Vom Blitzer erwischt? Unser Rechner zeigt, was Sie das kosten könnte

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Nach dem Blitzer drohendes Bußgeld mittels Rechner kostenlos einschätzen

Welches Bußgeld kann der Blitzer bedeuten? Unser Rechner gibt eine erste Orientierung.
Welches Bußgeld kann der Blitzer bedeuten? Unser Rechner gibt eine erste Orientierung.

Von der Geschwindigkeitsüberschreitung über Rotlicht- bis hin zu Abstandsverstößen: Im Rahmen der Verkehrsüberwachung kommen zahlreiche Messgeräte zum Einsatz, mit deren Hilfe Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr aufgedeckt und geahndet werden können.

Hat es einen Fahrer mal erwischt, brechen sich nicht selten Schweißperlen Bahn. “Was erwartet mich jetzt? Wie weit war ich drüber? Muss ich den Führerschein abgeben?” Ein erster Blick in den Bußgeldkatalog kann hier etwas Klarheit verschaffen und im Idealfall auch für etwas Beruhigung sorgen.

Damit Sie nicht mühsam den Tatbestandskatalog durchwühlen müssen, nachdem Sie ertappt worden sind von einem der zahlreichen Blitzer, kann unser Rechner Ihnen eine erleichterte Abfrage der denkbaren Sanktionen ermöglichen.

Bußgeldrechner: Was der Blitzer für Sie bedeuten kann

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FAQ: Blitzer-Rechner

Wie viel Bußgeld muss ich zahlen?

Das kommt ganz auf den Verstoß und die Umstände an bspw. darauf, ob Sie außer- oder innerorts unterwegs waren.

Wie funktioniert der Bußgeldrechner?

Im Bußgeldrechner geben Sie ein, wie schnell Sie gefahren sind, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung oder etwa ein Abstandsverstoß stattgefunden hat und welches Fahrzeug Sie dabei fuhren. Der Recher gibt Ihnen dann Auskunft über das zu erwartende Bußgeld.

Was sollte ich noch wissen?

Der Bußgeldrechner gibt keine Gebühren und Auslagen an, die ab einem Bußgeld von 60 Euro anfallen.

Geblitzt worden? Rechner-Funktionen

Wollen Sie die durch Blitzer drohende Strafe berechnen, können Sie im obigen Bußgeldrechner zunächst den entsprechenden Tatbestand auswählen. In der Regel werden entsprechende Messgeräte zumeist bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstößen eingesetzt. Wurden Sie vermutlich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, wählen Sie im ersten Reiter den Rechner “Geschwindigkeit” aus.

Hiernach können Sie die weiteren Parameter eingeben:

  1. Wie schnell sind Sie vermutlich gefahren?
  2. Welches Tempolimit war festgelegt?
  3. Fuhren Sie mit einem Pkw oder einem Lkw?
  4. Befinden Sie sich noch in der Probezeit?

Mit einem Klick auf “Berechnen” ermittelt der Blitz-Rechner, welche Sanktionen der Tatbestandskatalog gemeinhin für die entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeit vorsieht.

Achtung! Wurden Sie erwischt von einem Blitzer, kann der Rechner nur eine erste Orientierung bezüglich der möglichen Sanktionen bieten. Die letztendliche Bewertung des Einzelfalles obliegt der Bußgeldbehörde. Welcher Tatvorwurf genau gegen Sie erhoben und welche Sanktionen gegen Sie festgesetzt werden, können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.
Auf der Autobahn vom Blitzer erwischt? Der Rechner kann auch verschiedene Kfz unterscheiden.
Auf der Autobahn vom Blitzer erwischt? Der Rechner kann auch verschiedene Kfz unterscheiden.

Der Blitzer-Strafen-Rechner kann auch keine abschließende Aussage dazu treffen, ob das gegen Sie ergangene Bußgeld wirklich rechtmäßig ist. Bitte wenden Sie sich bei Zweifeln an den Sanktionen an einen Anwalt. Dieser kann den Sachverhalt genau prüfen und Sie ggf. bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterstützen.

Niedrigeres Bußgeld? Unser Rechner kann folgende Sachverhalte nicht berücksichtigen

Wollen Sie, nachdem Sie ein Blitzer ertappte, das verhängte Bußgeld mit unserem Rechner überprüfen, beachten Sie Folgendes:

  • Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens werden regelmäßig auch Gebühren und Auslagen auf das Bußgeld aufgeschlagen. Die zusätzlichen Kosten liegen dabei in der Regel bei mindestens 28,50 Euro. Gebühren und Auslagen werden vom Blitzer-Rechner jedoch nicht berücksichtigt.
  • Von den Angaben im Tatbestandskatalog, auf denen die Funktion des Bußgeldrechners beruht, kann im Einzelfall auch abgewichen werden. Das Bußgeld kann etwa verdoppelt werden, wenn Sie zirka doppelt so schnell gefahren sind, wie zugelassen. Außerdem kann auf Grundlage der Wiederholungstäterregel auch bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen abweichend ein Fahrverbot drohen. Diese Sonderfälle finden im Blitzer-Kosten-Rechner ebenfalls keine Beachtung.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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6 Kommentare

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  1. Mohamed K.
    Am 7. Dezember 2024 um 14:30

    Ich würde heute in der 30 Zone außer abgeschlossene Ortschaft um 47 geblitzt eine Verschränkung von 17 km und bin in der Probezeit?

  2. Beli
    Am 6. Oktober 2024 um 21:47

    Hallo, ich wurde gestern auf der Autobahn in einer 100er Zone mit 220 geblitzt. Ich dachte es wäre unbegrenzt weil ich auch kein 100er Schild gesehen hatte. Das letzte woran ich mich erinnern kann war das unbegrenzt Schild. Womit muss ich rechnen?

  3. Ole N.
    Am 30. September 2024 um 20:49

    Guuuuude, 👋
    wurde heute in der Probezeit mit ca. 130 in der 70er Zone geblitzt und hatte mein Handy am Ohr, was erwartet mich nun? :(

    Sollte ich mir Gedanken machen? Ich habe meinen Führerschein erst seit 4 Tagen 👀

    Danke im Voraus!

    Liebe Grüße Ole (Björn) N.

  4. Monika T
    Am 10. Oktober 2021 um 19:35

    Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden mit Abzug 147 km. Ich durfte 100 fahren. Welche Strafe ist gerechtfertigt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2021 um 13:41

      Hallo Monika T.,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 47 km/h wird meist eine Strafe von min. 160€, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat verhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Michael G.
    Am 6. Januar 2019 um 16:17

    Eigentlich suche ich Informationen über den Tatbestand der Beleidigung ( Stinkefinger gegen festinstallierten Blitzer)

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