Ausscheren zum Überholen: Darauf müssen Sie achten

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Ausscheren zum Überholen

Was bedeutet Ausscheren?

Ausscheren bezeichnet im Straßenverkehr das Verlassen der eigenen Fahrspur nach links, um einen Überholvorgang einzuleiten oder an einem Hindernis vorbeizufahren.

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Gemäß § 5 StVO ist die wichtigste Voraussetzung, dass jede Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Zudem muss der Fahrer das Manöver rechtzeitig durch Blinken ankündigen und sich mittels Spiegel- und Schulterblick vergewissern, dass die Bahn frei ist.

Worauf achten Fahrprüfer beim Ausscheren besonders?

Prüfer kontrollieren bei der praktischen Fahrprüfung die korrekte Verkehrsbeobachtung in der Reihenfolge Innenspiegel, Außenspiegel und zwingend der Schulterblick („Toter Winkel“). Ein fehlender Schulterblick oder das hektische Reißen am Lenkrad ohne vorherige Absicherung werden in aller Regel als schwere Fehler gewertet.

Ausscheren im Straßenverkehr: Vorgaben laut StVO

Was heißt ausscheren im Straßenverkehr?
Was heißt ausscheren im Straßenverkehr?

Das Überholen gehört zu den gefährlichsten Manövern im Straßenverkehr. Besonders der Moment des Ausscherens – also der Wechsel von der eigenen Spur auf die Überholspur – ist kritisch. Ein einziger unaufmerksamer Moment oder ein vergessener Blick in den Spiegel kann schwere Unfälle verursachen.

Das Ausscheren ist in § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. In Absatz 4 wird klar definiert:

Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. […]

Das bedeutet: Wenn Sie zum Überholen ansetzen wollen, müssen Sie sich absolut sicher sein, dass sich von hinten kein Fahrzeug nähert, das Sie durch Ihr Manöver zum starken Bremsen oder Ausweichen zwingen würden.

Sicher nach links ausscheren: So gehen Sie vor

Vor dem Ausscheren müssen Sie den nachfolgenden Verkehr genau beobachten.
Vor dem Ausscheren müssen Sie den nachfolgenden Verkehr genau beobachten.

Um ein sicheres Ausscheren zu garantieren, sollten Sie dabei die nachfolgenden Schritte beherzigen:

  • Verkehr beobachten: Werfen Sie einen Blick in den Innen- und Außenspiegel. Ist die linke Spur frei? Nähert sich jemand mit hoher Geschwindigkeit?
  • Blinken: Setzen Sie den Blinker links rechtzeitig, bevor Sie lenken. Das zeigt anderen Verkehrsteilnehmern Ihre Absicht zum Spurwechsel an.
  • Schulterblick: Drehen Sie den Kopf kurz nach links, um den „Toten Winkel“ zu überprüfen. Ein Fahrzeug direkt neben Ihnen sehen Sie oft nicht im Spiegel.
  • Ausscheren: Wechseln Sie zügig, aber ohne hektisches Reißen am Lenkrad, auf die Überholspur.

Fehler beim Ausscheren: Wann Bußgelder drohen können

Wer beim Ausscheren Fehler macht, riskiert nicht nur Blechschäden, sondern auch Bußgelder und Punkte in Flensburg. Eine Zusammenfassung der möglichen Sanktionen für Fehler beim Ausscheren während des Überholvorgangs können Sie unserer Tabelle entnehmen:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Nach dem Über­holen beim Einord­nen einen Über­holten behindert20 €eher nicht
Beim Über­holen
... Seitenab­stand nicht einge­halten30 €eher nicht
... Geschwindig­keit erhöht30 €eher nicht
... nicht wesent­lich schnel­ler gewesen als der zu Über­holende80 €1Hier prüfen **
... nicht wesent­lich schnel­ler gewesen als der zu Über­holende mit Sach­beschädigung.120 €1Hier prüfen **
... den nachfol­genden Verkehr ge­fährdet80 €1Hier prüfen **
Überholen auf der rech­ten Spur
... innerorts30 €eher nicht
... innerorts mit Sach­beschädigung35 €eher nicht
... außerorts100 €1Hier prüfen **
... außerorts mit Ge­fährdung anderer120 €1Hier prüfen **
... außerorts mit Sach­beschädigung145 €1Hier prüfen **
Überholen unter Nicht­beachten von Verkehrs­zeichen (VZ 276, 277)70 €1Hier prüfen **
Überholen
...am Fußgängerübergang...am Fußgän­ger­übergang80 €1Hier prüfen **
... bei unklarer Ver­kehrslage100 €1Hier prüfen **
... bei unklarer Ver­kehrslage und Überhol­verbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297)150 €1Hier prüfen **
... bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holver­bot mit Ge­fährdung250 €21 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tat­be­gehung Geld­strafe, Führer­schein­ent­zug und Freiheits­strafe bis 5 Jah­re ge­mäß § 315c StGB mög­lichHier prüfen **
... bei unkla­rer Ver­kehrslage und Über­holverbot mit Sach­beschädigung300 €21 Monat1 MHier prüfen **

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Wann der Überholvorgang verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.
Wann der Überholvorgang verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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