Unfall beim Überholen von Rechtsabbiegern: Die Haftung bleibt bestehen
Die Haftung nach einem Verkehrsunfall bemisst sich nach dem Verschulden der Unfallbeteiligten. Wie ist aber vorzugehen, wenn beide Fahrer ganz erheblichen gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben? Das musste das OLG Schleswig-Holstein entscheiden.