteilnehmer nicht die geltenden Verkehrsregeln, müssen diese mit Sanktionen rechnen. Beim Halten in zweiter Reihe handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, weshalb sich die Konsequenzen für diesen Verkehrsverstoß anhand des Bußgeldkatalogs ergeben.

Demnach müssen Autofahrer, die unerlaubt in der zweiten Reihe halten, mindestens mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Abhängig von den Umständen des Verstoßes können aber auch härtere Sanktionen drohen. Geht das Halten beispielsweise mit einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer einher, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor. Bei einer Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und ereignet sich aufgrund des Fehlverhaltens ein Unfall, sind sogar 100 Euro fällig.

Übrigens! Autofahrer, die beim Halten in zweiter Reihe mit dem Warnblinklicht andere Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen wollen, dass Sie gleich wieder weiterfahren, müssen ggf. mit zusätzlichen Sanktionen rechnen. Denn hierbei handelt es sich gemäß § 16 StVO um einen missbräuchlichen Einsatz von Leuchtzeichen. Der Einsatz ist laut Gesetz nämlich ausschließlich in Gefahrensituationen oder beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Der Bußgeldkatalog sieht für ein entsprechendes Fehlverhalten ein Verwarngeld von 5 Euro vor.

Kurz & Knapp zusammengefasst: Halten und Parken in zweiter Reihe

Welche Regeln sieht die StVO zum Halten und Parken in zweiter Reihe vor? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!
Welche Regeln sieht die StVO zum Halten und Parken in zweiter Reihe vor? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Video!

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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3 Kommentare

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  1. Jörg
    Am 12. Juli 2022 um 14:21

    Ordnungswidrigkeit hinhalten und was aus dem Kofferraum entnehmen und abgeben 178.-€ Strafe Mund ein Punkt in Flensburg

  2. Weber R
    Am 4. Mai 2022 um 20:10

    Der Witz ist doch das Taxifahrer im Straßenverkehr machen können was sie wollen und wir als Lieferanten nur Bußgeldbescheide bekommen wir sind Dienstleister und die Taxifahrer auch wo ist da die Gerechtigkeit

  3. Frank
    Am 12. Dezember 2021 um 17:15

    Guten Tag, der Unterschied zwischen halten und parken ist klar. Völlig unklar ist allerdings dass man zum be und entladen und ein und aussteigen in zweiter Reihe lt. Ihren angaben halten darf, aber man mit Gebühren von 55 Euro belegt wird, wenn man unzulässig in der zweiten Reihe hält.. Nur ist weder im gesetzestext noch im bussgeldkatalog beschrieben, was unzulässig ist. Kann das mal jemand aufklären? Ich darf halten, aber nicht unzulässig?? Sehr lustig. Ähnlich wie die Novelle Autofahrer haltet Abstand zu Radfahrern, aber Radfahrer dürfen dir den Spiegel abreisen, wo ist die verhaltnissmassigkeit und die gleichbehandlung.?? Unglaublich

    VG
    Frank

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