Parken vor einer Eingangstür: Droht ein Bußgeld?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Wenn der Weg in die eigenen vier Wände blockiert wird

Ist das Parken vor einer Eingangstür erlaubt oder verboten?
Ist das Parken vor einer Eingangstür erlaubt oder verboten?

Einen Parkplatz zu finden, kann gerade in einer großen Stadt zu einem echten Glücksfall werden. Immer mehr Parkraum wird zugunsten von Grünflächen oder Radwegen eingespart, sodass es mitunter schwierig ist, einen geeigneten Platz für das Kfz zu finden. Wer am liebsten vor der eigenen Eingangstür parken möchte, hat meist keine Chance. Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie eigentlich einen Parkplatz vor Ihrem Grundstückzugang besitzen, dort aber jemand anderes sein Fahrzeug abgestellt hat.

Zieht das Parken vor der Eingangstür dann ein Bußgeld für denjenigen nach sich? Können Sie den Wagen melden und abschleppen lassen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Parken vor Hauseingängen

Ist das Parken vor der Eingangstür erlaubt?

Handelt es sich um Ihr eigenes Grundstück, können Sie den Eingangsbereich so zu‌parken, wie Sie wollen. Befindet sich die Eingangstür allerdings auf einem Gehweg, ist das Parken dort in aller Regel verboten.

Drohen Sanktionen, wenn Sie vor einer Haustür parken?

Wenn das Parken vor der Eingangstür dazu führt, dass Sie sich einfach auf den Geh‌weg stellen, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von mindestens 55 Euro rechnen. Diese kann bei einer vorliegenden Behin‌derung anderer Verkehrsteilnehmer auf 80 Euro ansteigen. Auch ein Punkt kann beim Parken auf dem Gehweg drohen.

Kann ich für das Parken vor einem Grundstückzugang abgeschleppt werden?

Stellen Sie Ihr Fahrzeug so ab, dass Sie dadurch einen Grundstücksbesitzer den Weg zu seinem Grundstück versperren, kann dieser die Poli‌zei rufen. Die Beamten können dann veranlassen, dass Ihr Wagen abgeschleppt wird.

Bußgeldkatalog zum Parken auf dem Gehweg oder Radweg

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
Auf Geh- oder Radweg geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefährdung80 €1Hier prüfen **
... mit Unfallfolge100 €1Hier prüfen **
... über eine Stunde70 €1Hier prüfen **
... über eine Stunde mit Behin­­derung80 €1Hier prüfen **

Droht für der Parken vor einer Eingangstür ein Bußgeld?

Wenn Sie auf dem Gehweg vor einer Haustür parken, droht Ihnen ein Bußgeld.
Wenn Sie auf dem Gehweg vor einer Haustür parken, droht Ihnen ein Bußgeld.

Das Parken vor der eigenen Haustür ist für viele Kfz-Fahrer das Traumszenario. Gerade wenn sie viele Einkäufe im Auto haben, wollen die meisten Menschen so wenig Strecke wie möglich bis in die eigenen vier Wände zurücklegen müssen.

Zum Ausladen erscheint das Parken vor der Eingangstür dann eine gute Option. Doch Vorsicht: Das ist nur erlaubt, wenn dort tatsächlich ein Parkplatz vorhanden ist. Fahren Sie dafür einfach auf den Gehweg, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie für das unerlaubte Parken auf dem Gehweg mit einer Geldbuße von mindestens 55 Euro rechnen. Stehen Sie dort länger als eine Stunde und behindern dadurch Fußgänger, kann die Geldbuße auf 80 Euro ansteigen.

Wichtig: Wollen Sie als Anwohner möglichst einen Parkplatz vor dem Hauseingang ergattern und dieser befindet sich in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung, können Sie beim zuständigen Bürgeramt einen Bewohnerparkausweis beantragen. Haben Sie diesen an Ihre Windschutzscheibe geklebt, müssen Sie kein Parkticket mehr ziehen und sparen somit eine Menge Kosten. Die Anschaffung von einem Bewohnerparkausweis kostet je nach Stadt etwa 30 Euro.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise

** Anzeige
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,51 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

3 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Caziba H
    Am 20. März 2024 um 10:34

    Guten Morgen, ich versuche mit meinem Nachbarn seit 5 Jahren klar zu kommen, aber kein Erfolg. Er parkt immer von meiner Haustür das ist nicht mit Kinder wagen oder Rollator oder zu Fuß vorbei kommen kann. Ich bin so oft beim Ordnungsam gewesen angerufen, aber die unternehmen nicht. Ich habe vor dem Hauseingang eine Zickzack beantragt ist abgelehnt worden. Ich weiß nicht weiter. Jetzt habe ich eine Anwält angeschaltet mal sehen was passiert.

  2. Michael W
    Am 24. August 2023 um 16:06

    Meine Frage lautet : Darf ich als Mieter einer Wohnung auf einem Parkplatz der sich vor diesem Miethaus befindet ohne Anwohnerparkausweis parken ? Nach den Infos auf dieser Seite darf das nur der Eigentümer das Miethauses, wenn ich richtig verstanden habe.

  3. Grahl
    Am 23. Juli 2021 um 9:45

    Bitte den Bußgeldkatalog, der ab September 2021 in Kraft treten wird, übersenden. Vielen Dank.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar