Fahrrad parken: Wo dürfen Sie Ihren Drahtesel abstellen?
Letzte Aktualisierung am: 15. August 2024
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FAQ: Fahrrad parken
Ja, grundsätzlich dürfen Sie sowohl auf Gehwegen als auch in Fußgängerzonen Ihr Fahrrad abstellen. Denn das Parken von Fahrrädern zählt zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Beachten Sie allerdings, dass Sie weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindern, wenn Sie Ihr Fahrrad auf dem Gehweg parken. Stellen Sie es deshalb möglichst an den Rand des Gehwegs, z. B. an eine Hauswand oder eine Laterne.
Ja, entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind öffentliche Parkplätze nicht ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten, sondern dürfen auch von anderen Fahrzeugen wie z. B. Fahrrädern in Anspruch genommen werden. Ebenso dürfen Sie Ihr Fahrrad am rechten Fahrbahnrand abstellen. Beachten Sie jedoch, dass alle Fahrzeugführer verpflichtet sind, platzsparend zu parken. Blockieren Sie mit Ihrem einzelnen Fahrrad einen Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein und Ihnen 10 Euro Verwarnungsgeld einbringen.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen kann für Fahrräder kein Parkverbot ausgesprochen werden, auch nicht wenn das Schild von der Kommune selbst aufgestellt wird. Handelt es sich allerdings um ein privates Schild, das Ihnen z. B. verbietet, Ihr Rad an ein Schaufenster zu lehnen oder an einen Gartenzaun anzuschließen, dürfen Sie dieses nicht ignorieren. Hier kann das Abstellen des Fahrrads nämlich als Besitzstörung gelten, welche dem Besitzer der Sache unter Umständen das Recht einräumt, das Fahrrad zwangsweise zu entfernen.
Inhaltsverzeichnis:
Fahrrad sicher und rechtskonform abstellen
Nicht nur für Autofahrer kann sich die Parkplatzsuche in der Stadt schwierig gestalten. Auch Fahrradfahrer müssen mitunter gut überlegen, wo sie ihr Gefährt abstellen. Schließlich bedarf es dafür nicht nur einer ausreichend großen Fläche, sondern es sollte nach Möglichkeit auch ein festes Objekt vorhanden sein, an dem sie das Fahrrad anschließen können.
Beliebte Abstellplätze sind deshalb zum Beispiel Bäume, Straßenlaternen und Zäune. Aber ist es wirklich erlaubt, das Fahrrad hier zu parken oder gibt es Einschränkungen?
Tatsächlich dürfen Fahrräder auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abgestellt werden, sofern es sich dabei um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Selbst wenn eine Kommune ein offizielles Schild aufstellt, laut dem das Fahrradparken auf einem Gehweg verboten ist, hat dieses keine Gültigkeit, denn es fehlt hier an einer Rechtsgrundlage. Die Bundesgesetze und -verordnungen sehen schlichtweg keine Möglichkeit vor, ein Parkverbot für Fahrräder auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen zu erlassen. Dies wurde 2004 auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Urteil vom 29.01.2004 – BVerwG 3 C 29.03).
Wollen Sie Ihr Fahrrad auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone parken, sollten Sie ein paar Dinge beachten:
- Ihr Fahrrad darf keine Fußgänger oder Rollstuhlfahrer behindern.
- Sie müssen Ihr Fahrrad platzsparend abstellen.
- Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten sowie Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten.
- Verbietet Ihnen ein privates Schild, Ihr Fahrrad an ein Schaufenster zu lehnen oder einen Zaun anzuschließen, müssen Sie dieses befolgen. Denn auch wenn der Gehweg eine öffentliche Verkehrsfläche darstellt, dürfen sich Besitzer angrenzender Objekte (z. B. Läden, Grundstücke) gegen Besitzstörungen wehren.
- Sie dürfen Ihr Fahrrad nur vorübergehend parken. Stellen Sie ein kaputtes Rad ab, das offensichtlich nicht mehr fahrbereit ist, zählt das nicht mehr zum Gemeingebrauch und ist verboten.
Das Fahrrad auf der Straße oder auf Parkplätzen abstellen: Erlaubt oder nicht?
Eher selten ist der Anblick von Fahrrädern, die am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen geparkt sind. Dabei ist das tatsächlich erlaubt! Denn auch wenn so mancher Autofahrer etwas anderes behaupten mag: Öffentliche Parkplätze sind nicht ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten. Wenn Sie also auf dem Gehweg keinen geeigneten Platz für Ihr Fahrrad finden, dürfen Sie es auch auf der Straße am rechten Fahrbahnrand abstellen – oder eben auf einem gekennzeichneten Parkplatz.
Beachten Sie hierbei jedoch, dass Sie auch als Fahrradfahrer möglichst platzsparend parken sollen. Blockieren Sie mit einem einzelnen Fahrrad einen kompletten Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein, weil auf diese Weise einfach zu viel ungenutzte Parkfläche übrig bleibt. Anders sieht es aus, wenn Sie mehrere Fahrräder auf der Parkfläche parken, sodass kein Platz verschwendet wird.
Hinweis: Stellen Sie Ihr Fahrrad über Nacht am Fahrbahnrand ab, sollten Sie darauf achten, dass es durchgehend von einer Straßenlaterne beleuchtet wird. Ist das nicht der Fall, müssen Sie selbst für eine Lichtquelle sorgen, denn unbeleuchtet darf kein Fahrzeug auf der Straße geparkt werden.
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Darf ein Fahrrad auf der Stasse abgestellt erden, obwohl auf dem Gehwag ( ca 2m breit ) genug Platz vorhanden ist .?
Hmmm, da ist für mich immer noch nicht alles klar. Darf ich mein Rad auf einem Supermarktparkplatz auf einen (Auto-)Parkplatz stellen? Häufig sind die wenigen Fahrradständer komplett belegt. Ist so ein Parkplatz öffentlich oder privat?
Zum platzsparenden Parken muss ich mein Rad an das Ende des Parkplatzes stellen (dann passt noch ein kurzes Auto – oder andere Räder – dazu). Jetzt sind aber häufig jeweils 2 Parkplätze hintereinander und viele davon nebeneinander angeordnet – da kann es spannend werden, das Rad wieder wegzubekommen, wenn andere Autos drumherum geparkt werden.
Das klingt im Detail dann schwieriger, als der Einstieg „Fahrrad darf auf Autoparkplatz abgestellt werden“ klang. Trotzdem ein interessantes Thema.
Wo kann ich mein sperriges Dreirad mit der Elektroantrieb (Pedelec) vorschriftsmäßig parken?
Hallo, darf ich meine Fahrräder in einer Tiefgarage abstellen, wenn ich kein Auto besitze?
Ich verstehe diesen Satz nicht so genau:
“Blockieren Sie mit einem einzelnen Fahrrad einen kompletten Pkw-Parkplatz”
Wenn mein (Lasten)rad abstelle blockiere ich doch immer den kompletten Platz – es kann ja kaum jemand ein halbes Auto dort parken? Oder muss ich dann erst einen andern Radfahrer bitten sein Rad mit abzustellen (und dann bitte dazubleiben bis ich fertig bin?)
Ich war neulich tatsächlich in der Situation das es wirklich keinen Platz auf dem Gehweg gab, die Fahrradständer voll waren und ich mein (Lasten)Rad auf einen PKW Platz gestellt habe, ganz an der Seite so das noch für andere Lastenräder (oder andere Zweiräder) Platzgewesen wäre. Was ist passiert – ein PKW hat sich so daneben gequetscht das ich keinen Platz hatte meine Kinder, den Einkauf und mich sicher einzuladen!
Das würde mich auch interessieren, da ich neulich auch in der Situation war. Die Gehwege waren dort so schmal, dass ich mit meinem Rad auf einem Autoparkplatz geparkt habe. Natürlich habe ich damit den Parkplatz für größere Autos blockiert. Aber andere Räder, Motorräder, Smarts oder kleinere Autos hätte noch mit drauf gepasst. Wie groß das Fahrzeug der nächsten Parkplatz suchenden Person sein wird, kann man ja nicht wissen.
Tatsächlich wurde ich dann von einer Person, die angeblich beim Bundesministerium für Verkehr arbeitet, darauf hingewiesen, dass ich als Radfahrer nicht auf Autoparkplätzen parken darf, sondern auf dem Gehweg parken muss. Was nach Recherche so ja scheinbar nicht stimmt: hätte ich auf dem Gehweg geparkt, wären Personen da jedenfalls nicht mehr vorbeigekommen.
Weil anfangs im Text erwähnt, wie verhält es sich denn mit dem Abstellen von Fahrräder in Grünflächen und dem Anschließen an öffentliche Bäume?
Da steht ja, dass man der Beleuchtungspflicht nachkommt, wenn das Fahrzeug von einer Strassenlaterne beleuchtet wird. Das ist in Städten fast immer und auch in ländlichen Gemeinden häufig der Fall. Sollte die Stelle, an der geparkt wird, aber nicht von der Strassenbeleuchtung beleuchtet sein, *muss* beim KfZ das sogenannte “Parklicht” eingeschaltet werden. Oder was glauben Sie, wofür das da ist?
Das gibt es ja auch unter einer Laterne die sogar gerade leuchtet. Dafür gibt es diesen Weiß-Roten Aufkleber (“Schild”) an den Laternen.
Dann ist ebenfalls das Parklicht anzuschalten.
Muss ein Fahradfahrer auf einem kostenpflichtigen Parkplatz bezahlen? Darf das Fahrad in einer kostenpflichtigen Tiefgarage auf einem Stellplatz abgestellt werden?
Es muss gezahlt werden für jedes Fahrrad, auch wenn mehrere einen Stellplatz benutzen.
In der kostenpflichtigen Tiefgarage gilt natürlich die AGB. Da wird drin stehen das Fahrzeuge nur auf den markierten Stellplätzen stehen dürfen.
Insofern wäre bei nicht vertragsgemäßen Nutzung auch ein “abschleppen” des Fahrrad in Ordnung. ;-)
Muss ich führ mein Fahrrad ein Parkticket ziehen?
Muss ich für 5 Fahrräder auf einem kostenpflichtigen Parkplatz ein (ist ja nur ein Platz) oder fünf Parktickets ziehen?
Wie und wo soll ich das Ticket anbringen ohne dass es geklaut wird?
Die oberen Fragen interessieren mich ebenfalls.
Bei der unteren ist es so, dass man das Ticket (zumindest habe ich das zu Motorrädern gelesen) vorne mit Klebeband o.Ä. drankleben und als Beweis zur Sicherheit ein Foto machen kann, dass man dann auch falls das geklaut wird einen Nachweis hat.
Das interessiert mich jetzt auch mal.
Das soll also deutsche Rechtsprechung sein.
Fahrradparken gehört zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen und Parkplätzen, parke ich mein Fahrrad oder das Lastenrad aber auf dem einem Parkplatz blockiere
Ich diesen und es fällt Bußgeld an.
Das widerspricht dem Gemeingebrauch von öffenlichem Raum und ermöglicht Autofahrern das Fahrrad aus der Parklücke zu entfernen.
Th. M.
Willkommen in der deutschen Rechtsprechung. Ist doch nicht ganz so autozentriert wie es manchen wollen.
Natürlich kann man das Fahrrad auch auf einen Parkplatz abstellen, so wie es Puella bereits dargelegt hat. Es muss platzsparend abgestellt sein – dabei kann es auch alleine stehen – also nicht weitere Fahrräder dazu geholt werden müssen.
Im Endeffekt darf es also einfach nicht mittig oder “blockierend” abgestellt sein (e.g. am Eingang zur Parklücke). Da der Parkende auch fremdes Eigentum schützen muss um nicht fahrlässig zu handeln, muss das Fahrrad so abgestellt werden, dass es keine andere Dinge beschädigt – d.h. z.B. dass es so hingestellt werden muss, dass es nicht in ein Auto hineinfällt.
Für die meisten Parkplätze hat das zu Folge, dass Fahrräder am Ende der Lücke stehend mit Fallrichtung auf eine Freifläche (also auch die freie Parkfläche) aufgestellt werden können. So kommt ggfs das ein oder andere Auto trotzdem noch in die Lücke. Dann ist der Fahrradbesitzer raus im Thema Haftung.
Bei einem Längsparkplatz, wäre es auch ok, das Rad entlang der langen Parklücken kante aufzustellen. Es ist platzsparend und auch nicht fahrlässig aufgestellt. Dann passen vmtl mehr Fahrzeuge nicht mehr daneben. Man könnte argumentieren, man solle das Fahrrad entlang der kurzen Kante aufstellen. Dem wäre zu entgegnen, dass nicht die Rede von der “platzsparensten” Methode ist und dass es dort auch sein könnte dass ein angrenzender Parkplatz wieder frei wird und dann das Fahrrad vermeintlich okkupierend Parkplätze belegt.
Die Botschaft ist vielleicht etwas einfacher. Es gibt keinen Grund ein Auto gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer zu bevorzugen (i.e. Fahrrad). Fahrzeug ist Fahrzeug. Und es ist Problem des Halters dass er dieses gewählt hat und unterbringen muss. Gerade weil die meisten Autofahrer allein unterwegs sind, gibt es auch kein Grund es abzuwägen gegenüber einem einzelnen Fahrrad.
Ein Fahrrad kann wohl auf dem Autoparkplatz ohne wenn und aber abgestellt werden. Es sollte nur platzsparend abgestellt sein. Man kann auch drei oder 4 Fahrräder auf einem Autoparkplatz abstellen. Ein Autoparkplatz ist nicht ausslicheßlich den Autofahrern vorbehalten. …Und entfernen darf es ein Fremder einfach nicht- denn mit welcher Rechtsgrundlage (falls es ein öffentlicher Parkplatz ist und das Fahrrad/Fahrräder platzsparend abgestellt wurden)?
“…. denn unbeleuchtet darf kein Fahrzeug auf der Straße geparkt werden.”
Ich parke mein Fahrzeug seit 40 Jahren nachts auf der Straße, ohne eine Lichtquelle.
mfg
was für ein Argument.
Hier parken auch seit 40 Jahren die Autos aufgesetzt auf dem Gehweg, obwohl in der StVO steht, dass das verboten ist.