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Rabattschutz bei der Kfz-Versicherung: Wann ist er sinnvoll?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Versicherung mit Rabattschutz

Die Kfz-Versicherer stufen ihre Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung in Schadenfreiheitsklassen ein. Die jeweilige Schadensfreiheitsklasse bestimmt die Versicherungsprämie – die unfallfreien Jahre den Schadenfreiheitsrabatt. Die jeweils maßgeblichen Tabellen finden sich im Anhang zu den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des jeweiligen Versicherers. Die Teilkaskoversicherung kennt keine solchen Schadensfreiheitsklassen.

FAQ: Rabattschutz bei Versicherungen

Was bedeutet Rabattschutz bei einer Versicherung?

Bei einer Kfz-Haftpflicht- oder eine Vollkaskoversicherung können Versicherte einen Schutz vereinbaren, der bei einem Unfall die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse verhindert.

Steigert der Rabattschutz die Kosten für die Versicherung?

Ja, ein solcher Schutz erhöht die Kosten für die Autoversicherung zwischen 15 und 30 Prozent.

Gilt der Rabattschutz beim Wechsel der Versicherung?

Nein, der Schutz entfällt, wenn die Versicherung gekündigt oder gewechselt wird.

Welchen Zweck haben die Schadenfreiheitsklassen?

Der Rabattschutz bewahrt im Schadensfall die SF-Klasse
Der Rabattschutz bewahrt im Schadensfall die SF-Klasse

Wer im Versicherungsjahr keinen Schadensfall meldet und seine Versicherung nicht in Anspruch nimmt, wird belohnt, indem er im nächsten Jahr eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft wird.

Derjenige Versicherungsnehmer, der verantwortungsvoll und risikobewusst Auto fährt, wird „belohnt“, indem er im Folgejahr in eine günstigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird und eine geringere Versicherungsprämie bezahlt. Umgekehrt wird derjenige Versicherungsnehmer, der einen Verkehrsunfall verursacht, im nächsten Jahr mit der Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse und damit verbundene höhere Versicherungsprämien „bestraft“.

Mit dem Rabattschutz die Schadenfreiheitsklasse bewahren

Wer nach einem Verkehrsunfall seine Kfz-Haftpflichtversicherung und/oder Vollkaskoversicherung in Anspruch nimmt und die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse vermeiden möchte, kann im Regelfall mit seinem Versicherer in der Kfz-Versicherung einen Rabattschutz vereinbaren. Besteht eine Kfz-Versicherung mit Rabattschutz, wird der Versicherungsnehmer im Folgejahr in der Haftpflichtversicherung und/oder Vollkaskoversicherung nicht zurückgestuft. Er bewahrt wegen des Kfz-Rabattschutzes seine bestehende Schadenfreiheitsklasse und zahlt auch im Folgejahr die bisherige Versicherungsprämie.

Es versteht sich, dass die Versicherer für einen solchen Rabattschutz in der Kfz-Versicherung einen Mehrbeitrag erheben. Die Prämie fällt je nach Autoversicherung 15 bis ca. 30 Prozent höher aus.

Rabattschutz entfällt bei Versichererwechsel

Beim Versicherungswechsel entfällt in der Regel der Rabattschutz
Beim Versicherungswechsel entfällt in der Regel der Rabattschutz

Kündigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag und möchte zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln, teilt der bisherige Versicherer dem neuen Versicherer beim Wechsel der Haftpflicht und Vollkasko nur die Schadenfreiheitsklasse mit, in die der Versicherungsnehmer ohne die Inanspruchnahme seines Rabattschutzes eingestuft worden wäre. Die Sondereinstufung infolge des Rabattschutzes wird bei der Auskunft an den neuen Versicherer also nicht berücksichtigt. Die Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf und nicht auf Sondereinstufungen.

Da der Versicherungsnehmer bei seinem bisherigen Versicherer in seiner Autoversicherung ohne den Rabattschutz in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft worden wäre, wird er auch beim neuen Versicherer entsprechend in diese Schadensfreiheitsklasse eingestuft. In der Konsequenz wird die Einstufung meist dazu führen, dass er beim neuen Versicherer schlechter eingestuft wird und dadurch eine möglicherweise geringere Versicherungsprämie kompensiert wird.

Wann ist ein Rabattschutz sinnvoll?

Ob in der Kfz-Versicherung ein Rabattschutz sinnvoll ist oder nicht, bestimmt sich danach, in welche Schadensfreiheitsklasse der Versicherungsnehmer eingestuft ist. Für einen Versicherungsnehmer, der in eine besonders günstige Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist, wird der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung weniger sinnvoll und eher unattraktiv.

Beispiel: Im Idealfall ist ein Versicherungsnehmer nach 35 unfallfreien Jahren in der Schadensfreiheitsklasse 35 eingestuft und zahlt in der Kfz-Haftpflichtversicherung beispielsweise einen Beitragssatz von 20 Prozent. Wird er im Schadensfall in die Schadensfreiheitsklasse 34 zurückgestuft und zahlt dort einen Beitragssatz von sodann 21 Prozent, profitiert er kaum mehr von einem Rabattschutz, wenn die Prämie für diesen Rabattschutz höher ausfällt als die Prämie infolge der Einstufung in die schlechtere Schadenfreiheitsklasse. Letztlich ist es eine Rechenaufgabe, ab welcher Einstufung in der Kfz-Versicherung ein Rabattschutz sinnvoll ist und wann ein solcher unrentabel wird.

Was ist der Rabattretter?

In älteren Versicherungsverträgen gab es oder gibt es noch einen Rabattretter. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer nach einem Schadensfall in der Schadenfreiheitsklasse zwar in eine schlechtere Klasse zurückgestuft, braucht aber keine höhere Versicherungsprämie zu bezahlen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Brussas Ioanis
    Am 21. Januar 2024 um 18:19

    Trotz Rabattschütz Die Nexible Versicherung bei eine kleine unfallschäden hat uns vorhear gegündigt weil macht nicht mehr KFZ Versicherungs Geschäfte,,, und hat meine Frau zurück gestuft von SF 21 auf 9 SF Hapflicht. Ist das relevand?

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