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Internetzollanmeldung: Ein- und Ausfuhr online anmelden

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Zollanmeldung über ATLAS bzw. IAA

Beim Zoll ist die sogenannte Internetzollanmeldung entweder teilweise oder komplett möglich.
Beim Zoll ist die sogenannte Internetzollanmeldung entweder teilweise oder komplett möglich.

Waren, die nach Deutschland ein- oder ausgeführt werden, sind in der Regel beim Zoll anzumelden.

Eine solche Zollanmeldung ist sowohl im gewerblichen Bereich vorgeschrieben als auch im privaten und stellt gemäß der Abgabenordnung (AO) eine Steuererklärung dar. Die Anmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, so teilweise auch online per Internetzollanmeldung.

Wann im Internet eine Zollanmeldung für Einfuhr bzw. Ausfuhr möglich ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber. Darüber hinaus befasst er sich mit dem ATLAS-System, welches von der Zollverwaltung zur Erfassung von Anmeldungen verwendet wird.

FAQ: Internetzollanmeldung

Ist beim Zoll eine Internetanmeldung möglich?

Ja, die Anmeldungen beim Zoll zur Ein- und Ausfuhr können online ausgefüllt und teilweise auch verschickt werden. Anmelder müssen sich informieren, welche Verfahren wann nutzbar sind.

Wie funktioniert eine Internetzollanmeldung?

Das ist vom jeweiligen Verfahren abhängig. Grundsätzlich erfolgt im Internet die Zollanmeldung im ATLAS-System. Weitere Informationen zur Funktionsweise bietet der Ratgeber hier.

Gibt es Unterschiede zwischen Ein- und Ausfuhr?

Ja, die Internetzollanmeldung bei der Einfuhr ist nur per Ausdruck möglich, wohingegen bei der Ausfuhr eine Anmeldung komplett online erfolgen kann. Mehr dazu lesen Sie hier.

Zollanmeldung online erledigen: Ist das möglich?

Sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr sind die Waren dem Zoll zu melden. Die Abgabe einer Zollanmeldung gilt als Antrag auf eine Vornahme einer Behandlung durch den Zoll. Da es sich um eine Steuererklärung handelt, sind die Vorschriften diesbezüglich in der Abgabenordnung (AO) sowie im Unionszollkodex zu finden.

Zoll: Bei ATLAS ist eine Anmeldung notwendig, bevor es genutzt werden kann.
Zoll: Bei ATLAS ist eine Anmeldung notwendig, bevor es genutzt werden kann.

Eine Zollanmeldung erfolgt grundsätzlich über das System ATLAS der Zollverwaltung. Die Abkürzung steht für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem“. Hierbei handelt es sich um ein IT-Verfahren, welches die notwendigen Daten erfasst und verschiedene Wege zur Anmeldung bietet, so auch die Internetzollanmeldung.

Die Anmeldung muss bei der zuständigen Zollstelle erfolgen. Das können Anmelder selbst vornehmen oder sich durch andere vertreten lassen. So können beispielsweise auch Spediteure im Auftrag von Unternehmen oder Postdienstleister für Käufer bei Internetbestellungen die Anmeldung übernehmen. Lassen sich Anmelder auch bei der ATLAS-Zollanmeldung vertreten, wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Geregelt ist dies in Artikel 18 im Unionzollkodex:

(1) Jede Person kann einen Zollvertreter ernennen.

Zulässig ist sowohl die direkte Vertretung, bei der der Zollvertreter im Namen und für Rechnung einer anderen Person handelt, als auch die indirekte Vertretung, bei der der Zollvertreter im eigenen Namen, aber für Rechnung einer anderen Person handelt.

(2) Der Zollvertreter muss im Zollgebiet der Union ansässig sein […}

Für die Internetzollanmeldung für die Einfuhr und Ausfuhr von Waren sind bestimmte Besonderheiten zu beachten. Welche Unterschiede es gibt, betrachten die nachfolgenden Abschnitte des Ratgebers genauer. Darüber hinaus bietet der Zoll online Informationen zur Internetzollanmeldung. Diese finden Sie unter folgendem Link: www.zoll.de/

Bei der Einfuhr ist eine Internetzollanmeldung nur per Computerausdruck oder Formular möglich.
Bei der Einfuhr ist eine Internetzollanmeldung nur per Computerausdruck oder Formular möglich.

Ebenfalls dort finden Sie die Links zu den jeweiligen Seiten für die Zollanmeldung per Internet. Sowohl für die Internetzollanmeldung zur Ausfuhr als auch für die Anmeldung bei einer Einfuhr werden hier die entsprechenden Informationen und Formulare zur Verfügung gestellt.

ATLAS: Voraussetzungen für die Teilnahme

Um über das ATLAS-System die Internetzollanmeldung durchführen zu können, bedarf es einer Anmeldung. Für eine solche Anmeldung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anmelder müssen eine sogenannte EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification) innehaben oder diese mit der Anmeldung beantragen. Diese Nummer stellt eine Zollidentifikation für Unternehmen in der EU dar.

Verschiedene Zugangsmöglichkeiten bestehen durch die eigene Software des Zolls sowie durch jene diverser anderer Anbieter. Für die Kommunikation muss in der Regel eine solche Software vorhanden sein.

Via ATLAS werden auch alle wichtigen Zolldaten an andere EU-Mitgliedsstaaten übermittelt. Somit findet die Zollverwaltung in der EU in großen Teilen elektronisch statt.

Zoll: Online-Anmeldung für die Einfuhr

Soll die Zollanmeldung online für die Einfuhr von Waren erfolgen, sollten Anmelder wissen, dass bisher noch keine Plattform vorhanden ist, mit der jeder einfach die Anmeldung vornehmen kann. In diesem Fall gilt:

Bei der Internetzollanmeldung für die Einfuhr ist der Computerausdruck abzugeben oder das entsprechende Formular zu nutzen. Letzteres ist ein Einheitspapier der Europäischen Union, welches in der Regel über die Zollstelle verfügbar ist. Bei Reisenden ist eine solche Einfuhrzollanmeldung auch mündlich oder durch ein bestimmtes Handeln (z. B. den roten oder grünen Kanal zu nutzen) möglich.

Ebenfalls wichtig ist, dass eine Internetzollanmeldung bei einer Einfuhr nur bei bestimmten Einfuhrverfahren möglich ist. Für alle anderen Verfahren ist dann der Vordruck des bereits erwähnten Einheitspapier zu verwenden.

IAA ermöglicht eine Internezzollanmeldung, welche gänzlich online erfolgt.
IAA ermöglicht eine Internezzollanmeldung, welche gänzlich online erfolgt.

Nutzen Anmelder die Internetzollanmeldung via ATLAS-Formular, müssen sie diese vollständig ausgefüllt in zweifacher Ausführung ausdrucken. Dieser Ausdruck ist dann unterschrieben beim zuständigen Zollamt einzureichen. Darüber hinaus sind gegebenenfalls alle weiteren notwendigen Dokumente ebenfalls einzureichen. Die unterschriebene ATLAS-Internetzollanmeldung muss innerhalb von 30 Tagen beim Zollamt eingehen.

Sollten nach dem Ausdrucken Fehler festgestellt werden, ist ein erneutes Ausfüllen nur online möglich. Das Ändern auf den ausgedruckten Formularen ist nicht zulässig.

Verfahren der Online-Zollanmeldung: IAA-Plus

Bei der Ausfuhr kann die Internetzollanmeldung etwas anders ablaufen, da zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Zum einen können Anmelder, wie bei der Einfuhr, auch das Formular auf der Webseite des Zolls verwenden. Zum anderen besteht die Option der Teilnahme an sogenannten IAA-PLUS-Verfahren. IAA steht für „Internetausfuhranmeldung“.

Die Internetzollanmeldung per IAA läuft über ein Portal, welches den Zugang zum ATLAS-System und somit eine Abwicklung komplett online ermöglicht. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Wird die Sendung bei einer deutschen Zollstelle angemeldet, kann via IAA über ein elektronisches Zertifikat die Anmeldung ohne Ausdruck erfolgen. Das entsprechende Zertifikat wird dann über die Steuer-Plattform ELSTER generiert. Damit fällt die unterschriebene Vorlage der Anmeldung beim Zollamt weg.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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