Legalzession – Die Versicherung kann Ansprüche einfordern

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Legalzession: Der Schutz für eine Versicherungsgesellschaft

Bei der Legalzession übernimmt die Versicherung die Kosten für den Versicherungsnehmer.
Bei der Legalzession übernimmt die Versicherung die Kosten für den Versicherungsnehmer.

Bei einer Versicherung ist es üblich, dass diese für die versicherte Person als Absicherung in einigen bedeutenden und schwerwiegenden Fällen dient.
In vielerlei Hinsicht sichert ein Versicherungsanbieter den Versicherungsnehmer finanziell ab.

Allerdings kann auch eine Versicherung in anderer Hinsicht schützen, beispielsweise wenn die Haftung übernommen wird, die eigentlich dem Versicherten zuteilwerden sollten. In der Regel handelt es sich hierbei ebenfalls um eine Haftung mit einem hohen Geldwert.

Doch ein Versicherungsunternehmen muss selbst durch bestimmte Richtlinien auch abgesichert werden. Dabei kommt die Regelung der Legalzession ins Spiel.

Der folgende Ratgeber klärt Sie über die Legalzession im Versicherungsbereich auf und nennt Beispiele, wann diese zur Anwendung kommt.

FAQ: Legalzession

Was bedeutet Legalzession?

Legalzession bedeutet, dass eine andere Person oder Institution (z. B. Versicherungen) für eine Schuld haftet, für die eigentlich jemand anders verantwortlich ist.

Wie ist die Legalzession gesetzlich geregelt?

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass Versicherungen die Schadenersatzforderungen der Versicherungsnehmer übernehmen.

Wann gilt die Legalzession nicht?

Liegt eine Vertragsverletzung vor, muss der Verantwortliche unter Umständen selbst haften. Beispiel: Haben Sie einen Unfall vorsätzlich herbeigeführt, muss die Kfz-Versicherung den Schaden nicht übernehmen.

Was ist eine Legalzession?

Die Legalzession oder auch “cessio legis” kommt dann vor, wenn eine Institution oder eine Person eine fremde Schuld übernimmt. Für diese Schuld haftet dann der eigentlich nicht Verantwortliche mit seinem Geld oder anderen Vermögensstücken und muss für die Begleichung aufkommen.

Ein Unternehmen, aber auch eine Privatperson, kann dann als Bürge für einen Schuldenfall eingesetzt werden. Dabei muss es nicht zwangsläufig so sein, dass ein bisheriges Schuldverhältnis schon besteht.

Gut zu wissen: Ein Bürge kann auch eingesetzt werden, für den Fall, dass die betreffende Person in naher Zukunft Schulden macht, für welche sie selbst nicht mehr aufkommen kann.

Bei der Legalzession tritt der Bürge in die Rolle des Gläubigers und kann zu einem geeigneten Zeitpunkt die Forderung geltend machen, beispielsweise wenn der Schuldner wieder in einer finanziell besseren Position ist.

Wann kommt im Versicherungsbereich eine Legalzession vor?

Die gesetzlichen Zessionen finden häufiger Anwendung beim Versicherungsrecht. Dabei ist es üblich, dass ein Versicherungsnehmer mit einer gültigen Versicherung, unabhängig welcher Art, sich auf den eigenen Anbieter verlässt.


Die Versicherung springt somit im Schadensfall ein, womit ein Verschulden der versicherten Person einhergeht.

Der Versicherungsanbieter übernimmt dann die Kosten und leistet den Schadensersatz gegenüber den Geschädigten. Somit ist eine Versicherungsgesellschaft Bürge für den Versicherungsnehmer und hat später die Rechte eines Gläubigers inne.

Bei einer Legalzession ist die Versicherung später sozusagen in der Position des Gläubigers.
Bei einer Legalzession ist die Versicherung später sozusagen in der Position des Gläubigers.

Der wichtige Faktor im Versicherungsbereich ist allerdings der, dass nicht nach jeder Schadensregulierung auch die Kosten nach einer Weile von der versicherten Person wieder eingeholt werden.

So kann beispielsweise eine Haftpflichtversicherung den Versicherten in Regress nehmen. Regressforderungen fallen dann an, wenn bei einer Überprüfung des Falles sich herausstellt, dass eine Obliegenheit des Versicherungsvertrages verletzt wurde.

Wie regelt das Gesetz die Legalzession?

Gemäß des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist im § 67 geregelt, dass die Ansprüche auf Schadensersatz von einer versicherten Person, ausgehend von einer geschädigten dritten Person, auf den Versicherungsanbieter übergehen. Dabei steht allerdings die Versicherungsgesellschaft in der Pflicht, dass sie auch tatsächlich den entstandenen Schaden, inklusive der Kosten, übernimmt.

Im Nachhinein kann die Versicherung den Versicherungsfall prüfen und etwaige Regressforderungen stellen. Letzteres ist allerdings eher seltener der Fall und kommt nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer grobe Fehler begangen hat.

Schon gewusst? Obliegenheitsverletzungen, also wenn Pflichten im Vertrag missachtet werden, führen dazu, dass die Kostenübernahme von der Versicherung verweigert werden kann.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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