Welche Arbeitszeit ist für LKW-Fahrer gesetzlich vorgeschrieben?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mehr Sicherheit im Verkehr durch Einhaltung der Ruhezeiten

Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.
Die Arbeitszeit für LKW-Fahrer wird ebenfalls auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.

Wohl jeder Arbeitnehmer sah sich schon einmal mit der Situation konfrontiert, dass Überstunden oder eine zu lange Arbeitszeit die Konzentration gefährdet haben.

Ist dies im Büro der Fall, können Aussetzer wegen Müdigkeit meist noch hingenommen werden bzw. die Konsequenzen halten sich dann in Grenzen.

Überfällt einen LKW-Fahrer aufgrund von Übermüdung oder zu langer Lenkzeit ein Sekundenschlaf, kann dieser weitaus dramatischere Folgen haben: Schwere Unfälle sind in solchen Situationen nicht selten. Arbeitszeiten für LKW-Fahrer sollten deshalb immer eingehalten werden.

Aber was fällt genau unter die Arbeitszeit für LKW-Fahrer? Wie unterscheidt sie sich von den Lenk- und Ruhezeiten? Und was passiert, wenn die Wochenarbeitszeit vom LKW-Fahrer überschritten wird? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber.

FAQ: Arbeitszeit für Lkw-Fahrer

Was zählt zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer?

Zur Arbeitszeit zählen für Lkw-Fahrer die Fahrzeiten, Be- und Entladezeiten, Wartezeiten und Zeiten, in denen der Lkw gereinigt, gewartet oder repariert wird und in denen Behördengänge getätigt werden.

Welche Arbeitszeit müssen Lkw-Fahrer einhalten?

Es gilt auch für Lkw-Fahrer eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Diese kann auf zehn Stunden erhöht werden, eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Eine Pause muss nach spätestens sechs Stunden eingelegt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gelten Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Lenkzeiten zählt zur Arbeitszeit, Ruhezeiten hingegen nicht. An einem Arbeitstag darf zweimal eine Lenkzeit von 4,5 Stunden absolviert werden. Mit Arbeitsende beginnt und mit Arbeitsbeginn endet die Ruhezeit.

Gesetzliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer

Grundsätzlich müssen sich auch LKW-Fahrer an das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – bzw. wenn diese selbstständig sind an das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) – halten. Zur Arbeitszeit für Berufskraftfahrer gehören folgende Zeiten:

  • Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit),
  • Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser,
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen.

Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden. Aber wie viele Stunden darf die tägliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer nun genau einnehmen? Unterscheiden sich die Arbeitszeiten bei einem LKW-Fahrer im Nahverkehr zum Fernverkehr?

Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit: Was LKW-Fahrer dürfen

Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.
Das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer sieht eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden vor.


Normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die am Montag um 0 Uhr beginnt und am Sonntag um 24 Uhr endet.

In dieser Woche darf eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden – das besagt das Arbeitszeitgesetz für Kraftfahrer.

Demnach ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die im Durchschnitt nicht überschritten werden sollte. Allerdings gibt es auch von dieser Regel gewisse Ausnahmen.

Denn: Das Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer gibt diesen ebenfalls die Möglichkeit, bis zu zehn Stunden täglich zu arbeiten. Das ist allerdings nur möglich, wenn im Durchschnitt eine Arbeitszeit von acht Stunden innerhalb der nächsten sechs Monate (bzw. 24 Wochen) nicht überschritten wird.

Ähnliches gilt für die Wochenarbeitszeit. Berufskraftfahrer sollten eine Arbeitszeit von 48 Stunden die Woche nicht überschreiten. Dies ist aber erlaubt, wenn eine Stundenzahl von 60 wöchentlich nicht übertroffen wird und innerhalb von vier Monaten (bzw. 16 Wochen) durchschnittlich 48 Stunden in der Woche erreicht werden.

Lenk- und Ruhezeiten als Arbeitszeit?

Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.
Die Arbeitszeiten für LKW-Fahrer gelten sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Wie bereits erwähnt, werden lediglich die Lenkzeiten zur Arbeitszeit gezählt, nicht aber die Ruhezeiten. Das bedeutet: Das Arbeitszeitgesetz legt für LKW-Fahrer fest, dass zwei komplette Lenkzeiten à 4,5 Stunden beispielsweise nur zweimal am Arbeitstag absolviert werden dürfen, ohne die Höchstgrenze von maximal 10 Stunden zu überschreiten. Ruhezeiten, die ein LKW-Fahrer neben den Lenkzeiten ebenfalls an den Tag legen muss, sind nicht in der Arbeitszeit mit inbegriffen.

Hierfür gilt: Nach sechs Stunden müssen Arbeitnehmer eine 30-minütige Pause einlegen. Beträgt die Arbeitszeit für den LKW-Fahrer pro Tag mehr als neun Stunden, sind sogar 45 Minuten vorgeschrieben. Die Pausen können in jeweils 15-minütige Abschnitte aufgeteilt werden. Obwohl das ArbZG erst nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause vorsieht, müssen hierbei die Regeln der Lenk- und Ruhezeiten nicht außer Acht gelassen werden.

Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

Arbeitszeitgesetz für selbstständige Berufskraftfahrer

Für selbstständige Kraftfahrer gilt, wie bereits erwähnt, das KrFArbZG. Hiernach sind ebenfalls wöchentlich 48 bis maximal 60 Stunden vorgesehen, die unter den gleichen Bedingungen wie bei angestellten LKW-Fahrern abgeleistet werden müssen. Auch die Angaben aus dem ArbZG zur Ruhezeit müssen – genau wie bei nicht selbstständigen Berufskraftfahrern – eingehalten werden. Auch Unterscheidungen zwischen dem Nah- und Fernverkehr gibt es normalerweise nicht.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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97 Kommentare

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  1. Bako
    Am 16. Dezember 2017 um 10:09

    Frage: wenn ich beim Beladen (15 Min ) und Entladen ( 30 Min ) keine Arbeitszeit sondern Pause einstelle.
    Bekomm ich Probleme ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:24

      Hallo Bako,

      auch das Be- und Entladen gehören zur Arbeitszeit. Bei Verstößen und falschen Angaben drohen entsprechende Sanktionen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sebastian
        Am 28. März 2023 um 13:35

        hallo. die Infos auf der Seite, sind Recht gut.
        jedoch fehlt mir die Information, ob es Arbeitszeit ist, wenn ich von zu Hause zum Lkw laufe (ca 600 Meter)..mit diesem dann zum Lager fahre und dort dann lade.

        ich fahre für meinen Chef, der Subunternehmer ist, für eine größere Spedition.

        der Lkw steht also bei mir und der Einsatzort wäre 80 km entfernt. (60 ohne Autobahn).

        der Einsatzort ist aber weder Eigentum noch gemietet vom Chef. Die Spedition ist lediglich der Auftraggeber für meinen Chef.

      • Fredy
        Am 12. Februar 2018 um 19:48

        Welche sind das?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 9. April 2018 um 7:35

          Hallo Fredy,

          Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden gemäß §§ 22 und 23 ArbZG geahndet.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Trucker
    Am 16. November 2017 um 18:52

    Guten Tag,
    Mein Chef meinte die 24 Std Regelung währe nur ein Mythos und wenn ich z.B um 5 Uhr anfangen müsste ich ja um 18 Uhr stehen für eine 11 Std Pause, aber wenn ich jetzt erst um 18.20 Uhr meine Pause anfangen und den nächsten Tag erst um 7 anfangen zu arbeiten wird mir dann trotzdem eine 11 Std Pause angerechnet?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:14

      Hallo Trucker,

      grundsätzlich gilt Folgendes: Die Tagesruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Der 24-Stunden-Zeitraum muss nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Informationen zu den Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/lenkzeiten-ruhezeiten/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ralf T.
    Am 31. Oktober 2017 um 15:05

    Wie wird die Zeit betrachtet die der Fahrer schlafend in der Koje während der Fahrt (bei 2 Mann Besatzung) verbringt.
    Lenkzeit ist das ja definitv nicht aber Arbeitszeit oder was ?

    Wer weiss das ?

    • Daniel
      Am 4. August 2022 um 21:36

      Hallo, das zählt nicht als Pausenzeit, sondern zur Bereitschaftszeit.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 11:01

      Hallo Ralf T.,

      die Ruhezeiten zählen weder zur Lenk- noch zur Arbeitszeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Lindner
    Am 12. Oktober 2017 um 18:35

    Hallo ich habe folgendes Problem mein Arbeitgeber behauptet in einer 15 Stunden Schichtzeit darf man z.b. maximal 10 Stunden fahren und wenn man dann noch zwei Stunden abgeladen hat ist dies auch okay ich bin der Meinung wenn man zwei Stunden be und Entladezeit hat weil man viele Kunden hat das man maximal dann noch 8 Stunden am Tag fahren darf. Ich denke dass ich damit recht habe können Sie mir irgendwie ein Link schicken wo dies genau drin steht dass wenn man eine gewisse Fahrzeit erreicht hat plus Ladezeit dass man nicht über 10 Stunden kommen darf Gesamtarbeitszeit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:52

      Hallo Lindner,

      Be- und Entladung gehört zur Arbeitszeit, ebenso wie: das Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist; Reinigungsarbeiten; und Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen. Die Ruhezeiten zählen nicht zur Arbeitszeit.
      Die Arbeitszeit darf täglich 10h nicht überschreiten werden bzw. innerhalb von 24 Wochen müssen 8h Arbeitszeit eingehalten werden.
      Die zuständige Gewerkschaft kann Sie zudem beraten und mit ihnen erörtern, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Stefan
    Am 11. Oktober 2017 um 19:26

    Guten Tag bin in der Baustellen Branche tätig (Sattelkipper) fange Morgens um 4:30 Uhr an manchmal bis Mittags um 17:30 Uhr halte meine Pausen ein,Manchmal sogar 2x Pause also bis zu 10 Stunden Lenkzeit.Mein Arbeitgeber sagt alles korrekt das kann doch nicht sein oder? Das sind nach meiner Rechnung 13 Stunden Minus endweder1x 45 min Pause oder 2x 45 min Pause.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 10:42

      Hallo Stefan,

      normalerweise wird bei Betrachtung der Arbeitszeit für Kraftfahrer von einer Woche ausgegangen, die von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr andauert. In dieser Zeit darf nicht mehr als 48h gearbeitet werden – das sind 8h täglich im Durchschnitt. Wird bis zu zehn Stunden täglich gearbeitet, darf die durchschnittliche Arbeitszeit von 8h innerhalb der nächsten 24 Monate aber trotzdem nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. mafi
    Am 7. Oktober 2017 um 11:50

    Werden oder können kleine unterbrechungen wie zum beispiel bis zu 15 minuten tacho steht auf pause geh mir einen kaffee holen sind jetzt 10 minuten auf arbeitszeit an gerechnet werden mfg fritz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:21

      Hallo Mafi,

      dem obenstehenden Text können Sie entnehmen, welche Zeiten zur Arbeitszeit gehören. Dies sind: Fahrzeiten (also z. B. auch die Lenkzeit), Be- und Entladezeiten sowie die Überwachung dieser, Warten auf das Be- und Entladen, wenn die Wartezeit unbekannt ist, Reinigungsarbeiten, Zeiten, in denen Behördengänge im Zusammenhang mit der Arbeit erledigt werden müssen. Bereitschaftszeiten werden nicht zur Arbeitszeit hinzugerechnet. Ebenfalls wird die Ruhezeit in die Arbeitszeit nicht mit einberechnet und muss gesondert betrachtet werden. Die Lenkzeit hingegen ist Arbeitszeit, allerdings nur ein Teil dieser und kann demnach nicht gleichgesetzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Daniel
    Am 6. Oktober 2017 um 10:52

    Hallo,
    für BKF’s gibt es eine Gewerkschaft? Welche ist das bitte?

    LG Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:19

      Hallo Daniel,

      es gibt unter anderem die KFG (Kraftfahrergewerkschaft).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. K.Sp.
    Am 4. September 2017 um 8:48

    Hallo meine Frage zur Arbeitszeit ich habe in meinenem Arbeitsvertag eine 5Tage Woche vereinbart
    wieviel Stunden darf ich in der Woche maximal Arbeiten

  9. Marie
    Am 31. August 2017 um 18:37

    Eine kurze Frage zum Thema Schichtzeit und zwar wie ist das jetzt mittlerweile bzw. Hat sich da was geändert? Ich kenne das mit 2× pro Woche 15std. & 3× pro Woche 13std.
    Laut Aussage einiger Fahrer ist aber aber mittlerweile wohl anders herum das man 3× pro Woche 15h und 2× pro Woche 13h machen kann.
    Was davon stimmt den nun?
    LG Marie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 9:53

      Hallo Marie,

      uns ist keine solche Änderung bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sebastian
        Am 4. November 2017 um 20:36

        Hallo zusammen,

        die Problematik die hier angesprochen wird gründet sich wohl auf den Gesetzestext:

        Tägliche Ruhezeit

        Mindestens 11 h
        Mindestens 3 h gefolgt von 9 h

        Reduzierung auf mindestens 9 h drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich (kein Ausgleich erforderlich)
        – jeweils innerhalb eines 24 h Zeitraums

        MfG

  10. D. Selemenakis
    Am 18. August 2017 um 17:35

    Hallo, ich fahre Nahverkehr mit einen Glieder Zug. Der Arbeitgeber verlangt von mir jeden Tag 10-12 Std. arbeiten incl. Pause . Gibt es eine andere Arbeitsregelung im Nahverkehr als im Fernverkehr.

    MfG D. Selemenakis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:19

      Hallo D. Selemenakis,

      in der Regel gibt es keine unterschiedlichen Bestimmungen für Nah- und Fernverkehr. Die gesetzlichen Vorgaben sind für beide Bereiche gleichermaßen gültig. Wichtig ist zudem auch was im Arbeitsvertrag festgehalten ist und ob bei längeren Arbeitszeiten die Pausen sowie die Ruhezeiten entsprechend eingehalten werden. Eventuell können Sie sich bei der zuständigen Gewerkschaft informieren und prüfen lassen, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Balzer
    Am 16. Juli 2017 um 0:04

    Denn: Sind LKW-Fahrer bereits einer Lenkzeit von 4,5 Stunden nachgegangen, so dürfen diese nicht noch so lange weiterfahren, bis sechs Stunden erreicht sind. In diesem Fall muss nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Wichtig ist, dass LKW-Fahrer die Arbeitszeit von der Lenkzeit unterscheiden können.

    Bitte überarbeiten. Nach 4,5 h Lenkzeit sind mind. 45 min Pause einzulegen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 7:25

      Hallo Balzer,

      vielen Dank für den wichtigen Hinweis!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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