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DSGVO-Bußgeldrechner: So teuer sind Datenschutzverstöße!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldrechner zur DSGVO

FAQ: DSGVO-Bußgeldrechner

Wie hoch kann ein Bußgeld nach der DSGVO sein?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten Vorjahresumsatzes eines Unternehmens vor.

Wie zuverlässig ist der DSGVO-Bußgeldrechner?

Leider kann der Bußgeldrechner nur eine Orientierung bieten, wie hoch das Bußgeld für eine Datenschutzverletzung möglicherweise ausfallen kann. Letztendlich obliegt es allein der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. dem Gericht, die Höhe des Bußgeldes festzulegen. Hierbei werden viele Kriterien (zum Teil subjektiv) berücksichtigt, die sich nicht durch einen Algorithmus bemessen lassen. (Mehr Informationen zur Funktionsweise des Bußgeldrechners erfahren Sie hier.) Obendrein kann der Rechner nur bei DSGVO-Verstößen von Unternehmen verwendet werden.

Warum muss der DSGVO-Bußgeldrechner wissen, ob der Verstoß formell oder materiell war?

Formelle und materielle Verstöße werden in den Bußgeldvorschriften der DSGVO unterschiedlich behandelt. Erstere sind mit einem Bußgeld von bis zu 10 Mio. Euro oder bis zu 2 Prozent des Vorjahresumsatzes bedroht. Für Letztere hingegen ist die Obergrenze für mögliche Geldbußen doppelt so hoch. Falls Sie nicht wissen, ob Ihr Verstoß formell oder materiell war, klicken Sie im Bußgeldrechner auf das „?” neben dem entsprechenden Eingabefeld. Dort erhalten Sie alle nötigen Informationen.

Welche Methode wendet der DSGVO-Bußgeldrechner an?

Der DSGVO-Bußgeldrechner gibt eine Orientierung, wie hoch die Bußgelder ausfallen können.
Der DSGVO-Bußgeldrechner gibt eine Orientierung, wie hoch die Bußgelder ausfallen können.

Gemäß Art. 83 DSGVO können Verstöße gegen die Verordnung mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. oder 20 Mio. Euro geahndet werden. Welche der beiden Höchstgrenzen gilt, hängt von dem genauen Verstoß ab. Für Unternehmen kann die Geldbuße auch bis zu 2 bzw. 4 Prozent des weltweiten Umsatzes vom Vorjahr betragen. Natürlich begründet nicht jede Datenschutzverletzung gleich einen derartig hohen Betrag als Sanktion. Stattdessen sind die Aufsichtsbehörden angehalten, die Geldbußen stets nach Einzelfall zu bemessen und zwar so, dass sie „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” sind. In Art. 83 II listet die DSGVO außerdem mehrere Kriterien auf, die die Behörden bei der Bestimmung der Bußgeldhöhen berücksichtigen sollen.

Alle diese Vorgaben sind jedoch recht vage und reichen nicht aus, um eine allgemeingültige Rechenformel zur Bußgeldbemessung bei Datenschutzverstößen zu formulieren. Unser DSGVO-Bußgeldrechner wendet deshalb das Konzept der deutschen Datenschutzkonferenz (DSK) an, welches im Oktober 2019 vorgelegt wurde. Es beinhaltet eine fünfstufige Vorgehensweise, nach der sich Bußgelder bei DSGVO-Verstößen von Unternehmen konkret berechnen lassen sollen. Unter Zuhilfenahme dieses Konzeptes ermittelt der DSGVO-Bußgeldrechner die möglichen Geldbußen in konkreten Fällen.

Aber aufgepasst! Der Bußgeldrechner mag das Konzept der DSK korrekt umsetzen, dennoch besteht keine Garantie, dass das errechnete Bußgeld tatsächlich mit dem übereinstimmt, dass die Behörde bzw. das Gericht verhängt. Grund dafür ist, dass das Konzept der DSK keinerlei Verbindlichkeit besitzt und von vielen Institutionen bestenfalls als Vorschlag betrachtet wird. Manche Behörden bzw. Gerichte lehnen das Konzept aufgrund methodischer Schwächen sogar strikt ab. Betrachten Sie die Ergebnisse des Bußgeldrechners deshalb besser nur als Orientierung.

So verwenden Sie den DSGVO-Bußgeldrechner!

Damit der DSGVO-Bußgeldrechner Ihr drohendes Bußgeld möglichst genau berechnen kann, benötigt er bestimmte Informationen von Ihnen:

DSGVO-Bußgeldrechner: Der Vorjahresumsatz eines Unternehmens entscheidet darüber, in welche Berechnungskategorie es eingeordnet wird.
DSGVO-Bußgeldrechner: Der Vorjahresumsatz eines Unternehmens entscheidet, in welche Berechnungskategorie es eingeordnet wird.
  1. Vorjahresumsatz: Wählen Sie aus, wie viel Umsatz Ihr Unternehmen im vorigen Jahr weltweit erwirtschaftet hat. Sollte dieser mehr als 500 Mio. Euro betragen, klicken Sie bitte auf „> 500.000.000” und geben Sie anschließend in das erscheinende Feld den exakten Betrag an. Anhand dieser Information wird die Größe Ihres Unternehmens ermittelt und dieses in eine von 20 Kategorien eingeteilt. Davon ausgehend wird ein bestimmter Geldwert als Grundlage für die Berechnung herangezogen.
  2. Art des Verstoßes: Hier müssen Sie auswählen, ob es sich um einen formellen oder materiellen Verstoß handelt. (Klicken Sie auf das „?”, falls Sie sich nicht sicher sind, in welche Kategorie Ihr Verstoß fällt.) Diese Information ist für die Berechnung wichtig, da für formelle DSGVO-Verstöße eine andere Bußgeld-Obergrenze gilt als für materielle.
  3. Schweregrad: Klicken Sie auf das „?” neben dem Eingabefeld und entscheiden Sie anhand der Ihnen dort gegebenen Informationen, ob Ihr Verstoß als leicht, mittel, schwer oder sehr schwer einzustufen ist. Je nachdem, welchen Schweregrad Sie auswählen, zieht der DSGVO-Bußgeldrechner einen anderen Faktor für die Ermittlung Ihres möglichen Bußgeldes heran.

Im Anschluss erhalten Sie drei verschiedene Geldbeträge als Ergebnis: Das zu erwartende Minimum des Bußgeldes, das Maximum und der Mittelwert. Dies gibt Ihnen einen Rahmen, mit was für einer Bußgeldhöhe Sie rechnen können. Es sei jedoch noch einmal betont, dass weder Behörden noch Gerichte verpflichtet sind, die Bußgelder nach der Methodik zu bemessen, auf dessen Grundlage der DSGVO-Bußgeldrechner arbeitet.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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