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Diesel-Fahrverbot für Transporter: Das müssen Sie wissen!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Auch Transporter sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen

Gilt das Diesel-Fahrverbot auch für Transporter?
Gilt das Diesel-Fahrverbot auch für Transporter?

Die Belastungen durch Stickoxide überschreiten in vielen Städten Deutschlands die festgesetzten Grenzwerte. Als Folge davon wurden 2018 in verschiedenen Orten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß eingeführt. Weitere sollen 2019 folgen. Diesel-Besitzer bangen seitdem, ob auch ihr Kfz betroffen sein wird. Gleichzeitig untersuchen Experten die voraussichtlichen Folgen für Wirtschaft, Infrastruktur und Gesellschaft, die Diesel-Fahrverbote mit sich bringen können. Denn selbstverständlich sind nicht nur Privatpersonen mit Diesel-Fahrzeugen unterwegs, sondern auch Lieferanten und Dienstleister.

In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, ob ein Diesel-Fahrverbot auch für Transporter gilt. Prinzipiell ist dies zu bejahen, denn das Gesetz sieht keine generelle Ausnahmeregelung für Transporter vor, sofern diese mit Dieselmotor angetrieben werden und nicht die Euro-Norm 6 erfüllen. Trotzdem ist nicht jedes dieser Fahrzeuge automatisch betroffen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wann kein Diesel-Fahrverbot für Transporter gilt.

FAQ: Diesel-Fahrverbot für Transporter

Gelten Diesel-Fahrverbote auch für Transporter?

Prinzipiell ja, sofern diese nicht die Euro-Norm 6 erfüllen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sieht hier keine explizite Ausnahme für Transporter vor.

Was ist, wenn der Transporter gewerbsmäßig genutzt wird?

Da jede Kommune die Regeln für das Diesel-Fahrverbot selbst bestimmen darf, kann sie mitunter Ausnahmen für Fahrzeuge von Dienstleistern und Handwerkern festlegen.

Kann ich einen Zuschuss beantragen, um meinen Transporter nachbessern zu lassen?

Für Paket- und Kurierdienste ist eine Förderung von 12.000 Euro pro Fahrzeug möglich. Dazu müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Diese Transporter sind vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen

Seitdem am 14. März 2019 das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert wurde, sind nur noch Städte, in denen die Stickoxid-Belastung im Jahresmittel mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft beträgt, dazu verpflichtet, Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge einzuführen. Dies entspannt die Lage für Diesel-Besitzer zumindest ein bisschen, denn zuvor lag der Grenzwert bei 40 Mikrogramm Stickoxiden pro Kubikmeter Luft.

Doch Autofahrern in Städten wie zum Beispiel München, Berlin oder Stuttgart nützt dies wenig, denn hier sind die Schadstoffwerte nach wie vor zu hoch und sollen mit Fahrverboten gesenkt werden. Und ein solches Diesel-Fahrverbot trifft auch Transporter. Allerdings wurden mit der Gesetzesänderung auch Ausnahmen für Fahrzeuge, die weiterhin die Umweltzonen befahren dürfen, festgelegt.

Nachgerüstete Transporter sind vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen.
Nachgerüstete Transporter sind vom Diesel-Fahrverbot ausgenommen.

Diesel-Transporter, die die Euro-Norm 6 erfüllen oder deren Abgasreinigung nachgebessert wurde, sind tatsächlich von den Fahrverboten ausgenommen. Paket- und Kurierdienste können auf staatliche Zuschüsse zurückgreifen, um eine solche Hardware-Nachrüstung an ihren Transportern durchführen zu lassen. Pro Fahrzeug kann eine Förderung von 12.000 Euro beantragt werden.

Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Stadt, in der die Firma ihren Sitz hat oder in der sie regelmäßig Aufträge durchführt, ist von einem Diesel-Fahrverbot betroffen.
  • Das Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 Tonnen.
Demnach kann keine Förderung beantragt werden, wenn der Paket- oder Kurierdienst nur in Gegenden agiert, in denen gar kein Diesel-Fahrverbot besteht. Der Transporter muss in diesem Fall auf eigene Kosten nachgerüstet werden.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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1 Kommentar

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  1. Heike H
    Am 17. Juni 2021 um 16:26

    Guten Tag,
    Ich habe einen Mercedes Sprinter Schadstoffklasse 4, bin Dienstleister in der Jugendhilfe und möchte wissen, ob ich von dem Dieselfahrverbot ausgenommen werden kann. Der Sprinter wird hauptsächlich für Ausflüge und Urlaube genutzt. Oder kann ich einen Mercedes Sprinter von 4 auf 6 nachrüsten lassen .

    MfG
    Heike H

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