
Fahrrad parken: Wo dürfen Sie Ihren Drahtesel abstellen?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. September 2023
FAQ: Fahrrad abstellen
Ja, grundsätzlich dürfen Sie sowohl auf Gehwegen als auch in Fußgängerzonen Ihr Fahrrad abstellen. Denn das Parken von Fahrrädern zählt zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Beachten Sie allerdings, dass Sie weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindern, wenn Sie Ihr Fahrrad auf dem Gehweg parken. Stellen Sie es deshalb möglichst an den Rand des Gehwegs, z. B. an eine Hauswand oder eine Laterne.
Ja, entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind öffentliche Parkplätze nicht ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten, sondern dürfen auch von anderen Fahrzeugen wie z. B. Fahrrädern in Anspruch genommen werden. Ebenso dürfen Sie Ihr Fahrrad am rechten Fahrbahnrand abstellen. Beachten Sie jedoch, dass alle Fahrzeugführer verpflichtet sind, platzsparend zu parken. Blockieren Sie mit Ihrem einzelnen Fahrrad einen Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein und Ihnen 10 Euro Verwarnungsgeld einbringen.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen kann für Fahrräder kein Parkverbot ausgesprochen werden, auch nicht wenn das Schild von der Kommune selbst aufgestellt wird. Handelt es sich allerdings um ein privates Schild, das Ihnen z. B. verbietet, Ihr Rad an ein Schaufenster zu lehnen oder an einen Gartenzaun anzuschließen, dürfen Sie dieses nicht ignorieren. Hier kann das Abstellen des Fahrrads nämlich als Besitzstörung gelten, welche dem Eigentümer der Sache unter Umständen das Recht einräumt, das Fahrrad zwangsweise zu entfernen.
Inhaltsverzeichnis:
Fahrrad sicher und rechtskonform abstellen

Nicht nur für Autofahrer kann sich die Parkplatzsuche in der Stadt schwierig gestalten. Auch Fahrradfahrer müssen mitunter gut überlegen, wo sie ihr Gefährt abstellen. Schließlich bedarf es dafür nicht nur einer ausreichend großen Fläche, sondern es sollte nach Möglichkeit auch ein festes Objekt vorhanden sein, an dem das Fahrrad angeschlossen werden kann.
Beliebte Abstellplätze sind deshalb zum Beispiel Bäume, Straßenlaternen und Zäune. Aber ist es wirklich erlaubt, das Fahrrad hier zu parken oder gibt es Einschränkungen?
Tatsächlich dürfen Fahrräder auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abgestellt werden, sofern es sich dabei um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Selbst wenn eine Kommune ein offizielles Schild aufstellt, laut dem das Fahrradparken auf einem Gehweg verboten ist, hat dieses keine Gültigkeit, denn es fehlt hier an einer Rechtsgrundlage. Die Bundesgesetze und -verordnungen sehen schlichtweg keine Möglichkeit vor, ein Parkverbot für Fahrräder auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu erlassen. Dies wurde 2004 auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Urteil vom 29.01.2004 – BVerwG 3 C 29.03).
Wollen Sie Ihr Fahrrad auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone parken, sollten Sie ein paar Dinge beachten:
- Ihr Fahrrad darf keine Fußgänger oder Rollstuhlfahrer behindern.
- Sie müssen Ihr Fahrrad platzsparend abstellen.
- Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten sowie Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten.
- Verbietet Ihnen ein privates Schild, Ihr Fahrrad an ein Schaufenster zu lehnen oder einen Zaun anzuschließen, haben Sie dieses zu befolgen. Denn auch wenn der Gehweg eine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, dürfen sich Besitzer angrenzender Sachen (z. B. Läden, Grundstücke) gegen Besitzstörungen wehren.
- Sie dürfen Ihr Fahrrad nur vorübergehend parken. Stellen Sie ein kaputtes Rad ab, das offensichtlich nicht mehr fahrbereit ist, zählt das nicht mehr zum Gemeingebrauch und ist verboten.
Fahrrad auf der Straße oder auf Parkplätzen abstellen: Erlaubt oder nicht?

Eher selten ist der Anblick von Fahrrädern, die am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen geparkt sind. Dabei ist das tatsächlich erlaubt! Denn auch wenn so mancher Autofahrer etwas anderes behaupten mag: Öffentliche Parkplätze sind nicht ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten. Wenn Sie also auf dem Gehweg keinen geeigneten Platz für Ihr Fahrrad finden, dürfen Sie es auch auf der Straße am rechten Fahrbahnrand abstellen – oder eben auf einem gekennzeichneten Parkplatz.
Beachten Sie hierbei jedoch, dass Sie auch als Fahrradfahrer verpflichtet sind, möglichst platzsparend zu parken. Blockieren Sie mit einem einzelnen Fahrrad einen kompletten Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein, weil auf die Weise einfach zu viel ungenutzte Parkfläche übrig bleibt. Anders sieht das aus, wenn Sie mehrere Fahrräder auf der Parkfläche parken, sodass kein Platz verschwendet wird.
Hinweis: Stellen Sie Ihr Fahrrad über Nacht am Fahrbahnrand ab, sollten Sie darauf achten, dass es durchgehend von einer Straßenlaterne beleuchtet wird. Ist das nicht der Fall, müssen Sie selbst für eine Lichtquelle sorgen, denn unbeleuchtet darf kein Fahrzeug auf der Straße geparkt werden.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Da steht ja, dass man der Beleuchtungspflicht nachkommt, wenn das Fahrzeug von einer Strassenlaterne beleuchtet wird. Das ist in Städten fast immer und auch in ländlichen Gemeinden häufig der Fall. Sollte die Stelle, an der geparkt wird, aber nicht von der Strassenbeleuchtung beleuchtet sein, *muss* beim KfZ das sogenannte “Parklicht” eingeschaltet werden. Oder was glauben Sie, wofür das da ist?
Muss ein Fahradfahrer auf einem kostenpflichtigen Parkplatz bezahlen? Darf das Fahrad in einer kostenpflichtigen Tiefgarage auf einem Stellplatz abgestellt werden?
Es muss gezahlt werden für jedes Fahrrad, auch wenn mehrere einen Stellplatz benutzen.
In der kostenpflichtigen Tiefgarage gilt natürlich die AGB. Da wird drin stehen das Fahrzeuge nur auf den markierten Stellplätzen stehen dürfen.
Insofern wäre bei nicht vertragsgemäßen Nutzung auch ein “abschleppen” des Fahrrad in Ordnung. ;-)
Muss ich führ mein Fahrrad ein Parkticket ziehen?
Muss ich für 5 Fahrräder auf einem kostenpflichtigen Parkplatz ein (ist ja nur ein Platz) oder fünf Parktickets ziehen?
Wie und wo soll ich das Ticket anbringen ohne dass es geklaut wird?
Das soll also deutsche Rechtsprechung sein.
Fahrradparken gehört zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen und Parkplätzen, parke ich mein Fahrrad oder das Lastenrad aber auf dem einem Parkplatz blockiere
Ich diesen und es fällt Bußgeld an.
Das widerspricht dem Gemeingebrauch von öffenlichem Raum und ermöglicht Autofahrern das Fahrrad aus der Parklücke zu entfernen.
Th. M.
“…. denn unbeleuchtet darf kein Fahrzeug auf der Straße geparkt werden.”
Ich parke mein Fahrzeug seit 40 Jahren nachts auf der Straße, ohne eine Lichtquelle.
mfg
was für ein Argument.
Hier parken auch seit 40 Jahren die Autos aufgesetzt auf dem Gehweg, obwohl in der StVO steht, dass das verboten ist.