Bußgeldbescheid-Frist: Welche Fristen gelten bei Einspruch & Co?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 6. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie sind die Fristen beim Bußgeldbescheid?

Zum Bezahlen vom Bußgeld gibt es Fristen.
Zum Bezahlen vom Bußgeld gibt es Fristen.

Wenn Sie im Straßenverkehr die Geschwindigkeit überschreiten oder über eine rote Ampel fahren, droht Ihnen häufig ein Bußgeld. Ein Bußgeldbescheid gibt in der Briefform Auskunft über Ihr Vergehen und wie viel Sie dafür zahlen müssen. Häufen werden dabei folgende Fragen gestellt: Wie lange dauert ein Bußgeldbescheid? Oder welche Frist ist beim Bußgeldbescheid zu kennen? Wann tritt eine Verjährung ein?

Autofahrer, die eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen haben, stellen sich meist diese Fragen. Die Antworten dazu und welche Frist für den Bußgeldbescheid eine große Rolle spielt, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Fristen beim Bußgeldbescheid

Wann gilt es beim Bescheid Fristen zu beachten?

Sowohl beim Versand der Bußgeldbescheide als auch beim Einlegen eines Einspruchs müssen Fristen eingehalten werden.

Wann tritt im Bußgeldverfahren die Verjährung ein?

Die Bußgeldstelle hatte in der Regel drei Monate Zeit, um dem Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid zu zustellen. Danach tritt die Verjährung ein. Allerdings gibt es verschiedene Umstände, die zur Unterbrechung der Verjährung führen.

Wie viel Zeit habe ich für einen Einspruch?

Möchten Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt möglich. Danach gilt der Bescheid als rechtskräftig.

Bußgeldbescheid und Frist: Die Zustellung ist wichtig

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, kann die Zeitspanne zwischen dem Verstoß und dem Erhalt des Bußgeldbescheids mit Nennung der Geldbuße nicht immer sicher genannt werden. Häufig schwankt der Zeitraum der genauen Zustellung.

In der Regel ist es jedoch so, dass der Anhörungsbogen zuerst ankommt und danach der Bußgeldbescheid, meist einen Monat nach der Tat. Allerdings kann die Zustellung auch zwei oder sogar drei Monate dauern. Die Frist nach einem Blitzer ist gesetzlich nicht verankert. Dennoch kann nach einer Dauer von länger als drei Monaten, die Frist der Ordnungswidrigkeit verjährt sein, sofern die Verjährungsfrist nicht unterbrochen wurde.

Frist beim Bußgeldbescheid für die Zustellung

Ist ein Brief mit einem Bescheid bei Ihnen zu Hause angekommen, müssen Sie eine Geldbuße zahlen. Diese sollte innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden. Ausgehend ist die Frist ab der Zustellung vom Bußgeldbescheid.

Die Behörden gehen davon aus, dass drei Tage nach der Absendung des Bescheids, die zweiwöchige Frist startet. Sollten Sie das geforderte Geld nicht gemäß der im Bußgeldbescheid genannten Frist zahlen und ist ein Einspruch nicht möglich, kann ein Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

Geblitzt und Strafzettel – Frist der Zustellung?

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Die Frist muss eingehalten werden.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Die Frist muss eingehalten werden.

Einen Strafzettel können Sie bekommen, wenn Sie geblitzt wurden, einen Rotlichtverstoß begangen haben oder falsch geparkt und gehalten haben. Häufig erhalten Sie dafür schon vor Ort einen Strafzettel, wodurch die Zustellung des Bußgeldbescheids erspart wird.

Sobald Sie allerdings diesen Zettel ignorieren, wird Ihnen von der Behörde ein Bußgeldbescheid mit genannten Fristen zugestellt.

Frist zum Einspruch beim Bußgeldbescheid

Sofern Sie bei der Überprüfung festgestellt haben, dass der Ihnen zugestellte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, können Sie dagegen Einspruch erheben. Bei dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist eine Frist von 14 Tagen festgelegt. Wenn andere Umstände anfallen, dass sie beispielsweise bei der Ankunft des Bescheids im Urlaub waren, können auch Ausnahmen geltend gemacht werden.

Tipp: Hierbei empfiehlt es sich, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen. Dadurch wird die Verjährung unterbrochen und die Zeitspanne für die Verkehrsordnungswidrigkeiten wieder zurückgesetzt.

Als Nachweis für den tatsächlichen Urlaubsaufenthalt müssen Reiseunterlagen bei der Behörde eingereicht werden. Es ist wichtig beim Bußgeldbescheid den Einspruch gemäß der Frist einzulegen.

Verjährung – Wann ist bei einem Bußgeldbescheid die Frist dafür?

Bei einem Bescheid existiert die Frist der Verjährung. Das bedeutet, dass vom Tattag an die Verjährungsfrist drei Monate läuft. Wenn in dieser Zeit weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid eingetroffen sind, gilt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr als verjährt.

Einige Möglichkeiten können aber die Verjährungsfrist unterbrechen. So zum Beispiel der Erhalt des Anhörungsbogens. Sobald dieser zugestellt wurde, beginnt die dreimonatige Frist von vorn.

In einigen Fällen ist jedoch auch der Einzelfall entscheidend. So kann sich der Zeitraum der Verjährung weiter als drei Monaten erstrecken, wenn mit Alkohol und Drogen am Steuer gefahren wurde, eine Fahrerflucht begangen wurde, sowie ohne Führerschein gefahren wurde.

Video: Was ist zu tun, wenn Sie den Bußgeldbescheid gar nicht erhalten?

Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist jetzt zu tun?
Bußgeldbescheid nicht erhalten: Was ist jetzt zu tun?

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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35 Kommentare

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  1. Günther R.
    Am 17. August 2018 um 17:41

    erhalte am 20. Juni 18 eine Anhörung im Bußgeldverfahren „überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 22 km/h“ Tatzeit 15/5/18-13:41 Uhr- festgestellte Geschwindigkeit 82 km/h-
    Habe Widerspruch (20/6/18) eingelegt, daß ich bei der Messung auf der zweispurigen Strasse (B 27) rechts befuhr und nicht schneller als 60 Km/h, was aus Sichtweise meine Tachoanzeige und die Digitalanzeige des TomTom bestätigte. Zur gleichen Zeit wurde ich von einer Frau mit BL- Kennzeichen und hellem PKW, dieser schneller unterwegs war, von links überholt.
    Diese Erkenntnis habe ich im Widerspruch angegeben, was im Bußgeldbescheid- Eingang 17/08/18 mit „Ihre angaben wurden geprüft, führten jedoch zu keinem anderen Ergebnis“ widersprochen und zusätzlich mit OWiG = € 70,00 + Gebühr= € 25,- + Auslagen = € 3,50 als Gesamtforderung + 1 Pkt Flensburg belegt.
    Ist dies gerechtfertigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 9:25

      Hallo Günther R.,

      das können wir aus der Ferne nur schlecht beurteilen, da wir die genauen Umstände und die Strecke nicht kennen. Haben Sie Zweifel, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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