Diesel-Besitzer entgehen Fahrverbot in Wiesbaden: So ist es gelungen

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wiesbaden und der Diesel: Warum ein Fahrverbot nicht infrage kommt

Sind Diesel-Kfz vom Fahrverbot in Wiesbaden betroffen? Ab wann gilt es? Gar nicht, dank der Einigung vor Gericht.
Sind Diesel-Kfz vom Fahrverbot in Wiesbaden betroffen? Ab wann gilt es? Gar nicht, dank der Einigung vor Gericht.

Weil zahlreiche Städte in Deutschland regelmäßig den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschreiten, klagte die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in den vergangenen Jahren gegen Bundesländer und einzelne Städte.

Luftreinhaltepläne wurden entwickelt und mühsam in die Tat umgesetzt, konnten jedoch vielerorts nicht die gewünschten Ergebnisse erzielen, weshalb die DUH fordert, für Diesel-Kfz ein Fahrverbot zu verhängen. Wiesbaden konnte nach vier Jahren vor Gericht mit dem Luftreinhalteplan, den bisherigen Maßnahmen und Prognosen überzeugen und so Fahrverbote noch abwenden.

Mit welchen Maßnahmen konnte das Dieselfahrverbot in Wiesbaden abgewendet werden? Genaueres zur Einigung vor Gericht sowie eine Übersicht zu den erfolgreichen Maßnahmen finden Sie im Folgenden.

FAQ: Diesel-Fahrverbot in Wiesbaden

Gibt es ein Fahrverbot für Diesel in Wiesbaden?

Nein. Dieselfahrzeuge dürfen wie gewohnt durch die Straßen Wiesbadens fahren. Auch in Zukunft ist zunächst einmal kein Verbot für Dieselfahrzeuge zu erwarten.

Durch welche Maßnahmen ist es Wiesbaden geglückt, das Diesel-Fahrverbot abzuwenden?

Welchen Maßnahmen es zu verdanken ist, dass Wiesbaden nicht zu den Städten zählt, die ein Diesel-Fahrverbot einführen müssen, erfahren Sie hier.

Wie ist es in Bezug auf Dieselverbote um andere Städte in Hessen bestellt?

In Darmstadt herrscht bereits seit dem 1. Juni 2019 ein Fahrverbot für Diesel. In Frankfurt oder Mainz ist die letztendliche Entscheidung für oder gegen Dieselverbote noch nicht getroffen worden (Stand: Oktober 2019).

Einigung nach vier Jahren: Wiesbaden muss für Diesel kein Verbot aussprechen

Durch einen guten Luftreinhalteplan kam Wiesbaden um ein Fahrverbot für Diesel-Kfz herum.
Durch einen guten Luftreinhalteplan kam Wiesbaden um ein Fahrverbot für Diesel-Kfz herum.

2011 klagte die DUH erstmals aufgrund der hohen Schadstoffwerte. 2015 wurde schließlich beantragt, ein Zwangsgeld anzudrohen, weil es der Stadt Wiesbaden nicht gelang, den Luftreinhalteplan ausreichend umzusetzen. Im Februar 2019 kam es schließlich zu einer erneuten Verhandlung vor Gericht.

Nun ging es insbesondere um die Frage, ob nur noch ein Dieselverbot in Wiesbaden für eine rasche Einhaltung der Grenzwerte sorgen könnte. Kurz vor dem Gerichtstermin hatte die Stadt ihren Luftreinehalteplan zum dritten Mal fortgeschrieben und konnte mit den Prognosen für 2020 nicht nur überzeugen, sondern erhielt auch Lob seitens der DUH.

Das Ergebnis: Auch ohne Diesel-Besitzern ein Fahrverbot zuzumuten, kann Wiesbaden den Jahresmittelwert bis 2020 auf den EU-Grenzwert senken. Betroffene Autofahrer können daher im wahrsten Sinne des Wortes erst einmal aufatmen.

Geklagt hatte die DUH bundesweit gegen mehrere Städte, in denen ein Fahrverbot für Diesel aufgrund zu hoher NO2-Werte möglicherweise die letzte Option ist. Die wenigsten Städte konnten durch ihre Luftreinhaltepläne den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft annähernd erreichen. Im Land Hessen stehen Fahrverbote deshalb auch für Frankfurt, Mainz und Darmstadt zur Debatte.

Mit diesen Maßnahmen konnte Wiesbaden das Dieselverbot abwenden

Saubere Luft trotz Diesel: Auch ohne Fahrverbot kann Wiesbaden den Grenzwert einhalten, z. B. durch mehr Elektromobilität.
Saubere Luft trotz Diesel: Auch ohne Fahrverbot kann Wiesbaden den Grenzwert einhalten, z. B. durch mehr Elektromobilität.

Früh hatte die Stadt Wiesbaden einen Luftreinhalteplan für den besonders belasteten Raum Rhein-Main entwickelt. Bereits 2005 wurden einige Maßnahmen in die Tat umgesetzt wie beispielsweise eine Erweiterung des Fahrradnetzes. Der Plan teilt sich in verschiedene Abschnitte mit unterschiedlicher Priorisierung:

  1. Optimierung der Verkehrsentwicklung/Verkehrsverteilung
  2. Elektrifizierung (öffentlich und privat)
  3. Digitalisierung/Verlagerung der Verkehrslenkung
  4. Förderung des Radverkehrs
  5. Vernetzung (z. B. Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Inklusive der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2019 sind beispielsweise folgende Maßnahmen vorgesehen, um auch weiterhin ein Fahrverbot für Diesel-Pkw in Wiesbaden zu vermeiden:

  • Stärkung des Umweltverbundes zur besseren Verkehrsverteilung, d.h. mehr Rad- und Fußverkehr
  • Umstellung auf Elektromobilität im ÖPNV und im städtischen Fuhrpark
  • Teilweise Digitalisierung und Verlagerung der Verkehrslenkung, z. B. Einrichtung von durchgehenden Busspuren
  • Busbeschleunigung, d.h. Reduzierung von Behinderungen des Busverkehrs (z. B. durch Linksabbieger oder Falschparker) sowie engere Frequenzen des Linienverkehrs
  • Ausbau des Radwegnetzes, z. B. Radschnellverbindungen und geschützte Fahrradstrecken (mehr Sicherheit für Fahrradfahrer)

Es ist wichtig, Diesel-Pkw ein Fahrverbot zu ersparen. Wiesbaden setzt deshalb im aktuellen Luftreinhalteplan ganz besonders auf Elektromobilität – nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Bereich. Beispielsweise sollen Elektrofahrzeuge von Parkgebühren befreit werden. Außerdem zielt der Plan darauf ab, die Stadt für Fahrradfahrer und Fußgänger attraktiver zu machen.

Überzeugend war laut Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, nicht nur das Maßnahmenpaket selbst, sondern auch die Haltung der Stadt Wiesbaden, die das Problem der Luftverschmutzung ernst nahm. Resch bezeichnete den Plan als ein Vorbild für andere Städte.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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