Restwertgarantie beim Leasing – Müssen Nachzahlungen geleistet werden?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Auto-Leasing mit Restwertgarantie – Das sollten Sie beachten

Müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen, wenn eine Restwertgarantie beim Leasing vereinbart wird?
Müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen, wenn eine Restwertgarantie beim Leasing vereinbart wird?

Das Leasing – also das Mieten eines Fahrzeugs – wurde lange Zeit vor allem von Selbstständigen und Unternehmern bevorzugt. Zum einen kann hierbei der Fuhrpark in regelmäßigen Abständen bequem und einfach ausgetauscht werden. Zum anderen bietet das Leasing finanzielle Vorteile, da sich die monatlichen Ausgaben vollständig steuerlich absetzen lassen.

Obwohl Privatleute nicht von diesen Vorzügen profitieren, wird auch in diesem Bereich das Leasing immer beliebter. Viele bevorzugen die Flexibilität, die es im Gegensatz zur Kfz-Finanzierung bietet und schätzen es, dass sie sich alle zwei, drei oder vier Jahre – je nach Vertragslaufzeit – einen Neuwagen aussuchen können.

Bei der Rückgabe eines geleasten Pkw werden viele unbedarfte Leasingnehmer jedoch von hohen Nachzahlungen überrascht. Diese können durch die sogenannte Restwertgarantie beim Leasing entstehen. Was ist aber eigentlich ein Restwertausgleich? Umfasst der Vertrag beim Leasing immer eine Restwertgarantie? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

FAQ: Restwertgarantie beim Leasing

Wozu dient die Restwertgarantie beim Leasing?

Beim Leasing wird die Nutzungsdauer des Fahrzeugs durch einen Vertrag bestimmt. Bei der Rückgabe kann unter Umständen eine Nachzahlung notwendig sein. Eine Berechnungsmethode orientiert sich dabei am Restwert des Fahrzeugs

Ist das Restwertleasing zulässig?

Der Bundesgerichtshof kam zu dem Urteil, dass das Restwertleasing rechtlich unbedenklich ist. Entsprechende Regelungen müssen allerdings im Vertrag definiert sein.

Warum raten Experten meist vom Restwertleasing ab?

Wird die Nachzahlung mithilfe des Restwertes berechnet, ist dies für die Kunden häufig schwer nachvollziehbar. Transparenter sei hingegen das Kilometerleasing.

Der Unterschied zwischen Kilometer- und Restwertleasing

Im Gegensatz zur Autofinanzierung, wo das Auto nach Zahlung der letzten Monatsrate in Ihren Besitz übergeht, erwerben Sie beim Kfz-Leasing durch die Leasingraten lediglich das Nutzungsrecht am Fahrzeug. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie dieses dann an den Händler oder die Leasinggesellschaft zurückgeben.

Beim Leasing wird zwischen zwei Abrechnungsarten unterschieden, die Auswirkungen darauf haben, welche Nachzahlungen bei Rückgabe des Fahrzeugs anfallen können. Beim Kilometerleasing wird bei Vertragsabschluss eine maximale Kilometerzahl festgelegt, die der Leasingnehmer mit dem Pkw zurücklegen darf. Wird diese überschritten, kann mit Hilfe des Mehrkilometersatzes bestimmt werden, wie viel Geld nachzuzahlen ist.

Beim Restwertleasing hingegen wird geschätzt, wie viel das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit noch wert sein wird. Mit der Restwertgarantie beim Leasing sichern Sie dem Leasinggeber zu, dass der kalkulierte Preis bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs tatsächlich erreicht wird.

Ist dies nicht möglich – ist der Wagen also weniger wert als zuvor geschätzt – muss die Differenz zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Restwert von Ihnen nachgezahlt werden.

Bevor Sie den Leasingvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen – wie zum Beispiel auch einen Autokaufvertrag – genau prüfen. Lesen Sie auch das Kleingedruckte, damit Sie nicht von hohen Nachzahlungen überrascht werden. Wichtig ist vor allem, dass der Restwert für Sie als Leasingnehmer nicht zu hoch angesetzt wird.

Ist die Restwertgarantie beim Leasing rechtens?

Beim Leasing ist eine Restwertgarantie laut Urteil des BGH unbedenklich.
Beim Leasing ist eine Restwertgarantie laut Urteil des BGH unbedenklich.

Im Jahr 2014 setzte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Thema Leasing und Restwertgarantie auseinander.

Zwei Leasingnehmer hatten gegen die Zahlung des Restwertausgleichs geklagt, da die Klausel im Leasingvertrag nicht transparent genug sei. Sie begründeten dies damit, dass dieser nicht zweifelsfrei zu entnehmen sei, dass Nachzahlungen fällig werden könnten, wenn der Restwert zu gering ausfällt.

Laut Urteil des BGH ist eine Restwertgarantie jedoch leasingtypisch und damit rechtlich unbedenklich.

Die einzige Bedingung besteht darin, dass auch juristische Laien die Klausel verstehen können und dass klar daraus hervorgehen muss, dass neben der Zahlung der monatlichen Leasingraten weitere Kosten beim Leasing anfallen können.

Experten raten meist jedoch vom Restwertleasing ab, da es weniger transparent ist als das Kilometerleasing. Bei letzterem können die Kosten für die Nachzahlungen, im Gegensatz zum Restwert, mit Hilfe des Mehrkilometersatzes exakt bestimmt werden.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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