Taxifahrer-Gehalt: Welcher Stundenlohn ist üblich?
Letzte Aktualisierung am: 1. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was verdient ein Taxifahrer im Monat?
Täglich werden in Deutschland unzählige Arbeitnehmer oder Schüler durch öffentliche Verkehrsmittel von A nach B transportiert. Die Personenbeförderung ist ein Sektor, in dem viele Arbeitsplätze zu besetzen sind.
Neben den Öffis sind auch Taxen ein sehr beliebtes Fortbewegungsmittel, gerade wenn schweres Gepäck zum Flughafen gebracht werden muss oder die Betroffenen keine Lust haben, sich in eine überfüllte Bahn zu stellen.
Für einen Taxifahrer spielt der Verdienst natürlich eine zentrale Rolle. Es stellt sich auch die Frage: „Wie viel verdient ein Taxifahrer eigentlich?“. Diese werden wir im nachfolgenden Ratgeber beantworten. Wir informieren über die unterschiedlichen Bezahlmodelle und geben an, ob der Mindestlohn für Taxifahrer gezahlt werden muss.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gehalt eines Taxifahrers
Wie viel Sie als Taxifahrer verdienen, kann nicht pauschal beantwortet werden, da dies vom jeweiligen Arbeitsvertrag abhängig ist und je nach Bundesland variieren kann. Hier finden Sie eine Übersicht über die durchschnittlichen Gehälter.
Der Taxifahrer erhält entweder ein Grundgehalt in Form eines Stundenlohns oder das Gehalt wird anhand des Tagesumsatzes bestimmt.
Auch Taxifahrer haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Ihnen steht ein Gehalt von mindestens 12,41 Euro brutto die Stunde zu (Stand: Januar 2024).
Das Gehalt von einem Taxifahrer kann variieren
Bei einem Taxifahrer kann das Gehalt je nach Vertrag und Auftragslage stark variieren. Somit ist die Frage: „Was verdienen Taxifahrer?“ pauschal gar nicht zu beantworten. Es kommt immer darauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Zudem ist entscheidend, wo der Personenbeförderer arbeitet und welches Modell für einen Taxifahrer bezogen aufs Gehalt gilt. Denn hier gibt es zwei Möglichkeiten: Der Taxifahrer erhält einen Stundenlohn als Grundgehalt oder der Verdienst von einem Taxifahrer errechnet sich durch den Umsatz, den dieser erzielt.
Beim letzteren Modell kann der Lohn für den Taxifahrer natürlich stark variieren. Hier kommt es vor allem auf den Standort und das Fahrgastaufkommen an. An Hotspots wie Bahnhöfen oder Flughäfen kann dies ein durchaus lukratives Geschäft darstellen.
Steht der Taxler allerdings mehrere Stunden herum, ohne dass ein Fahrgast einsteigt, kann der Tagesverdienst schon einmal bei unter 20 Euro liegen. Doch inzwischen hat auch der Mindestlohn das Taxigewerbe erreicht:
So steht jedem Taxifahrer ein Gehalt von mindestens 12,41 Euro brutto die Stunde zu (Stand: Januar 2024). Doch nicht immer kann diese Vorgabe eingehalten werden, gerade in Großstädten, in denen vornehmlich auf Provisionsbasis gearbeitet wird, gibt es Probleme.
Grundsätzlich ist ein vereinbarter Stundenlohn für den Taxifahrer ein Modell, welches Sicherheit verschafft. So kann der Taxler jeden Monat abschätzen, wie hoch das Gehalt am Ende ausfallen wird.
Taxifahrer: Lohn je nach Bundesland
Wie bereits erwähnt, kann für einen Taxifahrer das Gehalt nicht pauschal angegeben werden. Dennoch existieren Richtwerte, an denen sich Menschen orientieren können, die mit dem Gedanken spielen, selbst Taxifahrer zu werden.
Die nachfolgende Tabelle listet die durchschnittlichen Gehälter je nach Bundesland auf. Die Gehaltsspanne ist hierbei weit gefächert. Es handelt sich bei den Angaben stets um den Bruttolohn pro Monat.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann bei einem Taxifahrer das Gehalt durch Trinkgeld aufgewertet werden. Dieses wurde in der Übersicht nicht berücksichtigt. Der Lohn auf Provisionsbasis kann ebenfalls stark schwanken. Dieses Modell wird in Großstädten oft praktiziert und kann zu einer passablen Einkunft für den Taxler führen.
Bundesland | Ø Gehalt in Euro |
---|---|
Baden-Württemberg | 1.571 |
Bayern | 1.524 |
Berlin | 1.352 |
Brandenburg | 1.114 |
Bremen | 1.385 |
Hamburg | 1.510 |
Hessen | 1.646 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.083 |
Niedersachsen | 1.319 |
Nordrhein-Westfalen | 1.433 |
Rheinland-Pfalz | 1.417 |
Saarland | 1.345 |
Sachsen | 1.126 |
Sachsen-Anhalt | 1.102 |
Schleswig-Holstein | 1.272 |
Thüringen | 1.144 |
Hallo, ich möchte gerne als Frührentnerin einen 520 € Job als Taxifahrerin haben. Ich darf ja aber nur maximal 3 Stunden am Tag arbeiten. Ich würde meinem neuen Chef gerne vorschlagen, dass ich an 5 Tagen pro Woche zu einem Zeitfenster von 3 Stunden/Tag arbeite. Das würde ja bedeuten, dass ich 4,5 Wochen pro Monat (im Schnitt) arbeite * 5 Tage pro Woche * 3 Stunden * 12,- € Mindestlohn, ergäbe 810,- €/Monat, egal, ob ich dabei ständig fahre, oder nicht. Logisch, wenn ich kaum fahre, sitze ich dann auch sofort wieder auf der Straße. Deshalb würde ich ihm gerne einen Vorschlag machen, dass ich 4,- € Stundenlohn Bereithaltung bekomme (dass ich also auch innerhalb von 5 Minuten im Taxi sitzen kann) und wenn ich dann tatsächlich fahre, dass ich dann einen Aufschlag von 10,- € bekäme. Würde also bedeuten pro Monat 270,- € für Bereithaltung und bei z.B. einem Drittel Auslastung noch 225,- € zusätzlicher Fahrlohn dazu. Wäre so etwas für beide Seiten vernünftig? Bitte sagt mir doch, was ihr davon haltet. LG Alina
mal eine frage ist es im Taxi geschäft erlaubt seine Mitarbeiter nach km zu bezahlen in dem man sagt 50km ist eine Stunde
Hallo, die maximale Arbeitszeit für Angestellte beträgt wöchentlich 48 Stunden. Dies entspricht einen täglichen Dienst von 8 Stunden bei einer 6 Tage Woche, wobei dabei dem Arbeitnehmer eine halbe Stunde Pause täglich zusteht. Es sind bei 12,- € Mindestlohn pro Woche wenigstens 540,- € Bruttolohn zu zahlen. Bei 4 Wochen sind das 2160,- €. Unabhängig vom Umsatz. Mehr Lohn zu zahlen ist natürlich jederzeit möglich. Freundliche Grüße
Ich glaube, sie haben nicht viel Ahnung von diesem Gewerbe! Einen Mindestlohn fix zu zahlen, das können Sie bei Taxis vergessen und das machen auch kaum welche, das weiß der Zoll und er kann da nicht viel machen, weil sonst wären fast alle Taxiunternehmen weg, grade die großen. In den meisten Fällen verdient der Taxifahrer weit über dem Mindestlohn, da ist ja auch der Ansporn, da er auf Prozente fährt, d.H. Er hat sein Gehalt in seinen Händen, wenn dieser aber nun immer den Mindestlohn bekommen würde, dann können Sie mir glauben, dass dieser sich nicht viel bemühen wird, Geld einzufahren. Nur davon lebt der Taxiunternehmer halt. Und meiner Meinung nach sollte es den Staat nicht interessieren wie man was abrechnet, denn es wird alles versteuert(so sollte es zu mindestens sein) und wenn man den Taxifahrer dann auch dementsprechend anmeldet, ist doch alles gut. Da hat sich dann keiner zu beschweren, die Krankenkassen bekommen Ihr Geld, das Finanzamt auch, und der Fahrer ist zufrieden und der Unternehmer kann überleben. Denn ansonsten wird man es wie Amazon machen müssen, dass die Taxifahrer alles Freelancer sind, so umgeht man den Mindestlohn ganz leicht, nur ist das wieder für die Fahrer schlecht. Von daher sollte man Systeme die Jahrzehnte gut funktioniert haben nicht umwerfen, für Callcenter usw. ist das ja ok mit dem Mindestlohn, aber im Taxigewerbe ist es der größte Schrott, wenn das, was ich sage, nicht so wäre, dann würde es nicht so viele Taxifahrer geben bzw. würden sich nicht immer noch so viele neu zur Prüfung anmelden.
Und ja ich weiß genau was ich sage, ich war sehr lange als Fahrer tätig.
“Letztendlich kommt es auch darauf an, was Sie mit dem Taxiunternehmen vereinbaren und ob dieses sich an die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn hält.”
Nein! Der Mindestlohn ist ja eben eine gesetzliche und damit einzuhaltende Vorgabe. Für diejenigen Betriebe, die meinen, sich mit allerlei Tricks nicht daran halten zu müssen ist die Zollkontrolle Schwarzarbeit zuständig. Solche Unternehmen müssen eben genauso vom Markt verschwinden wie jene, die sich eine (mit Mindestlohn ohnehin erbärmliche) korrekte Bezahlung ihrer Mitarbeiter meinen nicht leisten zu können oder wollen. Das verbessert dann zudem die Auftragslage für die verbleibenden Betriebe.
Habe eine Frage :
Im Stellenangebot als Mietwagenfahrer waren 9,50 angegeben jetzt will er nur noch 9,19 bezahlen