Ist Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Was ist beim Angeln in Schleswig-Holstein zu beachten?
Schleswig-Holstein besitzt zahlreiche Kanäle, Fluss- und Küstenabschnitte sowie Seen und andere Gewässer, die vielfach von Anglern gelobt werden. Jährlich strömen viele Freizeitangler und Angel-Touristen in das Bundesland, um an der Ostsee oder Nordsee oder in den Binnengewässern dem Angelsport nachzugehen. Unter anderem um die Fischbestände und ihre Artenvielfalt zu erhalten, sind bei der Fischerei bzw. beim Angeln die geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten.
Das Angeln in Schleswig-Holstein ist nur mit einem gültigen Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) erlaubt. Das Angeln ohne Angelschein ist untersagt. Zusätzlich zu diesem Fischereischein müssen Angler für Binnengewässer, aber auch für einige Teile der Küstengewässer einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers erwerben.
Bevor Sie angeln gehen, sollten Sie sich mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen vertraut machen. Denn wer sich nicht an die Regeln hält, begeht mitunter eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Hierzu gehört das Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein oder ohne den erforderlichen Erlaubnisschein. So ist es in § 46 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG Sch.-H.) vorgeschrieben.
Im Falle einer solchen Ordnungswidrigkeit können nach dieser Vorschrift
“Gegenstände, auf die sich Ordnungswidrigkeit bezieht und Gegenstände, die zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht wurden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.”
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang unter Verwendung eines nicht zugelassenen Fanggerätes benutzt | bis zu 25.000 Euro |
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang ohne Fischereierlaubnisschein ausgeübt | bis zu 25.000 Euro |
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang ausgeübt, ohne den gültigen Fischereischein bei sich zu führen oder diesen zur Kontrolle auszuhändigen | bis zu 25.000 Euro |
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang mit verbotenen Mitteln angewendet | bis zu 25.000 Euro |
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang auf Fischwegen oder ober- oder unterhalb auf den für den Fischfang verbotenen Strecken ausgeübt | bis zu 25.000 Euro |
vorsätzlich oder fahrlässig an oder auf Gewässern Fischereigeräte fangfertig mitgeführt | bis zu 25.000 Euro |
vorsätzlich oder fahrlässig Muschelkulturen in verbotenen Gebieten gefischt | bis zu 25.000 Euro |
vorsätzlich oder fahrlässig Fischfang ausgeübt, ohne den Nachweis über die Fischereiabgabe bei sich zu führen oder zur Kontrolle auszuhändigen | bis zu 25.000 Euro |
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Angeln ohne Fischereischein in Schleswig-Holstein
Nein, Sie benötigen grundsätzlich einen Fischereischein. Dieser ist übrigens nur gültig, wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Fischereiabgabe geleistet haben.
Ja. Das gilt aber nur, solange Ihre Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein liegt.
Normalerweise benötigen Sie zusätzlich zum Angelschein einen Fischereierlaubnisschein. “Freies Angeln” bedeutet, dass dieser Erlaubnisschein nicht notwendig ist. Den Fischereischein bzw. Angelschein brauchen Sie dort aber trotzdem. Wo sie “frei angeln” dürfen, erfahren Sie hier.
Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein ist ordnungswidrig: Fischereischein ist Pflicht
Einheimische Angler gehören meist einem der örtlichen Anglervereine an, die insbesondere Fließgewässer und kleine stehende Gewässer pachten. Sie geben in der Regel Gastkarten an auswärtige Angler für ihre Gewässer aus. Auch für Touristen ist das Angeln ohne diesen Gast-Angelschein in Schleswig-Holstein nicht erlaubt.
Zum Angeln in Schleswig-Holstein benötigen Sie immer einen Angelschein bzw. Fischereischein. Lediglich ein Erlaubnisschein ist in manchen Fällen nicht notwendig. In den Küstengewässern ist das Fischen in der Regel frei, während für Binnengewässer der Erlaubnisschein erforderlich ist. Um sicherzugehen, sollten Angler beim jeweiligen Fischereirechtsinhaber oder dem Pächter des Fischereirechts nachfragen.
Bei der Frage, ob das Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein zulässig, ist, müssen also zwei Berechtigungsscheine unterschieden werden. Je nachdem, wo Sie angeln wollen, gelten diesbezüglich verschiedene Regeln:
- Der Fischereischein wird immer verlangt. Touristen bzw. Auswärtige können einen sogenannten Urlaubsfischereischein erwerben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser eine Ausnahme von der ansonsten geltenden Fischereischeinpflicht darstellt und dem Inhaber nur einen kurzfristigen Zugang zum Angeln gewährt. Er ersetzt nicht den regulären Fischereischein.
- Auf gewerblichen Kuttern können Anglerfreunde auch außerhalb der Küstennähe von Nordsee und Ostsee fischen. Sie werden vom Schiffspersonal fachkundig angeleitet und benötigen hierfür keinen (Urlaubs-) Fischereischein. In diesem Fall ist also das Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein ausnahmsweise möglich.
- In den Küstengewässern benötigen Sie keine weitere Genehmigung zusätzlich zum Fischereischein. Ausnahmen hiervon gelten für die Schlei, die Lübecker Bucht und die Untereider bzw. Eidermündung. In diesen Gewässern bestehen selbstständige Fischereirechte, sodass Sie einen Erlaubnisschein brauchen. Dieser ist auch in allen Binnengewässern notwendig.
- Ein Erlaubnisschein ist auch dann nicht notwendig, wenn eine zur Ausstellung befugte Person beim Angeln anwesend ist, z.B. die fischereiberechtigte Person bzw. der Pächter. Auch beim Fischen in geschlossenen Gewässern ist dieser Schein nicht erforderlich (§ 14 LFischG Sch.-H.).
Wer keinen Fischereischein besitzt, kann einen Urlauberfischereischein beantragen. Dieser gilt 28 Tage und kann einmal jährlich für weitere 28 Tage verlängert werden. Erstausstellung und Verlängerung kosten jeweils 10,- € Gebühr. Außerdem kommt eine einmalige Fischereiabgabe von 10,- € pro Kalenderjahr hinzu.
Gültige Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden übrigens in Schleswig-Holstein anerkannt. Für die entsprechenden Inhaber stellt sich die Frage, ob das Angeln ohne Anglerschein in Schleswig-Holstein zulässig ist, nur im Hinblick darauf, ob ein Erlaubnisschein erforderlich ist.
Angeln in Schleswig-Holstein: Freie Gewässer ohne Erlaubnisschein-Pflicht
Noch einmal vorweg: Freies Angel bedeutet nicht, dass das Angeln ohne Angelschein, das heißt ohne Fischereischein, erlaubt ist. Freies Angeln heißt lediglich, dass ohne zusätzlichen Erlaubnisschein geangelt werden darf.
Dies ist nur in Küstengewässern erlaubt, das heißt, in den zum Hoheitsgebiet gehörenden Bereichen der Ostsee und Nordsee. Auch die folgenden Fluss-Abschnitte in Schleswig-Holstein zählen zu den Küstengewässern:
- Eider: flussabwärts der Schleuse Nordfeld
- Stör: flussabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 77 in Itzehoe
- Krückau: flussabwärts der ehemaligen Wassermühle Piening am Mühlendamm in Elmshorn
- Pinnau: flussabwärts der Straßenbrücke im Zuge der B 431 in Uetersen
- Trave: Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole
- Elbe: Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg bei Wedel
Ausnahmen vom freien Angeln im Küstengewässer bestehen in folgenden Gewässern
- gesamte Schlei
- untere Eider zwischen der Schleuse Nordfeld (km 78,280) und der Strassenbrücke B 5 Tönning/Karolinenkoog (km 101)
- untere Trave bis hinaus in die Lübecker Bucht
- im Hafen von Neustadt/Holstein (Hier gelten selbstständige Fischereirechte)
Von den benannten Punkten aus landeinwärts sind diese Gewässer Binnengewässer. Dort bestehen auf jeden Fall Fischereirechte, sodass Sie einen Erlaubnisschein benötigen. Diese erhalten Sie beim jeweiligen Inhaber der Fischereirechte. Das sind meistens Berufsfischer oder Angelvereine. Sie können sich hierzu auch bei den örtlichen Touristeninformationen erkundigen.
Angelschein in Schleswig-Holstein machen
Um einen Angelschein in Flensburg oder anderen Städten in Schleswig-Holstein zu erhalten, müssen zukünftige Angler eine Fischereiprüfung ablegen. An einem Vorbereitungslehrgang muss nicht teilgenommen werden. Er ist jedoch zu empfehlen, auch weil es im Fachhandel keine Lehrbücher zur länderspezifischen Prüfungsvorbereitung gibt.
Der Fischereilehrgang bereitet den zukünftigen Angler auf folgende sechs Sachgebiete vor:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Umwelt-, Tier- und Naturschutz
- Hege- und Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
14 Tage nach durchgeführter Prüfung erhält der Teilnehmer einen Bescheid per Post, ob er die Fischereischein-Prüfung bestanden hat oder die Prüfung wiederholen muss. Zudem erhält er Einsicht, wie viele Fragen er richtig beantwortet hat.
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Hallo,braucht man für die Ostsee einen extra Erlaubnisschein?
moin ich habe mal eine frage darf ich in der Neustädter bucht oder Ostsee ein Wurfnetz benutzen ?
Hallo, ich komme aus NRW und möchte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein Angeln.
Mein “Jahresfischereischein” (NRW) ist seit 2016 abgelaufen, Prüfungszeugnis (Sportfischerprüfung) liegt natürlich vor.
Welche Behördlichen Genehmigung (Von Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers abgesehen) benötige ich in den beiden Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein?
Danke und Gruß
Moin, der Urlauberfischereischein gilt für 28 Tage, ich nehme an, dass man die Tage nicht auf mehrere Wochenenden aufteilen kann, oder?
LG Manuela
Moin Moin aus Hamburg. Wie sieht es denn mit den sog. (privaten) Forellenseen…. für Hamburger Angelscheinbesitzer in SH aus? Benötigen die nun auch eine zusätzliche SH-Fischereiabgabemarke (10.-) oder nicht? Vielen Dank.
LG Hansi
Guten Tag,
mich würde interessieren mit wie vielen Handangeln darf man mit einem Urlaubsfischereischen in SH an der Küste Angeln (Brandungsangeln)
Ist das irgendwo niedergeschrieben?
MFG Sven
Mein Mann besitzt den “Angelschein”, darf ich von unserem Boot aus ohne Angelschein angeln? So wurde mir erzählt.
Hallo Evi,
dies kommt auf das Gewässer und einige weitere Faktoren an. Bitte erkundigen Sie sich bei der Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moin Moin, ich blicke da nicht ganz durch !
Darf man einfach so an bzw in der Ostsee Angeln? Ich komme aus Flensburg und wollte eigentlich den Urlaubsfischerei Schein beantragen ist ja gerade ordentlich Hering in der Förde! Nun lese ich aber hier was mit Küstengewässer und blicke da absolut nicht durch !
Darf ich einfach meine Angel “Angeln” einpacken runter zum Hafen und Petrie Heil oder wie ?
Wäre euch für ne Antwort echt dankbar , da die Strafen bzw Bußgelder doch teuer werden könnten außerdem wollte ich meine Angeln noch länger behalten 😂😉
Mfg Sebastian
Hallo Sebastian,
laut offiziellen Angaben gilt Folgendes: Für die Angelfischerei in Schleswig-Holstein ist immer ein gültiger Fischereischein erforderlich. Während in den Küstengewässern in der Regel freier Fischfang herrscht, muss in Binnengewässern grundsätzlich ein Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers erworben werden. In einigen Teilen der Küstengewässer ist ebenfalls ein Erlaubnisschein Pflicht, so in der Schlei und in den Gewässern in und um Lübeck.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Vorsicht am “Brodtener Ufer” im Mündungsbereich der Trave. Obwohl bereits Ostsee, gilt dort das Lübsche Fischereirecht! Man benötigt dort die Angelerlaubnis für die Lübecker Trave!
Moin!
Ich habe einen Fischereinschein, komme aus NRW und habe hier eine Ferienwohnung (offizieller Zweitwohnsitz).
Brauche ich jetzt den Touri-Schein oder zählt der Zweitwohnsitz?
Habe bisher immer die Touri-Gebühr bezaht obwohl ich eigentlich mehrere Monate im Jahr hier wohne.
Muss ich dann ersatzweise eine Meldebescheinigung mitführen?
LG Detlef
Hallo Detlef,
dazu sollten Sie sich an das zuständige Ordnungsamt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Müss Mann fischreischein machen aber ohne die Prüfung zu machen an der Ostsee und mit viel Ruten darf Mann angeln
Hallo Maartin,
in Schleswig-Holstein dürfen Sie ohne einen Angelschein in vielen Küstengewässern fischen (außer Muschelfischerei), solang keine selbstständigen Fischereirechte vorliegen, es also keinen Besitzer/Pächter gibt. Im letzteren Fall ist ein Erlaubnisschein fällig. Erlaubt ist eine Handangel sowie ein Senknetz bis zu einem Quadratmeter.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Ich würde gern im Watt , so wie es früher (ok, das letzte Mal habe ich das vor 30 Jahren gemacht) weit verbreitet war, mit einem Schiebenetz (Leet oder Hamen) für den privaten Bedarf Krabben (Garnelen) fischen. Ist das grundsätzlich heute überhaupt noch zulässig, wenn ja: wo und brauche ich dafür einen Angel- oder Fischereischein?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen ;-)
Hallo Carsten,
mit einem Fischereischein ist in der Regel die Fischerei mit einem Schiebenetz in Nationalparks für den Eigenbedarf erlaubt. Dennoch sollten Sie sich vor Reiseantritt zur Sicherheit bei den örtlichen Behörden informieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Moinsen,
ich habe mir in den letzten 2 Jahren insgesamt 3x einen Urlauberfischereischein geholt und war jedesmal mit erfahrenen Anglern z.B. in Friedrichstadt u.U. ebenso in d.N. von Dellstedt an der Eider unterwegs…herbe Enttäuschungen musste ich zu oft erleben,…Zielfische wie Zander und Barsch, waren nicht aufzufinden, da wie ich während eines Gespräches im örtlichen Angelladen mitbekam, “versierte” Angelprofis nachts mit Booten durch Friedrichstadt und die Eider entlang fahren und sich dann damit rühmen in einer Nacht 20 Zander und 30 Barsche gefangen zu haben, wusste ich wie so was sein kann.
Das ist für mich professionelle und kommerzielle Fischerei, dann frage ich mich doch ernsthaft warum ich da denn überhaupt noch Angeln gehen soll, da warte ich lieber und fahre alle 2 Jahre nach Norwegen.
Aber das ist ein Problem deutscher Mentalität, man bekommt den Hals und das Portemonnaie nicht voll genug.
Wenn man für 10€ Jahresgebühr und ein paar Bier im Vereinsheim, sich die Taschen stopfen kann, indem man Fisch aus heimischen Flüssen privat verkauft, muss man sich nicht wundern, dass am Wochenende der Forellenteich überfüllt ist.
Man sollte nicht allgemein von einem Angelschiff sprechen. In SH gibt es den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein.
Um Missverständnisse zu vermeiden sollte man auch diese Begriffe verwenden.
H.
Hallo aus Schleswig-Holstein.
Zum Angeln in SH braucht man grundsätzlich einen gültigen Fischereischein ( als Urlauberfischereischein, FS eines anderen Bundeslandes oder
FS aus SH ).
Ausnahme: Gewerbliche Angelteiche, gewerbliche Angelkutter.
Der Fischereischein berechtigt zum freien Fischfang mit der Handangel in Küstengewässern (auch Senknetz,Schiebehamen und Pödderangel), mit einigen Ausnahmen. .
In offenen Binnengewässern benötigt man zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein vom Fischereipächter oder Fischereiberechtigten.
Man muß also immer zwischen Fischereischein und Fischereierlaubnisschein unterscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
h
Und mit wie vielen handangeln ist es erlaubt? In SH in der Brandung ?