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Blitzer in Mönchengladbach: Hier stehen die Radarfallen

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Feste Blitzer sind in Mönchengladbach zahlreich im Einsatz

In unserem Ratgeber erfahren Sie, wo sich feste Blitzer in Mönchengladbach befinden.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, wo sich feste Blitzer in Mönchengladbach befinden.

In Mönchengladbach, welches Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr ist, gibt es täglich ein hohes Verkehrsaufkommen. Viele Pendler durchqueren die Großstadt oder fahren dort zur Arbeit. Dabei kann es auch immer wieder zu Missachtungen der Straßenverkehrsordnung kommen.

Um diese entsprechend sanktionieren zu können, werden Blitzer in Mönchengladbach eingesetzt. Diese überprüfen nicht nur die Einhaltung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit, sondern einige Geräte können auch Rotlichtverstöße aufdecken.

Was Sie erwartet, wenn Sie eine rote Ampel überfahren und an welchen Standorten stationäre Blitzer in Mönchengladbach installiert sind, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Blitzer-Standorte in Mönchengladbach

An den nachfolgenden Standorten sind feste Blitzer in Mönchengladbach installiert. Viele Modelle führen Geschwindigkeitsmessungen aus, einige Geräte werden auch an Ampelanlagen eingesetzt, um Rotlichtverstöße zu ermitteln:

  • A61
  • Auf dem Damm
  • B230 Waldnieler Straße
  • B230 Waldnieler Straße
  • B51 Aachener Straße
  • B57 Aachener Straße
  • Bismarckstraße (zwei Blitzer)
  • Brucknerallee
  • Dahlener Straße
  • Fliethstraße
  • Gartenstraße (zwei Blitzer)
  • Hohenzollernstraße
  • K14 Neusser Straße
  • Kaldenkirchener Straße
  • Korschenbroicher Straße
  • Limitenstraße
  • Reststrauch
  • Theodor-Heuß-Straße

Weiterführende Informationen zum Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Verstoß unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

Vom Blitzer in Mönchengladbach erwischt: Wie geht es weiter?

Werden Sie in Mönchengladbach vom Blitzer erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Werden Sie in Mönchengladbach vom Blitzer erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Hat ein Blitzer in Mönchengladbach ausgelöst, müssen die erfassten Daten erst einmal ausgewertet werden. Durch einen Datenabgleich mit dem Kraftfahrt-Bundesamt kann die Bußgeldstelle feststellen, auf wen der Wagen zugelassen ist.

Handelt es sich dabei um eine Person, die auch als Fahrer des Kfz in Betracht kommt, so erhält diese einen Anhörungsbogen und kann Angaben zur Sache machen. Im nächsten Schritt wird ein Bußgeldbescheid erstellt und per Post an den Verkehrssünder geschickt.

Erhalten Sie ein solches Schreiben, müssen Sie dieses stets genau prüfen. Kommt Ihnen das Messergebnis komisch vor, so haben Sie die Möglichkeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Dazu müssen Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Bußgeldstelle richten. Sind Sie bezüglich der Formulierung oder Ihrer Aussichten auf Erfolg nicht sicher, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht kompetent beraten.

FAQ: Blitzer in Mönchengladbach

Wo stehen feste Blitzer in Mönchengladbach?

Es befinden sich einige stationäre Radarfallen in Mönchengladbach. Deren Standorte haben wir hier für Sie aufgelistet. Doch auch mobile Blitzer können in Mönchengladbach jederzeit aufgestellt und eingesetzt werden. Sie sollten daher immer die jeweiligen Tempolimits im Blick behalten.

Gibt es auch Rotlichtblitzer in Mönchengladbach?

Ja. Es werden auch Ampelblitzer in Mönchengladbach eingesetzt. Ertappen diese einen Verkehrsteilnehmer bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (die Ampel war länger als eine Sekunde rot), muss sich der Rotsünder auf ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat einstellen.

Vom Blitzer in Mönchengladbach geblitzt: Ist ein Einspruch möglich?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, ist ein Einspruch möglich. Diesen müssen Sie binnen 14 Tagen an die zuständige Bußgeldstelle richten. Kommt Ihnen das Messergebnis merkwürdig vor, liegt eventuell eine Fehlmessung vor, was zu einem erfolgreichen Einspruch gegen die Sanktionen führen kann.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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