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Diesel-Fahrverbot: Was droht Taxi-Unternehmen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ist auch ein Taxi vom Diesel-Fahrverbot betroffen?

Betrifft das Diesel-Fahrverbot auch Taxi-Unternehmen?
Betrifft das Diesel-Fahrverbot auch Taxi-Unternehmen?

2018 wurden in verschiedenen Städten Deutschlands Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen verhängt, um die Belastung durch Stickoxide zu senken. 2019 werden weitere Diesel-Fahrverbote folgen und viele Kfz-Fahrer bangen, ob auch ihr Diesel betroffen sein wird. Diese Angst ist umso größer, wenn ihre berufliche Existenz von ihrem Fahrzeug abhängt, weshalb vielerorts gerade Taxifahrer der Zukunft besorgt entgegenblicken.

Aber gilt das Diesel-Fahrverbot überhaupt fürs Taxi oder gibt es Regelungen, die die Berufsfahrer schützen sollen? Mit der am 14. März beschlossenen Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes legte die Bundesregierung u. a. Ausnahmen fest, für die das Diesel-Fahrverbot zukünftig nicht gelten würde. Dies betrifft vor allem kommunale Fahrzeuge wie z. B. der Müllabfuhr oder der Straßenreinigung. Eine Ausnahmeregelung explizit für Taxis sieht das Gesetz jedoch nicht vor.

FAQ: Diesel-Fahrverbot fürs Taxi

Gibt es gesetzliche Ausnahmen vom Diesel-Fahrverbot für Taxis?

Nein. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht zwar Ausnahmen für kommunale Fahrzeuge wie bspw. der Straßenreinigung vor, aber nicht für Taxis.

Gelten also alle Diesel-Fahrverbote auch für Taxis?

Nicht zwangsweise. Denn jede Kommune kann selbst festlegen, welche Regeln für das Diesel-Fahrverbot gelten. Die angekündigten Verbote in Berlin sollen z. B. Ausnahmen für Taxis vorsehen.

Welche Taxis sind grundsätzlich nicht vom Diesel-Fahrverbot betroffen?

Die Fahrverbote gelten nicht für Fahrzeuge der Euro-Norm 6 (und vereinzelt auch für Euro-5). Erfüllt ein Taxi diese Euro-Norm, ist es nicht vom Fahrverbot betroffen.

Diesel-Fahrverbot: So kommen Taxi-Unternehmen drum herum

Gemäß Bundesgesetz werden Taxis demnach wie normale Pkws behandelt. Diese dürfen aber unter bestimmten Voraussetzungen trotz Dieselmotor eine Umweltzone befahren.

Demnach besteht wie für normale Pkw-Fahrer auch für Taxifahrer eine Ausnahme vom Diesel-Fahrverbot, wenn das Taxi

  • die Euro-Norm 6 erfüllt oder
  • nach einer Nachrüstung mit Verbesserung der Abgasreinigung weniger als 270 Milligramm Stickoxide pro gefahrenem Kilometer ausstößt.
Zudem gibt es einige Umweltzonen, in denen auch Diesel-Fahrzeuge mit Euro-Norm 5 fahren dürfen. In vielen Fällen handelt es sich dabei allerdings nur um Übergangsphasen, nach deren Ende nur noch Euro-6-Diesel in diesen Zonen erlaubt sind.

Kommunen können Ausnahmen für Taxis machen

In Berlin sind Taxi-Unternehmen vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen.
In Berlin sind Taxi-Unternehmen vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen.

Zwar sieht das Gesetz keine generelle Ausnahme vom Diesel-Fahrverbot für ein Taxi vor, doch es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinden selbst eine solche Regelung einführen. So hat z. B. Berlin angekündigt, eine derartige Ausnahme für Taxi-Unternehmen zu schaffen.

Allerdings sind gerade in der Hauptstadt vergleichsweise wenige davon betroffen, da von den rund 8000 Taxis, die dort auf den Straßen unterwegs sind, nur etwa 500 die Euro-Norm 1 bis 5 erfüllen. Die übrigen fahren mit Euro-Norm 6 oder sind Hybrid- und Erdgas-Fahrzeuge, da die Taxi-Unternehmen in Berlin in den vergangenen Jahren massiv gefördert wurden, um abgasarme Fahrzeuge anzuschaffen.

Andernorts bereiten sich viele Taxi-Unternehmen auf die angekündigten Fahrverbote vor, indem sie neue Fahrzeuge kaufen. Gerade bei den Taxis wird die Umtauschprämie der Fahrzeughersteller vermehrt in Anspruch genommen.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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