Menü

Probezeit zum Führerschein: Was gilt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 14 Minuten

Bußgeldkatalog Probezeit

TatbestandKonsequenzen
1. A-Verstoß in der ProbezeitProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehtBesonderes Aufbauseminar
2. A-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
3. A-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug
1. B-Verstoßkeine Probezeitmaßnahmen
2. B-VerstoßProbezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar
3. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
4. B-Verstoß in der ProbezeitVerwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung
5. B-Verstoß in der Probezeitkeine Probezeitmaßnahmen
6. B-Verstoß in der ProbezeitFahrerlaubnisentzug

Ratgeber: Fahranfänger in der Probezeit

Bestimmungen des Bußgeldkatalogs für die Probezeit
Bestimmungen des Bußgeldkatalogs für die Probezeit

Hat ein Neuling die Führerscheinprüfung bestanden, ist die Freude groß. Doch diese wird zumindest ein bisschen getrübt, da für Fahranfänger bzw. junge Autofahrer eine Probezeit gilt. Diese hat eine Dauer von zwei Jahren, in der sich Führerscheinneulinge peinlichst genau an das Verkehrsrecht und die in Deutschland geltenden Verkehrsregeln halten sollten.

Andernfalls drohen, zusätzlich zu den allgemeingültigen Sanktionen des Bußgeldkatalogs, ein kostspieliges Aufbauseminar für Fahranfänger und eine deutliche Verlängerung der Probezeit.

In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen, warum es eine Probezeit überhaupt gibt, welche Verstöße bzw. Unfallursachen die häufigsten sind, mit welchen Konsequenzen und Maßnahmen bei Verkehrsverstößen beim Führerschein auf Probe zu rechnen ist und wie sich laut Bußgeldkatalog die Sanktionen für Fahranfänger und Fahrer außerhalb der Probezeit unterscheiden.

FAQ: Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

In der Regel dauert die Probezeit zwei Jahre und beginnt mit dem erfolgreichen Absolvieren der praktischen Fahrprüfung. Sie kann allerdings um zwei Jahre verlängert werden, wenn sich Fahranfänger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten leisten.

Was sind A- und B-Verstöße in der Probezeit?

Es handelt sich dabei um schwerwiegende und weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten. Unsere Ratgeber zum A-Verstoß und zum B-Verstoß liefern Ihnen jeweils einige Beispiele.

Welche Konsequenzen haben A- und B-Verstöße?

Wann welche Probezeitmaßnahmen eingeleitet werden, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Warum gibt es eine Probezeit für Fahranfänger?

In den ersten zwei Jahren bekommen Fahranfänger den Führerschein auf Probe. Die Bewährungsphase wurde von der Bundesregierung am 1. November 1986 eingeführt und am 1. Januar 1999 um den Zusatz erweitert, dass sich die Probezeit bei einem PKW-Führerschein von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn sich der Führerscheinbesitzer einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß geleistet hat.

Der Sinn der Probezeit ist dabei ganz einfach: Denn gerade Fahranfängern verursachen immer wieder schwere Unfälle, die durch die Einführung der Probezeit reduziert werden sollen. Zum einen sind die hohen Unfallzahlen der Unerfahrenheit der Fahranfänger geschuldet, zugleich sollen die frischen Führerscheinbesitzer verstärkt sensibilisiert werden.

Vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Alkoholfahrten tauchen in der Gruppe der Fahranfänger nach wie vor überdurchschnittlich häufig auf. Entsprechend gelten für Fahranfänger, die in der Probezeit geblitzt werden, verschärfte Regelungen.

Warum wird der Führerschein für Fahranfänger zunächst auf Probe ausgestellt?
Warum wird der Führerschein für Fahranfänger zunächst auf Probe ausgestellt?

Zudem gilt für junge Fahrer unter dem 21. Lebensjahr die Null-Promille-Grenze, während die Grenze für Fahrer über 21 Jahre, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, derzeit bei 0,5 Promille liegt. Ist die zweijährige Probezeit ohne besondere Vorkommnisse bestanden, gelten für die Führerscheinbesitzer im Falle von Verstößen die gängigen Regelungen und Sanktionen im Bußgeldkatalog.

Wie Statistiken belegen, überstehen mehr als 80 Prozent der Fahranfänger die Probezeit ohne Vorkommnisse. Jeder Führerscheinbesitzer muss die Probezeit nur einmal durchlaufen.

Spezielle Informationen für Fahranfänger im Ausland:

Probezeit beim Führerschein mit 17

Die Probezeit beim Führerschein mit 17 ist identisch zu der „normalen“ Probezeit eines jeden Fahranfängers. Wer sich an die Verkehrsregeln der StVO hält, hat die Probezeit nach zwei Jahren bestanden. Wer in Deutschland “Begleitetes Fahren” beantragt, fährt auch dann unter einer zweijährigen Bewährung, wenn zuvor der Führerschein der Klasse A1 gemacht wurde.

Der Führerschein mit 17 verlängert jedoch die Probezeit nicht. Das heißt: Wer mit 16 bereits seinen Führerschein gemacht hat und sich somit schon seit einem Jahr in der Probezeit befindet, so beträgt diese bei Bestehen der Führerscheinprüfung für begleitetes Fahren auch nur noch ein weiteres Jahr. Im Alter von 18 Jahren wäre die Probezeit des Fahranfängers dann beendet.

Beim normalen Kfz-Führerschein für PKW (Klasse B) wird durch die Probezeit des Klasse-A1-Führerscheins die erneute Bewährungszeit sogar gänzlich aufgehoben.

Unabhängig vom Führerschein mit 17 bzw. dem begleiteten Fahren muss eine wichtige Regelung beachtet werden, denn: Wer ohne Sondergenehmigung, die ohnehin nur in den seltensten Fällen erteilt wird, ohne eine der eingetragenen Begleitpersonen mit dem Auto fährt und erwischt wird, muss den Führerschein zwar nicht abgeben, allerdings sieht der Bußgeldkatalog einen Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg vor.

Zudem muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird dabei widerrufen und kann frühestens nach sechs Monaten und der Ableistung des Aufbauseminars auf Antrag neuerteilt werden.

Die Begleitperson beim Führerschein mit 17 darf überdies maximal einen Punkt in Flensburg haben, muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse sein.

Probezeit-Verkürzung

Von 2004 bis Ende 2010 hatten Fahranfänger die Chance, die zwei Jahre andauernde Probezeit zu verkürzen. Hierfür war die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger, das in bestimmten Fahrschulen angeboten wurde, erforderlich. So ließ sich die Probezeit um ein Jahr verkürzen. Doch diese Regelung galt nur in bestimmten Fällen und wurde nur in wenigen Bundesländern angeboten.

Wann wird für die Probezeit eine Verlängerung angeordnet?
Wann wird für die Probezeit eine Verlängerung angeordnet?

Probezeit-Verlängerung

Führerscheinneulinge, die sich schwere bzw. wiederkehrende Verkehrsverstöße leisten, müssen mit einer Verlängerung rechnen. In diesem Fall wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verdoppelt.

Hierbei kommt es aber immer darauf an, um welche Art von Verstoß es sich handelt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, welche Verstöße zu einer Verlängerung führen. Entscheidend ist, dass nur dann die Probezeit für den Führerschein verlängert wird, wenn der Verkehrsverstoß einen Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nach sich zieht. Das ist immer dann der Fall, wenn:

  • in einem Bußgeldbescheid eine Geldbuße von mindestens 60 Euro erhoben wird
  • eine Straftat im Verkehr begangen wurde

Hat ein Fahranfänger den Führerschein auf Probe und leistet sich eine Ordnungswidrigkeit, das mit einem Bußgeld von weniger als 60 Euro geahndet und daher auch nicht in Flensburg registriert wird, hat dies keine Relevanz für die Führerscheinprobezeit. Demnach führen beispielsweise Verkehrsdelikte wie

  • eine Missachtung der Vorfahrt ohne Gefährdung
  • eine Überschreitung der Parkzeit an einer Parkuhr
  • eine Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit mit einem PKW von nicht mehr als 20 km/h

in der Regel zu keiner Verlängerung. Verkehrsverstöße, die eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen, werden gemäß Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in zwei verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • schwerwiegende Verstöße (Katalog A)
  • weniger schwerwiegende Verstöße (Katalog B)

Fahranfänger, die sich einen ersten A-Verstoß leisten, müssen mit Maßnahmen rechnen. So verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre und es muss an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilgenommen werden. Dagegen führen “erst” zwei Verstöße aus dem Katalog B zu entsprechenden Maßnahme. Auch wenn Fahranfänger sich erst ein B-Delikt leisten und danach mit einem A-Delikt im Straßenverkehr auffällig werden, müssen sie mit den Konsequenzen rechnen.

Katalog A: Was sind schwerwiegende Verkehrsverstöße?

In der FeV gibt es eine klare Regelung, welche Zuwiderhandlungen dem Katalog A zugehörig sind und bei denen bereits der erste Verstoß zu Probezeit-Maßnahmen führt. Es handelt sich hierbei um Straftaten, die in Straßenverkehrsgesetz und Strafgesetzbuch aufgeführt sind, z. B.:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Nötigung (z. B. durch dichtes Auffahren auf der Autobahn mit Betätigen der Lichthupe)
  • gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. durch illegale Autorennen)
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
Schwerwiegende Verkehrsverstöße in der Probezeit führen schnell zu entsprechenden Maßnahmen.
Schwerwiegende Verkehrsverstöße in der Probezeit führen schnell zu entsprechenden Maßnahmen.

Darüber hinaus handelt es sich auch bei einigen schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten um A-Delikte, wie folgende Beispiele aus dem Bußgeldkatalog aufzeigen:

  • Gefährdung anderer durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen
  • Missachtung des Rotlichts an einer Ampel
  • Geschwindigkeitsübertretungen (Probezeit-Maßnahmen greifen jedoch erst bei Tempoüberschreitungen von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder um mehr als 15 km/h mit einem LKW)
  • Überholen im Überholverbot
  • zu geringer Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h (weniger als halber Tachowert)
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Missachtung von Haltezeichen der Polizei
  • Fehlverhalten an Zebrastreifen
  • Fehlverhalten beim Vorbeifahren an Schulbussen
  • Telefonieren mit einem Handy ohne das Nutzen einer Freisprechanlage

Katalog B: Was sind weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße?

Zu den weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen, bei denen erst zwei Verstöße zu Maßnahmen in der Probezeit führen, zählen u. a.:

  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • ungesicherte Ladung
  • Gefährdung durch ein nicht vorschriftsmäßig abgesichertes, liegengebliebenes Fahrzeug
  • Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz)
  • Parken auf Kraftstraßen und Autobahnen, wo keine Parkerlaubnis besteht
  • Termin zur HU (Hauptuntersuchung) überziehen um mehr als acht Monate

Hier sollten sich junge Autofahrer und Führerscheinnovizen nicht von der Bezeichnung “weniger schwerwiegend” in die Irre führen lassen. Denn trotz dieser etwas verharmlosenden Bezeichnung, sind diese Verstöße selbstverständlich immer auch gefährlich und können im Einzelfall tragische Folgen mit sich bringen.

Regelungen für die Verlängerung der Probezeit

Welche Regelungen gelten bei der Verlängerung der Probezeit?
Welche Regelungen gelten bei der Verlängerung der Probezeit?

Das Verkehrsrecht sieht für Verstöße von Fahranfängern folgende Stufenregelung vor:

  • Bei einem ersten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen wird von der Führerscheinstelle eine Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger verordnet. Zugleich verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei weitere Jahre. Die Verlängerung der Probezeit für den Führerschein kann rechtlich nicht angefochten werden.
  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen während der verlängerten Probezeit, erhält der Führerscheinneuling eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus wird die Empfehlung ausgesprochen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist jedoch nur freiwilliger Natur und mit Kosten verbunden.
  • Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, trotz Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger und trotz schriftlicher Verwarnung, wird der Führerschein entzogen. Es folgt eine sogenannte Sperrfrist, welche mindestens drei Monate andauert.

Aufbauseminar für Fahranfänger: Kosten, Dauer, Inhalt

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger wird in der Regel von besonders zugelassenen Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Die Kosten liegen zwischen 250 bis 400 Euro. Zum Inhalt der Seminare, die in Gruppen mit bis zu zwölf Teilnehmern durchgeführt werden, gehört das Besprechen der begangenen Verkehrsverstöße. Zudem wird versucht, den Teilnehmern für die Zukunft ein verkehrsrechtskonformes Verhalten zu vermitteln.

Das Seminar hat eine Dauer von neun Stunden und ist im Normalfall in vier Blöcken mit jeweils 135 Minuten aufgeteilt. Weiterer Bestandteil ist eine Fahrprobe mit dem Fahrschullehrer.

Eine gesonderte Prüfung ist von den Teilnehmern nicht zu erbringen. Für die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger gibt es eine entsprechende Teilnahmebescheinigung. Wenn diese innerhalb einer vorgeschriebenen Frist vorgelegt wird, wird der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis uneingeschränkt wiedererteilt.

Wenn beim Verkehrsverstoß Alkohol und/oder Drogen im Spiel waren, muss ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden, welches von hierfür speziell zugelassenen Psychologen durchgeführt wird und sich auf die Auswirkungen von Betäubungsmitteln im Straßenverkehr konzentriert.

Was soll das Aufbauseminar für Fahranfänger bewirken?

Sinn und Zweck des Aufbauseminars ist, dass der Fahranfänger (also Verkehrsteilnehmer in der Probezeit) die Ursachen für sein falsches Verhalten im Verkehr erkennt. Zudem sollen mit fachlicher Hilfe durch einen Fahrlehrer und/oder Verkehrspsychologen entsprechende Strategien entwickelt werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

Sind Fahranfänger eine Gefahr?

Fahranfänger in der Probezeit: Eine Gefahr im Straßenverkehr?
Fahranfänger in der Probezeit: Eine Gefahr im Straßenverkehr?

Im Schnitt machen jedes Jahr rund 130.000 junge Menschen den Führerschein. Der Großteil dieser Führerscheinnovizen begibt sich direkt nach dem Bestehen der Führerscheinprüfung hinters Steuer und wird zum aktiven Verkehrsteilnehmer. Doch der Besitz des Führerscheins sowie ein eigenes Auto machen aus einem Fahranfänger noch lange keinen versierten, routinierten Kraftfahrer.

Genau das Gegenteil ist der Fall und aufgrund fehlender Fahrpraxis und Erfahrungen ist bei Fahranfängern das Unfallrisiko besonders hoch, wie durch zahlreiche Statistiken bewiesen wurde. So kam beispielsweise eine Studie des bayerischen Staatsministeriums des Inneren zu dem Ergebnis, dass ca. 23 Prozent aller Autounfälle mit Todesfolge von jungen Autofahrern zwischen 18 bis 25 Jahren verursacht wurden. Und dabei stellt diese Altersgruppe lediglich 8 Prozent aller Autofahrer dar.

Allein aus diesem Grund braucht über den Sinn oder Unsinn der Probezeit für den Führerschein nicht diskutiert werden. Zumal Fahrschüler während der fahrpraktischen Ausbildungen im Durchschnitt 700 bis 900 Kilometer zurücklegen. Um aber überhaupt über eine gewisse Fahrroutine zu verfügen, benötigen Autofahrer laut dem Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. in etwa 70.000 gefahrene Kilometer.

Alternativ ist die Rede von sieben Jahren Fahrpraxis. Es dauert eben seine Zeit, bis Fahranfänger die verschiedenen und parallel ablaufenden Bewegungsabläufe, die zum Autofahren dazugehören, richtig gut beherrschen – und dabei noch ausreichend und dauerhaft Energie aufbringen, sich entsprechend auf den Verkehr zu konzentrieren.

Gleichzeitiges Kuppeln, schalten und dann auch noch auf die vielen Geschehnisse auf der Straße zu achten, erfordert unbestritten eine gewisse Zeit, bis es sicher funktioniert. Wenn dann auch noch die Musikeinstellung vorgenommen, ein kleiner Snack gegessen oder eine Zigarette angezündet wird, leidet die Aufmerksamkeit sehr stark und es kommt schneller, als der Fahrer gucken kann, zu einem Unfall.

Darüber hinaus müssen Fahranfänger die Einschätzung der verschiedenen Witterungsbedingungen erst noch richtig erlernen, bis sich eine Routine einschleicht. Denn wie sich Schnee, Regen, Eis oder Nebel auf den Bremsweg oder das Lenkverhalten auswirken und wie die Fahrweise an diese Faktoren entsprechend anzupassen hat, ist den meisten Fahranfängern nicht geläufig.

Statistik: Häufige Unfallursachen bei jungen Autofahrern

Geschwindigkeitsüberschreitung, Missachtung der Vorfahrtsregel, Missachtung des Sicherheitsabstandes sowie Fahren unter Alkohol oder Drogen sind einige wenige “Klassiker” unter den Unfallursachen und gehören auch im Lager junger Autofahrer zu den häufigsten Ursachen, wie eine Studie des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg e. V. beweist. Im Folgenden finden Sie Zahlen sowie Tipps und Hinweise, wie Fahranfänger (aber auch erfahrene Autofahrer) Unfälle vermeiden können.

In der Probezeit zu schnell gefahren - diese Konsequenzen drohen.
In der Probezeit zu schnell gefahren – diese Konsequenzen drohen.

Unfallursache: Erhöhte Geschwindigkeit

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Nach den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahre 2016 von knapp 370.000 Unfällen mit Personenschaden insgesamt 47.023 auf nicht angepasste Geschwindigkeiten zurückzuführen. Das entspricht knapp 13 Prozent. Dabei unterschätzen Fahranfänger oftmals, dass auch Kleinwagen über eine hohe PS-bzw. KW-Leistung verfügen und ein schnelles Fahrzeug lässt sich von unerfahrenen Fahrern in unvorhersehbaren Situationen nicht mehr richtig beherrschen. Daher kann der Appell nur lauten, seine Geschwindigkeit der Verkehrssituation anzupassen und am besten den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.

Doch gerade bei jungen Autofahrern herrscht ein Imponiergehabe, so dass der Reiz und die Neigung, sich als schneller, “cooler” Autofahrer zu präsentieren, besonders groß ist. Diesbezüglich fehlt es leider viel zu oft an der Vernunft, weswegen es hilfreich wäre, wenn auch Beifahrer den Fahrer in die Pflicht nehmen, nicht so schnell und dafür rücksichtsvoller zu fahren. Es reicht schließlich bereits einmal aus, in der Probezeit geblitzt worden zu sein (mit mehr als 20 km/h zu schnell), um an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen zu müssen.

Unfallursache: Missachtung der Vorfahrt

Laut Statistik des Statistischen Bundesamtes sind in knapp 14,4 Prozent der Unfälle mit Personenschaden im Jahre 2016 Vorfahrtsregeln missachtet worden. Wie in anderen Bereichen auch sind vor allem junge Autofahrer zwischen 18 bis 25 Jahren Verkehrsversursacher. Um die Vorfahrt zu gewähren und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, sollten Autofahrer an entsprechenden Kreuzungen erst einmal das Tempo deutlich reduzieren oder – wenn es die Situation/der Verkehr erlaubt – ganz stehen bleiben.

Oder sie nehmen Blickkontakt mit dem anderen Verkehrsteilnehmer auf und versuchen sich so über die Vorfahrt zu verständigen. Denn im Verkehr gibt es immer wieder Situationen, in denen die Vorfahrt auf den ersten Blick nicht ganz klar ist.

Missachtung des Sicherheitsabstands

14 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2016 lag die Ursache in einem zu geringen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Das Ergebnis ist der klassische Auffahrunfall. Viele Führerscheinbesitzer in der Probezeit überschätzen ihre Reaktionsfähigkeit oder unterschätzen die eigene Geschwindigkeit. Vor allem bei nasser oder stark verschmutzter Fahrbahn kann sich der Bremsweg schnell mehr als verdoppeln, bis das Auto zum Stehen kommt. Ein Fakt, der vielen gar nicht bewusst ist.

Natürlich wird bzw. sollte jeder Autofahrer, der gerade frisch den Führerschein gemacht hat, wissen, dass der Bremsweg bei schneller Fahrt deutlich zunimmt. Doch in der Praxis auf der Straße hat sich der ein oder andere diesbezüglich schnell verschätzt. Achten Sie daher immer auf ausreichend Abstand zum Vordermann, der laut Faustregel mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern entsprechen sollte. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass bei einem Auffahrunfall in der Regel der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs die Schuld und somit auch die Kosten trägt.

Alkohol am Steuer

Autofahren unter Alkoholeinfluss oder nach Drogenkonsum ist und bleibt immer noch eine häufige Unfallursache – leider auch bei jungen Autofahrern. Nicht umsonst gilt für Fahranfänger eine strenge Null-Promille-Grenze, die aber längst nicht jeden abschreckt, obwohl allgemein bekannt ist, dass Alkohol, Drogen aber auch viele Medikamente die Reaktionsfähigkeit bzw. die Fahrtauglichkeit stark einschränken. Auch hier macht sich natürlich die fehlende Erfahrung bemerkbar, da erfahrene Autofahrer selbst leichte, durch Alkohol bedingte Ausfälle immer noch besser kompensieren können. Wer seinen Führerschein auf Probe behalten möchte, sollte sich insbesondere in der Probezeit nie alkoholisiert hinters Steuer setzen.

Während der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischt! Welche Strafen drohen?
Dürfen Sie nach dem Genuss von Alkohol in der Probezeit ans Steuer?
Dürfen Sie nach dem Genuss von Alkohol in der Probezeit ans Steuer?

Alkohol und Autofahren passen nicht zusammen. Hier müssen besonders junge Autofahrer und Fahranfänger in der Probezeit gehörig aufpassen. Denn laut dem Bußgeldkatalog für Fahranfänger liegt die Promillegrenze nicht wie üblich bei 0,5, sondern bei 0,0 Promille. Diese Regelung gilt aber nicht nur für alle in der Probezeit befindlichen Führerscheinbesitzer, sondern auch für alle, die noch nicht das 21. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Wer gegen die Null-Promille-Grenze verstößt, muss neben der jeweils in der Bußgeldtabelle vorgesehenen Sanktionen auch zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger, wo über die Folgen aufgeklärt wird, die das Autofahren unter Alkoholeinfluss (aber auch Drogeneinfluss) mit sich bringen. Allerdings nur, sofern es sich um den ersten Alkoholverstoß handelt. Zudem wird sich die Probezeit verlängern, sodass statt der gewohnten zwei Jahre dann vier Jahre auf Probe hinter dem Steuer Pflicht sind.

Doch welche Sanktionen erwarten Führerscheinneulinge und junge Fahrer inner- oder außerhalb der Probezeit, wenn Sie mit mehr als 0,5 Promille ertappt werden? Laut Bußgeldkatalog müssen Fahranfänger, bei denen ein Blutalkohol von bis zu 0,5 Promille nachgewiesen wird, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie mit 1 Punkt in Flensburg rechnen, vorausgesetzt es wurde keine Fahrunsicherheit festgestellt. Ältere Führerscheinbesitzer müssen erst ab 0,5 Promille Konsequenzen fürchten.

Der Fahranfänger ist jedoch durch die Punkte in Flensburg auffällig im Straßenverkehr geworden und es muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert werden, außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Sollte der Alkoholwert über 0,5 Promille liegen, drohen neben dem Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit die gleichen Sanktionen wie bei anderen Verkehrsteilnehmern, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

In unserem Bußgeldkatalog “Alkohol und Drogen am Steuer” finden Sie eine entsprechende Bußgeldtabelle sowie einen Bußgeldrechner. Neben empfindlichen Geldstrafen und Punkten ist auch ein Fahrverbot zu befürchten. Bei Werten von 1,1 Promille und mehr wird die Trunkenheitsfahrt hingegen bereits als Straftat gewertet. Hier folgt relativ regelmäßig der Fahrerlaubnisentzug. Zudem kann eine MPU verlangt werden, um den Führerschein wiederzuerlangen.

Null-Promille-Grenze während der Probezeit: Warum?

Durch die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger und Führerscheinneulinge soll die Sicherheit im Straßenverkehr besser gewährleistet werden. Denn es gibt leider zahllose Beispiele, in denen sich junge Autofahrer nach einem Diskobesuch an- oder betrunken hinter das Steuer setzen und schwere Unfälle verursachen, die nicht selten tödlich enden. Nicht umsonst gehören Alkoholfahrten zu den häufigsten Unfallursachen.

Erfahrene Autofahrer, für die die 0,5-Promille-Grenze gilt, haben in gewissen Verkehrssituationen die nötige Routine, die Anfängern natürlich noch fehlt – und können zudem besser begreifen, warum Alkohol am Steuer so gefährliche Auswirkungen haben kann. Aber auch wenn für erfahrene Autofahrer eine höhere Promille-Grenze gilt, sollte man so vernünftig sein, sich niemals hinters Steuer zu setzen, wenn zuvor Alkohol getrunken wurde – auch wenn es sich nur um vermeintlich geringe Mengen gehandelt hat.

In der Probezeit geblitzt, was ist jetzt zu tun?
In der Probezeit geblitzt, was ist jetzt zu tun?

Geblitzt in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Viele junge Autofahrer verfallen während der Fahrt mit dem Auto dem Reiz des schnellen Fahrens. Doch eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, wobei aber nicht immer gleich eine Nachschulung droht. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen, die die StVO für Fahranfänger zum Thema geblitzt in der Probezeit vorsieht.

Übersicht: Geblitzt in der Probezeit und danach

  • Fahranfänger, die die vorgeschriebene Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h erstmalig überschreiten, müssen nicht nur den fälligen Bußgeldbescheid bezahlen und bekommen 1 Punkt in Flensburg, sondern auch zu einem Aufbauseminar für Fahranfänger. Denn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ist ein Verstoß aus dem A-Katalog. Demnach reicht es schon aus, wenn Sie mit 71 km/h – nach Toleranzabzug – durch eine geschlossene Ortschaft fahren, in der höchstens 50 km/h erlaubt sind.
  • Für Führerscheinbesitzer, die ihre Probezeit schon hinter sich haben, sieht der Bußgeldkatalog zwar bei der Höhe des Bußgeldes, Anzahl der Punkte oder ggf. der Länge des Fahrverbots keine andere Regelung vor, doch dafür gibt es nicht gleich eine Nachschulung.
  • Wer in der Probezeit geblitzt wird, aber nur eine Verwarnung ausgesprochen bekommt (bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21 km/h), muss dagegen keine großen Befürchtungen wegen einer Probezeitverlängerung oder verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar haben. Man sollte es aber als ernstzunehmenden Warnschuss verstehen.

Wie hoch das Bußgeld, die Anzahl der Punkte sowie die Dauer des Fahrverbots ausfallen, können Sie in unserem Bußgeldrechner bzw. unserer Bußgeldtabelle aus dem aktuellen Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung entnehmen. Vor allem Führerscheinneulinge sind gut beraten, sich besonders genau an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten.

Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Ein Rotlichtverstoß sollte sich möglichst kein Führerscheinbesitzer während der Probezeit leisten. Denn hierbei handelt es sich um ein schwerwiegenden Verkehrsverstoß, der automatisch zur Probezeitverlängerung sowie verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger führt. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern obendrein auch mit Kosten verbunden. Ganz zu schweigen von dem hohen Bußgeld, die der Bußgeldkatalog für den Rotlichtverstoß vorsieht.

Das Mindestmaß beträgt 90 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt, kann aber auch im Falle des Überfahrens einer Ampel, die schon länger als 1 Sekunde rot zeigte, bis zu 360 Euro Bußgeld und 2 Punkte führen. Obendrein ist auch immer mit einem Fahrverbot zu rechnen.

Unfall in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

In den Augen des Gesetzgebers zeichnen sich Fahranfänger durch Unerfahrenheit aber auch erhöhte Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Nicht verwunderlich, dass gerade Führerscheinbesitzer in der Probezeit öfter in Unfälle verwickelt werden. Doch welche Konsequenzen sind zu befürchten? Grundsätzlich muss natürlich unterschieden werden, ob der Fahranfänger den Unfall verursacht hat oder jemand anderes die Schuld trägt.

Wer sich den Vorschriften der StVO entsprechend richtig verhalten hat und selbst das Unfallopfer ist, muss keine weiteren Maßnahmen bezüglich der Probezeit befürchten. Anders ist die Sachlage, wenn Führerscheinneulinge Schuld an einem Unfall sind. Denn meist sind es Verkehrsverstöße wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Missachtung der Vorfahrt, die zu einem Unfall führen.

Und sollte es sich bei der Unfallursache um einen so genannten A-Verstoß handeln, dann muss der Fahrer an einem Aufbauseminar teilnehmen und gleichzeitig kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ansonsten müssen alle Unfallverursacher – egal ob langjährig erfahrener Autofahrer oder Fahranfänger – mit den gleichen Konsequenzen rechnen, die gemäß Bußgeldkatalog einem Unfall folgen.

Kommt es im Zuge eines selbstverschuldeten Unfalls im Übrigen zu einem Personenschaden, so sind auch strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten. Hier käme in etwa der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung in Betracht.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung

196 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Hans
    Am 16. November 2017 um 18:08

    Ich bin in der Probezeit und wurde geblitzt, 28km/h zu schnell auf der Stadtautobahn (erlaubt ist 60 meine Geschwindigkeit war 88 nach Toleranzung). ich wurde vorher noch nie verwarnt. ich habe erstmal die Anhörung Brief bekommen.
    Können Sie mir sagen was mich erwartet?
    vielen Dank im Voraus
    MfG
    Hans

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 17:44

      Hallo Hans,

      sie erhalten einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Desweiteren ist ggf. mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit zu rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. lennart
    Am 6. November 2017 um 17:53

    Hallo,
    ich wurde in meiner Probezeit mit einem Anhänger mit 16km/h zuschnell außerots geblitzt.
    Was kommt da jetzt auf mich zu?
    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:44

      Hallo Lennart,

      neben den regulären Sanktionen sollten sich keine Auswirkungen auf die Probezeit ergeben. Damit ist in der Regel erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Jennifer R.
    Am 28. Oktober 2017 um 12:51

    Hallo, ich wurde auf der Autobahn mit 106 km/h bei 80 km/h geblitzt, da es nicht ersichtlich war wie viel gefahren werden durfte. Ich befinde mich schon in der verlängerten Probezeit. Was passiert jetzt? Muss ich den Führerschein abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:34

      Hallo Jennifer R.,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h in der (verlängerten) Probezeit ist ein A-Verstoß. Neben einem Punkt und 80 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren wird Ihnen eine offizielle Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, diese ist jedoch freiwillig. Ob Ihnen auch ein Fahrverbot verhangen wird, können wir nicht beurteilen, das ist Sache der ausstellenden Behörde. Bei einem dritten A-Verstoß folgt in der Regel unweigerlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. salkin
    Am 20. Oktober 2017 um 13:56

    Ich bin in der Probezeit und wurde geblitzt, 7km/h zu schnell 15€ so steht es auf dem Brief. Der Brief ging an den Fahrzeughalter also meinen Vater und was ich mich frage, weis die Bußgeldstelle (oder wer dafür zuständig ist) das ich gefahren bin? Meine Eltern meine nein und so hätte ich doch auch noch keinen B Verstoß begangen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:39

      Hallo Salkin,

      bestehen große Unterschiede zwischen Fahrer und Halter (z. B. Geschlecht, Alter), so kann dies der Behörde natürlich auffallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Harris
    Am 15. Oktober 2017 um 13:09

    Bin an einer ampel (70er zone) geblitzt worden…meiner Meinung nach bin ich noch bei gelb rüber aber als ich den blitz sah war auf dem Tacho der zeiger etwas über 90 km/h. Ich bin noch in der Probezeit. Also 2 blitze habe ich nicht gesehen daher denke ich das es nicht wegen der Ampel war

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:19

      Hallo Harris,

      Ampelblitzer messen nicht nur Rotlichtverstöße, sondern auch Geschwindigkeitsverstöße. Wie Ihre genaue Sanktion aussieht, hängt von den konkreten Umständen ab. War Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung gleich oder mehr 21 km/h, ist dies ein A-Verstoß. Neben Punkten und der Geldbuße wird dann Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbaumseminar teilnehmen. Sind Sie unter den 21 km/h geblieben, bleibt es in der Regel bei der Geldbuße.

      Haben Sie zusätzlich eine gelbe Ampel überfahren, fällt dafür ein Verwarngeld von etwa 15 Euro an. Für die genauen Sanktionen müssen Sie jedoch den entsprechenden Bescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Michi
    Am 7. Oktober 2017 um 14:35

    Servus,
    ich habe den 2. A-Verstoß in meiner Probezeit. Der zweite A-Verstoß ist ca. ein Jahr seit dem letzten Aufbauseminar her. Welche Konsequenzen drohen mir?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:27

      Hallo Michi,

      beim insgesamt zweiten A-Verstoß werden Sie verwarnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Nadine
    Am 17. September 2017 um 16:16

    Habe heute einen Unfall verursacht.
    Wollte rechts rechts in eine Straße abbiegen. Aus dieser Straße kam ein Auto was links abbiegen wollte. Ich habe dann mit meinen Auto das andere Auto beim Abbiegen gestreift. Da ich die Kurve zu weit ausgeholt habe.
    Was kommt da jetzt auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:26

      Hallo Nadine,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Weiterhin gilt der Tatbestand “in weitem Bogen rechts abbiegen (Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot) und dadurch einen Unfall verursachen” als A-Verstoß. Das bedeutet, dass sich Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Basti
    Am 12. September 2017 um 23:51

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Angenommen ich erhalte in der Probezeit einen Bußgeldbescheid von 65 €:
    1. Inbetriebnahme ohne Betriebserlaubnis, 50 €
    2. Überschreitung der HU um 2 Monate, 15 €

    Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen, obwohl jeder einzelne Verstoß unter 60 € lag, oder ist die Summe der einzelnen Bußgelder ausschlaggebend.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:30

      Hallo Basti,

      es kommt nicht auf die Höhe der Bußgelder an. Vielmehr ist entscheidend, ob es sich bei dem entsprechenden Verstoß um einen A- bzw. B-Verstoß handelt. Bei einem A-Verstoß bzw. zwei B-Verstößen wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Nahmen Sie ein Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, handelt es sich um einen B-Verstoß. Handelt es sich um den ersten Verstoß dieser Art, müssen Sie dementsprechend zunächst mit keinen weiteren Konsquenzen rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tobias
    Am 8. September 2017 um 20:47

    Hallo
    Ich wurde im april mit 47km/h zu schnell geblitzt, außerorts 100km/h war erlaubt und war noch in der probezeit meine strafe hab ich bekommen muss jetzt nur noch an dem aufbauseminar teilnehemen.Heute wurde ich wahrscheinlich wieder auf einer landstraße außerorts 100km/h war erlaubt mit 110-115km/h geblitzt ich bin immernoch in der probezeit.was erwartet mich wenn es so ist?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:52

      Hallo Tobias,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Probezeitrelevante Konsequenzen sollten nicht folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Josef
    Am 30. August 2017 um 14:48

    Hallo habe einen Bußgeldbescheid bekommen mit Tatbestandsnummer 319606. Das Kostet mich 90€ + 25,50€ Verwaltungsgebühr = 118,50€. Zudem einen Punkt. Im Bußgeld bescheid steht nichts von Probezeitverlängerung oder Nachschulung. Aber Sie schreiben auf Ihrer Seite ab einer Strafe von 60€ wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert.
    MfG
    Josef

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 10:32

      Hallo Josef,

      die Probezeit wird verlängert, wenn Sie einen A-Verstoß begehen. Die Tabestandsnummer 319606 steht für folgenden Verstoß: “Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.” Hierbei handelt es sich um einen B-Verstoß. Beim ersten Verstoß dieser Art ergeben sich noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Simon
    Am 21. August 2017 um 12:58

    Hallo,
    sehe ich das richtig? Bin in der Probezeit.

    Wenn ich unter 21 km/h zu schnell fahre, dann bekomme ich lediglich die “übliche” Strafe (Bußgeld) etc.? Auch mehrere dieser Vergehen haben keinerlei Auswirkungen auf Probezeit oder Sondermaßnahmen?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:41

      Hallo Simon,

      in der Regel ist es tatsächlich so, wie Sie es beschreiben. Bei wiederholt auftretenden, geringeren Geschwindigkeitsverstößen kann es trotzdem im Einzelfall zu härteren Sanktionen kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Sabine
    Am 19. August 2017 um 10:24

    Frage: mein Sohn ist nach Abzug der Toleranz mit 25km zu schnell ausserorts geblitzt worden.Da das Auto auf mich angemeldet ist habe ich einen Zeugenbefragungsbogen bekommen.Er hat bereits eine verlängerte Probezeit,auch hatte er bereits eine MPU hinter sich und den Führerschein wieder bekommen,die verlängerte Probezeit geht noch bis 06/2018, soll ich die Aussage verwigern und was kommt auf Ihn zu `? Danke für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 13:05

      Hallo Sabine,

      Ihr Sohn hat einen weiteren A-Verstoß begangen. Ist dies sein zweiter A-Verstoß, muss er mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen. Stellt dies bereits seinen dritten A-Verstoß dar, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis. Sie sind nicht dazu verpflichtet, mehr als Ihre Personendaten auf dem Zeugenfragebogen anzugeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sabrina
    Am 18. August 2017 um 13:19

    Ich habe das gleiche problem…. bekommt man da noch ein fahrverbot oder nur die Verlängerung der probezeit und aufbauseminar und den punkt? Wenn ja Fahrverbot wie lange’.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:52

      Hallo Sabrina,

      ein Fahrverbot sollte in der Regel nicht folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Daniel w.
    Am 24. Juli 2017 um 13:42

    Guten Tag,
    ich wurde in der Umweltzohne mit einem pkw angehalten der keine grüne plackette besitzt.
    Nun erwartet mich eine Geldstraffe von 80 Euro.
    Auf eurer Internetseite steht das es sich bei Verstössen die mit mehr als 40 Euro bestraft werden automatisch um einen A-Verstoss handelt.
    Ist das bei Umweltplacketten verstössen auch so?
    Oder stellen Umweltplacketten Verstösse eine ausnahme dahr weil sie ja nicht mehr mit punkten bestrafft werden?

    Ich befinde mich in der verlängerten probezeit und mache mir entsprechend sorgen.

    würde mich über eine schnelle antwort freuen,
    mit freundlichen grüssen
    daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:15

      Hallo Daniel,

      in der Tat greift hier eine Ausnahme – die Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette gilt laut aktuellem Bußgeldkatalog nicht als A- oder B-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Tim
    Am 20. Juli 2017 um 23:50

    Hallo zusammen,

    mal angenommen, dass ich schon einige Zeit aus der Probezeit raus bin, während der Probezeit jedoch einen A-verstoß begangen habe, welcher jedoch erst jetzt angezeigt wurde (Unfallflucht). Wie wird das gehandhabt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:01

      Hallo Tim,

      in diesem Fall kann die Probezeit auch nachträglich auf vier Jahre verlängert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Niko
    Am 11. Juli 2017 um 18:31

    Hallo,

    Wurde heute von der Polizei angehalten weil ich nicht angeschnallt war. Habe 30 Euro per bankkarte gezahlt. Wurde schonmal in einer 50-Zone mit 61kmh geblitzt. Hat das jetzt Auswirkungen auf meine Probezeit? Verlängert sie sich? Der eine Kollege hat meinen Führerschein und meinen fahrzeugschein kontrolliert und meinen Namen per Funk an seine Kollegen weitergegeben. Warum?

    Vielen Dank im Voraus.

    Nikos

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:40

      Hallo Niko,

      die Beamten könne eine Person von Kollegen überprüfen lassen, um beispielsweise herauszufinden, ob diese polizeilich gesucht wird. Da es sich bei diesen Verstößen nicht um A- oder B-Verstöße handelt, müssen Sie mit keinen Auswirkungen auf die Probezeit rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Brian
    Am 3. Mai 2017 um 20:50

    Guten abend liebe Redaktion von Bussgeldkatalog,

    mein Fall sieht so aus:

    Habe verlängerte Probezeit (MPU und Aufbauseminar gemacht). Danach wurde ich mit Handy am Steuer erwischt. Jetzt wurde ich vermutlich mit ca. 160km/h in einer 80er Zone geblitzt (Auf der Autobahn).

    Was kommt auf mich zu ? Jeder Fall ist speziell, deswegen frage ich euch…!

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 9:31

      Hallo Brian,

      der Verstoß Handy am Steuer gilt als B-Verstoß, hierfür drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung gilt hingegen als A-Verstoß. Ihnen drohen hierfür ein Bußgeld von 600 Euro, 2 Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Sie erhalten eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung. Begehen Sie einen weiteren A- oder B-Verstoß, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Finn
    Am 25. April 2017 um 22:03

    Guten Tag, habe meinen a1 Führerschein ganz frisch. Mein Motorrad hat jedoch seit 5 Monaten keinen TÜV mehr. Mit welchen Konsequenzen muss ich bei einer Kontrolle rechen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 10:56

      Hallo Fin,

      ab mehr als vier Monaten drohen 25 Euro Bußgeld, ab acht Monaten sind es aber 60 Euro und ein Punkt. Es handelt sich dann um einen B-Verstoß. Bei einem weiteren B-Verstoß drohen Probezeitmaßnahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Mohammed
    Am 7. April 2017 um 11:58

    Ich wurde mit THC im Blut angehalten, des weiteren konnte ein hoher Wert von passivem THC festgestellt werden welcher auf regelmäßigen Konsum schließen lassen konnte. Daher bin ich nun im halbjährigen MPU Programm seit dem 1.2.2017. Ich habe allerdings bis jetzt noch nichts anderes gemacht als zu den Drogenscreenings zu gehen. Welche Maßnahmen muss ich noch ergreifen damit die MPU erfolgreich abgeschlossen werden kann und welche Strafen kommen noch genau auf mich zu?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 10:03

      Hallo Mohammed,

      genauere Informationen können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Justin
    Am 23. März 2017 um 2:12

    Hallo wurde in der probezeit geblitzt 23 zu viel habe 4 jahre bekomm und aufbauseminar wurde jetzt in 30er zone mit 43 geblitzt und in 60 er zone mit 75 kmh geblitzt alles in der verlaengerten probezeit was kommt auf mich zu und was passiert wenn ich jetzt das dritte mal in der verlaengerten probezeit geblitzt werde unter 20 zu viel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:21

      Hallo Justin,

      in beiden Fällen bewegen Sie sich im Rahmen eines Verwarnungsgeldes. Das sind jeweils 20-25 Euro. Nachteile für die Probezeit sollte dies nicht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Philipp
    Am 16. März 2017 um 20:02

    Ich bin heute an einem Polizist in einer 30er Zone mit ungefähr 50-60km/h vorbei gefahren.
    Wurde nicht geblitzt und auch nicht gelasert, er hat mich lediglich vorbei fahren sehen und beobachtet.
    Es ist mit einem Car-Sharing Auto passiert.
    Bin noch in der Probezeit, kann mir was passieren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:24

      Hallo Philipp,

      wenn Sie nicht geblitzt wurden und die Beamten Sie nicht angehalten haben, sind in der Regel keine Konsequenzen zu fürchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Gina
    Am 25. Februar 2017 um 5:24

    Hallo,

    hier mal meine Problembeschreibung ich bin im ersten Jahr der Verlängerten Probezeit und wurde gestern leider geblitzt. Bin über eine gelbe Ampel gefahren und plötzlich blitzte es auf. Nun habe ich sorge um meinen Führerschein, welche Konsequenzen kann es haben?
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Februar 2017 um 10:32

      Hallo Gina,

      war die Ampel wirklich gelb, sollten Sie mit keinen weiteren Konsequenzen rechnen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Sarah
    Am 21. Februar 2017 um 10:30

    Hallo,
    Ich habe eine frage, hatte in der probezeit ein a verstoß, und habe ein aufbauseminar besucht, bin gestern mit dem handy am steuer erwischt worden und hatte kein Führerschein dabei, der Polizist meinte 60 euro bußgeld und 1 punkt in flensburg bekommen ich jetzt fahrverbot? Oder sogar den Führerschein abgenommen? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 12:29

      Hallo Sarah,

      nein – es wird bei dem Bußgeld und dem Punkt bleiben. Es handelt sich dabei um einen B-Verstoß. Es folgt zunächst also noch keine weitere Probezeitmaßnahme. Für das nicht Vorzeigen des Führerschein kann maximal ein Verwarnungsgeld verhängt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Alexander
    Am 10. Februar 2017 um 5:08

    Hallo,
    Ich wurde in der verlängerten Probezeit,die nun kurz vor deren Ablaufdatum ist(März 2017),
    Außerorts mit ca. 52 km/h zu schnell geblitzt.
    Laut dem Bußgeldbescheid ist die Strafe bei 240€ und 2 Punkte .
    Zählt das als ein A-Verstoß ?
    oder muss ich durch die 2 Punkte schlimmers erwarten ?
    Es ist mein 2 A-Verstoß in der Probezeit.
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 11:36

      Hallo Alexander,

      dies zählt als A-Verstoß. Beim ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung und bekommen eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Ringo
    Am 8. Februar 2017 um 12:40

    Hallo
    wurde gestern Abend von der Polizei angehalten und die haben mir mein Fahrzeug stillgelegt was kommt auf mich zu habe noch 2 Monate Probezeit ?

    -blaue Innenraum Beleuchtung Tacho auch blau beleuchtet
    -tieferlegungsfedern nicht eingetragen
    -Auspuff war ab wegen einem Unfallschaden (war ich selber schuld)
    -Heckstoßstange ist auch ab wegen dem Unfallschaden (war ich selber schuld)
    -Rückleuten sind komplett rot

    bitte um einen rat
    mit freundlichen grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 11:30

      Hallo Ringo,

      es handelt sich hierbei um ein Fahren ohne Betriebserlaubnis. Vermutlich werden Sie lediglich ein Bußgeld erhalten. Dieses liegt bei mindestens 50 Euro und kann je nach Schwere der Vergehen angehoben werden. Auf die Probezeit wird dies voraussichtlich keine Wirkung haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Darius
    Am 30. Januar 2017 um 22:38

    Bin vor kurzem angehalten worden von der Polizei,bin 22 kmh zu schnell gefahren – 3 kmh Toleranz macht 19 kmh zu viel hab 35 Euro Strafe gezahlt. Wollte Mal fragen was mir blüht bin noch in der Probe Zeit und hab schon ein Aufbauseminar gemacht wegen zu schnellem Fahren lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 9:55

      Hallo Darius,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 19 km/h stellt einen B-Verstoß dar. Sofern dies Ihr zweiter B-Verstoß in der Probezeit war, erfolgt eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie eine Anordnung eines Aufbauseminars.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Marcus
    Am 27. Januar 2017 um 20:46

    In der Probezeit außerorts statt 50 mit 62 Kmh geblitzt und Rot mißachtet….
    Was kann mich erwarten…???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 9:34

      Hallo Marcus,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 12 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird in der Regel mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet und hat keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit. Das Überfahren einer roten Ampel hingegen wird als A-Verstoß angesehen. Ihre Probezeit wird demnach von zwei auf vier Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Sanktionen richten sich danach, wie lange die Ampel schon auf Rot stand, als Sie sie überfuhren. Unter einer Sekunde sind es normalerweise 90 Euro und ein Punkt in Flensburg, über einer Sekunde 200 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot, was auf Sie zukommen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Max
    Am 19. Januar 2017 um 19:02

    Hallo ich wurde auf einer Bundesstraße mit 141 kmh in einer 100er Zone geblitzt.
    Ich bin in der Probezeit ohne vorherige Verstöße,
    wird mir der Führerschein eingezogen?
    Ich bin Beruflich darauf angewiesen.
    MFG Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:08

      Hallo Max,
      in diesem Fall kommen normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat auf Sie zu. Zusätzlich handelt es sich bei Ihrer Tat um einen A-Verstoß, was dazu führt, dass Ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Da Ihnen in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot auferlegt wurde, können Sie sich den Zeitpunkt normalerweise in einem Zeitraum von vier Monaten aussuchen, wann Sie den Führerschein abgeben und sich beruflich darauf einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Slina
    Am 3. Januar 2017 um 13:14

    Hallo,
    Ich wurde gestern in einer 30er Zone mit knapp 40km/h geblitzt (innerorts)Total ärgerlich.
    Allerdings wurde ich 4 Monate vorher auch mit circa 15 zu viel innerorts geblitzt…

    Habe ich eine Probezeitverlängerung zu befürchten??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Januar 2017 um 9:48

      Hallo Slina,

      Probezeitmaßnahmen müssen Sie erst ab 21 km/h zu schnell befürchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Denis
    Am 13. November 2016 um 21:46

    Wann bekommt man seinen Führerschein wieder wenn er vor ca. 10 jahren wegen zu vieler Punkte entzogen wurde und was muss man dafür zahlen oder machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 9:57

      Hallo Denis,

      nach einem Führerscheinentzug wegen zu vieler Punkte besteht in der Regel eine Sperrfrist während deren kein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden kann. Liegt außerdem noch eine Anordnung zur MPU vor, muss diese bestanden sein, um den Antrag stellen zu können. Wird diese nicht absolviert, kann ein Antrag auf Wiedererteilung in der Regel erst nach 15 Jahren gestellt werden.

      Welche Voraussetzungen Sie nun erfüllen müssen, können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen. Die Kosten sind dann abhängig von diesen Voraussetzungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (378 Bewertungen, Durchschnitt: 4,31 von 5)
Probezeit zum Führerschein: Was gilt?
Loading...
Das könnte Sie auch interessieren:

Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.