Radfahrverbot für Grundschüler per Schulordnung? Nein, danke!
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 9. Oktober 2020
Sie wollen ihre eigenen Sprösslinge schützen und gefährden dadurch häufig andere Kinder und Verkehrsteilnehmer – Elterntaxis, die z. B. in zweiter Reihe oder an Bushaltestellen halten. Allgemeines Verkehrschaos vor den Schulen gehört oft leider zum Alltag. Das ruft mitunter die Schulleitung auf den Plan, die aufgrund der Gefahren im Straßenverkehr ein Radfahrverbot für Grundschüler ausspricht. Wie Kinder den Weg zur Schule zurücklegen, ist allerdings Sache der Eltern. Einige Dinge gibt es dabei dennoch zu beachten.
Rechtslage: Kinder im Straßenverkehr
Auch wenn einige Schulordnungen ein Radfahrverbot für Grundschüler beinhalten – wie Kinder ihren Weg zur Schule zurücklegen, bestimmen allein die Eltern. Schulordnungen können nur den inneren Bereich der Schule regeln, nicht aber Angelegenheiten außerhalb des Schulgeländes. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die Schulen dazu ermächtigt, Kindern zu verbieten, mit dem Rad zur Schule zu kommen.
Auch die Fahrradprüfung ist keine zwingende Voraussetzung dafür, dass Schüler ihren Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen dürfen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht keine solche Radfahrprüfung vor – auch nicht für die jüngsten Verkehrsteilnehmer. Auch ein Radfahrverbot für Grundschüler kennt die StVO nicht.
Kinder müssen Selbstständigkeit und Risikobewusstsein entwickeln
Stattdessen sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihr Kind sicher zur Schule und wieder nach Hause kommt. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihr Nachwuchs sicher Radfahren kann und dabei alle Verkehrsregeln beachtet.
Genau hier liegt die Herausforderung. Denn gerade die Jüngsten sind den vielfachen Anforderungen und Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen:
- Sie können Geräuschquellen noch nicht richtig orten und erkennen Gefahren meistens erst sehr spät.
- Jüngere Kinder schaffen es nicht, sich lange auf eine Sache (den Verkehr) zu konzentrieren. Sie lassen sich stattdessen sehr schnell ablenken.
- Kinder müssen erst noch lernen, Geschwindigkeiten und Entfernungen richtig einzuschätzen.
- Ihr Sichtfeld ist enger als das von Erwachsenen.
Auch wenn Kinder angesichts ihrer eingeschränkten Fähigkeiten noch nicht sicher sind – ein Radfahrverbot für Grundschüler ist keine gute Lösung. Stattdessen sollten Eltern ihre Kinder so früh wie möglich mit dem Straßenverkehr vertraut machen – erst zu Fuß und später mit dem Rad. Nur so entwickeln die Kleinen ein Gefahrenbewusstsein und lernen die Verkehrsregeln.
Ab wann Kinder sicher mit dem Fahrrad zur Schule fahren können, hängt dabei einerseits von der jeweiligen Verkehrssituation ab und andererseits von den Fähigkeiten des jeweiligen Kindes.
Tipps für den sicheren Schulweg
Eltern sollten das von der Schule verhängte Radfahrverbot für Grundschüler hinterfragen und sich ausreichend Zeit nehmen, um mit ihren Kindern zu üben, wie sie sicher auf dem Fahrrad zur Schule und wieder nach Hause kommen.
- Eltern, die selbst Rad fahren, merken schnell, was sie ihrem Nachwuchs zutrauen können.
- Zuerst ist es wichtig, dass Kinder lernen, ihr Fahrrad sicher zu beherrschen.
- Danach sollten Eltern mit ihnen gemeinsam das Fahren im Straßenverkehr üben – und zwar immer und immer wieder.
- Auch der Schulweg muss ständig geübt werden.
- Der beste Weg zur Schule zeichnet sich durch möglichst wenig Verkehr und Gefahren aus und umso mehr Ampeln, Zebrastreifen, breiten Rad- und Gehwegen.
Zu guter Letzt: Fragen Sie in Ihrer Schule nach einem Schulwegplan. Mit diesem Hilfsmittel finden Sie leicht den für Ihr Kind sichersten Weg. Prüfen Sie außerdem die Verkehrssicherheit Ihrer Fahrräder. Was dabei wichtig ist, veranschaulicht die folgende Infografik.
Bildnachweise: Fotolia.com/dasharosato (Vorschaubild), Fotolia.com/dasharosato, Fotolia.com/Stephan Dinges, eigene Infografik
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