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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland: Was gilt?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Ladeinfrastruktur in Deutschland

Was ist das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort”?

Das Programm soll den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranbringen. Kleine und mittelgroße Unternehmen können im Rahmen des Förderprogramms Zuschüsse für die Installation öffentlicher Ladestationen beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Werden private Ladestationen gefördert?

Ja, auch für private Ladesäulen kann in Deutschland eine Förderung beantragt werden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie hoch die Zuschüsse ausfallen, erklären wir hier im Detail.

Wie finde ich kostenlose Ladesäulen in meiner Nähe?

Mittlerweile finden sich auf vielen Supermarkt- und Baumarktparkplätzen in Deutschland kostenlose Ladestationen. Und auch andere Geschäfte wie z. B. IKEA oder McDonald’s bieten in einigen ihrer Filialen die Möglichkeit, Elektroautos kostenlos zu laden. Wollen Sie wiederum gezielt nach öffentlichen Ladepunkten vor Ort suchen, können Sie dafür verschiedene Online-Dienste nutzen. Empfehlenswert sind hier z. B. die Webseite goingelectric.de und Apps wie „Mehr-Tanken” oder „EinfachStromLaden”.

Ausbau der Elektromobilität: Ohne gute Ladeinfrastruktur geht es nicht

Eine hohe Elektromobilität erfordert eine gute Ladeinfrastruktur.
Eine hohe Elektromobilität erfordert eine gute Ladeinfrastruktur.

Fast ein Jahrhundert lang galt der Verbrennungsmotor als bevorzugter Antrieb für Autos, Lkw und Co. Doch die Ressourcen an fossilen Brennstoffen schwinden und die Schadstoffemissionen der Fahrzeuge werden angesichts des Klimawandels zunehmend kritisch beäugt. Alternative Antriebe erfreuen sich daher immer größerer Beliebtheit, allen voran die Elektromobilität.

Damit die Autofahrer aber freiwillig auf Fahrzeuge mit Elektromotor umsteigen, muss diese Option auch wirklich attraktiv erscheinen. Die wichtigste Maßnahme dafür ist das Schaffen einer umfangreichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Denn natürlich wird sich kaum jemand ein E-Auto anschaffen, wenn es nicht genug Möglichkeiten gibt, dieses zu laden. Zum Glück ist sich die Bundesregierung dieser Tatsache bewusst, weshalb schon seit mehreren Jahren Förderprogramme existieren, um die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland auszubauen. Von diesen Programmen können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren.

„Ladeinfrastruktur vor Ort”: Förderung für öffentliche Ladepunkte

Am 24. März 2021 machte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ihr Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort” bekannt. Dieses bietet Unternehmen Zuschüsse bei der Installation öffentlicher Ladepunkte an und verfolgt das Ziel, bis Ende 2021 die öffentliche Ladeinfrastruktur um 50.000 neue Stationen zu erweitern.

Folgende Voraussetzungen sind nötig, um die Förderung beantragen zu können:

  • Der Antragsteller ist eine natürliche Person, eine Gebietskörperschaft, ein klein- oder ein mittelständisches Unternehmen.
  • Die geplante Ladeinfrastruktur soll in Deutschland errichtet und voraussichtlich bis 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Die geplante Ladeinfrastruktur soll mindestens 12 Stunden pro Tag und 6 Tage pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • Es wurde noch kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag zur Errichtung der Ladeinfrastruktur abgeschlossen.
Mehr Ladesäulen! Die Infrastruktur für E-Autos soll weiter ausgebaut werden.
Mehr Ladesäulen! Die Infrastruktur für E-Autos soll weiter ausgebaut werden.

Sind diese Bedingungen erfüllt, können Antragsteller pro geplanten Ladepunkt oder Netzwerkanschluss jeweils 80 Prozent der Gesamtkosten als Förderung erhalten. Es gelten folgende maximale Förderbeträge:

  • pro Normalladepunkt: maximal 4.000 Euro
  • pro Schnellladepunkt: maximal 16.000 Euro
  • Anschluss ans Niederspannungsnetz pro Standort: maximal 10.000 Euro
  • Anschluss ans Mittelspannungsnetz pro Standort: maximal 100.000 Euro

Diese maximalen Förderbeträge sind wohlgemerkt nur erhältlich, wenn die Ladestation rund um die Uhr öffentlich zugänglich sein soll. Ist hingegen eine zeitliche Einschränkung geplant (z. B. kein Aufladen am Sonntag oder in der Nacht möglich), verringern sich die Zuschüsse jeweils um die Hälfte.

Achtung! Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort” ist aktuell bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Interessierte Unternehmen sollten sich mit der Antragstellung also nicht zu viel Zeit lassen. Der Antrag kann ausschließlich über das Förderportal des Bundes easy-Online gestellt werden.

Förderung von Ladeinfrastruktur: Auch private Stationen können bezuschusst werden

Doch nicht nur in der Öffentlichkeit ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur wichtig. Auch zu Hause sollen die Menschen die Möglichkeit haben, ihr Elektroauto laden zu können. Darum kann auch für die Errichtung von privaten bzw. nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten eine Förderung beantragt werden.

Antragsberechtigt sind z. B::

  • Privatpersonen
  • Bauträger
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohnungsgenossenschaften
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
Auch für die private Ladeinfrastruktur kann eine Förderung beantragt werden.
Auch für die private Ladeinfrastruktur kann eine Förderung beantragt werden.

Die Förderung muss beim Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden und zwar noch, bevor das Vorhaben beginnt. Es dürfen also noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge zur Errichtung der Ladeinfrastruktur abgeschlossen worden sein. Hat der Antragsteller die Bestätigung der Förderung erhalten, kann er mit seinem Vorhaben beginnen. Legt er der KfW dann die Rechnungen über den Erwerb und die Errichtung der Ladeinfrastruktrur sowie die damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten (z. B. bauliche Maßnahmen) vor, wird der Zuschuss ausgezahlt.

Der Förderbetrag bemisst sich pauschal auf 900 Euro pro Ladepunkt. Fallen die Gesamtkosten für die Installation geringer aus, erfolgt keine Bezuschussung der Vorhabens.

Achtung! Die Förderung der Ladeinfrastruktur wird nur gewährt, wenn der Strom für den Ladevorgang zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Dies sollten Antragsteller bedenken, ehe sie einen entsprechenden Stromliefervertrag abschließen.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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