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Bussgeldkatalog der Schweiz: Verkehrsregeln und Sanktionen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Schweizer Verkehrsvorschriften, die Sie kennen sollten

"Via Sicura" soll Verkehrstote verhindern
“Via Sicura” soll Verkehrstote verhindern

Geblitzt in der Schweiz? Das kann teuer werden. Der Bussgeldkatalog Schweiz sieht sehr hohe Bussgelder für die verschiedenen Verstöße gegen das Verkehrsrecht vor. Gerade seit der Einführung des “Via Sicura”-Programms fallen insbesondere die Sanktionen aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz hart ins Gewicht.

Hierbei auffällig ist nicht nur um die finanzielle Belastung durch Bussgelder, sondern auch die strafrechtliche Relevanz, die die Schweizer den Geschwindigkeitsüberschreitungen beimessen: Der Strafbestand “Raser” kann zu einer Freiheitsstrafe aufgrund einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit führen.

Das Bussgeld in diesem Fall wird ebenfalls in einer Gerichtsverhandlung ermittelt und kann mehrere 1000 Euro betragen. Ein lebenslängliches Fahrverbot kann ebenfalls verhängt werden.

FAQ: Verkehrsregeln in der Schweiz

Wie hoch fallen die Bussen bei Verkehrsverstössen in der Schweiz aus?

Das kann pauschal nicht bestimmt werden. Einen Überblick zu möglichen Sanktionen finden Sie in der Tabelle.

Sind Radarwarner in der Schweiz erlaubt?

Nein, in der Schweiz dürfen Radarwarner nicht verwendet werden.

Welche Promillegrenze gibt es in der Schweiz?

Die Schweizer Promillegrenze liegt allgemein bei 0,5. Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot.

Spezifische Ratgeber zu den Verkehrsregeln in der Schweiz

Auszug aus dem Bussgeldkatalog der Schweiz

Beschrei­bungBuss­geld
Geschwindigkeits­überschreitung 1 - 5 km/h20 - 40 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 6 - 10 km/h60 - 120 CHF
Geschwindigkeits­überschreitung 11 - 15 km/h120 - 250 CHF
Trunkenheits­fahrt (ab 0,5 Promille)ab 600 CHF
Rotlicht­verstoß250 CHF
Handy am Steuer100 CHF
Nicht ange­schnallt65 CHF

Via Sicura

In der Schweiz geblitzt?
In der Schweiz geblitzt?

Auch Deutsche, die auf Schweizer Straßen unterwegs sind, müssen sich natürlich an die Schweizer Verkehrsregeln halten. Sie können auch als “Raser” verurteilt werden. Was es mit dem “Via Sicura”-Programm im Einzelnen auf sich hat und wie Sie einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz vermeiden, das erfahren Sie im Folgenden. Auch zur Schwerlastabgabe in der Schweiz haben wir für Sie die wichtigen Informationen zusammengestellt.

“Via Sicura” ist ein Programm zur Steigerung der Verkehrssicherheit und zur Senkung der Anzahl der Verkehrstoten auf den Schweizer Straßen. Es wurde im Jahr 2012 vom Parlament verabschiedet und sieht vor, dass  durch ein Zusammenspiel der verschiedensten Maßnahmen die Anzahl der Verkehrstoten in der Schweiz um rund ein Viertel gesenkt wird. Die verkehrspolitischen Maßnahmen des Via Sicura-Projekts betreffen dabei beispielsweise die Bereiche der Prävention von Unfällen und riskantem Fahrverhalten, aber auch die strenge Reglementierung von Verstößen wie der einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Der Bussgeldkatalog der Schweiz sieht beispielsweise vor, dass bei Rasern das Auto als “Tatwaffe” eingezogen werden kann, oder dass bei Fahrern, die durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, sogenannte “Alko-Locks” die Möglichkeit, das Auto im alkoholisiertem Zustand zu zünden, zu unterbinden. Auch ein Fahrverbot kann verhängt werden – im schlimmsten Fall kann es lebenslänglich gelten. Ein in der Schweiz verhängtes Fahrverbot gilt jedoch in Deutschland nicht zwangsläufig.

Geschwindigkeitslimits in der Schweiz

Wie schnell darf man in der Schweiz fahren? Wer in der Schweiz geblitzt wurde – oder dies vermeiden will – der sollte einen Blick in den Bussgeldkatalog Schweiz werfen. Dort finden sich die Informationen zu den “Geschwindigkeitsbussen”, die auf den Schweizer Straßen gültig sind.

Wie schnell man in der Schweiz fahren darf, das hängt von der Straßenkategorie, auf der man sich befindet, ab. Diese Geschwindigkeitslimits gelten jedoch nicht immer – bitte achten Sie immer auf Ausnahmen, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz zu vermeiden:

  • Auf Autobahnen in der Schweiz ist meist eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h erlaubt
  • Auf Autostraßen dürfen Sie 100 km/h fahren, in Tunneln sind es 80 km/h
  • Außerorts sind 80 km/h erlaubt, bis sie eine Autobahn befahren
  • Innerorts liegt die erlaubte Geschwindigkeit in der Regel bei 30 km/h oder 50 km/h

Ab wann ist man “Raser” und welche Konsequenzen drohen?

Wer zu schnell in der Schweiz unterwegs ist, der kann als “Raser” eingeordnet werden und macht sich damit sogar strafbar. Laut Bussgeldkatalog Schweiz ist eine Entziehung des Autos oder sogar eine Gefängnisstrafe eine mögliche Sanktion für eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer glaubt, dass Deutsche, die in der Schweiz geblitzt werden, einer derartigen Strafe nicht rechnen müssen, der irrt.

Es müssen sich auch immer wieder Deutsche, die in der Schweiz geblitzt wurden durch eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sind, einer Gerichtsverhandlung stellen. Der Strafrahmen für eine Freiheitsstrafe für Raser beträgt zwischen einem und vier Jahren! Dazu kommt ein Bussgeld in der Höhe von mehreren tausend Euro und der Entzug des eigenen Autos. Die Freiheitsstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Strafverschärfend können sich jedoch Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Deutschland begangen wurden, auswirken.

Für “Raser” in der Schweiz kann die Strafe äußerst hoch ausfallen, weswegen hier besondere Umsicht geboten ist. Als Raser gilt man in der Schweiz…

  • Innerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h
  • Außerorts: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h
  • Auf Autobahnen: bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h

Vignettenpflicht und Schwerlastabgabe in der Schweiz

Schwerlastabgabe Schweiz
Schwerlastabgabe Schweiz

Seit 1985 müssen alle Fahrzeuge eine Maut in der Schweiz bezahlen. Für PKW, Motorräder und andere Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt eine Vignettenpflicht auf den Nationalstraßen (Autobahn und Autostraße). Für kantonale Autobahnen muss allerdings keine Vignette gelöst werden. Wer ohne Vignette unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 200 Franken rechnen.

Insbesondere für Fahrer, die mit einem LKW in der Schweiz unterwegs sind, fällt eine Schwerverkehrsabgabe (auch Schwerlastabgabe genannt) an. Der “Bussenkatalog” Schweiz sieht vor, dass alle Fahrzeuge, welche mehr als 3,5 t wiegen und sich am gewerblichen Transport beteiligen, eine Straßenbenutzungsgebühr zahlen müssen. Schließlich belasten schwere Fahrzeuge den Straßenbelag viel stärker als leichte PKW.

Bei der Berechnung der Schwerlastabgabe sind Gewicht, Emissionsstufe und gefahrene Kilometer maßgeblich.

Parken in der Schweiz

Selbstverständlich muss man sich auch als Deutscher an die Schweizer Verkehrsregeln und die dortige StVO halten. Das beinhaltet auch das korrekte Parken. In der Schweiz gibt es kaum kostenlose Parkplätze; fast immer muss ein Ticket gelöst werden. Der Bussgeldkatalog in der Schweiz unterscheidet zwischen verschiedenen Parkzonen, in denen unterschiedliche Parkvorschriften gelten.

  • Gelbe Zone: Privatparkplätze für Kunden oder Angestellte einer Firma
  • Weiße Zone: Kostenpflichtige Parkplätze
  • Blaue Zone: Hier darf man mit einer blauen Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr je eine Stunde parken. Wer über Nacht in einer blauen Zone parken will, benötigt dafür einen extra Parkschein, der etwa 50 Euro kostet.

Lichtpflicht – auch am Tag!

In der Schweiz besteht auch am Tag eine Lichtpflicht für alle motorisierten Fahrzeuge außer für Motorräder oder Motorfahrzeuge, die vor 1970 zum Verkehr zugelassen wurde. Entweder die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter müssen während einer Fahrt immer aktiviert sein. Damit einher geht eine Erhöhung des Kraftstoffverbrauches um etwa 0,2 % – 2 %.  Allerdings können durch die gute Sichtbarkeit der Fahrzeuge sehr viele Unfälle vermieden werden – dadurch rechnet sich der geringfügig erhöhte Kraftstoffverbrauch. Um das Einschalten des Tagfahrlichts nicht zu vergessen, können Sie in der Kfz-Werkstatt an die Zündung die Einschaltemechanik des Lichts koppeln lassen.

Sobald es beispielsweise aufgrund Dämmerung oder Witterung dunkler wird, muss zusätzlich zum Tagfahrlicht das Abblendlicht eingeschaltet werden. Auch in Tunneln genügt das Tagfahrlicht alleine nicht.

Navigationsgeräte in der Schweiz

Der Führer oder die Führerin muss, bei einer Augenhöhe von 0,75 m über der Sitzfläche, ausserhalb eines Halbkreises von 12,0 m Radius die Fahrbahn frei überblicken können. (Quelle: Art. 71 (1) Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Die Schweizer Behörden können ein Navi am Fenster je nach Kanton schwer bestrafen. Dabei geht es nicht nur darum, das Gerät während der Fahrt zu benutzen. Auch die richtige Montage an der Windschutzscheibe ist wichtig. Wer sein Navigationsgerät in der Mitte des Fensters platziert, kann bis zu 800 Franken, also etwa 760 Euro Busse inklusive Verwaltungsgebühren zahlen. Das Gesetz schreibt vor, dass das Sichtfeld des Fahrers frei sein muss. Die einzigen Ausnahmen bilden ausdrücklich zugelassene Gegenstände wie zum Beispiel die Autobahn-Vignette, der Innenspiegel und die Sonnenblende.

Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig
Bußgeldkatalog Schweiz ist auch für Deutsche gültig

Zudem sind Radarwarner in der Schweiz verboten. Die Strafen hierbei umfassen sogar eine Haftstrafe bei besonders schweren Delikten. Außerdem können die Behörden das Gerät einziehen und vernichten. Das betrifft vor allem diejenigen Geräte, welche im Rahmen ihrer zusätzlichen Funktionen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen. Damit sind auch POI-Funktionen (Points of Interest) gemeint.

Bussgeldbescheid aus der Schweiz

Wer in der Schweiz geblitzt wurde, oder aufgrund eines anderen Vergehens aus dem Bussgeldkatalog Schweiz einen Bussgeldbescheid erwartet, der fragt sich sicher, ob er diesen überhaupt bezahlen muss. Die Schweiz ist nicht in der EU, was in diesem Fall die Konsequenz hat, dass die deutschen Behörden den Schweizer Behörden bei der Vollstreckung eines Bussgeldbescheids nicht immer behilflich sind. Wenn Sie beispielsweise in der Schweiz geblitzt wurden und lediglich Ihr Kennzeichen abfotografiert wurde – nicht aber ein Bild von der Frontscheibe, wodurch der Fahrer erkennbar wäre – müssen Sie keine Verfolgung des Vergehens über die Ländergrenzen hinaus befürchten.

Unter bestimmten Bedingungen kooperieren Deutschland und die Schweiz bei der Verfolgung von Bussgeldern jedoch über die Ländergrenzen hinweg; die vertragliche Grundlage hierfür ist der deutsch-schweizerische Polizeivertrag aus dem Jahr 1999.

Insbesondere bei höheren Bussgeldern haben die Schweizer Behörden ein großes Interesse an der Verfolgung des Vergehens. Einen Bussgeldbescheid aus der Schweiz sollten Sie also nicht einfach ignorieren. Gerade bei der Wiedereinreise in die Schweiz mit dem Auto können längst vergessene Bussgelder doch noch eingetrieben werden. Jedoch müssen Sie nicht befürchten, dass die Verkehrsordnungswidrigkeiten aus der Schweiz auch Punkte auf Ihrem Flensburger Konto verursachen. Auch ein Fahrverbot, dass Sie sich in der Schweiz eingehandelt haben, gilt zunächst nur dort.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Bussgeldkatalog der Schweiz: Verkehrsregeln und Sanktionen
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151 Kommentare

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  1. Martin
    Am 12. April 2023 um 17:30

    Hallo,

    welche Strafe droht, wenn ich auf der Schweizer Autobahn mit einem Anhänger fahre, der bis zu 80 km/h zugelassen ist, ich aber damit 100 km/h fahre? Ich habe gehört, dass das gleichbedeutend ist wie Fahren ohne Fahrerlaubnis (was ja wirklich heftig ist ( = 3 Jahre Freiheitsstrafe bzw. 360 Tagessätze)). Stimmt das?

  2. Ami
    Am 28. Januar 2023 um 5:02

    Hallo,

    ich bin auf der Autobahn 100 Zone 129 km/h gefahren. Was erwartet mich?

    Grüße

  3. dirk b
    Am 4. Oktober 2022 um 11:45

    wurde heute morgen geblitz mit ca 24km/h zu schnell in 60Km/h zone was muß ich ca zahlen bin Grenzgänger und war mit Schweizer Geschäfstwagen unterwegs

  4. Johannes B
    Am 9. November 2021 um 12:14

    In der Schweiz verhängte Freiheitsstrafen wegen zu schnellen Fahrens werden auch in der BRD vollsteckt, da Deutsche nicht an ein nicht EU-Land ausgeliefert werden dürfen.

  5. Johannes B
    Am 9. November 2021 um 12:08

    Schweizer Bussenkatalog – wo findet man den im Original? Wäre schön, wenn ihr immer einen Link zu einer offiziellen Rechtsquelle zu jeder Norm dazugeben könntet.
    Der Schweizer Katalog ist ein Vorbild für Deutschland. Auch nach der Reform. Nur! Wir sollten ab Bussen über 100 € es nach finnischem Vorbild machen, nämlich auf Tagessätze umschwenken. Wenn ein Anwalt der 500 oder 1000 € die Stunde verdient 200 € Strafe zahlt, ist das was anderes als der Hansel, der 12 € die Stunde vedient!

  6. Nick
    Am 1. April 2020 um 11:14

    Hallo zusammen,

    auf der Basler Autobahn kurz vor einem Tunnel (Nähe des Bahnhofs) steht ein fester Blitzer. Die Geschwindigkeit dort beträgt 80 km/h. Ich fahre dort täglich von der Arbeit und versuche immer unter 80 km/h zu fahren… man weiß ja nie. Gestern Abend war da eine Spurverengung. Es war kein Schild, dass man jetzt langsamer fahren sollte und ich bin 75kmh gefahren und wurde geblitzt. Unmittelbar danach, so 200 Meter kamen dann Schilder mit 60 km/h. Wie geht das? Warum wurde ich geblitzt. Haben sie den Blitzer neu eingestellt und kein Schild hingehangen?
    Was kommt auf mich zu und wie kann ich das widerrufen

  7. Djordje
    Am 14. März 2020 um 16:41

    Hallo ich komme aus Luzern und wollte fragen was genau auf mich zukommen wird ich bin innerorts 19 zuviel gefahren in einer 50er Zone also mit Abzügen gerechnet bin also (74km/h) gefahren und wurde von einem mobilen Blitzer geblitzt jetzt habe ich einen brief bekommen wo ich ausfüllen muss er der Fahrer war etc ich wurde schon 1 mal auf der Autobahn geblitzt mit 11km/h zu viel bei einer 100er zone aber das ist schon 5 monate her habe von Kollegen gehört das ich ungefair 400 chf zahlen muss kommen auch irgendwelche richterlichen konnte auf mich weil die Staatsanwaltschaft jetzt das bearbeitet ?

    danke

  8. Thomas
    Am 12. Dezember 2019 um 23:00

    Wie erbärmlich das Gejammer derer ist, die glauben Verkehrsregeln gelten nur für die anderen. Haben diese Leute schon mal jemanden gesehen, der durch ein paar Kilometerchen zuviel gestorben ist? Wenn nein, ich wünsche das niemandem. Wenn ja, hoffe ich, dass es niemand aus der eigenen Familie war!
    Das Schweizer System ist sehr gut und effizient. Ich wünsche mir mutige Politiker, die ein solches System auch in der BRD einführen.

  9. Yasin
    Am 2. Oktober 2019 um 18:30

    Hallo Hannes,
    hat sich was bei deiner Verkehrsübertretung gezeigt? Wie hoch war die Strafe von der Schweiz?
    Lg, Yasin

  10. Mike
    Am 19. September 2019 um 12:03

    Ich war mit einem in D zugelassenen Anhänger in der CH eine Hebebühne kaufen .
    Ich hatte diesen Anhänger auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt ( nur den Anhänger) habe Anwohner gefragt ob es irgendwelche Parkzeitbegrenzungen gibt , was verneint wurde .
    Nach 3 Tagen wollte ich den Anhänger wieder abholen und mehrere Strafzettel am Anhänger kleben .
    Die auf Grund der Sonne und Regen nicht mehr lesbar waren .
    Nach einem Dreiviertel Jahr bekam ich von der CH Gemeinde eine Zahlungsaufforderung von über 600 CHF wegen fehlender Parkscheibe am Anhänger und Überschreitung der Parkzeit auf öffentlichen Grund .
    Was soll ich machen die Strafe ignorieren ? Oder muss ich es bezahlen?
    Hat es Sinn einen RA zu kontaktieren.
    Mein RA hat dankend abgelehnt zu kompliziert.
    Ich sollte einen CH Anwalt kontaktieren .
    Was raten Sie mir ??
    Gruss Mike
    I

  11. Giuseppe
    Am 16. September 2019 um 12:07

    Hallo
    Ich bin geblitzt worden auf der Autobahn 26kmh zu schnell ( Abzüglich 4kmh Toleranz) in Bellinzona Schweizer Seite kurz vor der Italienischen Grenze.
    Habe ein Anhörung bekommen wo sie nach meiner kompletten Anschrift fragen ohne Bußgeld.
    Jetzt meine Frage soll ich drauf antworten oder warten was noch kommt?
    Und in was für eine Höhe beträgt mein Bußgeld das ich eventuell zahlen muss.?
    Gruss Giuseppe

  12. Marco
    Am 10. September 2019 um 21:07

    Hallo,

    leider wurde die Frage nicht beantwortet, ob man bei NICHT eingeschaltetem Licht am Tag bestraft wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marco

  13. Mohamed
    Am 26. Juni 2019 um 20:32

    Lkw gefahren ohe Sehhilfe(Brill)in der Schweiz,was würde mir das kosten?ich bitte um Hilfe

  14. Domenik
    Am 24. Juni 2019 um 20:04

    Hallo zusammen,
    Ich bin am Samstag in eine polizei Kontrolle geraten Ohne Führerschein in der schweiz ich komme aber aus Deutschland , der Polizist fragte mich nach meinen Führerschein und ich antwortere das ich keinen dabei habe darauf hin musste ich einen Alkohol test machen dann meinte der Polizist das aus ihrer Seite alles in Ordnung ist sie nur auf das Ergebnis der Kollegen warten ob ich einen führerschein besitze.. dann kam plötzlich ein wichtiger einsatz und der Polizist gab mir meinen Ausweis und sagte ich kann weiter fahren da sie dringend los müssen…
    Was kommt nun auf mich zu? Kommt überhaupt was?
    Bitte um Hilfe
    Danke im voraus

  15. Tommy
    Am 10. April 2019 um 6:03

    Nuja, bei 15 auf dem Tacho kommt es drauf an, wieviel Toleranz abgezogen wird.
    Und vor allem auch in welchem Kanton es geschah, jeder Schweizer Kanton hat
    einen eigenen Bußgeldkatalog.

    Ich bin mal im Kanton Basel-Land im Autobahntunnel mit Tacho 18 zuviel geblitzt worden,
    es kam etwa 3-4 Wochen später ein Bescheid mit 7 KM/h Toleranz Abzug .. verblieben 11
    KM/h zuviel bei 79,- Euro inklusive Bearbeitungsgebühr auf deren Konto bei Deutscher
    Bank Filiale in Waldshut zu zahlen. War also für Schweizer Verältnisse im Grunde günstig.

    Der Bußgeldkatalog für den Kanton gab für 18 KM/h zuviel eher schon was so Richtung
    min.was 400 CHF aus… ausserorts a 21 KM/h schon eher so Richtung 1000 CHF aus
    und innerorts ab 21 KM zuviel 1400,- CHF zuzüglich 1 Tag Knast aus.

    Mich wundert weiter vor .. allerdings Beitra wo 40,- Euro plus 240,- Gebühr angefallen
    sein sollen bei 3 KM/h sein sollen.. allerdins nur die Höhe der Bearbeitungsgebühr, was
    ich für extrem heftigst halte. Eine Gebühr so hoch für mal kurze Bearbeitung und
    Zusendun halte ich eher schon nach Menschrenrecht bedenklich, da in solcher Höhe
    ja eigentlich keine Kosten anfallen können. Nuja, die Schweizer gehören ohnehin zu
    den zwei Staaten die 1949 die UN Menschenrechts-Resolution nicht unterschrieben haben.

  16. Steffen
    Am 26. September 2018 um 9:41

    Hallo, ich wurde in der Schweiz außerorts auf einer Landstraße mit einem belgischen!!! Fahrzeug (Mietwagen) ca. 15 km/h (gemäß Tacho) von einem Starrenkasten geblitzt. Ich bin aber deutscher Staatsbürger und habe somit auch meinen Wohnsitz hier. Womit muss ich in etwa rechnen? Vielen Dank

  17. David
    Am 10. August 2018 um 16:05

    Hallo Bussgeldkatalog,

    ich habe heute Bescheid aus der Schweiz bekommen, dass ich in einem Tunnel auf der Autobahn 31 km/h zu schnell gefahren bin. Das Auto ist allerdings nicht auf mich, sondern auf einen Freund angemeldet, der den Brief bekommen hat. Wissen Sie wie ich jetzt vorgehen soll und welche Strafe das nach sich ziehen wird?

    Liebe Gruß
    David

  18. Tina
    Am 25. Juli 2018 um 17:45

    Guten Tag,

    Ich würde als Deutsche in der Schweiz innerorts mit 21km/h zu schnell geblitzt, wohne aber kurzfristig in der Schweiz. Ich hsbe an meinen Hauptwohnsitz in Deutschland ein Übertretungsvorhalt bekommen, in dem meine Personalien angefordert werden. Ich würde, um unnötige administrative Vorgänge zu vermeiden, mit einem Foto des Briefes gerne zur Polizei gehen und das Bussgeld bezahlen. Wäre das sinnvoll? Mit was für einer Strafe könnte ich rechnen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 10:01

      Hallo Tina,

      die genauen Bußen in der Schweiz können wir leider nicht einschätzen. Bitte beachten Sie zudem, dass wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Jana B.
    Am 6. Juli 2018 um 9:43

    Mein Mann und ich wurden im Kanton Graubünden von der Polizei angehalten. Ich bin Fahrzeughalterin, er ist gefahren. Wir haben einen LKW auf einer Passstraße überholt und hatten angeblich 114 km/h bei erlaubten 80 km/h. Nach dem Überholvorgang hatten wir sofort wieder die vorgeschriebene Geschwindigkeit. 4 km/h Toleranz wurden abgezogen, bleiben 110 km/h, also genau 30 km/h zuviel. Was für ein Zufall. Die haben uns sofort 1350 ChFr Deposit abgeknöpft. Was haben wir an Konsequenzen zu erwarten? Danke…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:48

      Hallo Jana B.,

      bitte wenden Sie sich an einen schweizerischen Anwalt. Ggf. erhalten Sie ein Fahrverbot für die Schweiz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Daniel
    Am 15. März 2018 um 15:06

    Ich würde in der Schweiz mit dem LKW kontrolliert habe 5 begrenzungslichter zuviel und in meinem sichtfeld etwas hängen musste an Ort und Stelle 1000 Euro bezahlen und wurde angezeigt kann ich jetzt mit noch mehr rechnen oder ist das mit der an Ort bezahlter Strafe erledigt
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:11

      Hallo Daniel,

      leider fehlen uns Informationen, um die Sache beurteilen zu können. Prinzipiell ist entscheidend, wofür sie angeklagt wurden. Sie sollten in der Regel noch einmal Post erhalten, auch wenn die Sache fallen gelassen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Achim
    Am 21. Oktober 2017 um 18:13

    Hallo,
    ich brauche Eure Unterstützung.
    Ich wurde in der Schweiz (südlich kurz vor Italien) geblitzt mit 19kmh zu schnell / 180CHF.
    Ich habe allerdings das Schreiben verloren und habe nun Sorge vor dem was als Nächstes kommt…

    Hat jemand einen Tipp???

    VG Achim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:22

      Hallo Achim,

      Sie werden wohl demnächst mit einer Mahnung an die Zahlung der Busse erinnert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Nadine
    Am 24. August 2017 um 7:58

    Ich wurde in der Schweiz in einem Tunnel geblitzt auf der A2. Im schlimmsten Fall war ich ca 40 kmh zu schnell wenn dort 60 war (bin etwas über 100kmh gefahren) Da die Zustellung vermutlich noch einiges dauert würde ich gern wissen was auf mich zukommt…kommt auch schon Freiheitsstrafe in Betracht? Habe weder was am Flensburger Punktekonto noch sonst was…
    Mit freundlichen Grüßen

  23. Keejung
    Am 23. August 2017 um 22:21

    Hallo,

    Freund von mir, hatte im Tunnel (im Autobahn) ca.23km/h Geschwindigkeitsüberschreitung. und natürlich geblitzt.

    dann was wäre das Bussgeld dafür?

    wenn er ein gemietetes Auto gefahren ist, kommt noch zusätzliches Bussgeld?

    danke schön
    Keejung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:11

      Hallo Keejung,

      näherer Informationen zur Busse erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung-schweiz/. In Deutschland verhängen viele Autovermieter zusätzliche Gebühren, wenn mit einem ihrer Fahrzeuge ein Verkehrsverstoß begangen wurde. Inwiefern dies auch in der Schweiz der Fall ist, entzieht sich leider unseres Kenntnisstandes.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Matthias
    Am 23. August 2017 um 12:25

    Hallo,

    ich bin kürzlich von Zürich zum Lago Maggiore gefahren. Kann es sein, dass auf bestimmten Streckenabschnitten hier das Tempolimit aufgehoben wurde ? Ich meine Schilder gesehen zu haben, die 1:1 dem Deutschen “Geschwindigkeit frei” ensprochen haben. Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:14

      Hallo Matthias,

      uns liegen leider keine umfassenden Informationen über sämtliche Tempolimits in der Schweiz vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Martin
    Am 15. August 2017 um 0:11

    Ich wurde in der Schweiz im Juni 2017 mit 129kmh abzüglich der Toleranz geblitzt auf der Autobahn A1 erlaubt waren 100kmh also 29kmh zu schnell. wie hoch liegt der Bussgeld in Euro ca.

    Vielen Dank für die Antwort
    Freundlichen Grüßen Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:27

      Hallo Martin,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h auf der Autobahn erfolgt eine Anzeige. Wie hoch die Busse ausfällt, wird in einem Verfahren festgelegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Nadine.
    Am 13. August 2017 um 12:21

    Hallo,
    Ich bin vor einem Tunnel auf der Autobahn über Rot gefahren, da ich das erste mal in der Schweiz unterwegs war habe ich mich schön an anderen Autos orientiert.. Da vor mir mind ein Auto auch bei Rot fuhr, die Ampel stand schon länger rot, bin ich hinterher. Dämlich, das ist mir jetzt auch klar. Mit welcher Strafe muss ich rechnen und wie lange kann es dauern bis diese eintrifft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 10:01

      Hallo Nadine,

      wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, wird für einen Rotlichtverstoß im Regelfall eine Busse von 205 Euro fällig. Wie lange es dauert, bis ein entsprechender Bescheid eintrifft, lässt sich pauschal kaum abschätzen. Beachten Sie: Die Verjährungsfrist beläuft sich auf drei Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Rika
    Am 11. Juli 2017 um 19:18

    Verjährung Rotlichtverstoss, Parkverstoss und Geschwindigkeitsübertretung Autobahn
    Ich hatte vor ca. 8 Jahren einen Strafzettel von ca. 230,00 SFR bin bei Rot über eine Ampel gefahren, Parkverstoss, vor ca. 6 Jahren keine Parkgebühren bezahlt 40,00 SFR und vor 2 Jahren eine Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn 60,00 SFr,
    Kann ich wieder in die Schweiz fahren, ohne hierfür belangt zu werden. Ich denke die Geschwindigkeitsübertretung werde ich noch bezahlen müssen, aber die beiden anderen Delikte sind ja wohl verjährt, oder?

  28. Thomas W.
    Am 22. Mai 2017 um 11:14

    Hallo,

    ich bin in Zürich auf einer Straße gefahren, wo ich nicht fahren durfte und bin dann auf den Straßenbahnschienen gelandet. Das Navigerät hatte mich falsch gelotst. Es kam zum Unfall. Nun muss ich 370 CHF bezahlen. Wo kann ich das im Netz nachprüfen, ob der Betrag stimmt?

    Danke für die Info.

    Grüße
    Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:45

      Hallo Thomas,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Thomas W.
        Am 24. Mai 2017 um 18:52

        Hallo Redaktion,

        eine Rechtsberatung benötige ich ja nicht. Ich benötige nur einen Link im Netz, wo ich dies nachlesen kann.
        Besten Dank vorab.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. Mai 2017 um 8:54

          Hallo Thomas W.,

          leider können wir Ihnen einen derartigen Link nicht raussuchen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Andreas
    Am 29. April 2017 um 11:59

    Hey,

    ich wurde gestern in Liechtenstein,innerorts mit ca.12km/h zuviel geblitzt worden.
    Ich bin Deutscher und bin zu Besuch hier.Mit was darf ich jetzt rechnen?

    Viele Grüße

    Andreas

  30. Jörg
    Am 8. April 2017 um 12:55

    Hallo,

    ich fine keinen Bussgeldrechner speziell für Lkw über 7,5 T für die Schweiz ???
    Bei einer Überschreiting von 10 Km/h auf der Autobahn …..was zahlt da der Brummi Fahrer? Oder ist es mit der Pkw Tabelle gleich zu setzten?
    Was bezahlt man für die Überschreitung von 30 Km/h auf der Autobahn? (Lkw über 7,5 t)

    Danke für eine Antwort

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