Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, darüber sind sich die meisten Verkehrsteilnehmer im Klaren. Doch kann der Tatbestand der Fahrerflucht auch erfüllt sein, wenn kein Schaden vorliegt? Hier bekommen Sie detaillierte Infos zur Definition der Fahrerflucht und erfahren, welche Rolle ein ein vorhandener Schaden spielt.
Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Daher gibt es in Deutschland die sogenannte Promillegrenze. Wie hoch sie für einzelne Personengruppen ausfällt und was im Ausland bei Alkohol am Steuer zu beachten ist, lesen Sie hier.
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt. Bei der Beförderungserschleichung handelt sich um eine Straftat, welcher sogar eine Freiheitsstrafe folgen kann. Welche Rechtsgrundlage gilt und wann ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist, erfahren Sie hier.
Fahrerflucht ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Dieser Tatbestand kann für Betroffene ernsthafte verkehrsrechtliche Folgen haben. Doch ab wann kann wirklich von Unfallflucht gesprochen werden? Der vorliegende Ratgeber geht dieser Frage auf den Grund und informiert darüber, ob bei Fahrerflucht immer ein Schaden vorliegt.
Sie sind noch gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, wollen diese aber zeitnah machen. Sie haben sich bei der Fahrerlaubnisbehörde für die Prüfungen angemeldet und hier wird plötzlich eine MPU verlangt? Ist es überhaupt möglich, dass eine MPU-Auflage auch ohne vorhandenen Führerschein verhängt wird? Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr.
Sie haben eine Fahrerflucht beobachtet? Was müssen Sie nun tun? Machen Sie sich selbst strafbar, wenn Sie sich nicht als Zeuge zu erkennen geben? Welche Pflichten Unfallzeugen bei einer Fahrerflucht treffen und wie sie sich selbst strafbar machen, erklären wir Ihnen hier!
Haben Sie eine Fahrerflucht begangen, dann müssen Sie sich strafrechtlich verantworten. Neben der dort angedrohten Haupt- erwartet Verkehrssünder außerdem eine Nebenstrafe. Worin diese bestehen und was sonst zu beachten ist, erklären wir Ihnen hier!
Eine Fahrerflucht ist grundsätzlich kein Kavaliersdelikt, sondern eine Tat nach dem Strafgesetzbuch. Doch wirkt sich diese Straftat auch auf den Versicherungsschutz vom Täter aus? Welche Besonderheiten greifen hier bei den Unfallopfern? In unserem Artikel informieren wir Sie umfassend.
Gerade kleine Parkrempler geschehen im Alltagsstress gerne einmal. Manchmal bemerkt der Fahrer gar nicht, dass er ein andere Fahrzeug gerammt hat. Doch was passiert, wenn eine Fahrerflucht geschah, weil der Täter den Unfall nicht bemerkt hat? Unser Ratgeber klärt auf.