Ausscheren zum Überholen: Darauf müssen Sie achten
Letzte Aktualisierung am: 21. Januar 2026
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FAQ: Ausscheren zum Überholen
Ausscheren bezeichnet im Straßenverkehr das Verlassen der eigenen Fahrspur nach links, um einen Überholvorgang einzuleiten oder an einem Hindernis vorbeizufahren.
Gemäß § 5 StVO ist die wichtigste Voraussetzung, dass jede Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Zudem muss der Fahrer das Manöver rechtzeitig durch Blinken ankündigen und sich mittels Spiegel- und Schulterblick vergewissern, dass die Bahn frei ist.
Prüfer kontrollieren bei der praktischen Fahrprüfung die korrekte Verkehrsbeobachtung in der Reihenfolge Innenspiegel, Außenspiegel und zwingend der Schulterblick („Toter Winkel“). Ein fehlender Schulterblick oder das hektische Reißen am Lenkrad ohne vorherige Absicherung werden in aller Regel als schwere Fehler gewertet.
Inhaltsverzeichnis:
Ausscheren im Straßenverkehr: Vorgaben laut StVO

Das Überholen gehört zu den gefährlichsten Manövern im Straßenverkehr. Besonders der Moment des Ausscherens – also der Wechsel von der eigenen Spur auf die Überholspur – ist kritisch. Ein einziger unaufmerksamer Moment oder ein vergessener Blick in den Spiegel kann schwere Unfälle verursachen.
Das Ausscheren ist in § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. In Absatz 4 wird klar definiert:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. […]
Das bedeutet: Wenn Sie zum Überholen ansetzen wollen, müssen Sie sich absolut sicher sein, dass sich von hinten kein Fahrzeug nähert, das Sie durch Ihr Manöver zum starken Bremsen oder Ausweichen zwingen würden.
Sicher nach links ausscheren: So gehen Sie vor

Um ein sicheres Ausscheren zu garantieren, sollten Sie dabei die nachfolgenden Schritte beherzigen:
- Verkehr beobachten: Werfen Sie einen Blick in den Innen- und Außenspiegel. Ist die linke Spur frei? Nähert sich jemand mit hoher Geschwindigkeit?
- Blinken: Setzen Sie den Blinker links rechtzeitig, bevor Sie lenken. Das zeigt anderen Verkehrsteilnehmern Ihre Absicht zum Spurwechsel an.
- Schulterblick: Drehen Sie den Kopf kurz nach links, um den „Toten Winkel“ zu überprüfen. Ein Fahrzeug direkt neben Ihnen sehen Sie oft nicht im Spiegel.
- Ausscheren: Wechseln Sie zügig, aber ohne hektisches Reißen am Lenkrad, auf die Überholspur.
Fehler beim Ausscheren: Wann Bußgelder drohen können
Wer beim Ausscheren Fehler macht, riskiert nicht nur Blechschäden, sondern auch Bußgelder und Punkte in Flensburg. Eine Zusammenfassung der möglichen Sanktionen für Fehler beim Ausscheren während des Überholvorgangs können Sie unserer Tabelle entnehmen:
| Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert | 20 € | eher nicht | ||
| Beim Überholen | ||||
| ... Seitenabstand nicht eingehalten | 30 € | eher nicht | ||
| ... Geschwindigkeit erhöht | 30 € | eher nicht | ||
| ... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende mit Sachbeschädigung. | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... den nachfolgenden Verkehr gefährdet | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Überholen auf der rechten Spur | ||||
| ... innerorts | 30 € | eher nicht | ||
| ... innerorts mit Sachbeschädigung | 35 € | eher nicht | ||
| ... außerorts | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... außerorts mit Gefährdung anderer | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... außerorts mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| Überholen | ||||
| ...am Fußgängerübergang...am Fußgängerübergang | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297) | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
| ... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich | Hier prüfen ** |
| ... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |

