
Kann eine Fake-Bewertung online strafbar sein?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 21. September 2023
FAQ: Fake-Bewertungen: Strafbar?
Bei Fake-Bewertungen handelt es sich um manipulierte Rezensionen im Internet. Diese werden eingesetzt, um Kunden zu täuschen. Dabei können die gefälschten Bewertungen entweder das eigene Produkt oder Unternehmen in einem besseren Licht dastehen lassen oder die Konkurrenz zu schädigen.
Ja, gefälschte Bewertungen im Internet können strafbar sein. So kann es sich bei einer unwahren Kritik etwa um eine Verleumdung handeln. Für diese Straftat droht in Deutschland eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Alternativ dazu kann es sich auch um einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) handeln.
Wer im Austausch für Geld oder kostenlose Produkte positive Bewertungen im Internet verfasst, muss in der Regel nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Aber auch wenn keine Geldstrafe oder ähnliches droht, verstößt die Manipulation üblicherweise gegen die AGB der Plattformen und kann zu einer Sperrung der Nutzerkonten führen.
Um nicht auf Fake-Bewertungen reinzufallen, sollten Sie gerade bei größeren Investitionen die Rezensionen und deren Verfasser kritisch hinterfragen. Auf welche Merkmale es dabei zu achten gilt, erfahren Sie hier.
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Weitere Ratgeber zu Online-Bewertungen
Fallen negative Rezensionen bei Google unter die freie Meinungsäußerung oder können dafür strafrechtliche Sanktionen drohen? Wann eine schlechte Google-Bewertung strafbar sein kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, um gegen eine schlechte Bewertung vorzugehen? Sind diese durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder lassen sich Rezensionen ggf. löschen? Informationen zu diesem Thema finden Sie hier! » Weiterlesen...
Falsche Bewertungen: Strafbar oder doch legales Marketing?

Rezensionen im Internet können Kaufentscheidungen maßgeblich beeinflussen. Diesen Umstand machen sich einige Unternehmen zunutze und setzen gezielt gefälschte Bewertungen ein. Dadurch können sie zum einen die eigenen Produkte und Dienstleistungen durch positives Feedback pushen und zum anderen die Konkurrenz mit negativer Kritik schädigen.
Allerdings kann der Einsatz einer Fake-Bewertung strafbar sein. Verbreitet eine Rezension nachweislich falsche Tatsachen, die dazu dienen die öffentliche Meinung zu einem Konkurrenten herabzuwürdigen, stellt dies ggf. eine Verleumdung dar. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 187 Strafgesetzbuch (StGB) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich zieht.
Zudem können falsche Bewertungen auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. So untersagt § 3 unlautere geschäftliche Handlungen. Aus dem Anhang des Gesetzestextes geht hervor, was unter diesen Begriff fällt:
23b. Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen
die Behauptung, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistung von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen;
Werden Bewertungen manipuliert und für Werbezwecke missbraucht, stellt dies einen Verstoß gegen das Verbot dar. Zudem besteht die Verpflichtung Werbung als solche zu kennzeichnen. Gekaufte Bewertungen können demnach als unerlaubte, getarnter Werbung gelten. Der Gesetzgeber sieht für entsprechende Verstöße eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
Wichtig! Konsequenzen drohen allerdings nicht nur, weil eine Fake-Bewertung strafbar ist. Denn darüber hinaus verstoßen gekaufte Rezensionen üblicherweise auch gegen die AGB der Plattformen und Portale. Fliegen Unternehmen mit dieser Täuschung auf, kann dies zum Ausschluss von den jeweiligen Diensten und somit dem Wegfall der Vertriebswege führen.
Fake-Bewertungen erkennen: Achten Sie auf diese Merkmale!

Auch wenn eine Fake-Bewertung grundsätzlich strafbar sein kann, dauert es mitunter einige Zeit, bis diese als solche erkannt und gelöscht wird. Aus diesem Grund sollten Nutzer die Rezensionen insbesondere bei kostspieligen und wichtigen Anschaffungen kritisch hinterfragen. Dabei lassen sich Fake-Bewertungen häufig an folgenden Merkmalen erkennen:
- Für ein neues Produkt/Geschäft gibt es bereits zahlreiche (meist sehr einseitige) Bewertungen
- In den Rezensionen werden marketing-orientierte Formulierungen und identische Textbausteine verwendet
- Der Verfasser veröffentlicht an bestimmten Tagen und in kurzer Zeit zahlreiche Bewertungen
- Unter dem Benutzerprofil gibt es sehr viele Rezensionen zu ggf. teuren und ähnlichen Produkten
Um eine Täuschung durch Fake-Bewertungen zu vermeiden, kann es zudem sinnvoll sein, sich an Rezensionen zu „verifizierten Käufen“ zu orientieren. Bei diesen soll nämlich sichergestellt sein, dass der Verfasser das Produkt zumindest tatsächlich erhalten hat. Allerdings kann es sich hierbei auch um Fake-Käufe handeln oder die Unternehmen erstatten nachträglich die Kosten für den Kauf.