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Ist eine Tierversicherung für Katze, Hund und Pferd sinnvoll?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Tierversicherungen in Deutschland

Eine Tierversicherung kann Sie im Ernstfall finanziell entlasten.
Eine Tierversicherung kann Sie im Ernstfall finanziell entlasten.

Nicht umsonst gibt es das Sprichwort „Der Hund ist der beste Freund des Menschen“: Die Beziehung zwischen Besitzer und Vierbeiner kann mitunter sehr innig werden. Das Tier dient dabei als Motivation für Bewegung, Zuhörer oder auch zum Kuscheln.

Doch nicht nur Hunde sind als Haustiere sehr beliebt. Auch Kaninchen oder Katzen gehören teilweise zur Familie. Doch nicht immer läuft alles nach Plan: Haustiere können Schäden anrichten, indem sie beispielsweise etwas herunterreißen oder zerkratzen.

In diesem Fall muss der Halter für den entstandenen Schaden haften. Eine Tierversicherung kann hier einspringen und die Angelegenheit regeln. Doch wann sind Tierversicherungen eigentlich notwendig? Welche Modelle gibt es? In unserem Ratgeber informieren wir Sie umfassend zur Tierversicherung für Ihre Vierbeiner.

Mit dem Tierversicherung-Vergleich zur passenden Haustierversicherung

FAQ: Tierversicherung

Welche Art von Tierversicherung gibt es?

Sie können sowohl Krankenversicherungen als auch Haftpflichtversicherung für Tiere abschließen.

Besteht eine Versicherungspflicht für Tiere?

Einige Bundesländer schreiben eine Hundehaftpflicht vor. Diese kann sich dabei je nach Bundesland auf alle Hunde oder nur auf sogenannte Listenhunde erstrecken.

Worauf gilt es beim Abschluss einer Versicherung zu achten?

Informieren Sie sich darüber, welche Kosten tatsächlich übernommen werden. Umfasst die Krankenversicherung zum Beispiel auch Impfungen oder werden die Kosten für eine OP nach einem Unfall tatsächlich auch vollkommen übernommen?

Weitere Ratgeber zur Tierversicherung

Wann ist eine Haustierversicherung notwendig?

Eine Tierversicherung fürs Kaninchen abzuschließen ist eher unüblich.
Eine Tierversicherung fürs Kaninchen abzuschließen ist eher unüblich.

Versicherungen können in fast allen Bereichen abgeschlossen werden: Während Fußballspieler sogar ihre Beine versichern lassen, gehört die Kfz-Versicherung wohl zu den gängigeren Versicherungsmodellen in Deutschland.

Eine Haftpflicht haben auch viele Menschen, da durch diese verursachte Schäden abgedeckt sind. Doch ist so etwas für ein Tier auch wirklich sinnvoll? Grundsätzlich kann eine Tierversicherung eine lohnende Investition darstellen.

Der Tierhalter haftet nämlich auch für Schäden, welche der Vierbeiner bei Dritten anrichtet. So ist es in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert:

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]

In einigen Bundesländern ist beispielsweise eine Tierversicherung in Form der Haftpflicht für den Hund Pflicht. Dazu im weiteren Verlauf des Textes mehr. Neben der Absicherung im Schadensfall, kann auch eine Krankenversicherung für das Tier abgeschlossen werden.

Tierversicherungen für Katze, Hund und Co. können eine sinnvolle Investition darstellen, um Sie abzusichern, falls es zum Schadensfall kommt. Es empfiehlt sich, mehrere Versicherungsangebote zu vergleichen.

Tierversicherung: Krankenversicherung für die Vierbeiner

Eine Tierversicherung kann, wie bereits erwähnt, auch in Form der Krankenversicherung abgeschlossen werden. Somit sind Sie im Krankheitsfall des Haustiers optimal abgesichert. Denn Tierarztkosten können den Geldbeutel teils schwer belasten.

Daher bieten Versicherungsgesellschaften umfassende Krankenversicherungspakete für Vierbeiner an. Dabei sind vor allem drei Tierarten besonders im Fokus: Hund, Katze und Pferd. Je nach Anbieter werden unterschiedliche Leistungen und Tarife angeboten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kleinen Überblick, wie eine Versicherung für das jeweilige Tier im Krankheitsfall aussehen könnte:

  • Tierversicherung für Hunde: Der Hund kann sich beim Toben schnell einmal verletzen. Auch andere Krankheiten wie Hauttumore, Darmerkrankungen oder Augenleiden können auftreten. Mit einer Krankenversicherung sind die Behandlungskosten in diesen Fällen gedeckt. Die meisten Versicherer bieten dabei einen Tarif an, in welchem eine Jahresobergrenze der Behandlungskosten festgelegt ist. Weiterhin können Sie wählen, wann diese Operationen übernommen werden sollen (nach Unfällen, bei Krankheit usw.). Die monatlichen Beiträge variieren je nach Anbieter und beginnen bei etwa fünf Euro. Je mehr Leistungen enthalten sind, desto höher wird entsprechend die monatliche Zahlung für die Tierversicherung.
  • Tierversicherung für Katzen: Häufig auftretende Krankheiten bei Katzen sind Diabetes, der Katzenschnupfen, Katzenstaupe oder eine Schilddrüsenüberfunktion. Nach Unfällen können Verletzungen zudem dazu führen, dass aufwendige Operationen vonnöten sind, damit das Haustier wieder auf die Beine kommt. Wie bei Hunden gibt es auch hier unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenerstattung. Insgesamt sind die monatlichen Beiträge einer Tierversicherung für Katzen allerdings niedriger als bei Hunden.
  • Tierversicherung fürs Pferd: Pferde können besonders hohe Kosten verursachen. Die Unterbringung in einem Stall, Pflege und Futter können monatlich einen beachtlichen Betrag verschlingen. Auch Operationen für den Gaul sind nicht billig. Mit der Tierversicherung für Pferde können Sie sich für den Ernstfall absichern, allerdings belastet dies den Geldbeutel zusätzlich: Schon für ein Basis-Schutzpaket fallen circa 15 Euro monatlich an.
Möchten Sie eine Tierversicherung abschließen, sollten Sie unbedingt darauf achten, welche Leistungen in dem gewählten Paket enthalten sind. Die günstigeren Tarife umfassen meist nur Verletzungen nach Unfällen. Und die Kostenerstattung beträgt nicht immer 100 Prozent. Bei der Suche nach einer passenden Hundekrankenversicherung sollten Sie sich also die nötige Zeit nehmen zu überlegen, welche Leistungen enthalten sein sollen und welche monatliche Zahlung finanziell für Sie möglich ist.

Tierversicherung: Haftpflicht kann vor Kosten schützen

Eine Tierversicherung für den Hund ist in vielen Bundesländern Pflicht.
Eine Tierversicherung für den Hund ist in vielen Bundesländern Pflicht.

Neben der Abdeckung von Kosten im Krankheitsfall ist es für den Tierhalter auch wichtig, sich abzusichern, falls das Tier einen Schaden bei Dritten anrichtet. So kann beim Spielen schnell ein Tisch umgerissen werden oder ein nasser Hund springt eine Bekannte im neuen weißen Kleid an.

Weiterhin sind bei einer Tierhaftpflichtversicherung in aller Regel auch Personenschäden abgedeckt. Auch dieses Versicherungsmodell kann für Katzen, Pferde und Hunde abgeschlossen werden. Bei Letzteren ist es in einigen Bundesländern sogar Pflicht.

Eine Tierversicherung bei Schäden kann unterschiedliche Leistungen umfassen. Je nachdem staffelt sich auch der monatlich zu leistende Versicherungsbeitrag. Dabei sind die Beiträge für Pferde fast doppelt so hoch wie jene für Hund und Katze.

Bei einer Hundehaftpflicht können beispielsweise folgende Leistungen abgedeckt werden:

  • Das Tier läuft auf die Straße und verursacht dadurch einen Unfall,
  • der Vierbeiner fällt einen Passanten oder anderen Hund an,
  • Parkett wird zerkratzt, Teppiche werden verunreinigt etc. oder
  • eine läufige Hündin wird trotz entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gedeckt.

Tierversicherung für Hunde: Muss eine Haftpflicht abgeschlossen werden?

Wie bereits angeklungen ist, kann eine Tierversicherung für den Hund bezogen auf verursachte Schäden in einigen Bundesländern Pflicht sein. Hamburg führte diese im Jahr 2007 erstmals ein. Sie gilt für alle Hunderassen.

Weitere Bundesländer, in denen eine Tierversicherungspflicht für Hunde besteht, sind Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (allerdings nur für Welpen und neu erworbene Hunde) und Thüringen.

Einzelne Bundesländer haben eine Versicherungspflicht, die sich auf Kampf- bzw. Listenhunde und auffällige Vierbeiner bezieht. Dies sind: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen (hier aber nur Hunde mit einem Gewicht über 20 kg oder einer Größe über 40 cm und Kampfhunde), Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Generell keine Pflicht, eine Tierversicherung für den Hund abzuschließen, gibt es nur in Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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1 Kommentar

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  1. sara
    Am 30. September 2017 um 11:12

    #warum überfährt man tiere #
    #es sind doch auch nur lebewesen #

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