Lkw-Fahrer: Gesetzliche Pausen sind vorgeschrieben

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Arbeitszeit- und Pausenregelung für Lkw-Fahrer ist kompliziert

Wann muss ein Lkw-Fahrer Pause machen?
Wann muss ein Lkw-Fahrer Pause machen?

Die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sind für Berufskraftfahrer in Deutschland sehr streng geregelt. Dies soll gewährleisten, dass Lkw-Führer ausreichend Erholung bekommen und nicht übermüdet auf den Autobahnen unterwegs sind. Doch ausgerechnet in diesem wichtigen Bereich ist die Gesetzgebung sehr verwirrend.

Häufig herrscht allein schon Unklarheit darüber, wann Lkw-Fahrer ihre Pausen während des Arbeitstags zu nehmen haben. Eigentlich eine simple Frage, auf die es aber keine simple Antwort gibt: Das Arbeitszeitgesetz sagt dieses, die Fahrpersonalverordnung sagt jenes, beide haben Gültigkeit und natürlich existieren Ausnahmeregelungen, die es zu beachten gilt.

Damit Sie sich in all dem Durcheinander von Regelungen zurechtfinden, beantworten wir in diesem Ratgeber Fragen zu den Pausenzeiten für Lkw-Fahrer: wann Pausen die Lenkzeiten und die Arbeitszeiten unterbrechen müssen, wie lange die Ruhepausen für Lkw-Fahrer dauern sollten, wie Lkw-Fahrer ihre Pause splitten können uvm.

FAQ: Pausen für Lkw-Fahrer

Sind Pausen von der Lenkzeit das gleiche wie die Ruhezeiten?

Nein. Die Ruhezeiten für Berufskraftfahrer beschreiben den Zeitraum zwischen zwei Lenkzeiten und müssen jeweils mindestens 9 Stunden betragen. Die Pausen hingegen sind eine kurzzeitige Unterbrechung der täglichen Lenk- bzw. Arbeitszeit.

Wann muss ein Lkw-Fahrer Pausen einlegen?

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Gleichzeitig schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten erfolgen muss.

Dürfen Lkw-Fahrer ihre Pausen im Lkw verbringen?

Ja, dies ist erlaubt, sofern sie dabei keinerlei berufliche Tätigkeit verrichten.

Wann müssen Lkw-Fahrer Pausen einlegen?

Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) – durchgesetzt durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) – legt fest, wann Lkw-Fahrer Pausen von der Lenkzeit einlegen müssen. Die Lkw-Pausenzeiten werden hier als „Fahrtunterbrechungen“ bezeichnet und sehr klar definiert:

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.

Die tägliche Lenkzeit darf in der Regel nicht mehr als 9 Stunden betragen, demnach kann der Arbeitstag für einen Lkw-Fahrer folgendermaßen aussehen:

4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Lkw-Fahrer ihre Pause teilen. In diesem Fall muss der erste Pausenblock mindestens 15 Minuten betragen und der zweite mindestens 30 Minuten. Diese Reihenfolge kann nicht umgekehrt werden.

Ein Beispiel für eine solche Aufteilung sieht so aus:

2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit

Auch wenn Lkw-Fahrer ihre Pausen auf diese Weise splitten, müssen die insgesamt 45 Minuten Pause nach insgesamt 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen. Eine Tageseinteilung wie im folgenden Beispiel ist daher nicht zulässig:

2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit

In diesem Beispiel würden die insgesamt 45 Minuten Pause erst nach 6,5 Stunden Lenkzeit erfüllt sein. Dies ist gemäß der für Lkw-Fahrer geltenden Pausenregelung nicht gestattet.

10 Stunden tägliche Lenkzeit: Wann müssen Lkw-Fahrer ihre Pausen in diesem Fall nehmen?

Wann müssen Lkw-Fahrer ihre Pausen an einem Tag mit 10 Stunden Lenkzeit nehmen?
Wann müssen Lkw-Fahrer ihre Pausen an einem Tag mit 10 Stunden Lenkzeit nehmen?

In der Regel darf die Tageslenkzeit für Lkw-Fahrer nur 9 Stunden betragen. Eine Ausnahmeregelung sieht allerdings vor, dass diese maximal zweimal in einer Woche auf 10 Stunden erhöht werden kann. Wie müssen Kraftfahrer ihre Pausen also an diesen Tagen nehmen?

Im Prinzip besteht kein großer Unterschied zu den Tagen mit 9 Stunden Lenkzeit, denn es gilt weiterhin, dass Lkw-Fahrer eine Pause von insgesamt mindestens 45 Minuten nach insgesamt 4,5 Stunden nehmen müssen.

Bei einer Lenkzeit von 10 Stunden besteht die Fahrtzeit jedoch aus zwei 4,5-Stunden-Blöcken und einem 1-Stunden-Block. Daher müssen auch zwei Pausenblöcke von je 45 Minuten eingeschoben werden. Dies kann wie folgt aussehen:

Beispiel 1: 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit

Beispiel 2: 2,5 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit

Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Lkw-Fahrern und Pausen?

Bisher wurde erläutert, was das Fahrpersonalgesetz zu den Pausenzeiten von Lkw-Fahrern sagt. Neben diesem gilt aber noch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses besagt, dass Arbeitnehmer – und damit auch Lkw-Fahrer – eine Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit von mindestens 30 Minuten einlegen müssen.

Dies klingt erstmal nach einem Widerspruch zu der Regelung im Fahrpersonalgesetz, doch der Teufel steckt hier im Detail. Denn während das FpersG die Lkw-Pausen nach der Lenkzeit regelt, legt das ArbZG die Lkw-Pausen nach der Arbeitszeit fest. Denn neben dem Fahren haben Lkw-Fahrer natürlich häufig noch andere Aufgaben zu erledigen. Dazu gehören u.a.:

  • Be- und Entladung bzw. deren Überwachung
  • Reinigung und Wartung
  • Erledigung von gesetzlichen und behördlichen Formalitäten

Die Zeit, die für diese Tätigkeiten verwendet wird, zählt nicht zur Lenkzeit, wohl aber zur Arbeitszeit eines Lkw-Fahrers. Die Pausen müssen deshalb auch diese Aufgaben berücksichtigen und genau das tut das Arbeitszeitgesetz. Die Arbeitszeit schließt die Lenkzeit mit ein.

Die tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer beträgt laut Arbeitszeitgesetz 8 Stunden. Sie kann jedoch an einzelnen Tagen auf 10 Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Kalendermonaten trotzdem bei 8 Stunden täglich liegt.

Die wöchentliche Arbeitszeit wiederum beträgt maximal 48 Stunden. Auch sie kann verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 16 Wochen bzw. 4 Monaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet. In diesem Fall ist eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden möglich.

Ein konkretes Beispiel soll verdeutlichen, wie eine gültige Arbeitszeiteinteilung für Lkw-Fahrer mit Pausen unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes und des Personalfahrgesetzes aussehen kann:

1,5 Stunden Arbeitszeit (Beladung) + 2,5 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit + 1 Stunde Arbeitszeit (Entladung)

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Wie haben Lkw-Fahrer ihre Pausen zu verbringen – und wie nicht?

Lkw-Pausen dürfen im Fahrzeug verbracht werden.
Lkw-Pausen dürfen im Fahrzeug verbracht werden.

Das Gesetz regelt jedoch nicht nur die Zeit und Dauer der Lkw-Pausen. Auch wie Lkw-Fahrer die Lenkzeitunterbrechung verbringen dürfen – und wie nicht –, ist darin festgelegt.

Folgendes gilt für die Pause von Lkw-Fahrern:

  • Die täglichen Fahrtunterbrechungen sind nicht gleichzusetzen mit der täglichen Ruhezeit für Lkw-Fahrer und werden auch nicht auf diese angerechnet.
  • Im Gegensatz zur täglichen Ruhezeit dürfen Lkw-Fahrer ihre Pausen im Fahrzeug verbringen, auch ohne dass eine Schlafkabine vorhanden sein muss.
  • In den Lenkpausen sollen Lkw-Fahrer sich erholen können und dürfen deshalb keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dies betrifft: Fahrertätigkeit, Be- und Entladung, Wartung, Instandsetzung
  • Übernimmt allerdings jemand anders das Be- oder Entladen des Lkws, kann der Fahrer die Wartezeiten als Lkw-Pausen nutzen.
  • Außerdem dürfen Lkw-Fahrer ihre Ruhepausen auf dem Beifahrersitz verbringen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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74 Kommentare

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  1. richie
    Am 11. Oktober 2018 um 20:35

    ich habe eine andere Frage Arbeitgeber sagte mir, daß ich nach 3 Stunden Fahrt eine 45minütige Pause machen konnte, dann nach 1 Stunde Fahrt beim nächsten Kunden wiederum eine 45minütige Pause machen konnte weil ich in der Schleife stand.
    Meine Frage ist, ist das zulässig und macht der Tachograf das mit, ich hatte 300 km noch nach hause

  2. helmut
    Am 21. September 2018 um 1:37

    Darf die polizei mich wecken in meiner 11 stunden pause?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:23

      Hallo Helmut,

      wann eine Kontrolle durchzuführen ist, liegt im Ermessen der Beamten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • thom
        Am 24. März 2022 um 0:20

        Die Unterbrechung ist aber dann keine Ruhezeit mehr?

  3. Kosloff T.
    Am 14. September 2018 um 14:53

    Hallo
    Ich bin Berufskraftfahrer und meine Firma sagt das ich 6 Tage arbeiten soll, bin aber schon jede Woche über 50 Stunden.
    Haben zwar ein Schichtsystem, aber da wir akuten Fahrer Mangel haben, greift das System nicht mehr.
    Jetzt möchte aber mein Arbeitgeber das ich in einer 6 Tage Woche 60 Stunden arbeite, ist das zulässig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 16:09

      Hallo Kosloff T.,

      die Überschreitung der gesetzl. vorgeschr. maximalen Arbeitsstunden pro Woche ist normalerweise nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Der Prof
        Am 10. Februar 2023 um 22:06

        60 Std in der Woche ist nicht möglich. Maximal nur 56 Std in der Woche. Dabei ist zu beachten, dass du in der nächsten Woche nur 34 Std arbeiten darfst. alles über 90 Std. in der Doppelwoche ist nicht erlaubt ! Falls du deine Tägliche Pause in die 60 Std/Woche mit einberechnet hast und eine 6 Tage Woche hast liegst du unter 56 Std. und das wäre okay Pausen werden nicht mit reingerechnet ! Wie Gesagt wäre dann die nächste Woche sehr Wichtig, denn da muss du auf oder unter 34 Std kommen !

  4. Jens R.
    Am 3. September 2018 um 13:49

    Hallo. Wenn ich nach 2 Stunden Lenkzeit zusammenhängend meine 45 min Pause mache, kann ich dann die 6,5 h Fahrzeit am Stück dann durchfahren? Und gibt es eine Vorgabe wie viel man Lenkzeit mindestens haben muss bevor man Pause macht? (Davon ausgehend das man länger als 4,5 h Fahrzeit am Stück hat)

    • ADR-Fahrer
      Am 23. Januar 2025 um 14:03

      Nein, weil du NIEMALS länger als 4,5 Stunden an einem Stück Lenkzeit haben kannst/darfst. Du hast aber wenigstens die Pause, die nach deutschen Arbeitsgesetz nach “spätestens” 6 Stunden zu machen ist, erledigt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 10:53

      Hallo Jens,

      allgemein sollen 4,5 Stunden am Stück nicht überschritten werden. Es ist also fraglich, ob eine solche Aufteilung erlaubt wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Andreas
    Am 11. Juli 2018 um 4:00

    Guten Tag.
    Frage ….meine tägliche Ruhepause (9st-11st) laut Dispo soll ich an eine Rampe verbringen. Der Trailer wird in der Zeit beladen (irgent wann) …
    Steht es irgentwo sriftlich im StVO das ich daß nicht machen darf ? .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 14:55

      Hallo Andreas,

      in der Regel sollte die Pause auch als wirkliche Pause genommen werden. Die Bereitschaftszeit zählt normalerweise nicht dazu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Details zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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