Nachbar parkt vor Einfahrt – 9.300 Euro Strafe!
Ein Nachbarschaftsstreit über das Parken vor einer Grundstückseinfahrt führt für die eine Partei zu einer Vertragsstrafe von 9.300 Euro. Wie es dazu kommen konnte und was das Oberlandesgericht Dresden konkret entschieden hat, lesen Sie hier.