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Autokredit vorzeitig kündigen: Welche Optionen haben Sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Widerruf, Kündigung, Widerrufsjoker – Verbraucher haben mehrere Möglichkeiten

Kann ich einen Autokredit einfach kündigen?
Kann ich einen Autokredit einfach kündigen?

In Deutschland muss ein Vertrag, um Gültigkeit zu behalten, bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Welche das im Einzelnen sind, ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Erfüllt ein Vertrag bspw. über eine Autofinanzierung diese Bedingungen nicht, ist er unter Umständen leicht zu widerrufen. Das spielt für Verbraucher besonders seit dem Diesel-Abgasskandal eine wichtige Rolle.

Aber auch abseits von Diesel-Fahrzeugen wollen Autokäufer manchmal vorzeitig von einem Vertrag zurücktreten. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich aussehen. In diesem Ratgeber gehen wir darauf ein, ob Sie einen Autokredit kündigen bzw. widerrufen können, weil Sie beispielsweise ein günstigeres Angebot gefunden haben oder das Fahrzeug schlicht nicht mehr benötigen. Außerdem: Welche Folgen bringt die vorzeitige Kündigung mit sich? Abschließend gehen wir auf die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu Verbraucher-/Autokrediten ein.

FAQ: Autokredit kündigen

Kann man einen Autokredit vorzeitig kündigen?

Ja, Sie haben stets die Möglichkeit, den Kredit etwa für ein Fahrzeug vorzeitig zu kündigen. Allerdings fällt unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung für die ausbleibenden Zinsen an. Mehr zur Entschädigung erfahren Sie hier.

Wie lange ist ein Widerruf möglich?

Bei einem den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Vertrag ist ein Widerruf zumeist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss möglich. Ob Ihr Kreditvertrag diesen Anforderungen entspricht, erörtern Sie am besten mit einem Anwalt.

Was ändert das Urteil des EuGH?

Das Urteil des EuGH könnte bewirken, dass zahlreiche Kreditverträge auch nach der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen werden können. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Der Unterschied zwischen einem Widerruf und der Kündigung eines Kreditvertrages

Wer seinen Autokredit beenden möchte, sollte zunächst einmal wissen, dass hier zwischen zwei Arten unterschieden wird:

  • dem Widerruf (in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich)
  • der Kündigung innerhalb der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist

Schließen Sie einen Kredit ab, befindet sich in den Vertragsunterlagen zumeist ein Abschnitt, der sich mit dem Widerruf befasst. Die Frist für einen Widerruf beläuft sich in der Regel auf 14 Tage nach Vertragsabschluss bzw. nachdem Sie über den Widerruf belehrt wurden. In so einem Fall geben Sie das Auto zurück und erhalten auch bereits gezahlte Leistungen in aller Regel von der jeweiligen Bank erstattet.

Bei einer Kündigung fällt zumeist eine Entschädigung an

Einen Autokredit vorzeitig zu beenden, geht zumeist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung einher.
Einen Autokredit vorzeitig zu beenden, geht zumeist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung einher.

Ist die Frist, um den Vertrag zu widerrufen, abgelaufen, können Sie einen Autokredit dennoch kündigen. Dazu lohnt immer ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen. Hier sollte beispielsweise die Kündigungsfrist genau angegeben sein – sie beläuft sich zumeist auf vier Wochen.

Bei der Kündigung von einem Autokredit sollten Sie jedoch einige Punkte beachten. Zunächst müssen Sie die gesamte verbleibende Summe zurückzahlen. Außerdem kann der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diesem entgehen schließlich einige Zinsen, wenn Sie das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden. Die Vorfälligkeitsentschädigung darf laut Artikel 16 der EU-Richtlinie 2008/48/EG …

  • bei einer verbleibenden Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr höchstens 0,5 Prozent der Restschuld und
  • bei einer verbleibenden Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr höchstens 1 Prozent der Restschuld

betragen. Wer seinen Autokredit kündigen will, sollte sich aber unter Umständen den Rat eines Anwaltes einholen.

Autokredit vorzeitig kündigen: Unterschiedliche Auffassungen des BGH und EuGH

Wie Sie an der Unterscheidung zwischen einem Widerruf und der Kündigung eines Autokredites erkennen können, ist es für Verbraucher von Vorteil, einen Vertrag zu widerrufen, sofern dies möglich ist, da hier meist keine Entschädigung für den Kredit anfällt.

Der EuGH (Az.: C-66/19) hat am 26. März 2020 geurteilt, dass Kreditnehmer von den Kreditgebern klar über die Widerrufsfristen sowie deren Beginn aufgeklärt werden müssen. In zahlreichen Verträgen wurde bislang lediglich

auf eine nationale Vorschrift [verwiesen], die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedsstaats verweist.

Urtei Az.: C-66/19

Der EuGH hat diese „Kaskadenverweise“ für rechtswidrig erklärt. Der BGH hat jedoch am 31. März 2020 dem EuGH widersprochen (Az.: XI ZR 198/19). Wurden die Widerrufsbelehrungen (inkl. der Kaskadenverweise) von den Musterbelehrungen des Gesetzgebers übernommen, seien sie zulässig.

Auch in einer anderen Frage sind sich die beiden Gerichte uneinig:

So urteilte der BGH am 05.11.2019 (Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19), dass nicht alle Fehler in einer Widerrufsbelehrung dazu führen, dass Sie mittels des Widerrufsjokers Ihren Autokredit vorzeitig kündigen bzw. nach der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen können. Trotz Fehlern können Widerrufsbelehrungen von Autokrediten zulässig sein.

Am 09.09.2021 widersprach nun der EuGH der Auffassung des BGH. Aus dem EuGH-Urteil (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20) geht hervor, dass Verbraucher Autokreditverträge auch noch Jahre nach dem Abschluss widerrufen können, wenn diese unzureichende Pflichtangaben enthalten. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle in unserem Ratgeber zum Widerruf von Autokrediten.

Haben Sie also vor, Ihren Autokredit zu kündigen/zu widerrufen, sollten Sie die Vorgehensweise am besten mit einem Anwalt besprechen, da BGH und EuGH sich in diesen Fragen uneinig sind.

Bildnachweise: fotolia.com/© ilkercelik, istockphoto.com/style-photographs

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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