Critical Mass: Mit dem Fahrrad zum Protest

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer mit dem Fahrrad an einem Critical-Mass-Event teilnimmt, muss die Verkehrsregeln beachten.
Wer mit dem Fahrrad an einem Critical-Mass-Event teilnimmt, muss die Verkehrsregeln beachten.

Auf zwei Rädern Präsenz zeigen

Verschiedene Ereignisse sorgen in Deutschland jedes Jahr dafür, dass Massen an Menschen sich auf den Straßen versammeln und dort feiern oder protestieren.

Besonders bekannt sind beispielsweise die Proteste des 1. Mais oder die Ostermärsche in Berlin und in anderen Großstädten. Auch die Bewegung der sogenannten Critical Mass wird als Protest mit dem Fahrrad immer beliebter.

Doch was genau steckt hinter Critical Mass? Der vorliegende Text beleuchtet die Bewegung etwas genauer. Hier erfahren Sie unter anderem, wo sich der Zweiradprotest in Deutschland sehen lässt und welche Verkehrsregeln die einzelnen Teilnehmer durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachten müssen.

FAQ: Critical Mass

Was heißt “Critical Mass”

Bei “Critical Mass” handelt es sich in der Regel um einen Protest. Radfahrer finden sich zusammen und fahren in sehr großen Gruppen durch den jeweiligen Veranstaltungsort. Mehr dazu hier.

Gelten bei einer Critical-Mass-Veranstaltung die Verkehrsregeln?

Ja, auch bei einem solchen Protest müssen die gültigen Regeln der StVO eingehalten werden.

Werden Verstöße geahndet?

Da es sich bei “Critical Mass” meist nicht um angemeldete Demonstrationen handelt und sie sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, werden Verstöße auf dem Fahrrad in der Regel auch durch Bußgelder geahndet.

Der Gedanke hinter Critical Mass

Ähnlich wie bei einem Flashmob treffen sich bei einem Critical-Mass-Event schon einmal 100.000 Teilnehmer, um im Verband durch die jeweilige Stadt zu radeln. Unabhängig vom Veranstaltungsort steht dabei eine prinzipielle Idee im Vordergrund.

Jeder, der zur Critical-Mass-Veranstaltung sein Bike mitbringt, möchte unter Einhaltung der Verkehrsregeln Präsenz zeigen und die anderen Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass auch Fahrradfahrer ihren Platz im Straßenverkehr verdienen. Dabei wird nicht zuletzt für die gesundheitsfördernde Wirkung und die Umweltfreundlichkeit des Radfahrens geworben.

Es geht folglich nicht darum, die Straßen bewusst zu verstopfen oder anderen die Teilnahme am Verkehr zu erschweren. Vielmehr soll ein Verantwortungsbewusstsein für die Schäden geschaffen werden, die täglich durch Kraftfahrzeuge entstehen und vermeidbar sind. Werden dabei auch nur eine Hand voll Autofahrer zum Umdenken bewegt, hat das Fahrradfahrertreffen seine gewünschte Wirkung erzielt.

Besonders an Critical Mass ist auch, dass es oft keinen eigentlichen Organisator dahinter gibt. Über das Internet und andere Medien finden die Menschen von selbst zueinander. Dadurch gilt Critical Mass auch nicht als offizielle Veranstaltung, wodurch keine Genehmigung für diese besondere Form der Teilnahme am Straßenverkehr notwendig ist. Einige Regeln schreiben sich die Radfahrer der „kritischen Masse” jedoch selbst auf die Fahne:

  • Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht daran gehindert werden, sich im Verkehr zu bewegen. Der Grundgedanke des fröhlichen Beisammenseins und der Einforderung des Rechts, sich mit dem Fahrrad auf der Straße zu bewegen, steht im Vordergrund.
  • Dass es keinen offiziellen Organisator gibt, schließt das Streben nach Solidarität und Verantwortung nicht aus.
  • Die Geschwindigkeit soll moderat sein, damit alle beisammen bleiben können.
  • Sollte es zu keiner Gefährdung führen, ist die Bewegung in der Gruppe stets zu priorisieren. Das gilt besonders beim Stehen an roten Ampeln und beim Überqueren von Kreuzungen.
  • Es gilt, friedlich zu bleiben und Provokation nicht zuzulassen.

Wichtige Verkehrsregeln der StVO und weitere eigene Vorgaben

Critical Mass ist der Definition nach ein friedlicher Protest auf Fahrrädern.
Critical Mass ist der Definition nach ein friedlicher Protest auf Fahrrädern.

Wie bereits erwähnt, sorgt eine Critical-Mass-Veranstaltung nicht dafür, dass geltende Verkehrsregeln außer Acht gelassen werden dürfen. Besonders wichtig ist dabei § 27 StVO. In diesem hat der Gesetzgeber nämlich explizite Vorschriften für sogenannte Verbände festgelegt.

So dürfen mehr als 15 Radfahrer einen geschlossen Verband bilden. Dieser erlaubt es, dass die dazugehörigen Personen in Zweierreihen mit ihren Rädern auf der Straße fahren dürfen. Andere Verkehrsteilnehmer müssen jedoch in der Lage sein, zweifelsfrei den Verband als solchen zu erkennen.

Eine Kennzeichnungspflicht gibt es aber bisher nur für Kraftfahrzeuge. Bisher gilt die Devise: Der Zusammenschluss von 15 Radfahrern, die eng beieinander fahren, sind eindeutig als Verbandsfahrt zu erkennen.

Die Vorgabe zur moderaten Geschwindigkeit folgt auch daraus, dass ein Fahrradverband mit mindestens 16 Fahrern als einzelnes Fahrzeug betrachtet wird. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von etwa 15 Kilometern pro Stunde sorgt dafür, dass der Zusammenschluss nicht so leicht auseinander reißt.

Schaltet eine Ampel auf Grün, fährt der gesamte Fahrradverband geschlossen über die Straße. Schaltet das Lichtzeichen dabei auf Rot um, wird dabei nicht angehalten. Mittlerweile wurde auch eindeutig geklärt, welche Ampeln für Radfahrer maßgeblich sind:

  • Grundsätzlich ist die Ampel auf der Straße zu beachten, die auch für Autofahrer gilt.
  • Wird diese Regel missachtet, droht ein Bußgeldbescheid.
  • Fußgängerampeln sind folglich nicht entscheidend. Nur das Vorhandensein einer Fahrradampel sorgt dafür, dass die Lichtzeichen der Autofahrer für die Radfahrer nicht bedeutsam sind.

Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer eines Critical-Mass-Events dazu, Fußgängern an Überwegen das Queren der Fahrbahn möglich zu machen. Verläuft eine Strecke bergab, ist auf die Geschwindigkeit zu achten und Bremsbereitschaft an den Tag zu legen.

Ein Critical-Mass-Treffen gilt zwar nicht als offizielle Veranstaltung, kann in einigen Fällen aber trotzdem von der Polizei begleitet werden. In diesem Fall müssen die Teilnehmer auch auf die Anweisungen der Polizei hören.
Critical Mass findet in verschiedenen Städten auf der ganzen Welt statt.
Critical Mass findet in verschiedenen Städten auf der ganzen Welt statt.

Critical Mass in Deutschland

Der erste deutsche Critical-Mass-Treffpunkt kam im September 1997 in Berlin zustande. Zu Beginn war die Teilnehmerzahl noch überschaubar.

Nicht mehr als 20 Zweirad-Enthusiasten kamen damals zusammen. Doch schon nach nur sechs Monaten stieg die Zahl der Begeisterten Radfahrer in Berlin auf knapp 500 Personen an.

Seit Dezember 2006 kommt es zu regelmäßigen Critical-Mass-Events in der deutschen Hauptstadt. Im Mai 2014 kamen dabei schon weit über 5000 Teilnehmer zusammen.

Doch nicht nur in Berlin geben die Fahrradverbände schon seit einiger Zeit ein deutliches Statement ab.

So finden sich protestierende Fahrradfahrer mittlerweile auch in Aachen, Braunschweig, Bremen, Freiburg, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Potsdam, Rostock und in vielen anderen deutschen Städten ein. Im Internet können die entsprechenden Termine schnell eingesehen werden. Dabei ist oft der letzte Freitag im jeweiligen Monat ein gern genutzter Tag.

Bedeutende Ereignisse auf internationaler Ebene

In der Vergangenheit gab es einige Critical-Mass-Treffen, die durch ihre schiere Größe oder den zu Grunde liegenden politischen Hintergründen Schlagzeilen machen konnten. So zeichnete sich ein Event, dass in Budapest im Jahr 2013 stattfand, als das bisher größte seiner Art aus. Mit etwa 100.000 Teilnehmern beeindruckte die dortige Critical Mass.

Aufmerksamkeit erregte auch eine Critical-Mass-Fahrt im August 2004 in New York. Dabei kam es zu hitzigen Protesten gegen den republikanischen US-Präsidenten und es wurden nahezu 400 Personen festgenommen und ihre Fahrräder konfisziert. Solche Eskalationen treten in der Regel jedoch nur selten auf.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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