Bei Fake-Bewertungen handelt es sich um manipulierte Rezensionen im Internet. Diese werden eingesetzt, um Kunden zu täuschen. Dabei können die gefälschten Bewertungen entweder das eigene Produkt oder Unternehmen in einem besseren Licht dastehen lassen oder die Konkurrenz schädigen.
Sind Fake-Bewertungen strafbar?
Ja, gefälschte Bewertungen im Internet sind mitunter strafbar, z. B. wenn es sich bei einer unwahren Kritik um eine Verleumdung handelt. Für diese Straftat droht in Deutschland eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Außerdem kann es sich um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln.
Machen sich Personen, die positive Fake-Bewertungen schreiben, strafbar?
Wer im Austausch für Geld oder kostenlose Produkte positive Bewertungen im Internet verfasst, muss in der Regel nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aber auch wenn keine Geldstrafe oder ähnliches droht, verstößt die Manipulation üblicherweise gegen die AGB der Plattformen und kann zu einer Sperrung der Nutzerkonten führen.
Wie erkennt man gefälschte Bewertungen?
Um nicht auf Fake-Bewertungen reinzufallen, sollten Sie gerade bei größeren Investitionen die Rezensionen und deren Verfasser kritisch hinterfragen. Auf welche Merkmale es dabei zu achten gilt, erfahren Sie hier.
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Falsche Bewertungen: Strafbar oder doch legales Marketing?
Kann eine Fake-Bewertung strafbar sein und welche Sanktionen könnten drohen?
Rezensionen im Internet können Kaufentscheidungen maßgeblich beeinflussen. Diesen Umstand machen sich einige Unternehmen zunutze und setzen gezielt gefälschte Bewertungen ein. Sie pushen sie zum einen die eigenen Produkte und Dienstleistungen durch positives Feedbackund schaden zum anderen der Konkurrenz mit negativer Kritik.
Allerdings kann der Einsatz einer Fake-Bewertung strafbar sein. Verbreitet eine Rezension nachweislich falsche Tatsachen, die dazu dienen, die öffentliche Meinung zu einem Konkurrenten herabzuwürdigen, stellt dies ggf. eine Verleumdung dar. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 187 Strafgesetzbuch (StGB) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich zieht.
Zudem können falsche Bewertungen auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. So untersagt § 3 UWG unlautere geschäftliche Handlungen. Aus dem Anhang des Gesetzestextes geht hervor, was unter diesen Begriff fällt:
23b. Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen
die Behauptung, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen;
Werden Bewertungen manipuliert und für Werbezwecke missbraucht, stellt dies einen Verstoß gegen das Verbot dar. Zudem besteht die Verpflichtung, Werbung als solche zu kennzeichnen. Gekaufte Bewertungen können demnach als unerlaubte, getarnte Werbung gelten. Der Gesetzgeber sieht für entsprechende Verstöße eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Wichtig! Konsequenzen drohen allerdings nicht nur, weil eine Fake-Bewertung strafbar ist. Darüber hinaus verstoßen gekaufte Rezensionen üblicherweise auch gegen die AGB der Plattformen und Portale. Fliegen Unternehmen mit dieser Täuschung auf, kann dies zum Ausschluss von den jeweiligen Diensten und somit dem Wegfall der Vertriebswege führen.
Fake-Bewertungen erkennen: Achten Sie auf diese Merkmale!
Kaufen Unternehmen falsche Bewertungen im Internet, ist dies strafbar.
Auch wenn eine Fake-Bewertung strafbar sein kann, dauert es mitunter einige Zeit, bis diese als solche erkannt und gelöscht wird. Aus diesem Grund sollten Nutzer die Rezensionen insbesondere bei kostspieligen und wichtigen Anschaffungen kritisch hinterfragen. Dabei lassen sich Fake-Bewertungen häufig an folgenden Merkmalen erkennen:
Für ein neues Produkt/Geschäft gibt es bereits zahlreiche (meist sehr einseitige) Bewertungen.
In den Rezensionen werden marketing-orientierte Formulierungen und identische Textbausteine verwendet.
Der Verfasser veröffentlicht an bestimmten Tagen und in kurzer Zeit zahlreiche Bewertungen.
Unter dem Benutzerprofil gibt es sehr viele Rezensionen zu ggf. teuren und ähnlichen Produkten.
Um eine Täuschung durch Fake-Bewertungen zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll sein, sich an Rezensionen zu „verifizierten Käufen“ zu orientieren. Bei diesen soll sichergestellt sein, dass der Verfasser das Produkt zumindest tatsächlich erhalten hat. Allerdings kann es sich hierbei auch um Fake-Käufe handeln oder die Unternehmen erstatten nachträglich die Kosten für den Kauf.
Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.
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Moin,
wenn man auf eine Internetseite gestoßen ist, die grade erst erstellt ist aber schon Kundenbewertungen aus angeblich März 23 hat, immer von der gleichen Person und Bewertungen von Kunden deren Profile offenbar gekauft oder selber von der Firma (Verkäufer) erstellt sind, ist das dann nicht unlauter und wo kann man das ggf. zur Prüfung melden?
Gruß
Martin Horn