Bundesrat verabschiedet StVO-Novelle: Neue hohe Bußgelder beschlossen
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 17. Februar 2020
Update: Am 28. April 2020 tritt die StVO-Reform in Kraft. Mittlerweile sind die Bußgelder der Novelle von 2020 aber wieder außer Kraft gesetzt worden.
Update vom 03.07.2020: Aufgrund von Formfehlern prüft der Bundesverkehrsminister nun die teilweise Rücknahme einiger Reformen. Das Saarland hat zudem als erstes Bundesland die Neuregelung zu den Fahrverboten ausgesetzt. Erfahren Sie mehr in unseren News:

Zwar hat das Tempolimit in der 985. Sitzung des Bundesrates am Valentinstag, den 14. Februar 2020, keine Mehrheit bekommen, doch haben die Mitglieder umfangreichen Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Der Bundesrat sieht für die StVO-Novelle noch einige Stellen vor, die überarbeitet werden müssen, danach tritt diese aber in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Wir haben die wichtigsten neuen Verkehrsregeln und Bußgelder für Sie zusammengefasst.
Raser müssen tiefer in die Tasche greifen
Der Bundesrat hat der StVO-Novelle weitgehend zugestimmt. Besonders sticht in dem Beschluss (Drucksache 591/19) hervor, dass die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen angehoben werden. Den folgenden Tabellen können Sie die neuen und alten Geldbußen entnehmen:
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw) aktuelle Bußgelder
Bußgelder gelten noch bis zum Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum steht noch nicht fest).
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 10 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 21 - 25 km/h | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 80 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 120 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. >>> aktueller Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße (außerorts) |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw) neue Bußgelder
Diese Bußgelder gelten ab Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum ist noch nicht bekannt).
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw) aktuelle Bußgelder
Bußgelder gelten noch bis zum Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum steht noch nicht fest).
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 15 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 25 € | eher nicht | ||
... 16 - 20 km/h | 35 € | eher nicht | ||
... 21 - 25 km/h | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 100 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. >>> aktueller Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße (innerorts) |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw) neue Bußgelder
Diese Bußgelder gelten ab Inkrafttreten der StVO-Novelle (Datum ist noch nicht bekannt).
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Der Bundesrat zu dieser StVO-Novelle:
„Die derzeitigen Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht in ausreichendem Maße geeignet, verkehrsadäquates Verhalten zur Vermeidung von Gefährdungen zu regulieren und Verletzungen der StVO sinnvoll zu ahnden. […] Zudem ist die Anordnung von Fahrverboten innerhalb geschlossener Ortschaften einheitlich bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h geboten, um die notwendige Lenkungswirkung entfalten zu können.“
Hervorzuheben ist, dass durch die Novellierung die Wiederholungstäterregel bei Tempoverstößen entfällt. Bisher sah die Regelung vor, dass ein Fahrverbot droht, wenn der Temposünder zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist. Dies entfällt nun, da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerorts bzw. 31 km/h außerorts ab Inkrafttreten des Beschlusses nun immer mindestens ein einmonatiges Fahrverbot droht.
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, mehr Regeln für LKW-Fahrer

Die Sicherheit im Radverkehr soll durch den Beschluss im Bundesrat zur StVO-Novelle signifikant erhöht werden. Dafür erhalten Radfahrer eigene Verkehrszeichen, die ihnen bspw. erlauben, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, wenn ein entsprechender Grünpfeil für Radfahrer vorhanden ist:

Außerdem sollen künftig Fahrradzonen eingerichtet werden können, in denen Kraftfahrzeuge höchstens mit Tempo 30 fahren dürfen. Daneben wird ab Inkrafttreten der Novelle nicht mehr nur das verbotene Parken auf Fahrradschutzstreifen, sondern auch das Halten geahndet. Das Bußgeld für diesen neuen Verstoß beginnt bei 55 Euro und reicht bei einer Sachbeschädigung bis hin zu 100 Euro.
Auch Fußgänger finden in der vom Bundesrat beschlossenen StVO-Novelle Erwähnung und sollen besser geschützt werden. Wer auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone parkt, obwohl dies durch Verkehrszeichen verboten ist, wird nicht mehr mit 30 Euro, sondern mit 55 Euro Bußgeld belangt. Außerdem wurde der in § 5 Abs. 4 beschriebene „ausreichende Seitenabstand“ beim Überholen nun genau definiert. Sie müssen
- mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerorts und
- wenigstens 2 Meter Seitenabstand außerorts

zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scootern) einhalten, wenn Sie diese überholen wollen.
Fußgänger und Radfahrer dürfen sich durch den Beschluss im Bundesrat und die StVO-Novelle also über mehr Sicherheit im Straßenverkehr freuen. Eine höhere Verkehrssicherheit erfordert jedoch auch neue Regeln.
So müssen die Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen demnächst innerhalb von geschlossenen Ortschaften Schrittgeschwindigkeit einhalten, wenn sie rechts abbiegen wollen. Halten sie sich nicht daran, droht in Zukunft ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Die Änderung soll
„bewirken, dass schwere Unfälle von Lastkraftwagen und vergleichbaren Kraftfahrzeugen von je über 3,5 t Gesamtmasse mit Rad Fahrenden beim Rechtsabbiegen verhindert werden“
wie es in dem Beschluss heißt.
Hier finden Sie weitere Artikel rund um die geplanten Änderungen der StVO:
Höhere Bußgelder für falsches Parken, Halten und unnötigen Lärm
Auch Autofahrer haben sich nach der Sitzung im Bundesrat zur StVO-Novelle auf Neuerungen einzustellen. Wichtig ist beispielsweise, dass es künftig nicht mehr ausreicht, 5 Meter vor einer Kreuzung zu parken, wenn ein Radweg vorhanden ist. Ist ein solcher baulich von der Fahrbahn abgetrennt (kein bloßer Schutzstreifen), müssen Sie 8 Meter Platz zur nächsten Kreuzung oder Einmündung halten. Weitere höhere Geldbußen drohen unter anderem für:

- das Parken an einer unübersichtlichen Stelle: künftig nicht mehr 15 Euro, sondern 35 Euro
- das Parken in einer Feuerwehrzufahrt: demnächst nicht mehr 35 Euro, sondern 55 Euro
- das Parken auf einem Behindertenparkplatz: lag vorher bei 35 Euro, bald bei 55 Euro
- das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: aktuell drohen 25 Euro, künftig sind es 80 Euro und 1 Punkt
- das Halten in zweiter Reihe: aktuell bei 15 Euro, künftig bei 55 Euro
- das Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung (z. B. Auto im Winter warm laufen lassen): momentan 10 Euro, künftig 80 Euro
- das unzulässige Befahren einer Umweltzone: derzeit bei 80 Euro, künftig bei 100 Euro
Übrigens sieht der Bundesrat in seiner StVO-Novelle auch eine Neuerung für Fahranfänger vor: Künftig gilt das unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse als A-Verstoß. Dieser geht in aller Regel mit der Anordnung eines Aufbauseminars einher.
Hier finden Sie die neuen erhöhten Bußgelder
Wie geht es nun weiter?
Die Änderungen, die der Bundesrat zur StVO-Novelle noch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) umsetzen lassen muss, treten in Kraft sobald das Ministerium diese ausformuliert hat und die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Die allermeisten neuen Regeln gelten ab dem Zeitpunkt der Verkündung.
Warum werden bloß die “kleinen Temposünder härter bestraft, eigentlich sollten alle das doppelte zahlen.
zu Radfahrern. wie soll man 2m Abstand halten wenn 2 nebeneinander fahren? Wird ja gern gemacht.
Wo sind die strafen für Radfahrer die nicht auf dem Radweg fahren?
Hallo Harald,
die Bußgelder für Radfahrer, die auf dem Gehweg fahren, sollen auch angehoben werden: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrradfahren-auf-dem-gehweg/.
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