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Zukunftsschaden – Wie Sie zukünftige Schäden geltend machen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zukünftige Ansprüche schon heute sichern

Ein Zukunftsschaden kann gerichtlich geltend gemacht werden.
Ein Zukunftsschaden kann gerichtlich geltend gemacht werden.

Ein Unfall im Straßenverkehr ist in der Regel ein immenses Ärgernis für sämtliche Unfallbeteiligte. Selbst wenn keine Personen zu Schaden gekommen sind, gilt es zumeist dennoch eine ganze Reihe an Dingen zu regeln.

Nicht selten kommt es vor, dass sich die Unfallbeteiligten über die Schuldfrage streiten und damit einhergehend auch über die Frage, wer denn nun wem Schadensersatz zu leisten hat und in welcher Höhe. Oft kommen die Betroffenen bezüglich ihrer Streitigkeiten nicht auf einen gemeinsamen Nenner und so schlagen viele den Weg zu den Gerichten ein. Dort wird dann häufig ein Vergleich geschlossen oder von Seiten der Gerichte ein Urteil gefällt. Jedenfalls herrscht dann Klarheit in Bezug auf die bereits entstandenen Schadenspositionen.

Doch wie verhält es sich eigentlich mit denjenigen Positionen, die zum Zeitpunkt des Prozesses noch überhaupt nicht erkennbar sind? Macht sich ein Schaden erst später bemerkbar, nachdem beispielsweise schon Verjährung eingetreten ist, sind dem Geschädigten sodann rein rechtlich gesehen erst einmal die Hände gebunden.

Um diesem Problem Rechnung zu tragen, gibt es die Möglichkeit, gerichtlich oder aber außergerichtlich, einen sogenannten Zukunftsschaden geltend zu machen. Was unter einem Zukunftsschaden genau zu verstehen ist, in welcher Weise er gerichtlich durchgesetzt wird und wo er seine gesetzliche Grundlage findet, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Zukunftsschaden

Was ist ein Zukunftsschaden?

Ein Zukunfsschaden an einer Person ist bspw. ein solcher, der sich nach einem Unfall erst später zeigt etwa bei einer Operation.

Kann ich diesen geltend machen?

Ja, das ist durchaus möglich.

Was sollte ich dabei beachten?

Sie haben zwei Möglichkeiten bei der Geltendmachung: die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder eine Verhandlung vor Gericht.

Was ist überhaupt ein Zukunftsschaden?

Zukunftsschäden sind zunächst ein Schaden, der erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht und beispielsweise während des jeweiligen Prozesses vor Gericht oder aber im Rahmen der außergerichtlichen Verhandlungen noch überhaupt nicht vorhanden ist.

Dies kann zum Beispiel ein Schaden sein, der sich aufgrund einer Folgeoperation nach einem Unfall erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigt.

Wie wird der Zukunftsschaden geltend gemacht?

Mit dem Zukunftsschaden werden Schadenspositionen geltend gemacht, die erst noch entstehen.
Mit dem Zukunftsschaden werden Schadenspositionen geltend gemacht, die erst noch entstehen.

Es stellt sich die Frage, welche Möglichkeit ein Geschädigter hat, diese Schadensposition geltend zu machen.

Wer einen Zukunftsschaden durchsetzen will, der hat die Möglichkeit, dies entweder rechtsgeschäftlich (also vertraglich) mit dem Schädiger selbst bzw. mit dessen Haftpflichtversicherung oder aber auf gerichtlichem Wege, und somit im Rahmen eines Zivilprozesses, zu tun. Hierbei wird sodann die Feststellung darüber erlangt, dass der Schädiger dazu verpflichtet ist, dem Geschädigten dessen materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche auch in Zukunft zu ersetzen.

Dies kann, wie zuvor erwähnt, zum einen gerichtlich vonstattengehen und zwar im Wege der sogenannten Feststellungsklage. Dabei hat der Kläger sodann einen entsprechenden Feststellungsantrag zu stellen. Ihre gesetzliche Grundlage findet die Feststellungsklage in § 256 der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO).

Voraussetzung für die Geltendmachung vom Zukunftsschaden im Wege der Feststellungsklage ist stets ein sogenanntes Feststellungsinteresse. Hierunter ist ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung seitens des Klägers zu verstehen. Ein solches ist unter anderem dann anzunehmen, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Feststellungsurteil dazu geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen.

Unsicherheit droht der Rechtsposition vor allem dadurch, dass der Beklagte sie verletzt oder ernstlich bestreitet.

Die Parteien können derartige Vereinbarungen in Bezug auf den Zukunftsschaden aber auch außergerichtlich treffen und sich rechtsgeschäftlich, also im Wege eines gegenseitigen Vertrages, auf die Erstattung des Zukunftsschadens einigen. Viele Betroffene fürchten nämlich die anfallenden Prozesskosten.

Fazit

Wer zukünftige Schäden befürchtet, der sollte nicht riskieren, dass darauf bezogene Ansprüche verjähren und somit nicht mehr durchsetzbar sind.

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Durchsetzung von Zukunftsschäden behilflich sein und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung von Bundesgerichtshof (BGH) sowie der Oberlandesgerichte (OLG).

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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