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Ruhezeiten für Lkw-Fahrer: So sind sie geregelt

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Vorschriften für Lkw-Ruhezeiten führen oft zu Verwirrung

Welche Ruhezeiten müssen Kraftfahrer einhalten?
Welche Ruhezeiten müssen Kraftfahrer einhalten?

Die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern in Deutschland sind sehr ausführlich vom Gesetzgeber geregelt. Dies soll sicherstellen, dass die Fahrer ausgeruht unterwegs sind und nicht wegen Übermüdung den Straßenverkehr gefährden.

Doch gerade weil die Gesetzgebung so ausführlich ist, ist sie auch sehr komplex, beinhaltet mehrere Ausnahmeregelungen und führt häufig zu Verwirrung. Dann herrscht Verunsicherung darüber, wann Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten einzuhalten haben und wie lange diese dauern müssen.

In diesem Ratgeber klären wir die gesetzliche Regelung der Ruhezeiten für Lkw-Fahrer. Wie definieren sich die tägliche und die wöchentliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer? Wann dürfen Lkw-Fahrer ihre Ruhezeit verkürzen? Darf die Wochenendruhezeit im Lkw verbracht werden? Diese und weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.

FAQ: Ruhezeiten für Lkw-Fahrer

Was genau ist die Ruhezeit?

Die Ruhezeit ist ein Zeitraum, der den Lkw-Fahrern zur freien Verfügung steht und währenddessen sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Auch Arbeitsbereitschaft ist während der Ruhezeit untersagt.

Wie lange ist die vorgeschriebene tägliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer?

Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden und muss während eines Zeitraums von 24 Stunden genommen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann sie auf 9 Stunden verkürzt oder in zwei Blöcke gesplittet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wann muss die wöchentliche Ruhezeit genommen werden?

Die Wochenruhezeit muss innerhalb eines Zyklus von 6 x 24 Stunden genommen werden und mindestens 45 Stunden dauern. Diese sind zusammenhängend zu nehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann die wöchentliche Ruhezeit verkürzt werden.

Definition: Was heißt Ruhezeit für Lkw-Fahrer?

Die Ruhezeit beschreibt einen Zeitraum, der Lkw-Fahrern zur freien Verfügung steht. Sie stellt damit nicht nur eine Pause von der Lenkzeit, sondern auch von der Arbeitszeit dar. Das heißt, Lkw-Fahrer dürfen in dieser Zeit keinen beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Dies beinhaltet u.a.:

  • das Führen des Lkws, einschließlich des Wartens an Ampeln, Bahn- oder Grenzübergängen, Kreuzungen, in Staus etc.
  • das Be- und Entladen bzw. dessen Beaufsichtigung
  • die Wartung und Instandsetzung des Fahrzeugs
  • das Erledigen von behördlichen Formalitäten
  • die Bereitschaftszeit
  • das Fahren auf dem Beifahrersitz als Doppelbesetzung für den Fahrzeugführer

Kurz gesagt: Während der Ruhezeiten haben Lkw-Fahrer frei und müssen keiner ihrer beruflichen Pflichten nachkommen – und ja, das schließt auch die Arbeitsbereitschaft mit ein.

Die Ruhezeiten dürfen im Lkw verbracht werden, sofern dieser über eine Schlafkabine verfügt. Das Fahrzeug darf währenddessen nicht gefahren werden.

Ruhezeit nicht eingehalten? Finden Sie hier heraus, was das kostet!

Wann und wie lange sind die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer?

Sowohl die Ruhe- als auch die Lenkzeiten sind im Fahrpersonalgesetz (FPersG) geregelt, welches wiederum von der Fahrpersonalverordnung (FPersV) durchgeführt wird. Diese wird mitunter auch als „Lenk- und Ruhezeitenverordnung“ bezeichnet.

Um die gesetzlichen Vorschriften für die Ruhezeiten von Lkw-Fahrern verständlich zu machen, muss zunächst eine Unterscheidung getroffen werden: zwischen der Tagesruhezeit für Lkw-Fahrer und der wöchentlichen Ruhezeit.

Tägliche Ruhezeiten für Lkw-Fahrer

Die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer regelt das Fahrpersonalgesetz.
Die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer regelt das Fahrpersonalgesetz.

Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen und in einem Zeitraum von 24 Stunden genommen werden. Dieser muss nicht an einen Kalendertag gebunden sein, sondern kann sich z. B. auch von 9 Uhr bis 9 Uhr (am Folgetag) erstrecken.

Die Ruhezeiten können von Lkw-Fahrern auf zwei Arten eingehalten werden:

  • als zusammenhängender Block von 11 Stunden oder
  • gesplittet in 2 Blöcke

Entscheiden sich Lkw-Fahrer, ihre Ruhezeit zu splitten, verlängert sich diese jedoch von 11 auf 12 Stunden. In diesem Fall muss der erste Block mindestens 3 Stunden betragen und der zweite mindestens 9 Stunden. Eine andere Aufteilung, z. B. in 2- und 10-Stunden-Blöcke, ist nicht zulässig.

Ihre täglichen Ruhezeiten können Lkw-Fahrer von 11 auf 9 Stunden reduzieren. Die Bedingung für eine solche verkürzte Ruhezeit: Der Lkw-Fahrer kann diese nur max. dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten nehmen.

Ein Beispiel soll veranschaulichen, wie eine Woche mit drei verkürzten täglichen Ruhezeiten aussehen kann:

  • Tag 1 & 2: Wochenruhezeit
  • Tag 3: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
  • Tag 4: normale Ruhezeit – 11 Stunden
  • Tag 5: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
  • Tag 6: normale Ruhezeit – 11 Stunden
  • Tag 7: verkürzte Ruhezeit – 9 Stunden
  • Tag 8 & 9: Wochenruhezeit
Hinweis: Die täglichen Ruhezeiten für Lkw-Fahrer sind nicht mit deren Pausen von der Arbeitszeit gleichzusetzen und werden auch nicht mit diesen verrechnet. Die Pausen für Lkw-Fahrer sind im Personalfahrgesetz und im Arbeitszeitgesetz geregelt und betragen täglich mindestens 45 Minuten.

Die Wochenruhezeit für Lkw-Fahrer

Die wöchentlichen Ruhezeiten von Lkw-Fahrern betragen mind. 45 Stunden.
Die wöchentlichen Ruhezeiten von Lkw-Fahrern betragen mind. 45 Stunden.

Die wöchentlichen Ruhezeiten sind für Lkw-Fahrer auf mindestens 45 Stunden festgesetzt. Diese sind zusammenhängend in einem Zyklus von 6 x 24 Stunden zu nehmen.

Wie bei den täglichen Ruhezeiten wird sich also auch hier nicht nach Kalendertagen, sondern nach Zeiträumen von 24 Stunden gerichtet.

Die wöchentliche Ruhezeit stellt damit gewissermaßen das Wochenende für Kraftfahrer dar und wird deshalb auch gelegentlich als Wochenendruhezeit bezeichnet. Diese Formulierung ist jedoch in dem Sinne irreführend, dass Lkw-Fahrer nicht verpflichtet sind, ihre wöchentlichen Ruhezeiten tatsächlich am Wochenende zu nehmen – obwohl es sich bei vielen aufgrund des Sonntagsfahrverbots anbietet.

Auch eine verkürzte Wochenendruhezeit ist für Lkw-Fahrer möglich, allerdings nur zu folgenden Bedingungen:

  1. in der ersten Woche muss eine volle wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden
  2. die Ruhezeit in der zweiten Woche kann verkürzt werden, allerdings nur auf mindestens 24 Stunden, nicht weniger
  3. in der drauffolgenden dritten Woche muss wieder eine volle Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten werden
  4. die ausstehenden 21 Stunden Ruhezeit aus der der zweiten Woche sind innerhalb der nächsten drei Wochen (Woche 4 bis 6) nachzuholen
  5. die nachgeholte Ruhezeit muss direkt im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit – in dem Fall müsste der Fahrer mindestens 30 Stunden am Stück Pause machen – oder an eine komplette wöchentliche Ruhezeit genommen werden – dann hätte der Fahrer mindestens 66 Stunden am Stück von der Arbeit zu ruhen

Nur wenn diese Bedingungen eingehalten werden, sind verkürzte wöchentliche Ruhezeiten für Lkw-Fahrer zulässig.

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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37 Kommentare

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  1. Anni
    Am 19. November 2018 um 15:40

    Ich bräuchte den Bußgeldkatalog als PDF

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