Verbrenner-Verbot ab 2035? Was in Deutschland und der EU gilt!
Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
FAQ: Verbrenner-Verbot in Deutschland
Das faktische Verbot neuer Pkw mit Verbrennungsmotor ab 2035 wurde im Rahmen des EU-Klimaschutzprogramms „Fit for 55“ vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen.
Ab 2035 sollen in der EU nur noch Neuwagen, die kein CO2 ausstoßen, zugelassen werden. Dies sorgt für mehr nachhaltige Mobilität.
Das faktische Verkaufsverbot für neue Pkw und Kleintransporter mit Verbrennungsmotor tritt in der EU ab dem 1. Januar 2035 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch emissionsfreie Neuwagen also u. a. Elektroautos, zugelassen werden, wobei eine Ausnahme für Fahrzeuge, die nachweislich ausschließlich mit klimaneutralen E-Fuels betrieben werden, vorgesehen ist.
Nein, aber es wurde eine wichtige Ausnahme hinzugefügt: Neuwagen mit Verbrennungsmotor dürfen auch nach 2035 zugelassen werden, wenn sie mit klimaneutralen E-Fuels betrieben werden. Der Beschluss der EU-Staaten sieht vor, dass die EU-Kommission bis 2026 die Fortschritte überprüft und ggf. eine Überprüfung der Regeln vornimmt.
Inhaltsverzeichnis:
Gibt es nur noch E-Autos ab 2025?
Das geplante Verbrenner-Verbot ist die wohl umstrittenste verkehrspolitische Entscheidung der letzten Jahre. Es betrifft die gesamte europäische Automobilindustrie und sorgt in Deutschland für anhaltende, teils heftige politische Diskussionen.
Entgegen verbreiteter Annahmen wurde das Verbrenner-Aus nicht vollständig gekippt, sondern durch eine entscheidende Ausnahme ergänzt. Wir klären die Fakten, die europäische Rechtslage und die aktuelle politische Position in Deutschland.
Vorgaben zum Verbrenner-Verbot in der EU: Das Ziel „Null-Emission“ ab 2035

Der Kern des sogenannten Verbrenner-Aus der EU ist ein rechtsgültiger Beschluss im Rahmen des EU-Klimapakets „Fit for 55“. Dieses sieht vor, dass Europa bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein soll.
Was bedeutet das Verbrennerverbot der EU nun genau in diesem Zusammenhang?
- Verbot für Neuwagen: Die Verordnung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2035 in der gesamten Europäischen Union nur noch Neuwagen zugelassen werden dürfen, die keine CO2-Emissionen ausstoßen.
- Faktisches Verbot für fossile Verbrenner: Dieses Ziel bedeutet faktisch das Ende der Neuzulassung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, die mit herkömmlichem Benzin oder Diesel betrieben werden. Damit soll der CO2-Ausstoß im Verkehrssektor bis 2035 auf null gesenkt werden.
Wichtig zu wissen: Das Verbot von Verbrennungsmotoren betrifft lediglich Neuwagen, die fossile Brennstoffe nutzen. Bereits zugelassene Fahrzeuge, die mit Diesel oder Benzin angetrieben werden, dürfen Sie weiterhin fahren.
Verbrenner-Verbot 2035: Deutschland will Ausnahmen zulassen

Wurde das Verbrenner-Verbot aufgehoben? Die deutsche Bundesregierung, insbesondere auf Drängen von Kanzler Merz (CDU) und Verkehrsminister Wissing (FDP), hatte sich in Brüssel erfolgreich für eine wichtige Ausnahmeregelung eingesetzt und so den Eindruck erweckt, dass Verbrenner-Verbot für 2035 gekippt sei.
Worum handelt es sich nun genau bei dieser Ausnahme der EU-Kommission zum Verbrenner-Verbot? Es wurde zugesichert, dass eine neue Fahrzeugkategorie geschaffen wird. Diese Kategorie soll es Verbrennungsmotoren ermöglichen, auch nach 2035 neu zugelassen zu werden, wenn sie ausschließlich mit klimaneutralen E-Fuels betrieben werden können.
- Technologieoffenheit: Mit diesem Kompromiss bekennt sich die EU zu einer gewissen Offenheit gewissen Technologien gegenüber, die über die reine Elektromobilität hinausgeht. E-Fuels werden synthetisch mit erneuerbarem Strom hergestellt und gelten als klimaneutral, da sie bei der Verbrennung nur so viel CO2 freisetzen, wie zuvor gebunden wurde.
- Regulierung in der Schwebe: Die genauen technischen und rechtlichen Details, wie sichergestellt wird, dass diese Fahrzeuge wirklich nur E-Fuels tanken, müssen jedoch erst noch in einem separaten Rechtsakt der EU-Kommission festgelegt werden. Solange diese Ausnahmen vom Verbrenner-Verbot nicht final geregelt sind, bleibt eine gewisse Unsicherheit.
Soll es auch ein Verbrennerverbot für Oldtimer geben? Nein, bereits zugelassene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dürfen weiterhin genutzt werden – dies gilt also auch für Oldtimer.
Die aktuelle politische Debatte in Deutschland (Stand: Oktober 2025)
Obwohl die EU-Regelung offiziell beschlossen ist, wird das Thema Verbot vom Verbrennungsmotor in Europa weiterhin intensiv und teils kontrovers in der schwarz-roten Koalition debattiert. Es stehen sich die folgenden Positionen gegenüber:
Die Position von Kanzler Merz und der CSU
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellt sich offen gegen den „harten Schnitt“, den das Verbrenner-Aus im Jahr 2025 darstellt.
- Kritik am Verbot: Er bezeichnete das Verbrenner-Verbot als „falsches Verbot“ und kündigte an, sich auf EU-Ebene für eine flexiblere Lösung einzusetzen, die die Technologieoffenheit, insbesondere für E-Fuels, stärker betont. Er sieht das Verbot als Gefahr für die deutsche Schlüsselindustrie und deren Arbeitsplätze.
- Unterstützung aus Bayern: Rückendeckung erhält Merz von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sogar ein „klares Aus für das Verbrenner-Aus“ fordert. Beide betonen, dass Klimaschutz nicht auf Kosten der Industrie gehen dürfe und der Verbrennungsmotor mit synthetischen Kraftstoffen eine Zukunft haben müsse.
Die Haltung von SPD und Umweltministerium
Die Sozialdemokraten und das Umweltministerium halten tendenziell am EU-Verbrennerverbot fest und sehen die Elektromobilität als primären Weg.
- Fokus auf E-Mobilität: Umweltminister Schneider (SPD) hält am beschlossenen Kurs fest und verweist auf die technologischen Fortschritte bei Batterien – z. B. schnellere Ladezeiten und höhere Reichweiten – und die Notwendigkeit von Planungssicherheit für die Autoindustrie.
- Skepsis gegenüber E-Fuels: Obwohl der Kompromiss mitgetragen wurde, bewertet die SPD E-Fuels kritisch, da sie in der Herstellung teuer sind und hohe Mengen erneuerbarer Energie benötigen, die an anderer Stelle dringender gebraucht werden.
Die Debatte spiegelt somit einen grundlegenden Dissens wider: Die CDU/CSU drängt auf Technologieoffenheit und die Sicherung der heimischen Motorenentwicklung, während die SPD die Planungssicherheit und den beschlossenen Weg zur E-Mobilität betont.
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