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Rettungskosten – Was zahlt die Versicherung?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie sind bei einer Rettung die Kosten versicherungstechnisch zu regeln?

Bei einer Rettung müssen die Kosten vorerst übernommen werden, um den Schaden abzumildern.
Bei einer Rettung müssen die Kosten vorerst übernommen werden, um den Schaden abzumildern.

Nach einem Verkehrsunfall mit einem entstandenen Schaden, sei dies ein Personen- oder Sachschaden, ist es notwendig und die Pflicht eines jeden Fahrers, Rettungsmaßnahmen zu ergreifen.

Dabei fallen Rettungskosten an, die sich nicht vermeiden lassen. Jeder Besitzer einer Kfz-Versicherung stellt sich hierbei allerdings die Frage, in welchem Umfang die eigene Versicherung diese Kosten übernimmt.

Wie hoch die Kosten meist ausfallen und wie die Regelungen laut Versicherungsrecht bei den Rettungskosten sind, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Rettungskosten

Was gehört zu den Rettungskosten?

Das ist je nach Fall unterschiedlich. So können neben dem Notdiensteinsatz und einem Krankenhausaufenthalt auch Pannenhilfe oder Abschleppkosten nach einem Unfall darunter fallen.

Wie hoch sind die Rettungskosten?

Je nachdem wie schwer der Unfall ist, fallen die Kosten unterschiedlich hoch aus. Sie werden ja nach Einzelfall und notwendigen Maßnahmen berechnet.

Muss die Versicherung die Rettungskosten immer erstatten?

In der Regel werden die ausgelegten Rettungskosten von der Versicherung zurückerstattet, das allerdings meist nur anteilig. Mehr dazu, erfahren Sie hier.

Die Kosten bei einem Rettungseinsatz

Als Rettungskosten werden die Ausgaben für den Aufwand bezeichnet, welche nötig sind, damit eine ordnungsgerechte Rettung fremder Personen sowie der eigenen Person, nach einem Unfall erfolgen kann.

Abhängig von den jeweiligen Umständen und Rettungsmaßnahmen erfolgt die Berechnung der Kosten. Daher hängt die Höhe der Beträge häufig sehr stark von der Schwere des Verkehrsunfalls und notwendigen Einsatz ab. Die Kosten bei einem Rettungswageneinsatz sind daher von dem eigenen und selbstständigen Nottransport einer Person ins Krankenhaus zu unterscheiden. Ebenfalls können bei einer Panne und dem dazugehörigen Anruf eines Pannenservices, die Rettungskosten sehr verschieden sein.

Pauschal kann daher nicht eine grundlegende Summe für die Kosten bei einer Rettung angegeben werden.

Gut zu wissen: Da jeder Schaden und jeder Unfall unterschiedlich sind und immer die Umstände beachtet werden müssen, sind die Rettungskosten meist vom Einzelfall abhängig.

Welche Rettungskosten übernimmt die Versicherung?

Die Rettungskosten werden im Nachhinein von der Versicherung zurückgezahlt und mit den weiteren Kosten verrechnet.
Die Rettungskosten werden im Nachhinein von der Versicherung zurückgezahlt und mit den weiteren Kosten verrechnet.

Nach § 82 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) muss jeder Versicherungsnehmer nach einem Verkehrsunfall oder dem Eintreten eines weiteren Versicherunfalles nach aller Möglichkeit versuchen, dass der Schaden abgemildert wird oder gröbere Schäden noch abgewendet werden.

Die dabei entstehenden Kosten sind dann nach § 83 des VVG vom Versicherungsanbieter zu übernehmen. Bei diesen Kosten handelt es sich zumeist darum, den Notdienst zu verständigen und vorerst Krankenhausaufenthalte zu finanzieren. Auch Abschleppdienste und ein Pannenservice sollten vorerst bezahlt werden.

Da der Versicherungsnehmer für die zu überbrückende Zeit und die akut schwierige Lage ein Vermögensopfer vorerst ausgelegt hat, wird dieser Aufwand als Rettungskosten eingestuft.

Im versicherungstechnischem Sinne ist das Versicherungsunternehmen im Nachhinein dazu da, den Schaden zu regulieren und etwaige, bisher angefallen Kosten, zumindest anteilig zu tragen.

Sollten die Rettungskosten gemäß der Rettungspflicht eines jeden Versicherers ohne Erfolg angewendet worden sein, sodass ein weiterer Schaden dennoch entstanden oder der bisher existierende Schaden erheblich gestiegen ist, muss die Versicherung nichtsdestotrotz für die Kosten aufkommen.

Auch bei Versicherungsfällen, in denen höhere Gewalt eine Rolle spielt, so zum Beispiel bei Naturkatastrophen, sollten zuerst die Rettungskosten übernommen werden. Bei genauer Prüfung und insbesondere bei einer Kaskoversicherung, trägt die Versicherungsgesellschaft die Kosten im späteren Verlauf.

Schon gewusst? Die Kosten können als finanziell materieller Geldwert ersetzt werden, aber auch durch den Schadensersatz anderweitig beschädigter und verbrauchter Gebrauchsgegenstände, welche bei dem Aufwand zum Einsatz gekommen sind.

Wann werden die Rettungskosten nicht von der Versicherung übernommen?

Je nach Versicherungsgesellschaft werden die Rettungskosten für den Versicherungsnehmer jedoch nur anteilig und nicht gänzlich übernommen. Dies ist von der eigentlichen Versicherungssumme abhängig, welche im Vertrag vereinbart wurde.

Daher werden die Kosten nur in dem Maße ersetzt, in welchen der Umfang für die geplante Versicherungssumme nicht überstiegen wird. Höhere Rettungskosten werden nur dann vom Versicherer übernommen, wenn dieser dem Versicherungsnehmer die Anordnung gegeben hat, vorerst die Ausgaben zu tätigen, diese aber im Anschluss selbst tragen wird. Bei einer Unterversicherung werden die Kosten der Rettung und die jeweilige Erstattung dieser, im Verhältnis zu der Summe der Versicherung und dem Versicherungswert berechnet.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Nancy
    Am 18. August 2021 um 16:32

    Kind hat sich im Auto der Oma eingesperrt und die Feuerwehr hat mit Kissen und Schlinge die Tür wieder geöffnet, dabei aber Lackschäden hinterlassen, bei wem kann ich die Schäden absetzen? Oder ist es eigenkosten?

  2. Reis R.
    Am 6. Juni 2020 um 19:56

    Hatte einen Selbstverschuldeten unfall da kam die feuerwehr zur Bergung wer zahlt ??? habe Teilkasko Glas vom Auto wurde bezahlt
    Kein weiterer Verkehrsteilnehmer betroffen . Versicherung weigert sich die Bergungskosten der feuerwehr (12 Mann ) zu zahlen 611 €

  3. Britta W.
    Am 5. Februar 2020 um 5:00

    Muß der Beifahrer den Rettungstransport (RTW) zahlen (PKV)? Polizei wurde durch Fahrer angerufen. Polizei hat die Rettung veranlasst. Es gab keinen Personenschaden.

  4. JÜRGEN H.
    Am 28. Januar 2018 um 11:36

    Aus Ihrem Artikel geht leider nicht hervor, ob im Fall einer Rettung nach einem selbstverschuldeten Unfall mit doppeltem Überschlag ohne Fremdbeteiligung die gestzliche Krankenkasse die dadurch entstandenen Kosten übernimmt. Der Fahrer musste mit einer Rettungsschere der Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit werden. Anschließend ins Krankenhaus.

    Danke im Voraus für Ihre aufklärende Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jürgen H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 10:09

      Hallo Jürgen H.,

      derartige Einschätzungen können wir grundsätzlich nicht geben, da uns die genauen Umstände nicht bekannt sind. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen Gutachter oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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