Auslandsschadenschutz: Ist die Versicherung sinnvoll?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn es im Ausland zu einem unverschuldeten Unfall kommt
Für viele Deutsche ist der alljährliche Sommerurlaub die schönste Zeit im Jahr: Endlich den Alltag für ein paar Tage oder Wochen hinter sich lassen, den Stress vergessen und Sonne oder Berge genießen. Für fast die Hälfte der Deutschen darf auch das eigene Kfz im Urlaub nicht fehlen.
Laut einer Studie des Mineralölunternehmens Aral planten im Jahr 2016 rund 85 Prozent der Befragten einen Sommerurlaub, 45 Prozent von ihnen wollten mit dem Auto verreisen. Die Anreise mit dem Pkw war besonders bei Reisen innerhalb von Deutschland beliebt, aber auch 32 Prozent der Reisen in andere Länder Europas sollten mit dem eigenen Kfz bestritten werden.
Der große Vorteil des Verreisens mit dem eigenen Kfz liegt in der Flexibilität. Doch bevor eine Fahrt ins Ausland angetreten wird, sollten sich Fahrzeughalter auch mit dem Versicherungsschutz auseinandersetzen. Im folgenden Ratgeber erklären wir, warum es bei einem Unfall im Ausland zu Problemen kommen und wie ein Auslandsschadenschutz für Kfz diese lösen kann.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Auslandsschadenschutz
Als Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert der Auslandsschadenschutz Schäden bei unverschuldeten Unfällen im Ausland.
Fahren Versicherte häufig mit dem Auto ins Ausland, kann dieser Zusatz durchaus sinnvoll sein. Die Schäden werden dann durch die Versicherung so reguliert, als wäre der Unfall in Deutschland geschehen.
Nein, die Mallorca-Police gilt für Mietwagen, die im Ausland gefahren werden, und nicht für das eigene Fahrzeug.
In welchen Fällen springt die Auslandsschadenschutzversicherung ein?
Der Auslandsschadenschutz greift, wenn Fahrer mit einem in Deutschland versicherten Auto im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und dabei Schaden nehmen. Zwar müssen Fahrzeuge auch in den anderen europäischen Staaten über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, welche Schäden des Unfallgegners reguliert. Allerdings liegen die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland oft weit unter dem in Deutschland gültigen Niveau.
Deutsche Kfz-Versicherungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Personenschäden eine Versicherungssumme von mindestens 7,5 Millionen Euro sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden zur Verfügung zu stellen. Eine Auswahl anderer europäischer Länder zeigt, dass dieser Standard von Versicherungen vielerorts nicht gehalten wird:
- Malta: 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden
- Ukraine: 4.000 Euro pro geschädigter Person, 2.000 Euro pro Person für Sachschäden
- Serbien: 1 Million Euro für Personenschäden, 200.000 für Sachschäden
- Moldawien: insgesamt 260.000 Euro für Personenschäden, 51.900 Euro für Sachschäden
Werden Fahrer im Ausland bei einem Unfall geschädigt, werden lediglich die im jeweiligen Land gültigen Versicherungssummen für die Schadenregulierung angesetzt – auch wenn die eigentliche Schadensumme weit darüber liegt. Abhilfe schafft der Auslandsschadenschutz. Die Versicherung übernimmt den Schaden so, als sei der Unfallgegner in Deutschland versichert. Gut zu wissen: Springt der Auslandsschadenschutz ein, führt dies nicht dazu, dass sich die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung verschlechtert.
Für wen ist eine Kfz-Versicherung mit Auslandsschadenschutz sinnvoll?
Nun mögen sich viele Fahrzeughalter die folgende Frage stellen: „Ist eine mit dem Auslandsschadenschutz versehene Versicherung überhaupt sinnvoll für mich?“ Grundsätzlich ist hierbei natürlich zu beachten, welche Fahrten sie vorwiegend mit ihrem Auto unternehmen.
Ist abzusehen, dass Fahrzeughalter in der Zukunft nicht mit dem Kfz ins Ausland fahren werden, wird der zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließende Schutz nicht nötig. Wer allerdings häufig mit dem eigenen Pkw im Ausland unterwegs ist, für den lohnt sich der Auslandsschadenschutz der Kfz-Versicherung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich dabei um Länder handelt, in denen die Deckungssummen der Kfz-Versicherung weit unter dem in Deutschland gültigen Niveau liegen.
Guten Tag,
worauf bezieht sich Ihre Aussage, daß bei Inanspruchnahme des Auslandsschadenschutzes keine Rückstufung im Schadenfreiheitrabatt folgt? Ist das gesetzlich geregelt?
Danke und viele Grüße
Reinhard S
Hallo, zunächst vielen Dank für die Informationen.
Also zusammengefasst würde meine Versicherung im Fall der Fälle für mich in Vorkasse gehen und sich das Geld von dem Verursacher wiederholen ?
Muss ich in diesem Falle dann auch meine Selbstbeteiligung abziehen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo J.M.,
wenden Sie sich mit diesen Anliegen an Ihre Versicherung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org