Personalausweis nach Heirat nicht geändert: Droht eine Strafe?
Letzte Aktualisierung am: 3. November 2024
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FAQ: Personalausweis nach Heirat nicht geändert
Hat sich der Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft geändert, muss gemäß Personalausweisgesetz (PAuswG) ein neuer Personalausweis beantragt werden. Denn durch die Namensänderung ist der Personalausweis nicht mehr gültig.
Sie sind dazu verpflichtet, den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beim zuständigen Bürgeramt zu beantragen. In den meisten Fällen ist die Antragstellung auch bereits im Vorfeld möglich, sodass Sie das Dokument direkt nach der Hochzeit abholen können. Sinnvoll etwa, wenn Sie zeitnah in die Flitterwochen reisen wollen.
Lassen Sie Ihren Ausweis nicht ändern, obwohl Sie nach der Hochzeit einen anderen Familiennamen tragen, kann dafür ein Bußgeld drohen. Das PAuswG sieht dafür grundsätzlich eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro vor, wobei die Sanktionen in der Praxis meist zwischen 10 und 80 Euro liegen.
Bußgeldkatalog zum Personalausweis nach der Hochzeit
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Personalausweis nach der Hochzeit nicht unverzüglich geändert | Bis zu 3.000 Euro |
Inhaltsverzeichnis:
Personalausweis nach Heirat nicht geändert: Kann eine Strafe dafür drohen?
In Deutschland gilt für alle Bürger ab dem 16. Geburtstag eine gesetzliche Ausweispflicht. Der Gesetzgeber schreibt ab diesem Zeitpunkt also den Besitz eines gültigen Personalausweises vor. Für die Ausweisinhaber geht dies mit verschiedenen Pflichten einher, so müssen diese die Richtigkeit der Angaben gewährleisten. Erfolgt im Zuge einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Änderung des Familiennamens, führt dies gemäß § 28 PAuswG zur Ungültigkeit des Dokumentes. Denn im Gesetzestext heißt es:
Ein Ausweis ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,
2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind, […].
Wird der Personalausweis nach der Heirat nicht geändert, stellt dies – solange nicht etwa ein Reisepass auf den neuen Namen vorliegt – einen Verstoß gegen die gesetzliche Ausweispflicht dar. Ein solche Fehlverhalten wertet der Gesetzgeber als eine Ordnungswidrigkeit, sodass, wenn der Personalausweis nach der Heirat nicht geändert wird, eine Strafe bzw. ein Bußgeld droht. Gemäß § 32 PAuswG kann sich die Geldsanktion dabei auf bis zu 3.000 Euro belaufen.
Wichtig! Auch wenn der Gesetzgeber grundsätzlich ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro vorsieht, schöpfen die zuständigen Behörden dieses Maximum in der Regel nicht aus. Die Beamten haben nämlich einen gewissen Ermessensspielraum, weshalb ein ungültiger Personalausweis nach einer Heirat in der Praxis üblicherweise eine Geldsanktion zwischen 10 und 80 Euro nach sich zieht.
Personalausweis ändern nach der Hochzeit: Fristen und notwendige Unterlagen
Wird der Personalausweis nach der Heirat nicht geändert, kann als Strafe ein Bußgeld drohen. Wer dies verhindern möchte, sollte sich daher fristgerecht um ein neues Ausweisdokument bemühen. Dabei heißt es, dass der neue Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung zu beantragen ist, wenn im Zuge dessen ein Namenswechsel erfolgte und nicht ggf. noch ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt. Doch was bedeutet „unverzüglich“ nun konkret? Gemäß § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss die Beantragung dabei „ohne schuldhaftes Zögern“ erfolgen.
Um zeitnah einen neuen Personalausweis in den Händen halten zu können, kann es daher sinnvoll sein, sich bereits vor der Heirat beim Bürgeramt um eine Terminbuchung zu bemühen, damit Sie wenige Tage nach der Eheschließung den Antrag stellen können. Alternativ dazu besteht häufig auch die Möglichkeit, den Ausweis bereits im Vorfeld zu beantragen, sodass Sie diesen nach der Namensänderung nur noch abholen müssen. Grundsätzlich sollten Sie eine Bearbeitungszeit von drei bis sechs Wochen einplanen.
Damit die Bearbeitung auch möglichst reibungslos erfolgen kann, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Notwendig sind:
- Alter Personalausweis
- Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt / Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Aktuelles biometrisches Passbild
Bei der Beantragung eines neuen Ausweises fallen Kosten an. Ist der Antragssteller unter 24 Jahren liegen diese laut der Personalausweisgebührenverordnung bei 22,80 Euro, ab 24 Jahren bei 37,00 Euro. Wird der Personalausweis nach der Heirat hingegen nicht geändert, kann die Strafe deutlich teurer ausfallen.
Hallo,
Wie ist es bei einem türkischen pass zum Beispiel wenn ich in der türkei geheiratet habe und gibt es Probleme wenn ich meinen neuen Pass in der türkei ändern lassen möchte gibt es dann Probleme beim Reisen also flughafen pass kontrolle weil ich meinen reisepass nicht geändert habe kann ich trotzdem noch fliegen oder muss ich das alles in Deutschland machen bin in Deutschland geboren türkischer reisepass bin im moment noch in deutschland die beantragung Dauer mindestens 3 monate wurden mir gesagt und mir wäre es lieber in der türkei das alles zu machen ich bedanke mich.