Menü

Bußgeld für Überladung bei Pkw und Anhänger

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 17 Minuten

Bußgeldkatalog Überladung Pkw

BeschreibungBuß­geldPunk­te
Überladung eines Kfz (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter
...um über 5 %10 €
...um über 10 %
30 €
...um über 15 %35 €
...um über 20 %95 €1
...um über 25 %140 €1
...um über 30 %235 €1

Bußgeldkatalog Überladung Lkw

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbot
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeugführer
...um 2 bis 5 %30 €
...um über 5 %80 €1
...um über 10 %110 €1
...um über 15 %140 €1
...um über 20 %190 €1
...um über 25 %285 €1
...um über 30 %380 €1
Überladung eines LKW oder eines Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeughalter
...um 2 bis 5 %35 €
...um über 5 %140 €1
...um über 10 %235 €1
...um über 15 %285 €1
...um über 20 %380 €1
...um über 25 %425 €1
...um über 30 %425 €1

FAQ: Überladung

Warum ist eine Überladung von Fahrzeugen so riskant?

Ein überladenes Fahrzeug verliert seine Fahrstabilität. Es kann in Kurven ausbrechen und benötigt einem längeren Bremsweg, um zum Stehen zum kommen. Außerdem können die Reifen platzen oder sogar die Achse brechen.

Wie viel darf man überladen?

Es ist gar nicht erlaubt, ein Kfz zu überladen, weil dies die Verkehrssicherheit gefährden würde. Schon bei einer Überladung von 2 Prozent drohen Bußgelder.

Wie hoch ist die Strafe bei einer Überladung?

Der Bußgeldkatalog sieht für eine Überladung Bußgelder und gegebenenfalls Punkte in Flensburg vor. Wie streng dieser Verstoß im Einzelfall geahndet wird, hängt zum einem vom Fahrzeugtyp ab und zum anderen davon, um wie viel Prozent des zulässigen Gesamtgewichts das Kfz überladen wurde. Die genauen Sanktionen können Sie den obigen Bußgeldtabellen entnehmen.

Keine Lust zu lesen? Alle Infos zur Überladung jetzt im Video ansehen!

Video: Überladung
Erfahren Sie im Video, wann Ihr Auto als überladen gilt.

Ratgeber Überladung

Eine Überladung kann auch durch das Dachgepäck entstehen
Eine Überladung kann auch durch das Dachgepäck entstehen.

Mit dem Anhänger mal eben Baustoffe oder Gartenerde aus dem Baumarkt abtransportieren, mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren oder das eigene Auto für den Umzug nutzen. Typische Szenarien, in denen das Fahrzeug schnell überladen oder die Ladung nicht richtig oder unzureichend gesichert wird.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) stellt Überladung einen Verkehrsverstoß dar. Im Bußgeldkatalog gibt es eine Kategorie für Überladung, in der solche Verstöße mit Bußgeld und auch Punkten geahndet werden.

Doch wie schwer darf ein Auto überhaupt sein? Wie lässt sich eine Überladung beim PKW, Transporter oder Wohnmobil vermeiden? Wie kann das Gesamtgewicht berechnet werden? Was müssen Sie rund um das Thema Anhänger und Anhänger überladen wissen und beachten? Wie lässt sich das Fahrzeug sicher beladen? Und wie erhöht sich das Unfallrisiko durch Überladung und fehlende Ladungssicherheit?

In unserem Ratgeber zum Thema Bußgeldkatalog Überladung liefern wir Ihnen die Antworten auf all diese Fragen und versorgen Sie mit weiteren wichtigen Informationen aus dem Verkehrsrecht.

Überladung: Wie schwer darf ein Kfz sein?

Jeder Fahrzeugführer läuft bei einem Transport oder einer Reise auch immer Gefahr, einen PKW oder LKW zu überladen. Um eine Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog Überladung zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, wie schwer das Fahrzeug inklusive Ladung überhaupt sein darf. Im Verkehrsrecht wird das zulässige Gesamtgewicht (zGG) für Kraftfahrzeuge (beispielsweise Auto, LKW, Wohnmobil, Omnibus etc.) ganz genau festgelegt. Folgende Liste nennt die Vorschriften der StVO und zeigt die Gewichtsangaben auf.

Für PKW gelten folgende Regelungen:

  • Zulässiges Gesamtgewicht ohne Anhänger: weniger als 2,8 Tonnen bei leichtem PKW
  • Zulässiges Gesamtgewicht ohne Anhänger: weniger als 3,5 Tonnen bei schwerem PKW (z. B. Transporter)
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: Kfz mit zGG unter 3,5 Tonnen und Anhänger mit zGG unter 750 Kilogramm
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: Kfz mit zGG unter 3,5 Tonnen und Anhänger mit zGG über 750 Kilogramm (wenn das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Eigengewicht ist und das zGG von Zugfahrzeug und Anhänger nicht 3,5 Tonnen überschreitet)

Für LKW/Omnibus gelten folgende Regelungen:

  • Zulässiges Gesamtgewicht beim leichten LKW ohne Anhänger: weniger als 7,5 Tonnen
  • Zulässiges Gesamtgewicht beim schweren LKW ohne Anhänger: weniger als 18 Tonnen
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 18 Tonnen jeweils bei Kfz und zwei- oder weniger-achsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 25 Tonnen bei Kfz mit dreiachsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 36 Tonnen bei Kfz mit vierachsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 40 Tonnen bei Kfz mit fünf- oder sechsachsigem Anhänger
  • Zulässiges Gesamtgewicht mit Anhänger/Ladung: 44 Tonnen bei dreiachsigen Kfz mit zwei- oder dreiachsigem Anhänger (Kombination aus Sattelanhängern)

Übergewicht beim Auto kostet Bußgeld

Um das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges zu bestimmen, müssen das Leergewicht und die maximale Zuladung des jeweiligen Fahrzeugs oder die Fahrzeugkombination zusammengerechnet werden. Bei einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts, also einer Überladung, greift laut Verkehrsrecht die Bußgeldtabelle. Gemäß Bußgeldrechner müssen Fahrer als auch Halter bei einer nachgewiesenen Überladung mit einem Bußgeld von 10 bis 425 Euro rechnen. Ein Fahrverbot ist laut Bußgeldrechner zwar nicht zu befürchten, doch kommt es zu besonders gravierenden Überschreitungen, gibt es auch nach der Punktereform einen Punkt in Flensburg.

Informationen zum Gesamtgewicht

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt oder schwere Lasten bei einem Umzug oder nach dem Einkauf im Baumarkt transportiert, sollte darauf achten, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Andernfalls drohen ihm Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog “Überladung”. Doch wie schwer darf das Auto eigentlich sein? Ab welchem Gewicht ist das Auto überladen?

Um diese Frage zu beantworten, hilft ein Blick in den Fahrzeugschein. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs lässt sich hier finden. In der Regel darf man sein Auto mit rund 600 Kilo beladen, was sich zunächst nach einer Menge anhört. Doch gerade wenn das Auto zu Reisezwecken genutzt wird, kann das zulässige Gesamtgewicht schnell überschritten werden. Verstöße gegen die StVO, die laut Bußgeldtabelle ein Bußgeldbescheid nach sich ziehen, sind: Überladung bei LKW, Überladung Anhänger, Überladung Wohnmobil und Überladung PKW.

Nicht selten werden Autos auf Reisen bis unter die Decke vollgestopft und das zulässige Gesamtgewicht um 200 Kilo übertroffen. Dies geschieht insbesondere auf der Rückfahrt, wenn noch schwere Mitbringsel oder die eine oder andere Kiste Wein oder Öl im Kofferraum verstaut ist.

Um keine Punkte und kein Bußgeld zu riskieren, sollten Sie im Zweifel immer das Gesamtgewicht des beladenen Autos ausrechnen. Hierfür muss lediglich das Leergewicht des Fahrzeugs (ohne Fahrer, mit serienmäßigem Bordwerkzeug und vollem Tank) – vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden. Diese Differenz verdeutlicht, wie schwer die Zuladung maximal sein darf. Viele machen dabei aber den Fehler und rechnen nur das Gepäck und Co. hinzu. Doch auch alle Insassen müssen bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Bei Autoreisen sollte grundsätzlich nicht nur auf das Gesamtgewicht geachtet werden, um eine Überladung zu verhindern, sondern auch darauf, dass das Gepäck gut und sicher verstaut ist. Schwere Stücke gehören nach unten und bei Kombi-Fahrzeugen sollte der Innenraum des Autos vom Kofferraum durch ein entsprechendes Netz getrennt sein. So wird verhindert, dass Gepäckstücke beim Bremsen verrutschen und zu einem gefährlichen Geschoss im Auto werden.

Dachgepäck bei Überladung beachten

Der Bußgeldkatalog zur Überladung: Das sollten Sie wissen
Der Bußgeldkatalog zur Überladung: Mit welchen Sanktionen müssen Sie rechnen?

Entscheidend ist aber nicht nur, was im Auto alles so an Gewicht zusammenkommt, schließlich können auch Transportgüter als Dachgepäck schnell dazu beitragen, dass das Auto überladen wird.

Doch wie viel darf man auf das Autodach laden? Hier gibt es von Fahrzeugmodell zu Fahrzeugmodell große Unterschiede.

Während Sie auf dem Dach einer A-Klasse von Mercedes lediglich 50 Kilogramm mitnehmen dürfen, können es bei einem VW-Golf immerhin schon 75 Kilogramm sein.

Sollten Sie unsicher sein und keine detaillierten Angaben finden, fragen Sie am besten beim Hersteller oder Händler nach.

Auto überladen: Das müssen Sie wissen

Jede Form der Fahrzeug-Überladung im Straßenverkehr stellt ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar. Für LKW-Fahrer und Spediteure, die nahezu täglich mit der Beladung der Transporter zu tun haben, ist das Thema Überladung zwar sehr geläufig, aber nichtsdestotrotz kommt es in der Branche leider immer wieder zu mitunter gravierenden Verstößen oder es werden schwere Verkehrsunfälle durch die Überladung verursacht. Doch gerade private Autofahrer sind beim Thema “Auto überladen” häufig unzureichend informiert. Über eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts machen sich wohl nur die allerwenigsten Fahrzeugführer und Halter ernsthafte Gedanken, wenn es mit Kind und Kegel im Auto in den Urlaub geht. Höchste Zeit für ein bisschen Aufklärungsarbeit.

Auto überladen: Welche Bußgelder drohen?

Der Bußgeldkatalog zur Überladung sieht eine Toleranzgrenze von 5 Prozent vor. Erst wenn das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 5 Prozent überschritten wird, gibt es laut StVO einen Bußgeldbescheid. Der kann je nach Grad des Verstoßes bei 10 Euro bis 235 Euro liegen. Neben dem Bußgeld droht laut Bußgeldtabelle zudem zusätzlich ein Punkt in der Verkehrssünderkartei, wenn das Auto ein Übergewicht von mindestens 20 Prozent hat.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus der Bußgeldtabelle Überladung, in dem das Strafmaß für die entsprechenden Verstöße aufgezeigt wird.

Bußgeldtabelle Überladung (für Kfz bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 2 Tonnen):

  • Überladung über 5 Prozent: 10 Euro Bußgeld – keine Punkte/kein Fahrverbot
  • Überladung über 10 Prozent: 30 Euro Bußgeld – keine Punkte/kein Fahrverbot
  • Überladung über 15 Prozent: 35 Euro Bußgeld – keine Punkte/kein Fahrverbot
  • Überladung über 20 Prozent: 95 Euro Bußgeld – 1 Punkt/kein Fahrverbot
  • Überladung über 25 Prozent: 140 Euro Bußgeld – 1 Punkt/kein Fahrverbot
  • Überladung über 30 Prozent: 235 Euro Bußgeld – 1 Punkt/kein Fahrverbot

Bedenken Sie auch immer: Eine Weiterfahrt ist erst dann erlaubt, wenn die Überladung vor Ort behoben und das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird.

Gesamtgewicht von Auto berechnen

Für Privatpersonen ist es – wie bereits erwähnt – durchaus möglich, das Gesamtgewicht des Autos zu berechnen.

  • Die Addition des im Fahrzeugschein angegebenen Leergewicht (das schon 75 Kilogramm für den Fahrer enthält) des Autos plus des Gewichts aller Insassen und des Gepäcks ergibt das Gesamtgewicht.

Leider gilt dies nur theoretisch. Durch in den Fahrzeugpapieren nicht ausgewiesenem Zubehör erhöht sich das Leergewicht des PKW. Darüber hinaus müssen Fahrer und Halter auch darauf achten, dass neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch die Höchstlasten für die einzelnen Achsen nicht überschritten werden. Diese Angabe können Sie ebenfalls dem Fahrzeugschein entnehmen.

Um wirklich ein reales Ergebnis für das Gesamtgewicht und die Achslastverteilung in Erfahrung zu bringen, muss das Auto gewogen werden. Stellt sich die Frage, wo Privatleute das tun können.

Überladung PKW vermeiden: Auto wiegen, aber wo?

Auf die Frage, wo Privatleute ihr Auto wiegen lassen können, bekommt man selbst von Fachleuten der entsprechenden Institutionen oftmals keine zufriedenstellende Antwort. Meist wird man an Prüforganisationen verwiesen. Doch die „Dekra“ bietet solch einen Service nicht an und auch der TÜV hat nur an wenigen größeren Stützpunkten Fahrzeugwaagen installiert. Was tun?

An verschiedenen Orten können Sie prüfen, ob Ihr Auto überladen ist
An verschiedenen Orten können Sie prüfen, ob Ihr Auto überladen ist.

Es gibt einige Alternativen, wo Privatpersonen ihren Wagen wiegen können, um nicht mit einem überladenen Auto auf den Straßen zu fahren. Insbesondere vor längeren Autofahrten (z. B. Urlaubsreisen mit dem PKW) sollten Sie im Zweifelsfall gewissenhaft handeln.

  • Autos lassen sich überall dort wiegen, wo LKW beladen werden.
  • Autos lassen sich aber auch in Wertstoffhöfen von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wiegen.
  • Ansonsten im Internet nach „öffentliche Waagen“ suchen, die sich so in Verzeichnissen finden lassen. In der Regel lässt sich eine Einrichtung in Ihrer Nähe schnell finden, wobei aber längst nicht immer Angaben über die Öffnungszeiten und vor allem Preise mitgeteilt werden. Notfalls sollten Sie sich im Vorfeld telefonisch informieren, vorausgesetzt es werden Telefonnummern aufgelistet.

Das Auto an öffentlichen Waagen wiegen zu lassen, kostet im Schnitt zwischen 5 Euro bis 10 Euro. Manche Anbieter weisen jedoch explizit darauf hin, dass das Wiegen der Achslast nicht möglich ist. Doch da Privatleute in der Regel kein amtliches Messergebnis wünschen, sondern lediglich eine aussagekräftige Information für den eigenen Gebrauch benötigen, sollten Sie sich als privater Autofahrer davon nicht abschrecken lassen.

An dieser Stelle wollen wir aber darauf hinweisen, dass es sich um einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht bzw. die StVO handelt, wenn Ihr Auto überladen ist und Sie sich auf dem Weg zu einer öffentlichen Waage befinden. Sollte im Rahmen einer Kontrolle ein Verstoß im Sinne der “Fahrzeug-Überladung” festgestellt werden, ist ein Bußgeld fällig. Dies ist auch der Fall, wenn Sie eigentlich vorbildlich handeln und sich durch das Ergebnis einer geeichten Waage versichern wollen.

Das Problem der öffentlichen Waagen ist jedoch, dass sie nur selten anzutreffen sind. In Großstädten wie beispielsweise Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt oder München ist die Abdeckung im Vergleich zu ländlicheren Regionen zwar deutlich besser, aber längst nicht immer ausreichend.

Gibt es keine öffentliche Waage im näheren Umkreisgebiet und wird der Weg zum Wertstoffhof oder Spediteur gescheut, ist die einzige Lösung das Wiegen daheim. Hierfür muss das Gewicht aller einzelnen Personen und Gepäckstücke gemittelt werden. Zudem ist es ratsam, wenn nach der Addition vom angegeben Leergewicht und Zusatzgewicht noch großzügig ein paar Kilogramm als eine Art Puffer obendrauf gerechnet werden. Wer immer noch unsicher ist, sollte am besten nicht zwingend benötigte Gegenstände zu Hause lassen, um kein Bußgeld zu riskieren. Laut Bußgeldkatalog Überladung ist dies ab einer Überschreitung von 5 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts fällig.

Wie die Polizei Überladung am Fahrzeug feststellt

Schöpft die Polizei Verdacht und vermutet, dass das Auto überladen ist, kommt bei den Unterwegskontrollen eine mobile Waage zum Einsatz. Diese Waagen ermöglichen sowohl eine Ermittlung des Gesamtgewichts als auch der Achslast.

Anhänger: Wichtige Informationen für Privatleute

Anhänger sind praktisch und kommen immer dann ins Spiel, wenn mit dem Auto größere oder sperrige Lasten transportiert werden sollen, für die der Innenraum des Fahrzeugs zu wenig Platz bietet. Doch auch hier müssen Sie natürlich die Bestimmungen in der StVO zur Anhängelast vom PKW berücksichtigen. Wie das Verkehrsrecht aussieht, was beim Fahren mit Anhänger und Beladen vom Anhänger zu beachten ist und wie schnell Sie mit einem Anhänger am Auto fahren dürfen, klären wir im Folgenden auf.

Bestimmungen zur Anhängelast

Wer die Anschaffung eines Anhängers plant, muss auch immer die zulässige Anhängelast und Stützlast des Zugfahrzeuges beachten. Die für Ihr Fahrzeug geltende zulässige Anhängelast steht im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I:

  • Im Fahrzeugschein steht die gebremste Anhängelast unter der Nummer 28
  • Im Fahrzeugschein steht die ungebremste Anhängelast unter der Nummer 29
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die gebremste Anhängelast unter O.1
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die ungebremste Anhängelast unter O.2

Ferner ist zu beachten, dass unter der Nummer 33 (Bemerkungen) in vielen Fällen noch ein erhöhter Wert eingetragen ist bzw. eingetragen werden kann.

Um nicht das Delikt “Anhänger überladen” zu begehen und so mit einer Überladung gegen das Verkehrsrecht zu verstoßen, dürfen die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Anhängelasten vom PKW nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, dass beispielsweise bei einer zulässigen Anhängelast von 1.000 Kilogramm kein 1.300 Kilogramm Anhänger vom Zugfahrzeug gezogen werden darf. In diesem Fall muss die im Anhänger transportierte Nutzlast um 300 Kilogramm reduziert werden.

StVO zur Überladung
Die StVO regelt Bestimmungen zur Überladung.

In § 42 Abs. 1 und 2 StVO wird das Thema Anhängelast wie folgt reguliert:

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

  1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht
  2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts
  3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs, noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremsen und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

Anhänger: Informationen zur Stützlast

Die Stützlasten am Anhänger und Fahrzeug müssen nicht unbedingt identisch sein, dürfen jedoch die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten. In alten Fahrzeugscheinen ist die maximale Stützlast nicht vermerkt. Dafür gibt es Stützlastschilder, die sich am Zugfahrzeug und Anhänger befinden. In der Regel befindet sich das Stützlastschild an der Innenseite des Heckblechs oder an der Heckklappe.

Ist die Stützlast zu hoch, führt das beim Zugfahrzeug

  • zu einer übergroßen Belastung der Hinterachse
  • zu einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und eventuell Antriebsachse)
  • zu einer übermäßigen Beanspruchung der Montagepunkte und Vorrichtung des Anhängers

Ist die Stützlast zu hoch, führt das beim Anhänger

  • mit zwei Achsen (sog. Tandemfahrwerk) zu einer übergroßen Belastung der Vorderachse
  • zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (es besteht Bruchgefahr)
  • zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (es besteht Bruchgefahr)

Ist die Stützlast zu gering, führt das beim Zugfahrzeug

  • zu einer Belastung der Vorderachse
  • zu einer Entlastung der Hinterachse (oftmals Antriebsachse)

Ist die Stützlast zu gering, führt das beim Anhänger

  • mit zwei Achsen (sog. Tandemfahrwerk) zu einer übergroßen Belastung der Hinterachse
  • zu einer übermäßigen Zugbelastung der Deichsel und Kugelkupplung

Auf jeder Anhängerkupplung sind die höchstzulässigen Stützlastgewichte eingeprägt oder aufgedruckt.

Tipps zum Fahren und Beladen vom Anhänger

  • Die wichtigste Grundregel beim Beladen eines Anhängers lautet: Schwere Lasten nach vorne stellen! So wird verhindert, dass der Anhänger nicht schon bei niedrigen Geschwindigkeiten schlingern und ausbrechen kann.
  • Damit beim Fahren mit einem Anhänger Fahrstabilität gewährleistet ist, sollte die erlaubte Stützlast möglichst ausgeschöpft werden. Diese liegt im Normalfall zwischen 50 bis 100 Kilogramm und kann mithilfe einer einfachen Personenwaage gewogen und in Erfahrung gebracht werden.
  • Das Fahren mit einem (beladenen) Anhänger birgt immer ein gewisses Risiko. Wird eine kritische Geschwindigkeit überschritten, reichen bereits kleinste Impulse aus, damit der Anhänger ins Schleudern gerät. Die Folgen können verheerend sein.
  • Ganz wichtig ist zudem, dass die Ladung im Anhänger gesichert wird. Hier ist vor allem der Transport von schwerer Ladung sehr tückisch. Wenn diese durch ein Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung ins Rutschen gerät, lässt sich ein Unfall nicht mehr verhindern.

An dieser Stelle wollen wir darauf hinweisen, dass das Verkehrsrecht für den Transport von jeglicher Ladung vorschreibt, dass diese so abzusichern ist, das ein Verrutschen oder Herausfallen während der Fahrt nicht zu befürchten ist. Auch wenn Sie nicht gegen die Vorschriften der Überladung verstoßen haben, gibt es für die Missachtung der Vorschriften für Ladungssicherung ein Bußgeld. In unserer Bußgeldtabelle können Sie die Strafen in Erfahrung bringen oder Sie nehmen hierfür die Dienste des Bußgeldrechners in Anspruch.

Tempo 100 mit Anhänger: Wann erlaubt?

Tempo 100 mit Anhänger: Wann das möglich ist
Tempo 100 mit Anhänger: Wann ist das möglich?

Wann darf ich mit einem Anhänger am Zugfahrzeug eigentlich Tempo 100 auf der Autobahn fahren? Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Zugfahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht, welches nicht über 3,5 Tonnen liegt.
  • Das Zugfahrzeug muss über ein ABS verfügen.
  • Die Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und müssen bis 120 km/h (L) freigegeben sein.
  • Beim Beladen des Anhängers muss darauf geachtet werden, dass der erlaubte Wert der Stützlast möglichst erreicht wird.
  • Gebremste Anhänger müssen über Stoßdämpfer verfügen.
  • Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Leergewicht vom Zugfahrzeug höchstens um den Faktor 1,2 überschreiten (bei ungebremsten Anhänger liegt der Faktor bei 0,3; bei gebremsten Anhänger liegt der Faktor je nach Ausführung und Zugfahrzeug zwischen 0,8 und 1,2). Beispiel: Hat das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1.300 Kilogramm, darf der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.560 Kilogramm haben.

Ladungssicherung: Das müssen Sie wissen

Im Bußgeldkatalog Überladung wird nicht nur das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts mit einem Bußgeld und gegebenenfalls Punkten geahndet, sondern auch die Ladungssicherung spielt eine wichtige Rolle. Doch mit welchen Strafen ist bei mangelnder Ladungssicherung zu rechnen? Welche Tipps und Tricks gibt es für den sicheren Transport? Und welche Risiken herrschen bei einer mangelnden Ladungssicherung für das Fahrzeug und die Verkehrsteilnehmer?

Mangelnde Ladungssicherung: Welche Bußgelder und Strafen gibt es?

Genau wie LKW-Fahrer sind auch PKW-Fahrer und Halter dazu verpflichtet, auf eine hinreichend gesicherte Ladung zu achten. Wird gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen, winkt ein Bußgeld. Wie das Verkehrsrecht und die StVO das Strafmaß definiert haben, verdeutlicht folgender Auszug aus der Bußgeldtabelle.

  • Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert: 10 Euro Bußgeld
  • Ladung, die über drei Meter nach hinten hinausragt : 20 Euro Bußgeld
  • Ladung, die über 1,5 Meter nach hinten hinausragt und fahren einer Wegstrecke von über 100 Kilometern: 20 Euro Bußgeld
  • Ladung, die nach vorne über das Fahrzeug hinausragt: 20 Euro Bußgeld
  • Ladung, die über einen Meter hinausragt nicht mit notwendiger Leuchte kenntlich gemacht und Unterlassung des vorschriftsgemäßen Anbringens der vorgeschriebenen Sicherungsmittel: 25 Euro Bußgeld
  • Ladung oder Ladeeinrichtung nicht nach den Verkehrsvorschriften untergebracht oder keine ausreichende Sicherung gegen das Herabfallen vorgenommen: 35 Euro Bußgeld
  • Ladung oder Ladeeinrichtung nicht nach den Verkehrsvorschriften untergebracht oder keine ausreichende Sicherung gegen das Herabfallen vorgenommen – mit Gefährdung: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt
  • Ladung oder Ladeeinrichtung nicht nach den Verkehrsvorschriften untergebracht oder keine ausreichende Sicherung gegen das Herabfallen vorgenommen – mit Sachschaden: 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt

Trotz der klaren Regelung in der StVO schenken vor allem viele Privatleute der Ladungssicherung in Fahrzeugen viel zu wenig Bedeutung. Das lässt sich auch statistisch belegen, wonach in ca. 90 Prozent der Fälle die Ladung bei privaten Fahrzeugen nicht ausreichend oder sogar überhaupt nicht gesichert wird. Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung sowie Überladung werden von der Polizei im Rahmen von Kontrollen besonders häufig in der Urlaubszeit registriert. Koffer, die bis unter das Autodach gestapelt sind und die Sicht des Fahrers irritieren, gehören dabei genau so zur Tagesordnung wie nicht fachgerecht montierte Dachgepäckträger. Dabei dürfte jedem klar sein, welch dramatischen Konsequenzen eine unzureichende Ladungssicherung haben kann.

Überladung PKW: Tipps und Tricks für das sichere (Be-) Laden

Damit Sie sicher alles in Ihrem Auto verstauen, wollen wir Ihnen ein paar Tipps und Tricks zum korrekten Beladen mit auf dem Weg geben.

Die Überladung vom PKW sollte vor allem im Urlaub mit viel Gepäck beachtet werden
Die Überladung vom PKW sollte vor allem im Urlaub mit viel Gepäck beachtet werden.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren oder einen Umzug bewerkstelligen will, sollte aus eigenem Interesse penibel darauf achten, dass weder Auto noch Anhänger überladen sind und das Gepäck, die Umzugskartons etc. auch sicher befestigt sind. Eine Vollbremsung reicht beispielsweise aus und schon verwandelt sich die scheinbar harmlose ungesicherte Ladung zu einem lebensgefährlichen Geschoss.

Dieses hohe Risiko lässt sich durch simple Physik erklären, da in diesem Fall enorme Fliehkräfte (Masse x Beschleunigung) entstehen. Dabei muss es sich nicht einmal um einen Koffer oder Karton handeln. Schon ein 300 Gramm schweres Handy mutiert bei einem Aufprall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h zum tödlichen Geschoss mit einer Masse von 15 Kilogramm. Jeder kann sich ausmalen, was dann erst aus einer ungesicherten Möbelpackung von etwa 40 Kilogramm wird. Diese würde bei gleichen Bedingungen (Aufprall mit Tempo 50) mit einem unvorstellbaren Gewicht von 2 Tonnen durch das Fahrzeug fliegen.

Ladung richtig sichern:

  • Wenn Gegenstände im Auto, Anhänger oder Transporter gestapelt werden müssen, gilt die einfache Faustregel: Schwere Gegenstände immer unten lagern – „auf der Achse“. Zudem darauf achten, dass das schwere Transportgut immer formschlüssig an der Rückbank platziert wird.
  • Die Ladung darf niemals die Sicht versperren oder den Blick in die Seitenspiegel beeinträchtigen. Auch dürfen weder Kennzeichen, Blinker, Scheinwerfer noch Rückleuchten verdeckt werden.
  • Ein Herausragen der Ladung seitlich oder nach vorne ist zu vermeiden. Ragt die Ladung über einen Meter nach hinten über das Heck hinaus, muss das mit einem roten Warntuch oder Warnschild kenntlich gemacht werden.
  • Der Kofferraum sollte beim Transport möglichst geschlossen werden. Lässt sich das jedoch nicht verhindern, ist die geöffnete Kofferraumklappe so zu sichern, dass sich diese während der Fahrt nicht öffnen kann.
  • Grundsätzlich sollte die Ladung so weit wie möglich nach vorne gelagert werden.
  • Wird schwere, freistehende Ladung transportiert, ist diese immer mit Zurrgurten zu befestigen und zu sichern.
  • Verteilen Sie das Gewicht der Ladung immer gleichmäßig. Nicht nur die schweren Gegenstände auf die eine Seite und alles leichtere auf die andere Seite legen.
  • Gegenstände mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm sollten nicht hinter Personen platziert werden. Schon bei einem leichten Aufprall können die Rückenlehnen vom Gegenstand durchschlagen werden.
  • Achten Sie darauf, dass die Rückbank im Falle einer Vollbremsung das Gewicht der Ladung nicht allein halten bzw. auffangen muss.
  • Damit eine gute und freie Rücksicht garantiert wird, sollte die Hutablage freigehalten werden.
  • Ergänzend hierzu sollte ein PKW ohne Trennsystem nie höher als bis zur Oberkante der Rückenlehne beladen werden. Wer einen Kombi hat, sollte bei vollbeladenem Auto das Netz oder Sicherheitstrenngitter unbedingt einsetzen.
  • Besonders sperrige und große Gegenstände sind auf einem Dachgepäckträger besser aufgehoben und müssen natürlich auch hinreichend gesichert und befestigt werden. Hierbei auf die zulässige Dachlast und maximale Höhe von 4 Metern achten.
  • Passen Sie die Scheinwerfereinstellung und den Reifendruck immer dem Ladungsgewicht an.
  • Warndreieck, Erste Hilfe-Koffer und Warnweste müssen selbst bei voller Ladung immer griffbereit im Fahrzeug liegen.

Ladungssicherung: Verschiedene Arten

Grundsätzlich kann zwischen zwei verschiedenen Arten der Ladungssicherung unterschieden werden:

  • die formschlüssige Ladungssicherung
  • die kraftschlüssige Ladungssicherung
Formschlüssige Ladungssicherung

Die formschlüssige Ladungssicherung zeichnet sich dadurch aus, dass die Transportgüter bündig und lückenlos platziert werden. Das gelingt beispielsweise durch das Abstützen des Transportguts an den Wänden des Transporters. Etwaige Lücken zwischen dem Transportgut können durch diverse Hilfsmittel geschlossen werden. Hierfür eignen sich zum Beispiel Holme, Keile, Schaumstoffpolster, luftgefüllte Polster oder Holzpaletten.

Kraftschlüssige Ladungssicherung

Die kraftschlüssige Ladungssicherung zeichnet sich dadurch aus, dass die Transportgüter durch den Einsatz von Hilfsmitteln wie Spanngurte oder Spannketten befestigt werden, die mit Ratschen oder Spindelspannern gespannt werden. So wird vor allem bei einer Lageänderung in Kurven (seitliches Verrutschen) oder beim Bremen (nach vorne gerichtetes Verrutschen) dem Verrutschen entgegengewirkt. Es empfiehlt sich darüber hinaus, spezielle Anti-Rutschmatten auf dem Boden zu platzieren, um die Ladung besser zu fixieren.

Um eine Kombination der formschlüssigen und kraftschlüssigen Ladungssicherung handelt es sich beispielsweise immer dann, wenn die Ladung an der Vorderwand des Transporters platziert und zugleich mit einem festgezurrten Spanngurt befestigt wird.

Erhöhtes Unfallrisiko durch Überladung und falsche Ladungssicherung

Es spielt keine Rolle, ob auf dem Bußgeldbescheid Überladung Transporter, Überladung Wohnmobil, Überladung PKW oder Überladung LKW steht: Ist das Auto überladen, steigt die Unfallgefahr. Genauso verhält es sich auch bei einer fehlenden Ladungssicherung. Nicht umsonst schreibt die StVO strenge Vorgaben vor und es muss bei Verstößen gegen das Verkehrsrecht mit einer hohen Strafe bei Überladung aus dem Bußgeldkatalog gerechnet werden.

Obwohl sich jeder Fahrzeugführer und -halter über die erhöhten Gefahren bewusst ist, gibt es leider viel zu häufig eine Missachtung der Vorschriften. Das spiegelt sich allein durch die Tatsache wider, dass die Versicherungen jedes Jahr im Schnitt ca. 250 Millionen Euro für Schäden aufbringen müssen, bei denen Überladung oder fehlende Ladungssicherung die Unfallursache waren.

Überladung von LKW birgt ungeahnte Risiken
Überladung von LKW birgt ungeahnte Risiken.

Die Ergebnisse bei Polizeikontrollen sind zudem alles andere als beruhigend. Während laut einer Untersuchung durch das Kraftfahrt-Bundesamt im Schnitt nur 35 Prozent der LKW ihre Ladung ordnungsgemäß sichern, sieht es bei Privatpersonen noch deutlich schlimmer aus. Vor allem in der Reisezeit werden Bußgeldbescheide mit der Überschrift Überladung Wohnmobil, Überladung PKW und Überladung Transporter haufenweise verschickt. Solche Vergehen durch strengere Sanktionen im Bußgeldkatalog zu bestrafen, ist zwar sicherlich der richtige Ansatz, doch oftmals muss auch Aufklärungsarbeit geleistet werden. So wissen viele Autofahrer gar nicht, welchen Gefahren sie sich und andere Verkehrsteilnehmer aussetzen, wenn das Auto überladen ist.

Welche Auswirkung hat Überladung auf die Sicherheit beim Fahren?

Doch warum ist ein überladenes Auto oder ein überladener Transporter so gefährlich? Welche Auswirkungen hat eine Überladung oder mangelnde Ladungssicherung auf die Sicherheit beim Fahren?

Die Überladung hat gleich in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf die Sicherheit:

  • Wenn das Auto überladen ist, verlängert sich der Bremsweg aufgrund des höheren Gewichts. Das gleiche „Phänomen“ ist auch vom Bremsen auf nasser Fahrbahn bekannt. Im Falle einer Vollbremsung dauert es entsprechend länger, bis der Wagen zum Stillstand kommt.
  • Darüber hinaus ist eine Überladung auch immer mit einer negativer Auswirkung auf das Fahrverhalten verbunden, da das Lenkverhalten schwerfälliger wird.
  • Außerdem kann durch das erhöhte Gewicht der Reifen zum Platzen gebracht werden.
  • Des Weiteren wird durch die Überladung die gesamte Motorisierung des Fahrzeugs belastet.
  • Eine unzureichende Ladungssicherung hingegen kann dazu führen, dass bei einer Bremsung oder Kurvenfahrt das Transportgut durch den Fahrgastraum fliegt oder umkippt. Zum einen können dadurch Insassen zu Schaden kommen und zum anderen kann der Wagen ausbrechen. Ein Umkippen des Anhängers ist ebenfalls zu befürchten.
  • Zudem kann es passieren, dass die Ladung vom Transporter fällt und somit vor allem für andere Verkehrsteilnehmer zu einer sehr großen Gefahr wird.

Diese und viele weitere Faktoren erhöhen das Unfallrisiko bei Überladung und nicht ausreichender Ladungssicherung ungemein und sind dringend zu vermeiden. Da bei einem Unfall nicht nur das Auto einen Totalschaden nehmen kann, sondern auch Menschenleben in Gefahr sind, sind Verstöße gegen das Verkehrsrecht alles andere als ein Kavaliersdelikt.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner Überladung

62 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Nico
    Am 31. Januar 2023 um 14:15

    Hallo ich habe einen Abschleppwagen 3,5Tonnen mit Lkw Zulassung. Ich würde mit 15% überladung erwischt 4000kg. Was für eine Strafe erwartet mich da in der Tabelle Pkw bis 7,5t oder Lkw steht. Gilt der Abschleppwagen als Pkw oder Lkw für die Strafe?

  2. Helmut
    Am 16. Oktober 2019 um 23:28

    Hallo, eine Frage an die Allwissenden:

    Bootstransport mit PKW/SUV:
    – zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers ist eingehalten
    – zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns ist eingehalten
    – zulässige Breite von max. 2,55m ist um 4cm überschritten (= 2,59m)

    welche Strafe/Sanktionen habe ich zu erwarten in D, A, SLO, HR

    Ich habe bisher noch keine eindeutige Aussage hierzu im Internet gefunden. Der Bußgeldkatalog macht hierzu keine eindeutige Aussage. Die Überschreitung beläuft sich auf < 2%.

    Vielleicht hat hier irgend wer eine belegbare Antwort.
    Schon jetzt vielen Dank.

  3. Domenic
    Am 18. April 2019 um 21:04

    Hallo,

    Ich besitze die Führerscheinklasse BE wenn ich einen Transporter mit 3,5t zulässiger Gesamtmasse fahre der durch Überladung ein tatsächlicher Gewicht von über 3,5t (z.B. 3,6t) hat begehe ich dann eine Straftat und fahre ohne Fahrerlaubnis ? Vielen Dank

  4. praxis
    Am 2. Februar 2019 um 18:47

    Wenn ich mit einem Führerschein der Klasse B ohne Vorsatz ein überladenes Wohnmobil mit 3,5 t zulässiger Gesamtmasse führe, ist für das Überladen eine Bußgeld entsprechend des o.g. Kataloges fällig.
    Aber begehe ich dann zusätzlich auch eine Straftat, da ich ein Fahrzeug >3,5t führe für das ich keinen Führerschein habe? Oder anders gefragt, kann mich mein voller Frischwassertank plus Urlaubsgepäck zum Straftäter machen wenn ich nicht exakt wiege?

  5. Lennart
    Am 26. November 2018 um 12:32

    Hallo,
    bei der Überschreitung der Anhängelast wurde ja weiter oben in den Kommentaren auch auf die Tabelle für Überladung verwiesen.
    Wie genau ist diese denn zu benutzen?

    Tatsächliches Hängergewicht (inkl Ladung) im Verhältnis zur Anhängelast + Stützlast des Fahrzeugs

    Oder wird das aufs Gesammte Fahrzeug bezopgen? Da wäre dann der Prozentsatz ja deutlich geringer

    Tatsächliches Hängergewicht (inkl Ladung) + Fahrzeuggewicht im Verhältnis zu Fahrzeuggewicht + Anhängelast + Stützlast

    Gruß
    Lennart

  6. Lennart
    Am 26. November 2018 um 12:25

    Hallo, ich möchte gerne einen Anhänger mit meinem Auto ziehen, und dabei könnte es passieren, dass ich die Max. Anhängelast überschreite! Es wurde ja schon weiter oben darauf hingewiesen, dass sich das ganze mit der Tabelle für Überladung berechnen lässt!

    Muss ich nun den Prozentsatz nur auf das Gewicht von Anhänger und Ladung im Verhältnis zur Anhängelast + Stützlast setzen, oder wird das aufs ganze Gespann bezogen?

    Gruß
    Lennart

  7. Köster
    Am 12. April 2018 um 8:28

    Guten Tag,
    wird bei einer Überladung entweder Fahrer oder Halter sanktioniert, oder beide?
    Ich freue mich auf die Rückmeldung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Mai 2018 um 15:53

      Hallo Köster,

      bei einer Überladung können Halter und Fahrer haftbar gemacht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Marcel R.
    Am 10. Februar 2018 um 19:01

    Ich habe einen Golf 7 Kombi. 2.0Diesel 150 PS Fahrzeug wiegt 1990 kg
    (Auflastung bis 1950kg für das Fahrzeug möglich)
    eingetragene anhängelast beträgt 1800kg
    Besitze natürlich be
    mein Anhänger denn ich ziehen will wiegt 2100kg
    Meine ahK selbst darf 2170 kg
    Somit wäre ich 16.7% überladen
    welche Straße muss ich rechnen und darf ich weiter fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 13:08

      Hallo Marcel R.,

      bei einer Kontrolle müssten Sie laut Katalog mit 35 Euro Bußgeld rechnen.
      Schwerer könnte wiegen, dass Ihnen die Weiterfahrt untersagt werden kann. Möglicherweise besteht durch die Überladung bei einem Unfall auch kein Versicherungsschutz.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Carsten
    Am 26. September 2017 um 14:52

    Hallo,

    ich habe eine Anhängelast von 2400Kg und ein zulässige Gesamtgewicht von 2440Kg.
    Jetzt war ich auf der Waage und musste feststellen das mein Hänger mit Last 2880KG wog. Was würde das nun bedeuten?
    Vielen Dank für ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2017 um 10:47

      Hallo Carsten,

      der obigen Tabelle können Sie die Sanktionen für eine Überladung entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. MO
    Am 12. September 2017 um 0:51

    Hallo .Ich besitze die Führerscheinklasse B seit dem Jahr 2005.Ich würde mir gerne einen Wohnwagen zulegen der ein Gesamtgewicht von 1000kg hat.darf ich ihn auch ziehen,auch wenn ich das Gesamtgewicht von 3,5 t mit Pkw nicht überschreite?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:25

      Hallo MO,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Micha
    Am 9. Juli 2017 um 11:50

    Hallo. Liege ich mit meiner Berechnung:

    11.397,4 kg – 7.490kg = 3.907,4kg Mehrgewicht = ~ 90%ige Überladung in etwa Richtig ?
    Und welches Bußgeld würde das nach sich ziehen, da die Berechnung des Kataloges nur bis über 30% Überladung geht. ?
    Oder würde dieses Bußgeld sowie die Punkte dann einfach x 3 genommen werden ?

    Lieben Dank für die schnelle Antwort

    Micha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:26

      Hallo Micha,

      entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht. Liegt das zulässige Gesamtgewicht bei 7.490 kg? Dann wäre eine Überladung von 3.907,4 kg = 52,2 %. Bei einer Überladung von über 30 Prozent werden die Sanktionen in der Regel nicht weiter erhöht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Micha
        Am 10. Juli 2017 um 20:39

        Vielen Dank für Eure Antwort…..

    • Micha
      Am 9. Juli 2017 um 11:54

      Fahrzeug Leergewicht schwankt lt. Fahrzeugschein zwischen:

      G: 5745 – 5350 kg

  12. Karl
    Am 18. Februar 2017 um 12:40

    Hallo,
    noch eine Frage: Wenn ich mit dem Pkwgespann und Überladung geschnappt werde darf ich dann noch weiterfahren, oder muß ich die Überlast umladen?
    Grüße von
    Karl

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 11:28

      Hallo Karl,

      je nach Schwere der Überladung kann die Polizei anordnen, dass Sie nicht weiterfahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Karl
    Am 18. Februar 2017 um 12:36

    Hallo,
    in der Rubrik Bußgeld steht bei Pkw : ….oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) .
    Wenn mein gebremster Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,7t hat und ich ihn bis zu der max. zulässigen Anhängelast von 1500kg meines Zugfahrzeuges beladen habe, also Leergewicht des Anhängers 600kg + 900kg Beladung darf ich dann das Gespann noch mit dem Führerschein der alten Klasse 3 fahren, oder zählt der Anhänger schon zu der Lkw-Klasse.
    freundliche Grüße
    Karl

  14. Chris
    Am 27. Januar 2017 um 16:08

    Hallo,

    ich habe bei meinem KFZ eine Anhängelast von 1.500kg eingetragen.
    Wenn ich nun einen Wohnanhänger mit einer zGG von 1.700kg anhänge der tatsächlich nur 1.500kg beladen ist bin ich wohl nach dem Gesetz nicht überladen? Allerdings steht jetzt noch ein Zusatz im Fahrzeugschein: “techn. zGG der Zugkombination:3400”. Was würde nun passieren, wenn mein KFZ 1.900kg zGG hat und ich den Anhänger mit zGG. 1700kg mit 1500kg beladen bewegen würde.

    Vielen Dank für eine Antwort
    Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 12:02

      Hallo Chris,

      da für ihre Zugkombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 3400 kg eingetragen ist und auch für den PKW die Last auf 1500 kg beschränkt ist, darf diese nicht überschritten werden. Der Anhänger darf also nicht mehr als 1500 kg wiegen auch wenn für diesen allein mehr möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Chris
    Am 29. Juli 2016 um 13:38

    Hallo!

    Wenn mein Fahrzeug eine zulässige Anhängelast von 2500 kg hat und mein Hänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 1700 kg, der Hänger aber 1900 kg wiegt.
    Erlischt dann auch die Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen oder ist beispielsweise der Versicherungsschutz nicht gefährdet?

    Viele Grüße!
    Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. August 2016 um 10:11

      Hallo Chris,
      normalerweise erlischt die Betriebserlaubnis bei Überladung nicht. Auch der Versicherungsschutz sollte erhalten bleiben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. ritchie
    Am 27. Juni 2016 um 17:55

    Hallo.
    Mein PKW ( Vito : zul. Gesamtgewicht = 2900 Kg. ) darf im Moment 2,0 to. ziehen wegen der AHK.
    Mein Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 2,7 to.
    Wie werde ich bestraft, wenn ich mit voll beladenem Anhänger ( = 2,7 to. )
    durch die Gegend fahre ? Entspricht 35 % Überladung bzgl. Freigabe der AHK.
    Nach Rubrik : PKW – Überladung oder nach der Rubrik : Anhänger über 2,0 to.
    mfg. ritchie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 9:46

      Hallo Ritchie,

      das der Anhänger über 2,7 Tonnen Gesamtgewicht beträgt, werden Sie nach dem Bußgeldkatalog für Lkw bestraft. Haben Sie zudem keinen Lkw- oder BE-Führerschein, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Hans
    Am 9. April 2016 um 8:10

    Hallo mein Wohnwagen hat eine Gesammtmasse von 1300 kg !
    Wenn ich aber etwas mehr mitgenommen habe und komme auf 1380 kg und werde kontrolliert ! Muss ich dann in den Pkw umladen oder kann ich einfach so weiter fahren mit dem entsprechendem Busgeld ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 9:32

      Hallo Hans,

      wenn Sie auch nach der Abstrafung durch ein Bußgeld weiterhin gegen das betreffende Gesetz verstoßen, riskieren Sie, erneut in eine Kontrolle zu geraten. Passiert das, kann die Strafe durch wiederholtes Auffallen noch härter ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Hermann
    Am 24. März 2016 um 12:14

    Hallo,
    darf die Wasserschutzpolizei einen LKW außerhalb des Hafen,s auf überberladung kontollieren?
    Gegebenenfalls zur Anzeige bringen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hermann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 10:29

      Hallo Hermann,
      bei einem bestehenden Verdacht ist dies durchaus möglich. Sollte eine Überladung vorliegen, kann diese natürlich auch zur Anzeige gebracht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Peter
    Am 5. Februar 2016 um 18:50

    Guten Abend !

    Wie wird die Überladung berechnet ? Ich fahre mit einem Sprinter mit Koffer mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 Kg. Leer wiegt er 2850 Kg. Beladen darf ich ihn also mit nur 650 Kg. Was ist, wenn ich 1.300 Kg geladen habe ? Bin ich dann mit 100% überladen oder bezieht sich die Überladung auf das Gesamtgewicht des Fahrzeuges ? Bei 1.300 Kg Ladung wären wir bei einem Gesamtgewicht von 4.800 Kg. Habe ich nun eine Überladung von ~45% ( 1.300 Kg ) oder 100 % ( 650 Kg ) ?
    Liebe Grüße,

    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 11:24

      Hallo Peter,

      die Überladung bezieht sich beim Transporter auf das zulässige Gesamtgewicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.

  20. Alexandra
    Am 25. Januar 2016 um 18:30

    Hallo,
    Wenn ein LKW zulässiges Gesamtgewicht 3,5t überladen wird, wird der Fahrer und Transportunternehmen bestraft. Ich frage, ob Verlader – Eigentümer der Fracht (das Unternehmen, das CMR ausgestellt hat) wird auch bestraft?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexandra

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 11:09

      Hallo Alexandra,

      der Bußgeldkatalog sieht nur Strafen für den Fahrer und den Halter vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Martin W
    Am 9. Januar 2016 um 13:56

    Wird ein Transporter (Sprinter, Ducato) mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,49t, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als “LKW geschl. Kasten” bezeichnet wird, als LKW oder PKW (da zul.GG >3,5t) betrachtet?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2016 um 12:13

      Hallo Martin,

      zulassungsbedingt wird er offenbar als LKW angesehen. Aus steuerlicher Sicht kann er dennoch als PKW angesehen werden – dies hängt von der Nutzung ab. Das Fahrzeug kann mit einem B-Führerschein gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Martin W
        Am 11. Januar 2016 um 16:24

        Vielen Dank für Ihre rasche Antwort, leider habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.

        Mich interessiert ob bei einer Überladung des o.g. Fahrzeugs die Tabelle PKW oder LKW zum Tragen kommt.

        Vielen Dank für Ihre Mühe

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Januar 2016 um 10:42

          Hallo Martin,

          in Sachen Überladung gilt die PKW-Tabelle für Fahrzeuge bis 7,4 Tonnen. In Ihrem Fall greift also die Tabelle zur Überladung beim PKW.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Markus
            Am 1. Juni 2017 um 11:14

            ist das aktuell auch noch so?

            wir Crafter als LKW mit 3,5t

          • bussgeldkatalog.org
            Am 7. Juni 2017 um 9:24

            Hallo Markus,

            ja, diese Regelung wurde nicht geändert.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Sarva
    Am 18. Dezember 2015 um 18:38

    Hallo,
    Wenn ein LKW zulässiges Gesamtgewicht 3,5t überladen wird, wird auch der Halter bestraft?
    Oder nur der Fahrer?
    Mit freundlichen Grüßen
    Sarva

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2015 um 9:54

      Hallo Sarva,

      auch der Halter muss mit Bußgeld und Punkten rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Schulz
    Am 13. Dezember 2015 um 13:43

    Hallo
    Die Tabelle der Überladung geht bis über 30% bei 235 Euro und 1punkt. Wie sieht es bei 50% aus ? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 11:24

      Hallo Schulz,
      die 30% sind die maximalen Werte, die das KBA angegeben hat. Bei höherer Überladung wird vermutlich der Einzelfall über das Strafmaß entscheiden.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Dodo
    Am 4. Juni 2015 um 13:04

    Guten Tag,

    ich habe einen Führerschein klasse B. Mein AUto darf Anhänger bis 1,2t ziehen. Welche Strafe würde mich erwarten, wenn ich mit einem Hänger mit einer zGG von 1,3t erwicht werden würde? Würde es einen unterschied machen ob der Hänger beladen 1,2t(wie zu ziehen erlaubt) oder 1,3t(beladen) wiegt??

    LG D.K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2015 um 10:33

      Hallo,

      in diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Autos, und ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällt an. Zudem kann es bei einem Unfall zu hohen Schadensersatzforderungen kommen, die dann nicht Ihre Versicherung zahlt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Dodo
        Am 9. Juni 2015 um 18:16

        und die Betriebserlaubnis erlischt auch wenn der Hänger tatsächlich nur 1,2 t wiegt?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 15. Juni 2015 um 9:31

          Hallo Dodo,

          sofern in den Fahrzeugpapieren ein zulässiges Gesamtgewicht von 1,2 t vermerkt ist und Sie dieses nicht überschreiten, erlischt die Betriebserlaubnis nicht.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tom
    Am 20. Januar 2015 um 9:07

    Guten Tag,
    Eine Erlaubnis gemäß §29 Abs. 3 STVO für ein Schwertransport mit 41,8to liegt vor. Angenommen dieser Zug wird bei einer Polizeikontrolle gewogen und hat 44to.
    Was ist die Grundlage zur Berechnung der Überladung?
    Die genehmigten 41,8to oder die standardmäßig geltenden 40to?
    Liebe Grüße
    Tom

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Januar 2015 um 10:10

      Hallo Tom,

      die genehmigten 41,8 t gelten wohl als Grundlage für die Berechnung. Die Bußgelder für Überladung werden allerdings verdoppelt, wenn die Behörden davon ausgehen, dass “Vorsatz” für die Überladung vorliegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. jhon
    Am 12. Dezember 2014 um 0:53

    hallo zusammen
    welche verstoß zahlt überladung in der verlängerte probe zeit ist das ein A verstoß oder ein B verstoß
    lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2014 um 12:18

      Hallo,

      Überladung ist kein A-Delikt und hat deswegen auch in der verlängerten Probezeit keine weiteren Auswirkungen, außer natürlich das Bußgeld, und Punkte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Thomas
    Am 23. Oktober 2014 um 19:47

    wieviel wird bei überladung lkw über 7,5 tonnen abgezogen , und wenn vom zulässigem gesamtgewicht oder vom ladungsgewicht?

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2014 um 11:12

      Hallo Thomas,

      Sie dürfen das Gewicht nicht überschreiten, dass im Fahrzeugschein unter “zulässige Gesamtmasse” eingetragen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Penny Lane
    Am 2. Oktober 2014 um 9:17

    Haben Sie noch Infos zur Beladung bezügl. der Achslast?

  29. Großman
    Am 1. Oktober 2014 um 11:37

    Grüß Gott,

    woher weiß ich ob ich einen “leichten PKW” oder einen “Schweren PKW” habe?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 12:36

      Hallo,

      Ihren Zulassungspapieren können Sie entnehmen, wie hoch das zulässige Höchstgewicht Ihres Kfz ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. xyz
    Am 1. Oktober 2014 um 10:36

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    woran kann ich Erkennen, was das zulässige Gesamtgewicht von meinem Kfz (LKW) ist.
    Bitte helfen Sie mir, danke!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 13:04

      Hallo,

      das steht in Ihrer Zulassungsbescheinigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (83 Bewertungen, Durchschnitt: 4,33 von 5)
Bußgeld für Überladung bei Pkw und Anhänger
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.