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Parken mit Parkscheibe – Wie stellen Sie die Parkscheibe richtig ein?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Beim Einkauf die Parkscheibe vergessen – Welche Konsequenz droht?

Was gilt es beim Parken mit Parkscheibe zu beachten?
Was gilt es beim Parken mit Parkscheibe zu beachten?

Nur schnell einkaufen gehen – und für die zehn Minuten einfach auf die verlangte Parkscheibe verzichten. Wird schon nichts passieren. Wirklich?

Gerade in Ballungsräumen sind die Parkflächen begrenzt für die große Anzahl von Fahrzeugen. Gerade bei Supermärkten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen finden sich dann häufig Parkplätze, die die Fahrzeugführer nur für eine festgelegte Dauer nutzen dürfen. So soll verhindern werden, dass Parkplätze über Gebühr geblockt und anderen Fahrzeugführern vorenthalten werden. Schließlich sind Sie nicht der einzige Fahrer, der einkaufen möchte.

Um nachzuweisen, dass die vorgegebene Parkdauer nicht überschritten wurde, ist auf den Zeitparkplätzen eine Parkscheibe vorgeschrieben. Doch was passiert nun wirklich, wenn Sie bei nur zehn Minuten Parkzeit auf die Parkscheibe verzichten? Und wie stellen Sie die Parkscheibe eigentlich richtig ein?

➥ Angebote zum Thema Parkscheibe

FAQ: Parken mit Parkscheibe

Wie muss ich die Parkscheibe einstellen?

Die Parkscheibe wird stets auf die nächste halbe Stunde eingestellt. Beispiele dazu finden Sie hier.

Welches Bußgeld droht, wenn ich ohne Parkscheibe parke?

Das Parken ohne Parkscheibe sowie das Überschreiten der Parkdauer kann zwischen 20 und 40 Euro Verwarngeld kosten. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Tabelle.

Ist eine elektronische Parkscheibe erlaubt?

Sie ist nur gestattet, wenn Sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine automatisch mitlaufende Parkscheibe ist nicht zulässig. Alternativ können Sie das Handyparken ausprobieren.

Tabelle: Bußgeldkatalog – Was kostet Parken ohne Parkscheibe?

BeschreibungBußgeld
Sie parkten trotz entsprechender Ausschilderung ohne einen Parkschein bzw. ohne eine Parkscheibe für ...
(gilt auch, wenn diese nicht von außen gut sichtbar ausgelegt wurden)
... bis zu 30 Minuten
20 Euro
... mehr als 30 Minuten
25 Euro
... mehr als eine Stunde
30 Euro
... mehr als zwei Stunden
35 Euro
... mehr als drei Stunden
40 Euro

Video: Alles Wichtige zur Parkscheibe

Video zur Parkscheibe
Wissenswertes zur Nutzung der Parkscheibe erfahren Sie in unserem Video.

Eine kurze Geschichte der Parkscheibe

Die ersten Parkscheiben wurden im Jahre 1957 in Paris entwickelt. Die Parkplatznot aufgrund von Dauerparkern war damals schon frappierend. Die Pariser Polizei setzte sich damals für die Einrichtung von Parkuhren ein. Die Idee wurde jedoch von der Stadtverwaltung abgeschmettert mit dem Hinweis auf die ohnehin hohe finanzielle Belastung der Autofahrer und die Verschandelung der Pariser Viertel durch die unschönen Parksäulen.

Doch die Pariser Polizei wusste sich zu helfen und richtete in der Innenstadt die „zone bleue” (blaue Zone) ein – ein 12,5 Quadratkilometer großes Areal, das sie auf den Stadtkarten blau markierte. In diesem Bereich durften Autofahrer fortan nur noch mit den von der Polizei verteilten Pappparkscheiben parken.

Erfindung der Parkscheibe: Gerade in Ballungsräumen waren Sie schon früh ein Problem - die Dauerparker.
Erfindung der Parkscheibe: Gerade in Ballungsräumen waren Sie schon früh ein Problem – die Dauerparker.

Das neuartige System zur Parkbeschränkung machte schnell Schule und wurde alsbald auch in der Schweiz (Salzburg), in Italien und in Österreich (Wien) eingeführt. Die Österreicher entwickelten dabei eine neue Form – die Wiener Parkscheibe. Auf dieser wurden Ankunftszeit – in halbstündigen Intervallen – markiert und automatisch die späteste Parkendzeit angegeben.

Erst 1961 zog die erste deutsche Stadt nach: Kassel. Heinz Hille, damaliger Polizeipräsident, setzte sich für die Wiener Parkscheibe ein und konnte vor allem dadurch viele Kritiker von der Idee überzeugen, als der teure Bau und die Unterhaltung von Parkuhren durch die Einführung hinfällig wurden.

Im Jahre 1979 einigten sich die Verkehrsminister der Europäischen Gemeinschaft (EG – Vorgänger der EU) auf eine einheitliche Parkscheibenregelung. Die nunmehr festgeschriebene Form der Parkscheibe entält seither nur noch eine Zeitangabe: die Ankunftszeit. So konnten die zeitlichen Parkbeschränkungen individueller gestaltet werden und waren nicht mehr – wie in den Vorgängermodellen vorgesehen – auf exakt zwei Stunden begrenzt.

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Weitere Ratgeber zum Parken mit Parkscheibe

Was sagt die Straßenverkehrordnung (StVO) zur Parkscheibe?

Laut Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zählt die Parkscheibe zu den Richtzeichen. Damit ist die Parkscheibe offiziell Verkehrszeichen.

Was sind Richtzeichen? Richtzeichen sollen Ge- und Verbote aussprechen. Die bekanntesten Richtzeichen sind etwa folgende Verkehrszeichen:

  • Vorfahrstraße (Zeichen 306)
  • Parken (Zeichen 314)
  • Spielstraße (Zeichen 325.1)
  • Autobahn (Zeichen 330.1)
  • Fußgängerüberweg (Zeichen 350)

Das bedeutet vor allem: Die Parkscheibe ist nicht einfach nur Accessoire für den Stadtverkehr oder nettes Werbegeschenk. Sie ist vor allem auch offizielles Verkehrszeichen und muss demzufolge einigen Vorgaben entsprechen.

Droht ein Bußgeld? Parken ohne Parkscheibe hat Folgen.
Droht ein Bußgeld? Parken ohne Parkscheibe hat Folgen.

Der Abbildung in Anlage 3 Nummer 11 StVO entsprechend ist eine richtige Parkscheibe blau (Rahmen) und weiß (drehbare Scheibe). Zudem sind die exakten Maße angegeben, die die Parkscheibe haben muss, um den Vorgaben der StVO zu genügen: 11 Zentimeter in der Breite und 15 Zentimeter in der Höhe. Diese Festschreibung gilt bereits seit dem Jahre 1981. Die Mindestgröße muss in jedem Fall eingehalten werden, selbst wenn alle anderen gestalterischen Aspekte einer Parkscheibe zutreffen: Passt die Größe nicht, so ist die Parkscheibe unzulässig und nicht als Verkehrszeichen für die Überwachung der Parkzeit verwendbar.

Es ist also nicht egal, welche Parkscheibe Sie nutzen. Andere Farben – grün, gelb, lila usf. – sind ebensowenig zulässig wie zu kleine Parkscheiben. Selbst wenn Sie eine entsprechende individuelle Scheibe vorschriftsmäßig im Sichtbereich der Frontscheibe anbringen: Entspricht das offizielle Richtzeichen nicht den Vorgaben, ist es ungültig und Ihnen droht dennoch ein Verwarngeld für das widerrechtliche Parken ohne (zulässige) Parkscheibe.

Bei allen Vorschriften ist es jedoch in aller Regel unerheblich, ob die Parkscheibe aus Pappe oder Plastik besteht. Und auch ein integrierter Eiskratzer an einem der Ränder einer Kunststoff-Parkscheibe lässt diese nicht gleich ungültig werden. Es handelt sich vielmehr schon um einen Standardzusatz. So haben die Autofahrer nicht nur die Parkscheibe, sondern auch immer einen Eiskratzer dabei, sollten im Winter einmal die Scheiben zufrieren.

Zusammengefasst: Welchen gesetzlichen Vorgaben muss die Parkscheibe genügen?

  • Größe: 110 Millimeter x 150 Millimeter
  • Farbgebung: Blaue Umhüllung und weiße Scheibe mit Zeitangaben
  • Zeitangaben: Anzeige von vollen und halben Stunden
  • Ziffern und Schrift: müssen DIN 1451 entsprechen (“Schriften für den Straßenverkehr”)

Beachten Sie also unbedingt, dass Ihre Parkscheibe im Auto den rechtlichen Bestimmungen der StVO genügt. Klar sind bunte und witzige Werbegeschenke ein netter Gag. Verlassen Sie sich jedoch nicht blind auf die gratis verteilten Goodies, sonst kann ein Strafzettel die Folge sein. Und im Zweifel können Sie sich nicht herauswinden, indem Sie sagen, dass Sie das ja nicht wussten, denn jeder Fahrzeugführer hat für Vorschriftsmäßigkeit bei der Ausrüstung des Fahrzeugs selbst Sorge zu tragen.

Wo Sie eine Parkscheibe kaufen können

Sie wollen eine Parkscheibe erwerben? Aber wo kaufen Sie diese am besten? Generell stehen Ihnen hierbei zahlreiche Wege offen. Das Angebot ist besonders im Internet riesig. Hier finden sich zahlreiche unterschiedliche Formen, Farben und Gestaltungen. Aber achten Sie beim Kauf in jedem Fall auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Auf Nummer sicher können Sie gehen, wenn Sie die Parkscheibe in Tankstellen, Baumärkten oder Autozubehörgeschäften erwerben. Hier werden in aller Regel nur Parkscheiben angeboten, die den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.

Im Schnitt kostet eine neue Parkscheibe im Übrigen gerade einmal zwischen 2 und 10 Euro.

➥ Angebote zum Thema Parkscheibe

Offizielles Verkehrszeichen: Die Parkscheibe zählt laut StVO zu den Richtzeichen.
Offizielles Verkehrszeichen: Die Parkscheibe zählt laut StVO zu den Richtzeichen.

Wann müssen Sie eine Parkscheibe nutzen?

Es gibt unterschiedliche Kennzeichnungen von Parkflächen, auf denen Sie beim Parken Gebrauch von der Parkscheibe machen müssen. Grundlage ist dabei stets das Parkschild (Verkehrszeichen 314).

Handelt es sich um zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten, so ist diesem Richtzeichen noch ein Zusatzzeichen angefügt. Auf diesen rechteckigen Schildern findet sich neben der Abbildung einer Parkscheibe eine exakte Zeitvorgabe (Zeichen 1040-31) – in der Regel ein oder zwei Stunden.

Ist das Zeitparken nur auf einzelne Standplätze begrenzt, ist die Zeitangabe auf die markierten Parkplätze beschränkt (Zeichen 1040-33).

An manchen Orten sind diese Schilderkombinationen dann noch um weitere Zusatzzeichen ergänzt, die das Parken mit Parkscheibe nur für bestimmte Tageszeiten und Wochentage begrenzt. Hierauf finden sich dann etwa Angaben wie:

Mo-Fr 8-18 h und Sa 8-12 h.Das bedeutet dann, dass die zeitliche Beschränkung, in der Sie die vorhandenen Stellplätze nur mit Parkscheibe parken dürfen, auf die angegebenen Zeitspannen begrenzt ist. Außerhalb dieser Daten – also etwa am Sonntag – wäre das Parken auf den Flächen unbegrenzt und auch ohne Nutzung der Parkscheibe zulässig – allerdings nur bis spätestens Montag 8 Uhr.

In den meisten Fällen finden Sie beim Parken derart zeitliche Begrenzungen auf Kundenparkplätzen von Kaufhallen, in Einkaufsstraßen, vor Krankenhäusern oder an Flughäfen und Bahnhöfen – überall dort, wo nur geringer Parkraum vorhanden ist bei entsprechend hohem Kundenverkehr. Das Parken mit Parkscheibe soll dann gewährleisten, dass zumindest in der betriebsamsten Zeit die wenigen vorhandenen Stellplätze nicht dauerhaft blockiert werden und alle Fahrzeugführer dieselbe Chance haben, einen Parkplatz zu finden.

Im Übrigen: Existiert keine Einschränkung auf Tage und Tageszeiten für das Parken mit Parkscheibe auf einem Kundenparkplatz einer Kaufhalle, dürfen Sie in aller Regel auch nicht über Nacht auf den Stellflächen das Auto abstellen. Zwar will außerhalb der Ladenöffnungszeiten wohl kaum einer dort Parken, um einkaufen zu gehen. Doch handelt es sich bei der Parkfläche in aller Regel um Privatbesitz des Geschäfts. Die Einschränkung “Kundenparkplatz” übernimmt in einem solchen Fall die Funktion Einschränkung auf Zeitfenster. Denn: Außerhalb der Ladensöffnungszeiten kann das Geschäft auch keine Kundschaft haben, ergo wären auf dem Privatparkplatz abgestellte Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt.

„Ich war doch nur kurz beim Bäcker!” – Welche Strafe droht?

Nur schnell zum Bäcker und Brötchen holen. Mehr als fünf Minuten wird das schon nicht dauern. Da wird es schon ohne Parkscheibe gehen. Irrtum! Ähnlich wie beim Parken in zweiter Reihe oder im absoluten Halteverbot kann eine zufällig vorbeikommende Streife vom Ordnungsamt unmöglich wissen, wie lange Sie tatsächlich auf dem Stellplatz mit Parkscheibenpflicht standen. Genau hierüber soll ja die Parkscheibe Auskunft geben.

Da für den Ordnungshüter nicht ersichtlich ist, ob Sie nun erst fünf Minuten oder aber schon mehrere Stunden auf dem Parkplatz stehen, müssen Sie mit der vollen Strafe rechnen.

Verlangt die Beschilderung, dass für das Parken die Parkscheibe vorgeschrieben ist, gilt jedes Fahrzeug, in dem keine Parkscheibe eingelegt ist, als widerrechtlich abgestellt.

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Für das Parken ohne Parkscheibe bzw. mit abgelaufener fallen je nach Dauer 10 bis 30 Euro Verwarngeld an – im günstigsten Fall. Parken Sie jedoch auf einem zeitlich begrenzten Parkraum, kann im schlimmsten Fall auch das Abschleppen Ihres Fahrzeugs drohen.

Haben Sie keine korrekt eingestellte Parkscheibe in Ihrem Wagen, können die Ordnungsamtmitarbeiter in aller Regel nur die bereits verstrichene Parkdauer schätzen. Dabei entscheiden sie sich zumeist zu Ihren Gunsten und fangen am unteren Strafrand an. Je öfter Sie an Ihrem Wagen vorbeikommen, desto besser können sie die Parkzeit ablesen und die Knöllchen werden gegen neue und höher sanktionierte Zettelchen getauscht.

Gerade in den letzten Jahren gab es vermehrt Berichte von übereifrigen Abschleppdiensten, die in der Nähe von Parkplätzen, die nur mit Parkscheiben nutzbar waren, warteten, bis der nächste die Parkscheibenregelung in der Eile nicht ganz so ernst nahm. Schnell endete der Einkauf dann vor dem leeren Parkplatz, das Auto war weg. Dann verlangten die Abschlepper häufig hohe Wucherpreise, bevor sie die Stelle preisgaben, an die sie das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug abgestellt hatten.

Parken mit Parkscheibe: Dürfen Sie die Dauer nachträglich verändern?
Parken mit Parkscheibe: Dürfen Sie die Dauer nachträglich verändern?

Die Gesetzgeber sind schließlich jedoch gegen die halbseidene Praxis der Abschlepper vorgegangen und haben die Preise für das Abschleppen und Umsetzen von Fahrzeugen begrenzt. Ein generelles Verbot dieser Praxis hingegen ist nicht zu bewerkstelligen, da auf den betroffenen Parkflächen die Eigentümer der Parkstellplätze die rechtliche Handhabe besitzen, widerrechtlich abgestellte Wagen auf Kosten deren Besitzer zu entfernen.

Generell kann Ihnen auch auf öffentlichen Parkplätzen, mit Parkzeitbegrenzung der Abschlepper drohen. Ob Ordnungsamt oder Eigentümer: Vergessen Sie, die Parkscheibe sichtbar im Auto zu platzieren oder haben Sie die Parkscheibe nicht korrekt eingestellt, ist es zulässig, Ihren Wagen abschleppen oder versetzen zu lassen.

Die Kosten für den Vorgang müssen Sie dann aus eigener Tasche zahlen, nicht der Auftraggeber.

Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?

Generell ist keine feste Position vorgeschrieben, an der Sie die Parkscheibe im Auto platzieren müssen. Einzige Bedingung ist, dass das kleine Verkehrszeichen zur Überwachung der Parkzeit von Außen gut einsehbar sein muss. Nicht sichtbar oder erkennbar ist sonst gleichbedeutend mit nicht vorhanden.

Idealerweise legen Sie die Parkscheibe beim Parken – ebenso wie Parktickets – direkt hinter die Frontscheibe Ihres Autos auf dem Armaturenbrett ab.

Wie die Parkscheibe richtig stellen?

Wie soll denn die Parkscheibe nun richtig eingestellt werden? 15 Minuten vor oder zurück, halbe Stunde, exakte Ankunftszeit oder die voraussichtliche Abfahrtszeit?

Während früher noch Verwirrung hinsichtlich der einzustellenden Zeit entstehen konnte, ist seit 1979 eindeutig festgelegt, dass nur noch die Ankunftszeit auf der Parkscheibe eingestellt werden soll. Dieser Hinweis ist auch auf jede Parkscheibe aufgedruckt. Während Sie beim Parken auf der Parkscheibe also Ihre Ankunft einstellen, müssen Sie je nach örtlicher Gegebenheit selbst festlegen, wann Sie den Parkplatz spätestens wieder verlassen haben müssen.

Doch wie stellen Sie auf der Parkscheibe die Ankunftszeit nun richtig ein? Es gibt hierzu viele Vermutungen, aber nur einen richtigen und wichtigen Weg: Sie müssen auf die nächste halbe Stunde aufrunden!

Um zu viel Verwirrung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber bereits die Zwischenschritte auf der Parkscheibe ausgelassen und nur noch volle Stunden markiert und dazwischen jeweils einen weiteren Strich gesetzt, der die halbe Stunde kennzeichnet.

Achtung! Stellen Sie die Parkuhr möglichst exakt auf die Striche ein. Steht der Pfeil irgendwo zwischen zwei Linien in der weißen Fläche, weil Sie Ihre Ankunftszeit so exakt wie möglich darstellen wollen, kann der Hinweis ungültig sein. Es ist gewissermaßen damit gleichzusetzen, als hätten Sie gar keine Parkscheibe im Auto. Die Verhängung eines Verwarngelds trotz vorhandener Parkscheibe ist in einem solchen Fall zulässig.

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Beispiele:

  1. Sie stellen Ihr Fahrzeug um 12.03 Uhr ab. Das bedeutet, dass Sie die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde einstellen müssen, also 12.30 Uhr.
  2. Wenn Sie exakt 12.15 Uhr parken, stellen Sie die Parkzeit ebenfalls bei exakt 12.30Uhr ein, nicht mittig in der weißen Fläche zwischen den beiden Strichen von 12 Uhr und 12.30 Uhr!
  3. Parken Sie Ihr Auto erst 12.28 Uhr, dann gilt auch hier 12.30 Uhr als korrekte Einstellung auf der Parkuhr!
  4. Stellen Sie Ihr Auto erst 12.30 Uhr ab, dürfen Sie die Parkscheibe auf 13.00 Uhr vorstellen, da die neue halbe Stunde bereits begonnen hat, und damit auf die nächste halbe Stunde aufrunden.

Ist die Parkzeit auf eine Stunde begrenzt, dürfen Sie bei der Einstellung 12.30 Uhr also bis 13.30 auf dem Parkplatz verbleiben. Kamen Sie schon 12.03 an, liegt die effektive Parkdauer also bei einer Stunde und 27 Minuten.

Wie müssen Sie die Parkscheibe einstellen?
Wie müssen Sie die Parkscheibe einstellen?

Dürfen Sie die Parkscheibe nachträglich weiterdehen?

Die Parkzeit läuft ab, Sie sind fertig mit dem Einkauf, würden aber gerne noch in Ruhe einen Kaffee beim Bäcker nebenan trinken? Fix die Parkscheibe nachgestellt und schon haben Sie wieder ausreichend Zeit – oder? Beim Parkscheinautomaten können Sie ja schließlich auch noch nachträglich ein weiteres Ticket ziehen. Aber Vorsicht: In diesem Falle säßen Sie einem Irrtum auf! Fällt ein derartiger Täuschungsversuch auf, müssen Sie ebenfalls mit einer Strafe rechnen.

Es ist nicht zulässig, die Uhrzeit einfach der aktuellen Zeit anzupassen und die zulässige Parkdauer damit erneut beginnen zu lassen. Ist ein Ordnungsbeamter bereits öfter an Ihrem Fahrzeug vorbeigelaufen und hat sich die eingestellte Parkzeit auf Ihrer Parkscheibe notiert, kann er die versuchte Täuschung nachvollziehen und Ihnen wider Erwarten trotz Parkscheibe ein Knöllchen unter die Scheibenwischer klemmen.

“Dann fahr’ ich eben einmal kurz in der Lücke vor und zurück und parke erneut ein. Dann hab ich ja neu geparkt.” Irrtum! Zahlreiche Auseinandersetzungen vor Gerichten haben bestätigt, dass das einfache Vor- und Zurücksetzen des Fahrzeugs keinen neuen Parkvorgang einleiten. Vielmehr sperrten Sie die Parkfläche für andere Verkehrsteilnehmer und würden sich einen unlauteren Vorteil verschaffen.

Zulässig wäre es hingegen, wenn Sie aus der Parklücke ausfahren und eine Runde um den Block drehen. In diesem Moment gewähren Sie anderen Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Chance, dass diese den Parkplatz selbst einnehmen. Lassen Sie sich jedoch nicht dazu verleiten, durch einen Begleiter für die zwei Minuten den Parkplatz freihalten zu lassen, um sicher zu gehen, dass er nach der Spritztour noch für Sie frei ist.

Es ist nicht zulässig, einen Parkplatz zu reservieren. Herbei kann es sich im schlimmsten Fall um eine Nötigung im Straßenverkehr handeln, die mit einer Geldstrafe oder bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Einen Parkplatz freizuhalten ist damit kein Kavaliersdelikt, sondern kann einen Straftatbestand erfüllen.

Ist auch eine elektronische Parkscheibe erlaubt?

Die immer größer werdende Bedeutung des Mobiltelefons hat sich auch im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung niedergeschlagen. Seit dem Jahre 2005 sind neben dem offiziellen Verkehrszeichen auch andere Wege für die Parknachweise zulässig. Nachdem jedoch erst das Parken mit dem Handy bzw. das Lösen eines Parktickets per Handy möglich wurde, folgte kurz darauf auch die Zulassung von abweichenden Systemen.

Eine elektrische oder digitale Parkscheibe darf dabei generell von den strengen Vorgaben in der StVO abweichen. Aber, es gibt dabei andere Punkte zu beachten, um kein Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe zu riskieren. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Parkscheibe automatisch stehen bleibt. Eine mitlaufende Parkscheibe, die etwa automatisch die Ankunftszeit nachstellt, ist nicht zulässig!

Generell ist eine automatische Parkscheibe nur dann zulässig, wenn Sie den Anforderungen entspricht, wie sie im Verkehrsblatt (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) vom 30. November 2013 getroffen wurden. Wichtig sind hierbei vor allem die folgenden Aspekte:

  1. Für die elektronische Parkscheibe muss eine Typengenehmigung vorliegen. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich zwar um ein nettes Spielzeug, nicht aber um ein offiizielles Mittel für die Parkzeitüberwachung.
  2. Eine Parkscheibe, die elektronisch funktioniert, muss sich bei bei Stillstand des Fahrzeugs – der durch Erschütterungssensoren ermittelt werden kann – automatisch auf die nächste halbe Stunde vorstellen.
  3. Die elektronische Parkscheibe darf nicht manipulierbar und muss über die gesamte Parkzeit hinweg vor Eingriffen geschützt sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die auf der Uhr angezeigte Ankunftszeit nicht nachträglich verstellt wird.
  4. Auf der Vorderseite der Parkscheibe muss eine Abbildung des Verkehrszeichens “Parkplatz” (Zeichen 314) angebracht sein.
  5. Das Wort “Ankunftszeit” ist auf der Vorderseite über der Anzeige vorhanden.
  6. Die Zahlen der 24-Stunden-Anzeige im Display einer Parkscheibe mit digitaler Uhr müssen mindestens zwei Zentimeter hoch sein, um gute Lesbarkeit zu gewährleisten.
  7. Generell muss auch eine elektronische Parkscheibe um eine Strafe zu vermeiden, auch von Außen gut einsehbar und gut lesbar sein.
Über die Parkscheibe kursieren noch immer viele Irrtümer!
Über die Parkscheibe kursieren noch immer viele Irrtümer!

Eine elektronische Parkscheibe kostet ab 9 Euro aufwärts. Achten Sie beim Kauf jedoch dringend auf die Einhaltung der Bestimmungen, denn das Parken mit einer nicht zulässigen Parkscheibe ist gleichbedeutend mit dem Parken gänzlich ohne Parkscheibe. Die Kosten für Knöllchen und Abschlepper könnten also auch in einem solchen Falle drohen.

Brauchen Sie auch beim Parken mit dem Motorrad eine Parkscheibe?

Ja. Für Motorradfahrer gibt es auf Parkplätzen mit Zeitbegrenzung keine Sonderregelung. Das bedeutet: Stellen Sie Ihr Motorrad auf einem Stellplatz ab, auf dem der Gebrauch der Parkscheibe verpflichtend ist, müssen auch Sie Ihr Motorrad mit einer Parkscheibe ausstatten.

Da die Anbringung der Parkscheibe am Motorrad sich jedoch nicht immer einfach gestaltet, finden sich auf dem Markt auch gelochte Modelle. Eine gelochte Parkscheibe ist für ein Motorrad besonders geeignet, als Sie mit Hilfe eines Kabelbinders die Parkscheibe etwa an der Vordergabel anbringen können. So lässt es sich verhindern, dass Sie bei Parken ohne Parkscheibe ein Bußgeld kassieren.

Damit niemand die Parkscheibe einfach so im Vorbeigehen umstellen kann, können Sie die Scheibe durch den Kabelbinder oder durch ein kleines Kofferschloss dank der Lochung fixieren.

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Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Parkscheiben:

M&H-24 Parkscheibe für Auto und Motorrad mit Eiskratzer | Parkuhr mit Reifenprofilmesser und...
  • Parkscheibe fürs Auto Parkscheibe mit...
  • Der Eiskratzer befindet sich an der Seite und die...
  • Die Parkscheiben fürs Auto eine 24 Stunden...
  • Das Material besteht aus Kunststoff und Gummi mit...
  • Lieferumfang: Parkscheibe mit Zulassung nach STVO...
Motoscale Parkscheibe für Auto - 4 in 1 - mit Parkscheinhalter, Gurtmesser und Einkaufswagenchips
  • Parkscheibe: die blaue Parkuhr ist aus stabilem...
  • Parkschein: auf der Rückseite der Parkscheibe...
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Park Lite | Parkuhr mit Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt | Spart Zeit und Geld Dank automatischer...
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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128 Kommentare

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  1. Günter A
    Am 29. April 2023 um 19:59

    Moin,
    das man die Parkscheibe auf den Beifahrersitz legt, lese ich bei den vielen Kommentaren nirgends. Gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe heisst es bei den elektronischen Parkscheiben und die manuell betriebenen stehen schon seit ewigen Zeiten hinter der Windschutzscheibe oder liegen auf dem Armaturenbrett.
    Ich kenne schon viele die schon mehrere Jahre eine elektronische Parkscheibe haben und sehr zufrieden sind.
    Ratsam ist auch, die Kennzeichen festzuschrauben, denn die sind in Sekundenschnelle gestohlen
    Ach ja, ich habe mich erstmal einige Tage mit der Parkscheibe vertraut gemacht.Trockenueben sozusagen.
    Dann man weiter gute Fahrt
    Günter

  2. Peter
    Am 29. Dezember 2022 um 20:02

    Moin, ich habe folgende Quizfrage an Alle STvO-Kenner. Wie lange darf ich beim defekten Parkticketautomat mit einer ordnungsgemäßen Parkscheibe parken? 1h oder bis zu 2h?

    Danke für eure qualifizierte Antwort und guten Rutsch ins Verwarnungs- und Strafanzeigenfreie 2023!

    Mit besten Grüßen aus Berlin

    P.

  3. Bernhard
    Am 19. November 2022 um 12:51

    Eine Parkzeitbegrenzung auf z.B. 2 Stunden ist so unnötig wie ein Kropf. Wenn ein Parkplatz voll ist, fahre ich einfach weiter. Die Wahrscheinlichkeit,
    durch diese unsinnige Regelung schneller einen öffentlichen Parkplatz zu finden, ist bei dem knappen Parkraum-Angebot eine hirnrissige Vorstellung,
    weil es einfach nicht vorhersehbar ist, ob ein Parkplatz gerade in dem Moment frei wird, wenn ich ankomme. Bei einem Einkauf-Parkplatz bleiben
    die Stellplätze ohnehin nur kurzzeitig belegt. Die wenigen Ausnahmen rechtfertigen nicht einen solchen Aufwand der Überwachung beziehungsweise
    Abzockerei. Dort. wo das Parken ausdrücklich erlaubt ist, muss das ohne jegliche Regelung möglich sein. Wenn dies vom Gesetzgeber nicht geändert
    wird, ist ein irreparabler gesellschaftlicher Schaden vorprogrammiert.
    MfG
    Bernhard

  4. Tim sk
    Am 27. Oktober 2022 um 17:00

    Hallo,
    Die parktdauer ist mit Parkscheibe mit 1 Stunde beschildert gewesen in der Zeit von 7 bis 22 Uhr. Ich habe um 20:20 Uhr geparkt und die Parkscheibe auf auf 20:30 Uhr gestellt also bis 21:30. Ich habe die parkdauer überschritten in dem ich das Auto nicht weggefahren habe und habe aber außerhalb der angegebenen bis 22:00 ein Stafzettel um 23:40 ausgestellt bekommen. Dürfen die außerhalb der angegebenen Uhrzeit ab 22 Uhr Strafzettel schreiben?

    Vielen Dank im voraus für die Antwort
    Viele Grüße

  5. Tina
    Am 25. Mai 2022 um 9:45

    Hallo. Meine elektronische Parkuhr ließ sich bei der letzten Zeitumstellung nicht verstellen und lief deshalb noch auf Winterzeit. Darum habe ich seitdem immer eine manuelle Parkuhr mit der korrekten Ankunftszeit daneben gelegt und gestern nun dafür einen Strafzettel kassiert. Ich möchte deshalb in Wiederspruch gehen und da ebenfalls die genaue Sachlage erläutern. Ich habe es bereits schon vergeblich telefonisch probiert aber der Herr lässt da leider einfach nicht mit sich reden. Wie stehen meine Chancen? MfG

  6. Janine B
    Am 4. Mai 2022 um 9:15

    Bei uns auf der Straße steht ein Parkverbotsschild. Ca. 20 Meter weiter sind 2 Kurzzeitparkplätze mit Parkplatzschild und Zusatzschild 8-18 Uhr für 1 Stunde.
    Ist ausserhalb dieser Zeit parken auf den Kurzzeitparkplätzen erlaubt oder gilt dann das Parkverbotsschild? Es ist keine Einmündung zwischen den beiden Schildern!

    MfG Uwe

  7. K Almir
    Am 27. Januar 2022 um 12:53

    Guten Tag
    Ich bekomme andauernd strafen wegen parken ich stelle mich genau wie die anderen und die bekommen keine Strafe wegen falschen parken.Unbekantes auto steht vor Einfahrt seit 4 tagen und hat keine Strafe bekommen. Parken ohne parkscheibe(Nachbars auto hat gestanden hinter mir ganze Zeit und hat keine Strafe bekommen) ob wohl es keine Beschilderung gibt für die Straße sondern in Straße neben trotzdem bekommen wir Strafe. Bis jetzt über 12 Strafen haben wir bekommen mit Nachbarn habe ich geschprochen und keiner von denen hat Strafe bekommen. Anrufen und fragen beim stadt Lohn sich nicht weil die geben keine Erklärung und erhöhen stimme sehr sehr unfreundlich und unhöflich. Habe video von komplette Straße gemacht als Beweis das es gibt keine Beschilderung das man soll parkscheibe benutzen habe auch gefragt das ich schicke den video keiner will was davon hören. In die gleiche Straße ist Kindergarten und da sind andauernd Autos geparkt welchen blockieren Ausfahrten und parken überall ,manchmal muss man warten das die bewegen auto das man kann weiter fahren die bekommen keine strafe. Paar mal habe ich selber mitgekriegt das der angestellter hat nur einfach durchgegangen ohne Eine einzige Strafzettel auszustellen,. Autos stehen da 10-15 min ohne parkscheibe denen passiert nix. Bitte um schnellen antwort.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2022 um 12:27

      Hallo Almir K.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder die Polizei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Moritz
    Am 6. Dezember 2021 um 18:04

    Habe mit Elektroauto an einer Ladestation mit 4h-Zeitbeschränkung geladen und vor Ablauf der Höchstparkdauer ein Knöllchen bekommen, da ich die Parkscheibe nicht auslegte. An der Ladesäule ist jedoch die Ladezeit sichtbar nachzuvervolgen.
    Muss die Parkscheibe also als doppelter Nachweis drappiert werden?
    MfG
    Moritz

  9. Sebastian
    Am 4. Dezember 2021 um 2:40

    Hallo!
    Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, auf dem man die ersten 15min kostenlos parken darf. Ich habe daher eine Parkscheibe ausgelegt, die 3 Uhr anzeigte. 15min später war ich wieder da und hatte ein Knöllchen. Nachdem ich mir die Parkautomaten näher angesehen hatte, hätte ich wohl ein Ticket für die ersten kostenlosen 15min ziehen müssen, also statt Parkscheibe einen Zettel, der dasselbe aussagt. Kann ich gegen so etwas Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Vorgehen mehr als fragwürdig, wo ich ja noch nicht mal die 15min überschritten hatte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2021 um 10:07

      Hallo Sebastian,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich unter Umständen an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Kalle P
    Am 26. Oktober 2021 um 15:56

    Ich habe auf einem Supermarktparkplatz vergessen, die geforderte Parkscheibe reinzulegen. Das dafür erhaltene Knöllchen enthielt als Verstoß „Parken ohne Parkschein“. Einen Parkscheinautomaten gab es nicht. „Parken ohne Parkuhr“ war nicht angekreuzt. Muss ich dieses falsch ausgestellte Knöllchen bezahlen?

  11. Ramona
    Am 14. September 2021 um 9:22

    Ich habe eine elektronische Parkuhr. Sie hat sich auch ordentlich eingestellt, als ich auf dem Supermarktparkplatz einparkte. Als ich nach zehn Minuten zurück kam blinkte die parkuhr wegen schwächelnder Batterie und ich hatte ein Knöllchen. Ist das Knöllchen zu recht gegeben worden? Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes stand sogar noch daneben und hat noch gelacht mit der Bemerkung “Pech gehabt”. Das empfinde ich schon als äußerst dreist und fragwürdig. Zweite Frage, wieviel Zeit hat man, wenn man die einfache Parkscheibe hat und sie vergessen hat einzustellen, das zu korrigieren?

  12. Reimen
    Am 11. Mai 2021 um 13:07

    Ich saß 4 Minuten im Auto auf einen Parkscheiben Parkplatz und wartete auf meine Frau, da kam ein Politess und fotografierte mich mit seinem Handy. Darf der das? Ich legte, als ich ihn sah die Parkscheibe hoch. Er erklärte mir, das gilt nicht, weil die Parkscheibe innerhalb von 3 Minuten eingerichtet sein muss. ??? Stimmt das, ich dachte immer, wenn ich im Auto ein paar Minuten sitzen bleibe, brauche ich keine Parkscheibe.

  13. Volker F
    Am 18. März 2021 um 17:39

    Hallo liebes bussgeldkatalog.org Team,
    ich wohne in einem Viertel mit sehr wenigen Parkplätzen, aber es gibt einen Bereich mit Parkscheibe “Mo-Fr. 8:00 -18:00” “Parken mit Parkscheibe 2 Stunden” . Ich bin Abends gegen 17:15 angekommen und habe meine Parkscheibe auf 17:30 gestellt und wollte am nächsten Tag bis 9:30 wieder wegfahren. Ich war sehr überrascht, als ich am nächsten morgen ein Knöllschen hatte welches um 9:15 – 9:23 ausgestellt war vorfand. Bei Parkautomaten geht die Zeit immer am nächsten Tag weiter, wenn die gebürenpflichtige Parkzeit unterbrochen wird. Wie sieht das bei der Parkscheibe aus ? Ich konnte bisher keine Regelung finden. Habt Ihr irgendwelche Informationen ?
    MfG Volker F

  14. Bernd
    Am 13. März 2021 um 21:58

    Hatte meinen PKW auf einen für 2Std. begrenzten Parkplatz abgestellt. Die Parkscheibe ist schon seit eh und jeh in der Dreieckscheibe der hinteren Tür auf der Fahrerseite angebracht. Die fleißigen Politess/-innen haben allerdings nur die Front meines Autos kontrolliert und somit auch fotografiert.
    Ergebnis ein Strafzettel von 10.00 €. Der Einspruch (persönlich) beim Ordnungsamt wurde mit den Worten ” ich hätte die Parkscheibe auch im nachhinein anbringen können” abgewiesen. Ich erhielt noch die Androhung, dass das Ordnungsgeld im Falle einer Klage meinerseits in ein Bußgeld von erheblich höheren Betrag umgewandelt wird. Ist ein einfaches Beweisfoto von nur der Frontpartie ausreichend für einen Strafzettel?

  15. David M.
    Am 29. Dezember 2020 um 23:19

    Hallo,
    Mir geht es speziell um die Ladestationen welche ich mit einem Hybrid anfahren möchte(nur zum Laden)
    Hier gibt es zeitlich begrenzte parkplätze mit Parkscheibenpflicht( meist 2h) auf diesen befinden sich u.a. Auch Ladestationen. Wie lange kann ich da nur zum Laden stehen bleiben? Wird wohl idr etwa 4 Stunden dauern( so wie die Arbeitszeit). Muss ich nach 2 Stunden runter oder kann ich voll aufladen (4h)?

    Beste Grüße

  16. Emil
    Am 25. Oktober 2020 um 7:52

    Bei mir ergibt sich regelmäßig folgende Parksituation:
    Parkscheibenpflicht von 9.00 – 20.00, Höchstparkdauer 3 Std.
    Ich parke um 19.00 und stelle die Parkscheibe entspr. ein, bleibe über Nacht.
    Wie lange darf ich nun morgens parken?
    – Bis 9.00 weil danach die Parkscheibe falsch eingestellt wäre
    – bis 11.00 , also incl. Vorabend 3 Stunden
    – bis 12.00, weil der parkscheibenpflichtige Parkvorgang über Nacht unterbrochen wurde
    Und damit es nicht zu einfach ist: macht es dabei einen Unterschied, ob ich eine herkömmliche Parkscheibe mit 12-Std. Einteilung oder eine elektronische mit 24Std Anzeige nutze?
    Danke für ein feedback

  17. B.
    Am 14. Oktober 2020 um 16:45

    Hab heute ein Knöllchen erhalten auf einem Parkplatz wo man von 10 bis 18 Uhr Mo-Fr max. 2 Stunden stehen darf.
    Stand dort ab 7 Uhr wegen eines Lehrgangs und meine elektronische Parkuhr hat auch diese Zeit angezeigt.
    Ist das Knöllchen rechtens oder nicht?

  18. Heike
    Am 13. Oktober 2020 um 14:43

    Hallo, am 03.10. hatte ich einen strafzettel an meinem auto, wegen fehlender Parkscheibe.
    Auf dem schild stand: mo-fr von 9-17 und samstag von 9-13. Da an diesem samstag ein feiertag war, gilt doch dann keine parkscheibenpflicht oder sehe ich das falsch.

  19. inge
    Am 10. März 2020 um 22:40

    Ich habe in einer 30er Zone in einer gekennzeichneten Fläche geparkt und habe einen Strafzettel von 10,– EUR bekommen, weil eine Parkscheibe gefehlt hat.
    Auf Nachschau dann habe ich dann das entsprechende Schild gefunden – ewig weit weg, bestimmt über 300 m. Ist das rechtens? Wie weit muss ich “zurücklaufen” um Parkschilder zu finden?
    Besten Dank

  20. Gerhard L.
    Am 10. Februar 2020 um 23:07

    Ich habe mir vor ca. 5 Jahren eine Elektronische Parkscheibe der Fa. Dostmann gekauft, nachdem ich mich zunächst beim Ordnungsamt erkundigt hatte, ob diese auch akzeptiert wurde und den Mitarbeitern der Umgang bekannt sei. Nach einer Woche erhielt ich meine Parkscheibe. Nun bat ich das KBA unter Angabe des Herstellers und des Typs um Stellungnahme, ob diese die Prüfnummer zu Recht hat. Mir wurde schriftlich die Korrektheit bestätigt. Nach einem halben Jahr bekam ich die erste Verwarnung nachdem ich nach einer halben Stunde wieder zurück am Fahrzeug war. Nachdem es mir gelang, den Leiter des Ordnungsamtes zur Besichtigung ans Fahrzeug zu bekommen, zerriss er vor meinen Augen die Verwarnung. Nun innerhalb dieses Jahres 2020 habe ich bereits die 3. Verwarnung vorliegen. Es wird nunmehr gefordert, die Dokumentation der Parkscheibe auszulegen, um dies Überprüfen zu können. Die Parkscheibe befindet sich rechts unten in der Windschutzscheibe. Eine Mitarbeiterin teilte mir mit, daß ich nicht der erste sei, der seine Beschwerde vortragen würde, es sind täglich mehrere Personen. Der Kommentar des Mitarbeiters war, habe ich nicht gesehen, die ist ja schwarz und ich darf ja wohl mal eine en Fehler machen. Ich wollte daher von ihm wissen, ob er mir diesen Fehler auch zugestehen würde, ansonsten würde ich das als Amtsmissbrauch auffassen müssen. Er zeigte mir dann auf dem Smartphone die Aufnahme, wo Eindeutig die Parkuhr zu erkennen war, Auf Grund Tatsache, daß dies wohl üblich ist, zunächst die Verwarnung auszusprechen, und erst später bei Reklamationen wieder zu “löschen” kann ich an ein Übersehen nicht mehr glauben.

  21. GERDA
    Am 29. Januar 2020 um 15:34

    In meinem kleinen Seitenfenster hatte ich eine alte, zerfledderte parls

  22. MisterX
    Am 9. Dezember 2019 um 13:23

    Habe heute ein Ticket bekommen. Konnte die Parkscheibe aber nicht hin legen, da die, die ich mitführte, in meinen Händen auseinandergefallen ist. Lohnt sich das bei der Behörde zu melden oder soll ich einfach zahlen?

  23. Georgios
    Am 6. November 2019 um 15:16

    Für die Gemeinte Neuöting ist das ja mit der Fehlende Parkscheibe ein Lukrative Nebeneinnahme.
    Habe neulich im Zentrum geparkt und bei einer Fehlende Parkscheibe mir gleich 10 Euro Bussgeld eingehandelt.
    Außer an der Zufahrtsstraße ist ein Schild Aufgestellt (das Parken nur mit Parkscheibe erlaubt ist, aber im Zentrum wenn du das Auto verlässt und schaut sich rum keine hinweise (Stadtplaner Note 5).
    Für mich ist das eine Wegelagerei wie im Mittelalter, würde zu der Gegend gut passen.

    Beste Grüße und ein gutes generieren von Bussgeldern
    G.

  24. Wolf
    Am 4. Oktober 2019 um 15:01

    Wenn ich auf einem Parkplatz eines Supermarktes parke, kann ich dann die Parkscheibe so einstellen wie im öffentlichen Raum ? Also bei Ankunft 12:02 auf 12:30 bzw Ankunft 12:40 auf 13:00 Uhr. Oder muss hier die genaue Ankunftszeit eingestellt werden.?

  25. Jenny
    Am 26. September 2019 um 11:04

    Ich habe auf meiner Parkuhr 7.30 Uhr eingestellt, Parkuhrenpflicht bestand aber erst ab 8 Uhr. Nun soll ich ein Verwarngeld bekommen, weil ich die Ankunftszeit auf meiner Parkscheibe auf 8 Uhr hätte einstellen müssen. Ist das korrekt?

  26. Franzi VG
    Am 17. September 2019 um 20:32

    Hallo!
    Wie sieht es mit der Parkzeit ÜBER NACHT im Bereich eines Seitenstreifens mit Parkscheibenpflicht und Dauer von 2 Stunden aus?
    Leider finde ich keine Regeln oder sonstige Informationen über diese Kombination.
    Ich möchte gerne wissen ob man länger wie 2 Stunden dort stehen darf bzw über Nacht… da ich immer wieder beobachte dass die Parkplätze ALLE über Nacht belegt sind!
    Vielleicht hat wer eine Antwort darauf oder kann mir sagen wo ich Informationen her bekomme…

  27. Chuj
    Am 11. September 2019 um 18:15

    Polizeiland wo wenn du noch weiter einkaufen gehst und stellst die Parkscheibe auf weitere Stunden, krigst Strafe. Dumm wie nie!

  28. Maik K.
    Am 11. September 2019 um 15:24

    Hallo,

    meine Frau hat letztens die Parkdauer auf einem zeitlich begrenzten öffentlichen Parkplatz um drei (!) Minuten überschritten – die Parkuhr war nach einer Stunde abgelaufen. Das am Scheibenwischer befestigte Verwarngeld von 20,00 € haben wir akzeptiert und bezahlt.
    Nun kam gestern nach vier Wochen noch ein weiterer Brief der Stadt, in welchem wir aufgefordert wurden, die Anfahrt für einen Abschleppwagen i.H.v. 43,00 € zzgl. 12,50 € Gebühren und weiteren 23,00 € Verwaltungsaufwand zu begleichen. Quasi werden wir nun doppelt belangt.

    Sind die 78,50 € für Abschleppkosten und weitere Gebühren zulässig?

    Vielen Dank.

  29. Anne
    Am 28. August 2019 um 13:38

    Hallo , ich habe heute leider eine falsche Uhrzeit , wirklich ausversehen ,eingestellt. Mit wie viel euro Strafe muss ich rechnen ? Danke

  30. Ömer
    Am 4. Juli 2019 um 18:17

    Hallo,
    vor meiner Haustür ist es ab 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr 2Stunden Parken mit einer Parkscheibe erlaubt. Ich verlasse täglich den Parkplatz um 08:30 Uhr, bis letzten Monat war es kein Problem auch Ohne Parkscheibe da die verstrichene Dauer ab 08:00 Uhr immer nur 30 Min. war.
    Nun bekomme ich fast Täglich eine Ordnungswidrigkeit nach Hause geschickt, dass mit einer angegebenen Uhrzeit von 08:11Uhr oder 08:22 Uhr.
    Obwohl ich keine Parkscheibe habe, ist doch meine Parkzeit 08:00 Uhr Nachweisbar und darf für 2 Stunden Parken.

    Oder liege ich mit meiner Denkweise falsch?

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