Lkw-Fahrer: Gesetzliche Pausen sind vorgeschrieben
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
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Die Arbeitszeit- und Pausenregelung für Lkw-Fahrer ist kompliziert

Die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sind für Berufskraftfahrer in Deutschland sehr streng geregelt. Dies soll gewährleisten, dass Lkw-Führer ausreichend Erholung bekommen und nicht übermüdet auf den Autobahnen unterwegs sind. Doch ausgerechnet in diesem wichtigen Bereich ist die Gesetzgebung sehr verwirrend.
Häufig herrscht allein schon Unklarheit darüber, wann Lkw-Fahrer ihre Pausen während des Arbeitstags zu nehmen haben. Eigentlich eine simple Frage, auf die es aber keine simple Antwort gibt: Das Arbeitszeitgesetz sagt dieses, die Fahrpersonalverordnung sagt jenes, beide haben Gültigkeit und natürlich existieren Ausnahmeregelungen, die es zu beachten gilt.
Damit Sie sich in all dem Durcheinander von Regelungen zurechtfinden, beantworten wir in diesem Ratgeber Fragen zu den Pausenzeiten für Lkw-Fahrer: wann Pausen die Lenkzeiten und die Arbeitszeiten unterbrechen müssen, wie lange die Ruhepausen für Lkw-Fahrer dauern sollten, wie Lkw-Fahrer ihre Pause splitten können uvm.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Pausen für Lkw-Fahrer
Nein. Die Ruhezeiten für Berufskraftfahrer beschreiben den Zeitraum zwischen zwei Lenkzeiten und müssen jeweils mindestens 9 Stunden betragen. Die Pausen hingegen sind eine kurzzeitige Unterbrechung der täglichen Lenk- bzw. Arbeitszeit.
Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Gleichzeitig schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten erfolgen muss.
Ja, dies ist erlaubt, sofern sie dabei keinerlei berufliche Tätigkeit verrichten.
Wann müssen Lkw-Fahrer Pausen einlegen?
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) – durchgesetzt durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) – legt fest, wann Lkw-Fahrer Pausen von der Lenkzeit einlegen müssen. Die Lkw-Pausenzeiten werden hier als „Fahrtunterbrechungen“ bezeichnet und sehr klar definiert:
Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
Die tägliche Lenkzeit darf in der Regel nicht mehr als 9 Stunden betragen, demnach kann der Arbeitstag für einen Lkw-Fahrer folgendermaßen aussehen:
4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Lkw-Fahrer ihre Pause teilen. In diesem Fall muss der erste Pausenblock mindestens 15 Minuten betragen und der zweite mindestens 30 Minuten. Diese Reihenfolge kann nicht umgekehrt werden.
Ein Beispiel für eine solche Aufteilung sieht so aus:
2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit
Auch wenn Lkw-Fahrer ihre Pausen auf diese Weise splitten, müssen die insgesamt 45 Minuten Pause nach insgesamt 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen. Eine Tageseinteilung wie im folgenden Beispiel ist daher nicht zulässig:
2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit
In diesem Beispiel würden die insgesamt 45 Minuten Pause erst nach 6,5 Stunden Lenkzeit erfüllt sein. Dies ist gemäß der für Lkw-Fahrer geltenden Pausenregelung nicht gestattet.
10 Stunden tägliche Lenkzeit: Wann müssen Lkw-Fahrer ihre Pausen in diesem Fall nehmen?
In der Regel darf die Tageslenkzeit für Lkw-Fahrer nur 9 Stunden betragen. Eine Ausnahmeregelung sieht allerdings vor, dass diese maximal zweimal in einer Woche auf 10 Stunden erhöht werden kann. Wie müssen Kraftfahrer ihre Pausen also an diesen Tagen nehmen?
Im Prinzip besteht kein großer Unterschied zu den Tagen mit 9 Stunden Lenkzeit, denn es gilt weiterhin, dass Lkw-Fahrer eine Pause von insgesamt mindestens 45 Minuten nach insgesamt 4,5 Stunden nehmen müssen.
Bei einer Lenkzeit von 10 Stunden besteht die Fahrtzeit jedoch aus zwei 4,5-Stunden-Blöcken und einem 1-Stunden-Block. Daher müssen auch zwei Pausenblöcke von je 45 Minuten eingeschoben werden. Dies kann wie folgt aussehen:
Beispiel 1: 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit
Beispiel 2: 2,5 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit
Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Lkw-Fahrern und Pausen?
Bisher wurde erläutert, was das Fahrpersonalgesetz zu den Pausenzeiten von Lkw-Fahrern sagt. Neben diesem gilt aber noch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses besagt, dass Arbeitnehmer – und damit auch Lkw-Fahrer – eine Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit von mindestens 30 Minuten einlegen müssen.
Dies klingt erstmal nach einem Widerspruch zu der Regelung im Fahrpersonalgesetz, doch der Teufel steckt hier im Detail. Denn während das FpersG die Lkw-Pausen nach der Lenkzeit regelt, legt das ArbZG die Lkw-Pausen nach der Arbeitszeit fest. Denn neben dem Fahren haben Lkw-Fahrer natürlich häufig noch andere Aufgaben zu erledigen. Dazu gehören u.a.:
- Be- und Entladung bzw. deren Überwachung
- Reinigung und Wartung
- Erledigung von gesetzlichen und behördlichen Formalitäten
Die Zeit, die für diese Tätigkeiten verwendet wird, zählt nicht zur Lenkzeit, wohl aber zur Arbeitszeit eines Lkw-Fahrers. Die Pausen müssen deshalb auch diese Aufgaben berücksichtigen und genau das tut das Arbeitszeitgesetz. Die Arbeitszeit schließt die Lenkzeit mit ein.
Die tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer beträgt laut Arbeitszeitgesetz 8 Stunden. Sie kann jedoch an einzelnen Tagen auf 10 Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Kalendermonaten trotzdem bei 8 Stunden täglich liegt.
Die wöchentliche Arbeitszeit wiederum beträgt maximal 48 Stunden. Auch sie kann verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 16 Wochen bzw. 4 Monaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet. In diesem Fall ist eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden möglich.
Ein konkretes Beispiel soll verdeutlichen, wie eine gültige Arbeitszeiteinteilung für Lkw-Fahrer mit Pausen unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes und des Personalfahrgesetzes aussehen kann:
1,5 Stunden Arbeitszeit (Beladung) + 2,5 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit + 1 Stunde Arbeitszeit (Entladung)
Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick
Wie haben Lkw-Fahrer ihre Pausen zu verbringen – und wie nicht?
Das Gesetz regelt jedoch nicht nur die Zeit und Dauer der Lkw-Pausen. Auch wie Lkw-Fahrer die Lenkzeitunterbrechung verbringen dürfen – und wie nicht –, ist darin festgelegt.
Folgendes gilt für die Pause von Lkw-Fahrern:
- Die täglichen Fahrtunterbrechungen sind nicht gleichzusetzen mit der täglichen Ruhezeit für Lkw-Fahrer und werden auch nicht auf diese angerechnet.
- Im Gegensatz zur täglichen Ruhezeit dürfen Lkw-Fahrer ihre Pausen im Fahrzeug verbringen, auch ohne dass eine Schlafkabine vorhanden sein muss.
- In den Lenkpausen sollen Lkw-Fahrer sich erholen können und dürfen deshalb keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dies betrifft: Fahrertätigkeit, Be- und Entladung, Wartung, Instandsetzung
- Übernimmt allerdings jemand anders das Be- oder Entladen des Lkws, kann der Fahrer die Wartezeiten als Lkw-Pausen nutzen.
- Außerdem dürfen Lkw-Fahrer ihre Ruhepausen auf dem Beifahrersitz verbringen.
ich habe eine andere Frage Arbeitgeber sagte mir, daß ich nach 3 Stunden Fahrt eine 45minütige Pause machen konnte, dann nach 1 Stunde Fahrt beim nächsten Kunden wiederum eine 45minütige Pause machen konnte weil ich in der Schleife stand.
Meine Frage ist, ist das zulässig und macht der Tachograf das mit, ich hatte 300 km noch nach hause
Darf die polizei mich wecken in meiner 11 stunden pause?
Hallo Helmut,
wann eine Kontrolle durchzuführen ist, liegt im Ermessen der Beamten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Die Unterbrechung ist aber dann keine Ruhezeit mehr?
Hallo
Ich bin Berufskraftfahrer und meine Firma sagt das ich 6 Tage arbeiten soll, bin aber schon jede Woche über 50 Stunden.
Haben zwar ein Schichtsystem, aber da wir akuten Fahrer Mangel haben, greift das System nicht mehr.
Jetzt möchte aber mein Arbeitgeber das ich in einer 6 Tage Woche 60 Stunden arbeite, ist das zulässig?
Hallo Kosloff T.,
die Überschreitung der gesetzl. vorgeschr. maximalen Arbeitsstunden pro Woche ist normalerweise nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
60 Std in der Woche ist nicht möglich. Maximal nur 56 Std in der Woche. Dabei ist zu beachten, dass du in der nächsten Woche nur 34 Std arbeiten darfst. alles über 90 Std. in der Doppelwoche ist nicht erlaubt ! Falls du deine Tägliche Pause in die 60 Std/Woche mit einberechnet hast und eine 6 Tage Woche hast liegst du unter 56 Std. und das wäre okay Pausen werden nicht mit reingerechnet ! Wie Gesagt wäre dann die nächste Woche sehr Wichtig, denn da muss du auf oder unter 34 Std kommen !
Hallo. Wenn ich nach 2 Stunden Lenkzeit zusammenhängend meine 45 min Pause mache, kann ich dann die 6,5 h Fahrzeit am Stück dann durchfahren? Und gibt es eine Vorgabe wie viel man Lenkzeit mindestens haben muss bevor man Pause macht? (Davon ausgehend das man länger als 4,5 h Fahrzeit am Stück hat)
Nein, weil du NIEMALS länger als 4,5 Stunden an einem Stück Lenkzeit haben kannst/darfst. Du hast aber wenigstens die Pause, die nach deutschen Arbeitsgesetz nach “spätestens” 6 Stunden zu machen ist, erledigt.
Hallo Jens,
allgemein sollen 4,5 Stunden am Stück nicht überschritten werden. Es ist also fraglich, ob eine solche Aufteilung erlaubt wäre.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag.
Frage ….meine tägliche Ruhepause (9st-11st) laut Dispo soll ich an eine Rampe verbringen. Der Trailer wird in der Zeit beladen (irgent wann) …
Steht es irgentwo sriftlich im StVO das ich daß nicht machen darf ? .
Hallo Andreas,
in der Regel sollte die Pause auch als wirkliche Pause genommen werden. Die Bereitschaftszeit zählt normalerweise nicht dazu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Details zu klären.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org