Erkennungsdienstliche Behandlung: Was steckt dahinter?
Letzte Aktualisierung am: 13. Juni 2025
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FAQ: Erkennungsdienstliche Behandlung
Eine erkennungsdienstliche Behandlung ist eine polizeiliche Maßnahme, bei der personenbezogene und biometrische Daten erfasst werden, um die Identität festzustellen oder Beweismittel für die Aufklärung von Straftaten zu sichern. Hier erfahren Sie mehr.
Eine erkennungsdienstliche Behandlung kann grundsätzlich nicht verweigert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – das Polizeirecht regelt, dass die Maßnahmen auch gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden kann.
Die gespeicherten Daten müssen gelöscht werden, wenn die Speicherung unzulässig war oder die Daten nicht mehr erforderlich sind, zum Beispiel nach Abschluss eines Strafverfahrens ohne Wiederaufnahme. Mehr dazu können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist eine erkennungsdienstliche (ED-) Behandlung?
Die erkennungsdienstliche Behandlung (auch ED-Behandlung) ist eine Maßnahme der Polizei, bei der diese personenbezogene und biometrische Daten einer Person erfasst.
Ziel ist es, die Identität einer Person festzustellen oder Beweismittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten zu sichern.
Zu den typischen Maßnahmen zählen:
- die Abnahme von Fingerabdrücken
- die Anfertigung von Lichtbildern (Fotos)
- die Erfassung besonderer körperlicher Merkmale (Narben, Tätowierungen)
- die Messung von Körpergröße und -gewicht.
Die erkennungsdienstliche Behandlung ist auch ohne richterlichen Beschluss zulässig. Es ist ausreichend, dass dem Beschuldigten eine Straftat vorgeworfen wird. Jedoch sind die Entnahme von Blutproben, die Anfertigung von Röntgenaufnahmen und andere körperliche Untersuchungen nicht erlaubt. Diese müssen nach § 81a StPO von einem Richter angeordnet werden.
Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung: Welche Voraussetzungen gelten?
Für die erkennungsdienstliche Behandlung ist die Rechtsgrundlage in § 81b StPO zu finden.
(1) Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
Die Polizei kann bei dem Beschuldigten nach § 81 StPO eine ED-Behandlung in zwei verschiedenen Fällen anordnen:
- Wenn dies zur Durchführung eines Strafverfahrens notwendig ist (z. B. zur Aufklärung einer konkreten Straftat)
- Für die ED-Behandlung besteht die 2. Alternative, wenn dies für Zwecke des Erkennungsdienstes erforderlich ist (z. B. zur vorbeugenden Speicherung der Daten für zukünftige Ermittlungen)
Voraussetzung für die Maßnahme ist, dass der Betroffene die sogenannte Beschuldigteneigenschaft besitzt. Das bedeutet, dass ein konkreter Verdacht auf Beteiligung an einer Straftat bestehen muss. Dazu sind tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich – bloße Vermutungen reichen nicht aus.
Wie läuft eine ED-Behandlung ab?
Für die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt der Ablauf nach einem festen Schema:
- Sie erhalten zunächst eine Vorladung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft für die erkennungsdienstliche Behandlung. Sollten Sie nicht erscheinen, kann eine polizeiliche Vorführung die Folge sein.
- Vor Beginn erhalten Sie eine Belehrung über die Rechtsgrundlage, mögliche Rechtsbehelfe und den Umfang der Maßnahmen.
- Daraufhin erfolgt die Durchführung der ED-Behandlung.
Doch wie lange dauert eine erkennungsdienstliche Behandlung in der Regel? Meist dauert die Behandlung nur wenige Minuten. Der gesamte Ablauf – von der Aufnahme der Fingerabdrücke bis zur Anfertigung der Fotos und Erfassung der persönlichen Daten – ist innerhalb von etwa 5 bis 15 Minuten abgeschlossen.
Die erkennungsdienstliche Maßnahme ist für Jugendliche unter 14 Jahren nicht möglich. Für ausländerrechtliche Zwecke (z.B. Identitätsfeststellung, Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderjährigen) wurde die Altersgrenze für die Abnahme von Fingerabdrücken von 14 auf 6 Jahre abgesenkt. Somit ist die erkennungsdienstliche Behandlung für Flüchtlinge, die noch nicht volljährig sind, an andere Voraussetzungen geknüpft.
Ist eine erkennungsdienstliche Behandlung freiwillig oder Pflicht?
Sie können eine erkennungsdienstliche Behandlung grundsätzlich nicht verhindern, da diese Pflicht ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wurden Sie von der Polizei zur ED-Behandlung geladen, müssen Sie die Maßnahme passiv dulden. Das heißt Fingerabdrücke, Fotos oder andere körperliche Merkmale dürfen auch gegen den eigenen Willen genommen werden. Die Polizei kann die Durchführung notfalls mit unmittelbarem Zwang durchsetzen.
Es besteht jedoch keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung: Sie können, wenn Schrift- oder Stimmproben für die erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet werden, ablehnen. Sie müssen auch keine Fragen beantworten oder Gespräche mit Beamten führen.
Sie zudem die Möglichkeit gegen eine präventive erkennungsdienstliche Behandlung nach StPO Widerspruch bei der anordnenden Polizeibehörde zu erheben. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist ebenfalls eine Option. Dies ist bereits gegen die Aufforderung, sich zur ED-Maßnahme bei der Polizei einzufinden, möglich.
Löschung der Daten nach Abschluss des Verfahrens beantragen
Wie lange die Daten aufgehoben werden, hängt davon ab, welcher Art die erkennungsdienstliche Behandlung ist.
Im Rahmen eines konkreten Strafverfahrens nach § 81b StPO müssen die Daten gelöscht werden, sobald der Tatverdacht gegen einen Beschuldigten im Ermittlungsverfahren vollständig entfällt.
Anders verhält es sich bei Maßnahmen, die zum Zweck des Erkennungsdienstes erhoben wurden – diese können auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
Für die erkennungsdienstliche Behandlung besteht ein Anspruch auf Löschung der Daten, wenn:
- die Speicherung unzulässig war oder
- die Daten nicht mehr erforderlich sind.