Kfz-Versicherung: Wer darf mein Auto fahren?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 5. März 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Probleme mit der Autoversicherung vermeiden: Wer darf alles fahren?

Wer darf überhaupt mein Auto fahren?
Wer darf überhaupt mein Auto fahren?

Ein Freund oder eine Freundin möchte sich das Auto für einen Tag ausleihen? Das ist gar nicht so unüblich und wenn der eigentliche Fahrer im Moment nicht auf das Fahrzeug angewiesen ist, steht dem Unterfangen doch eigentlich nichts im Wege.

Doch ganz so einfach ist es nicht, denn wer sein Auto verleihen möchte, sollte genau seine Police der Versicherung prüfen.

Häufig herrscht Unsicherheit bei den Fragen: Wer darf überhaupt mein Auto fahren? Erlischt der Versicherungsschutz, wenn ich jemand anderes fahren lasse? Mit welchen Konsequenzen muss ich bei einem Unfall rechnen? Und wie muss ich vorgehen, wenn ich mein Fahrzeug an einen Freund oder Verwandten ausleihen möchte? Im Ratgeber gehen wir auf diese Fragen ein.

FAQ: Wer darf mit meinem Auto fahren?

Wer ist über Ihre Kfz-Versicherung mitversichert?

Je nach gewählter Police können Sie auch weitere Personen (mit oder ohne Begrenzung der Anzahl) mitversichern. So sind auch andere Fahrer bei der Nutzung des Wagens abgesichert. Vergleichen Sie die Angebote der Versicherer.

Kann man ohne Versicherung Auto fahren?

Dies hängt von der jeweiligen Versicherung ab: Das Fahren ohne Pflichtversicherungsschutz (Kfz-Haftpflicht) erfüllt nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz einen Straftatbestand. Fahren lediglich Fahrer, die nicht mitversichert sind, kann im Schadensfall die Deckung diesen entstandenen Schäden verweigert werden. Zudem kann die Haftpflicht auch Regressforderungen gegen den Versicherungsnehmer stellen.

Auto und Versicherung: Wer darf außer mir fahren?

Wer darf eigentlich mein Auto fahren? Vor dieser Frage stehen häufig Kraftfahrer, wenn andere Personen fragen, ob sie sich das Auto mal kurz ausleihen können. Um darauf eine Antwort geben zu können, hilft in der Regel ein Blick in die Versicherungspolice. Dort steht, auf welchen Personenkreis die Kfz-Versicherung angemeldet wurde. Bei den Versicherungen in Deutschland kann unter verschiedenen Optionen gewählt werden:

  • Nur ein Fahrer
  • Fahrer und sein Partner
  • Mehrere namentlich genannte Personen
  • Beliebiger Personenkreis

Die Höhe vom Beitrag für die Kfz-Versicherung ist maßgeblich von dieser Angabe abhängig. Die flexibelste ist auch gleichzeitig teuerste Variante, weshalb viele Kraftfahrer sich für einen begrenzten Personenkreis entscheiden. Dadurch lassen sich jährlich oft mehrere hundert Euro sparen.

Doch was passiert, wenn das Fahrzeug an eine der Versicherung unbekannte Person verliehen wird? Ist das Auto mit dem fremden Fahrer dann überhaupt noch versichert, wenn es zum Unfall kommt?

Wer darf mit meinem Auto fahren? - eine häufige Frage unter Freunden.
Wer darf mit meinem Auto fahren? – eine häufige Frage unter Freunden.

Wer darf mit meinem Auto fahren? Zahlt die Versicherung bei einem Unfall?

Gemäß Pflichtversicherungsgesetz muss die Haftpflicht in jedem Fall die Schäden am gegnerischen Fahrzeug bezahlen, wenn es zum Unfall kam. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein fremder Fahrer das Auto geführt hat. Wichtig ist nur, dass der Beitrag regelmäßig bezahlt worden ist. Es ist aber möglich, dass Sie eine Nachzahlungsaufforderung erhalten und eine Strafzahlung leisten müssen.

Wollen Sie also Ihr Fahrzeug verleihen, sollten Sie sich oder Ihre Kfz-Versicherung fragen: Wer darf überhaupt mit meinem Auto fahren? Gehört der Verwandte oder der Freund nicht zum versicherten Personenkreis, ist es häufig aber kein Problem, diesen nachträglich anzumelden. Entweder können Sie die Versicherung insgesamt erweitern, indem Sie den fremden Fahrer registrieren lassen oder Sie können eine Ausnahmegenehmigung einholen.

Bei der Frage “Wer darf mein Auto fahren” ist es in jedem Fall wichtig, dass Sie die Person melden. Bei einigen Versicherungen ist die gelegentliche Überlassung des Fahrzeugs sogar kostenfrei bzw. im monatlichen Beitrag enthalten, andere bieten eine App an, mit der Sie kurzfristig einen anderen Fahrer kostenpflichtig anmelden können.

Einige Versicherungen haben sogar eine Klausel, welche es erlaubt, einen anderen Fahrer gelegentlich fahren zu lassen, ohne dass zuvor eine Anmeldung erfolgen muss. Manchmal ist es aber von Bedeutung, wie viele Jahre der andere Fahrer seinen Führerschein hat. Bei Fahranfängern kann unter Umständen eine Zusatzgebühr verlangt werden, was den monatlichen Beitrag erhöht. Am besten sprechen Sie dies aber mit Ihrem Versicherer ab.

Darf ein Ausländer mit meinem Auto fahren?

Bei der Frage „Wer darf mein Auto fahren?“ ist es auch wichtig zu klären, wie es sich bei einem ausländischen Fahrer verhält. Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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61 Kommentare

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  1. Natalie W.
    Am 5. August 2018 um 15:26

    Hallo
    Hab eine Frage
    Meine Eltern und ich wir wohnen nicht unter einem Dach. Ich hab kein eigenes Auto. Bei der Versicherung meinen Eltern ist aber eingetragen dass die Kinder auch mit dem Auto fahren dürfen. Falls es gebraucht wird. Dafür zahlen meine Eltern etwas höhere Betrag. Die Frage ist ob ich es jede Zeit fahren darf oder wie ich gehört habe erst für den Tag wo ich dass Auto brauche noch zusätzlich bei der Versicherung melden. Ob es stimmt . Klingt zwar zu komisch aber
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:46

      Hallo Natalie W.,

      in der Regel dürfen die eingetragenen Personen das Auto unbeschränkt fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Amor
    Am 28. Juli 2018 um 11:32

    Hallo,
    Mein Sohn ist 21, ich bin alleine Halter/fahrer das fahrzeugs , gestern hat er mein Auto geliehen und 20 Minuten später habe ich erfahren, dass er einen Unfall hat.
    Er hat kein schuld, der Gegner ist verursacher.
    Übernimmt Versicherung das verursacher die kosten mein Fahrzeug?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2018 um 11:29

      Hallo Amor,

      grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schadensregulierung zuständig – wer gefahren ist, ist dabei nicht von Belang. Gilt der Schutz Ihrer Versicherung nicht für Ihren Sohn, kann es jedoch dazu kommen, dass diese eine Nachzahlung oder Strafzahlungen fordert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Thomas R.
    Am 14. Juni 2018 um 19:25

    Habe ein Fahrzeug versichert, mein Sohn ist als jüngster Fahrer unter 23 angegeben, seine Freundin ist 1 Jahr jünger hat aber auch den KFZ-Führerschein.
    Darf sie auch mit dem Fahrzeug fahren ?
    Gruss Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 16:12

      Hallo Thomas R.,

      die Freundin Ihres Sohnes kann mit dem Fahrzeug fahren. Es ist häufig kein Problem, eine Person nachträglich bei der Versicherung anzumelden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Vlad
    Am 23. Mai 2018 um 17:43

    Ich hab vor kurzem meinen Führerschein bekommen,darf ich dann den Wagen eines Freundes fahren,auch wenn er mit dabei ist und mich nicht eingetragen hat in seine Versicherung?Und falls ich einen Unfall baue,wie läuft es dann ab?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 15:44

      Hallo Vlad,

      Sie dürfen mit dem Auto Ihres Freundes fahren. Falls Sie einen Unfall bauen sollten, ist es häufig kein Problem, dass der Freund Sie nachträglich bei der Versicherung anmeldet. Entweder kann er die Versicherung insgesamt erweitern, indem er Sie registrieren lassen oder er kann eine Ausnahmegenehmigung einholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Kelly
    Am 18. Mai 2018 um 21:48

    Hallo!

    Ich möchte ein Auto kaufen und möchte auch meine Eltern in die Versicherung einbeziehen, damit sie als Fahrer versichert sind. Meine Eltern haben einen Führerschein, der auch in der EU gültig ist, aber sie sind als Einwohner in Italien registriert. Ist es noch möglich, sie als Familienmitglieder abzudecken?

    Liebe Grüße
    Kelly

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:53

      Hallo Kelly,

      erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung, inwiefern Sie Ihre Eltern mitversichern können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Madlen
    Am 10. Mai 2018 um 22:46

    Hallo,

    darf ich ein Fahrzeug auch fahren, wenn die Versicherung auf mein Vater steht, ich mit als Fahrer eingetragen bin wir aber beide unterschiedliche Wohnsitze (unterschiedliche Landkreise) haben?
    Danke,

    mfG.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 14:19

      Hallo Madlen,

      sind Sie eingetragen, sollten Sie auch versichert sein. Nähere Informationen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Zina
    Am 8. Mai 2018 um 9:57

    Was passiert, wenn dein Fahrer, der nicht auf den Wagen angemeldet wurde, einen Beifahrer mitnimmt und es zu einem Personenschaden kommt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:34

      Hallo Zina,

      erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherung. In der Regel sollte dann eine Hochstufung erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. gabriele g.
    Am 16. April 2018 um 20:14

    hallo
    darf ich ein auto verborgen, wenn ich zu 70% invalid bin, und ich von der versicherung einen invalidenrabbat bekomme, und mein auto ständig bei der betreuerin steht und von mir nicht mehr gefahren wird , da ich mit rollator unterwegs bin. muss ich das melden?

    liebe grüsse
    gabriele g.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 12:25

      Hallo Gabriele,

      solche Details besprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherung, da dies von Stelle zu Stelle unterschiedlich gehandhabt werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Leo
    Am 15. April 2018 um 18:47

    Mahlzeit

    Ich bin jetzt schon seid mehr als ein jahr verlobt,
    Habe in meiner Versicherung angegeben das Familienmitglieder mein Auto fahren dürfen.
    Zu meiner frage gilt meine Verlobte jetzt auch schon zur Familie und ist versichert?
    Danke im voraus
    Gruß Leo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:04

      Hallo Leo,

      das kommt auf die Versicherungsbedingungen an. Manche Versicherungen weiten den Versicherungsschutz auch auf Partner, die im Haushalt leben, aus. Sie müssen also beim Versicherer nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Johannes L.
    Am 2. April 2018 um 15:09

    Ein Nachbar wollte mein Wagen testfahren und hat einen Unfall gebaut. Er war nicht mitversichert. Muss er mir die kosten für mein Auto zurückzuzahlen oder bleibe ich darauf sitzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:31

      Hallo Johannes L.,

      in der Regel bezahlt die Versicherung die Schäden. Wichtig ist, dass Sie die Person, die den Wagen gefahren ist, bei der Versicherung melden. Falls Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Stefan S.
    Am 29. März 2018 um 19:07

    Habe einen Kollegen gebeten mein Auto zu raparieren, als er vom Hof fährt um zu schauen was am Auto defekt ist, hat es geknallt. Unfallgegner war wohl zu schnell, aber mein Kollege hat ihm die vorfahrt unabsichtlich genommen da er dachte er ist noch weit genug weg. Alles passierte innerorts beim rausfahren vom Hof. Wer bezahlt nun den Schaden? Als Hauptfahrer ist meine Frau eingetragen.

    Mfg s.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 10:16

      Hallo Stefan,

      grundsätzlich trägt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers den Schaden. Haben beide Parteien einen Anteil daran, werden sogenannte Quoten festgelegt. War der Fahrer nicht mit Ihrem Fahrzeug versichert, kann dies zu Problemen führen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen genauere Informationen zur Verfügung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Florin
    Am 9. März 2018 um 14:23

    Hallo,

    ich möchte 2 Autos im Ausland tragen. Fahrer werden 2 Freunde sein, weil ich in Deutschland bleiben soll.
    Beide Autos sind auf mich zugelassen.
    Ich werde beide Autos abmelden, 1 Monat Kennzeichen beantragen aber dann muß ich noch etwas machen? Ich meine, wie bei Notar eine Erklärung das die Autos nicht gestollen sind.

    Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:49

      Hallo Florin,

      in der Regel müssten Ihre Maßnahmen ausreichen. Wenn Sie sichergehen möchten, können Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen oder einen Anwalt konsultieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sebastian
    Am 8. Februar 2018 um 15:40

    Ein Bekannter hat angeboten mich und 2 weitere spät abends mit meinem Fahrzeug abzuholen. (Er hat kein Eigenes) darf er dies so ohne weiters?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:04

      Hallo Sebastian,

      “dürfen” ist ein schwammiger Begriff in dieser Konstellation – insofern der Bekannte eine gültige Fahrerlaubnis besitzt, darf er Ihren Wagen führen. Die Versicherung würde bei einem Unfall jedoch nicht greifen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Manu
    Am 25. Januar 2018 um 14:20

    Ich habe bei meiner Versicherung um ein neues Angebot gebeten, weil ich meine Tochter (19 Jahre, hat am begleitendem Fahren teilgenommen) mit in meine Versicherung nehmen will. Meine Tochter fährt zur Zeit nicht viel, weil sie in München studiert und nur sporadisch zuhause ist. Der Herr in der Versicherungshotline hat mir gesagt, wenn sie nur ab und wann fährt, kann ich mir den Mehrbeitrag sparen, weil nach dem Bundes…gesetz..?? darf ein Fremder bis zu 20 Tagen im Jahr mit meinem Auto fahren. Es sei gesetzlich geregelt, das auch jemand der nicht in der Versicherung angegeben ist, im Notfall fahren darf. Ein Notfall könnte auch sein, das es mir, dem Fahrer, mit einmal schlecht geht. Stimmt das? Möchte nicht das Risiko eingehen, mit der Versicherung Stress zubekommen, wenn meine Tochter fährt und einen Unfall verursacht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 11:29

      Hallo Manu,

      diesbezüglich sollten Sie Ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen studieren – manche Versicherungen akzeptieren ein derartiges kurzfristiges Ausleihen, andere wiederum nicht. Insofern kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden. Ein derartiges Gesetz ist uns nicht bekannt.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. fischer
    Am 6. Januar 2018 um 21:19

    brauche ein kleines auto um einzukaufen,habe ein minigolfplatz und kann nicht immer gleich die besorgungen machen darf jemand aus meiner famielie fahren der nicht eigetragen ist

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 16:32

      Hallo fischer,

      ja, es ist möglich, dass jemand aus Ihrer Familie mit dem Auto fahren. Sie können die Person auch nachträglich bei der Versicherung anmelden, falls was passieren sollte. Die Versicherung kann dann insgesamt erweitert werden oder Sie können eine Ausnahmegenehmigung einholen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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