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Mofa mit Anhänger fahren: Was ist dabei alles erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie auch mit kleinen Fahrzeugen Lasten transportieren können

Für ein Gespann, das aus Mofa und Anhänger besteht, gelten besondere Regeln.
Für ein Gespann, das aus Mofa und Anhänger besteht, gelten besondere Regeln.

Manchen Leuten steht als einziges Kraftfahrzeug ein Mofa zur Verfügung. Dies kann entweder der Fall sein, wenn sie für gelegentliche Fahrten in der Stadt ein Mofa als vollkommen ausreichend ansehen, wenn sie unter 18 Jahre alt sind oder wenn die finanziellen Mittel für ein Auto fehlen.

Rechtlich gesehen gehören Mofas zu den Fahrzeugen, die in § 4 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wie folgt definiert sind:

1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).”

Nun kann es sein, dass auch Personen, die nur ein Mofa besitzen, schwerere Lasten transportieren müssen. In dem Fall wäre es praktisch, wenn diese einfach einen Anhänger an ihr Mofa hängen und auf diesem die Fracht bequem durch die Stadt fahren könnten.

Doch ist ein Mofa mit Anhänger überhaupt erlaubt? Schließlich hat so ein leichtes Fahrzeug eine deutlich schwächere Zugkraft als Motorräder oder gar Autos. Und welche Lasten sind beim Transport von Gütern zugelassen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Mofafahren mit Anhänger

Benötige ich einen Führerschein, um einen Anhänger mit dem Mofa ziehen zu dürfen?

Nein, die Prüfbescheinigung ist ausreichend. Ein Führerschein wird nicht benötigt.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Anhänger mit dem Mofa ziehen möchte?

Wichtig sind vor allem die Anhängelast Ihres Mofas und die Mindeststützlast.

Wie kann ich einen Anhänger an meinem Mofa befestigen?

Dafür sollten Sie sich eine stabile Anhängerkupplung zulegen. Achten Sie hierbei auf die Stützlast.

Gestattet der Gesetzgeber Anhänger bei Mofas?

Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) tatsächlich Anhänger ziehen. Dabei müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die im folgenden Abschnitt einzeln aufgeführt werden.

Um ein Mofa mit Anhänger fahren zu dürfen, ist kein eigener Führerschein erforderlich, wie auch bei einem Mofa ohne Anhänger. Mofafahrer müssen allerdings eine Prüfbescheinigung von einer Fahrschule fürs Mofa vorweisen können. Diese ist beim Fahren des Mofas stets mitzuführen.

Welche Bedingungen gelten für ein Mofa mit Anhänger?

Wie auch bei anderen Arten von Kraftfahrzeugen müssen Sie auch bei einem Gespann aus Mofa und Anhänger bestimmte Aspekte beachten, wenn Sie damit ohne Regelverstoß am Straßenverkehr teilnehmen wollen:

Ein Mofa darf nur Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht transportieren.
Ein Mofa darf nur Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht transportieren.
  • Wie schwer die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers – und damit die Anhängelast für Ihr Mofa – maximal sein darf, entnehmen Sie dessen Betriebsanleitung. Dort finden sich normalerweise unterschiedliche Angaben für ungebremste und gebremste Anhänger.
  • Da bei einem Mofa für Anhänger dieselben Bestimmungen gelten wie für Fahrräder, sollte die zulässige Gesamtmasse eines ungebremsten Hängers nicht mehr als 40 kg betragen und die eines gebremsten nicht über 80 kg liegen.
  • Die Mindeststützlast muss nach § 44 Abs. 3 der StVZO generell 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, damit das ganze Gespann sicher gesteuert werden kann.
  • Ein Anhänger für ein Mofa darf zusammen mit seiner Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein, wie auch für Fahrräder. Ausnahmen sind Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, welche bis zu 4 Meter lang sein können.
  • Der Anhänger muss außerdem ausreichend beleuchtet sein. Nach § 66a StVZO bedeutet dies, dass der Anhänger hinten mindestens eine rote Schlussleuchte (auf der linken Seite) und zwei rote Rückstrahler aufweisen muss. An der linken Vorderseite muss mindestens ein weißes Licht angebracht sein, wenn der Anhänger mehr als 0,8 Meter breit ist (bei 0,6 bis 0,8 m sind zwei weiße Rückstrahler erforderlich). Ferner ist an jeder Seite mindestens ein gelber Rückstrahler notwendig.
  • § 32a StVZO verbietet es außerdem, mehr als einen Anhänger an einem Kraftfahrzeug anzubringen, wenn dieses keine Zugmaschine ist. Zwei oder gar mehr Anhänger an einem Mofa sind also nicht zulässig.
  • Wie § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgibt, sind einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern ausgenommen von Vorschriften des Zulassungsverfahrens. Daher benötigt ein Mofaanhänger weder ein eigenes Nummernschild noch regelmäßige Hauptuntersuchungen beim TÜV, er muss allerdings den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen.

Für Anhänger am Mofa gelten laut § 61a der StVZO dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Anhänger hinter Fahrrädern, wenn sie vor dem 1. April 1961 zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind.Allerdings finden sich in der StVZO keine expliziten Bestimmungen für Fahrräder, weshalb für diese – wie auch für Mofas – gemäß § 63 StVZO prinzipiell dieselben Regeln gelten wie für Kraftfahrzeuge. Ein Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (S 33/36.25.93.10) gibt Fahrradfahrern jedoch spezielle Orientierungshilfen.

Wie können Sie am Mofa einen Anhänger befestigen?

An einem Mofa befestigen Sie Anhänger genauso wie an einem Fahrrad.
An einem Mofa befestigen Sie Anhänger genauso wie an einem Fahrrad.

Wenn Sie einen geeigneten Anhänger für Ihr Mofa gekauft oder gar selbst gebaut haben, müssen Sie ihn nun sicher an Ihrem Mofa mit einer Anhängerkupplung befestigen. Entsprechende Modelle können Sie in diversen Läden und Online-Shops finden. Sie sollten sich eine ausreichend stabile Kupplung kaufen, die entsprechend geprüft wurde. Bei einer Anhängerkupplung für ein Mofa ist darauf zu achten, dass die zulässige Stützlast dieser Kupplung nicht unter der tatsächlichen Stützlast des Anhängers liegen darf, den Sie verwenden möchten.

Die Stützlast auf der Kupplung muss außerdem mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, da ansonsten die Fahrsicherheit gefährdet ist. Während Kraftfahrzeuge generell so gebaut werden müssen, dass sie eine Stützlast von mindestens 25 kg verkraften, darf die technisch zulässige Stützlast bei Krafträdern auch darunter liegen. Aufgrund einer maximalen Anhängelast von 80 Kilogramm ist eine Stützlast von 25 Kilogramm sowieso nicht notwendig.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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90 Kommentare

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  1. Uwe K.
    Am 22. März 2023 um 1:38

    Also geht zur Dekra oder TÜV – mit einer Hebie M1 Kupplung mit Papier, wenn ihr einen 50er Roller habt ( 25km/h da ist wie Fahrrad (nur mit hilfsmotor) da spiel es keine Rolle.

  2. Hoffmann F
    Am 13. November 2022 um 15:26

    Betrifft Anhänger am Fahrrad, Roller, Moped usw.
    Breite 1 M
    Je nach dem es gibt mittlerweile ja auch diese Drehschemel, das heißt 2 Achsen.
    Höhhe ist vorgegeben, bis 4 M ohne wenn und aber, ist wie beim Auto, LKW.

  3. Jonathan s
    Am 18. August 2022 um 9:57

    Hallo
    ich hätte eine Frage.
    Ich habe ein Mofa und habe im internet ein paar Bilder von seitlichen mofaanhängern gesehen.
    Da habe ich mich gefragt ob ein seitlicher mofaanhänger wenn er nicht über den 1 Meter breite kommt auch zulässig ist.
    MFG
    Jonathan S

  4. Heinz
    Am 16. Januar 2022 um 2:01

    Hallo,

    ich würde gerne einen Fahrrad Anhänger für meinen 25kmh schnellen Roller bauen.
    Wäre das erlaubt oder nicht?

    Gruß
    Heinz

  5. Holger
    Am 24. Juli 2021 um 9:04

    Hallo an das Team von Bussgeldkatalog und Respekt für Ihre tolle Arbeit!
    Können Sie bitte sagen, wo die Bestimmungen zu den Abmessungen (max Höhe 1,40m) für einen Ahhänger zu finden sind? Hier wird ja gelegentlich der Vergleich zu Fahrrad und Pedelec-Anhänger gezogen, dort gelten offenkundig andere Bestimmungen (§32 StVZO Absatz 1-4: Breite bis 2,55m, Höhe bis 4m, Länge bis 12m, Länge des Gespanns inkl. Fahrrad/Pedelec max. 18m).
    Ich wäre für Ihre Einschätzung dankbar.
    Freundliche Grüße
    Holger

  6. Tobias C
    Am 9. Juni 2021 um 1:46

    Woher haben Sie diese “80kg”?
    Es scheint keine Gewichtsobergrenze zu geben, wenn der Anhänger gebremst ist.,
    Also darf man sich auch eine 50mm-Anhängerkupplung an das Mofa bzw. Mofa-Roller schrauben, und einen gebremsten PKW-Wohnwagen ziehen.
    Sogar solche mit 1,5t oder mehr. Es gibt keine Gewichtsgrenze, daher wird die Grenze von 3,5t nur angenommen.
    Ein Roller hat ~2,2kW, das ist gar nicht wenig um einen Wohnwagen mit maximal 25kmh zu ziehen.
    Ein 3m langer Wohnwagen wäre eine vernünftige Größe, also die Kleinen.
    Leider sind gerade die selten die, die in den Kleinanzeigen verschenkt werden.
    Auch praktisch, auch wenn so ein Wohnwagen eine ABE hat, TÜV braucht, Zulassung nötig ist, hinter einem Mofa fällt all das weg.
    Man kann also einfach hinfahren und das Teil nach Hause ziehen. Wenn er ziehtüchtig ist.

  7. Robin D
    Am 30. April 2021 um 14:32

    Die Aussagen die in diesem Artikel stehen sind bezogen auf die Gewichte zwecks gebremst und ungebremst und den Abmessungen eines Fahrrad / Mofa-Anhängers nicht korrekt.

    Das was hier herangezogen wird ist aus dem Merkblatt. Das ist kein Gesetz!
    Schaut man in das Gesetzt findet man utoptische Längen- und Gewichtsangaben.
    Wenn es danach geht, kann ein Anhänger 12 Meter lang sein.

    (entfernt von der Redaktion). Aber die Angaben mit den 40KG ungebremst etc. kommen aus dem Merkblatt. Das steht in keinem Gesetz so drin.

    Ich bitte das hier entsprechend zu vermerken. Das macht die Menschen nur unnötig verrückt auf 1KG oder 1cm zu achten.

    Gruß
    Robin D

  8. Michael F.
    Am 27. April 2021 um 13:04

    Hallo,

    ich wüsste gerne, ob man an ein Mofa bzw. Moped anstelle eines Anhängers auch einen kleinen Beiwagen für den Hund montieren darf?

    Gruß Michael F.

  9. Moritz A
    Am 1. April 2021 um 10:45

    Moin,
    mein Hänger ist 50 cm breit.
    Ist es Pflicht eine weiße Leuchte zu haben oder nicht?

  10. Mario F
    Am 26. März 2021 um 9:17

    Guten Morgen,

    ich habe einen E Scooter mit Mofazulassung, wiegt 40kg und hat eine max geschwindigkeit von 20 kmh. Gesamtgewicht liegt bei 150kg.
    Darf ich damit einen Fahrradanhänger ziehen?
    Oderwerde ich mich damit Strafbar machen.

    lg Mario Funk

  11. Karl-Heinz H
    Am 13. März 2021 um 16:26

    Ich möchte mich ganz Herzlich bedanken für den neuen Bußgeld Katalog. Mfg.
    K-H.H

  12. Dennis b.
    Am 27. Januar 2021 um 20:07

    Guten Tag, ich habe einen doppelachsigen auflaufgebremsten anhänger. Der ist beleuchtet wie ein normaler Kfz anhänger, ich habe hinten eine Nummernschild Halterung zur besseren Identifizierung und ein großen 25 er Schild angeschraubt.
    Darf ich mit dem Gespann auf der straße fahren oder muss ich den fahrradweg benutzen? Und wie sieht es auf der Bundesstraße aus?

  13. Robin D
    Am 14. November 2020 um 3:03

    Welches Mofa hat schon eine Anhängelast eingetragen?!

    Ich kenne keines.

    Auf manchen Bussgeldkatalog-Webseiten steht was von „muss in ABE stehen“ auf manchen nicht.

    Was ist jetzt richtig? Es gelten so gut wie alle Bestimmungen die auch für Anhänger an Fahrrädern gelten. Die haben auch keine Anhängelast – nur die Regelung wegen 40 / 80 KG ZGM ungebremst / gebremst.

    Sonst ist in Deutschland immer alles ganz genau geregelt.. Aber bei solchen Sachen gurken wir dann rum. Ich glaub selbst viele Polizisten wüssten das nicht aus dem Stehgreif.

    Danke!

  14. Eric V
    Am 11. Oktober 2020 um 15:32

    Hallo Wie sieht die Regelung aus mit zweiachsigen Mofa anhänger ?
    MFG Eric V

  15. Martin T
    Am 28. September 2020 um 22:34

    Habe mit 15 Jahren, also 1987 meine Prüfbescheinigung gemacht. Da ich sie jetzt nicht mehr finde, wollte ich eine neue beim Tüv beantragen (Zweitschrift). Der Tüv sagte jedoch sie haben keine Akten mehr ( 10 Jahre ), und ich müsse die Prüfbescheinigung neu machen (Theorie und Praxis). Das kann doch nicht möglich, vor 6 Jahren wäre es noch möglich gewesen.??????????????????????

  16. Tobias C.
    Am 12. August 2020 um 2:17

    Unlogisch:
    Beim Auto traut man dem Fahrer zu mit Anhänger nicht schneller als 80 oder 100kmh (was ist erlaubt?) zu fahren. Man verlangt nicht, dass sich die Person noch ein zweites auf 100kmh gedrosseltes Auto zulegt und zulässt.
    Aber genau das macht man beim Roller. Ich habe einen 50er-Roller bis 45kmh (50kmh), müsste mir aber einen Zweiten gedrosselten 50er-Roller zulegen, wenn Ich einen Anhänger ziehen will O_o .

    Ich darf hinter einem Fahrrad auch einen 12m langen, 2,5m breiten und 4m hohen Anhänger ziehen.
    Und das Gewicht scheint unbegrenzt.
    Mit dem Pedelec habe Ich schon 150Kg (38Kg schwerer 100cm x 60cm Anhänger) gezogen. Das geht.
    Ich überlege etwas zu ziehen dass evtl. 2,5m lang, 1,5m breit und 1,9m hoch ist.
    Keine Ahnung was das leer wiegt. Bei 3,3-facher Grundfläche evtl. um die 150Kg leer.
    Also machbar. Mit dem Roller wäre das natürlich einfacher. Auch was das Bremsen angeht.
    Ist schon auffällig wie man auf das Bremsen beim Rad achten muss, wenn man sonst Roller fährt.
    Die dicken Reifen und starken Bremsen, und dann auf einmal die dünnen Reifen und zwei Gummiklötze (keine Scheibenbremse oder Trommelbremse)…

    Interessant wäre, wenn man den Anhänger nicht nur hinten dran hängen, sondern damit so verbinden könnte, dass man quasi ein Fahrzeug hat, der Roller auch in der Halterung steht. Bilde Ich mir evtl. nur ein, dass das Sicherer wäre. Rechtlich müsste es natürlich trennbar sein, sonst ist es ein neues Fahrzeug (ohne Zulassung).
    Und diese kleinen Fahrradanhänger. Ich überlege einen Anhänger von 2,5m Länge (mit Kupplungsrohr), 1,5m Breite und 1,9m Höhe zu ziehen. Mir ist bei einem normalen Fahrradanhänger der beladen 150Kg hatte (so viel könnte der Anhänger leer wiegen) auch mal die Pfanne aus der Kupplung gerutscht.
    mit so einer KFZ-Kupplung am Roller würde das nicht passieren.

    Allerdings frage Ich mich, darf man Anhänger ohne Kennzeichen genau so parken wie mit?
    Denn hinter einem Rad braucht kein Anhänger TÜV, Zulassung und damit Kennzeichen.
    Dabei ist es auch egal ob der Anhänger Papiere hat. Denn Ich könnte ja einen identischen Anhänger ohne Papiere selbst bauen. Oder beim gekauften Anhänger die Plakette entfernen.
    Einen KFZ-Anhänger darf man nicht nur abstellen, da steht in der Regel auch was von max. 2 Wochen.
    Und wörtlich “Kraftfahrzeug-Anhänger”. Wenn Ich einen Anhänger hinter einem Rad also parken darf, dann evtl. sogar ohne diese Begrenhung, weil kein KRaftfahrzeug-Anhänger, weil mit dem Rad gezogen…
    Aber das sieht ja keiner, wenn ich mit dem Rad weg bin…
    Gibt es hier wirklich “weiße Flecken” im Recht?
    Reicht es ein Schild “Fahrrad/Mofa-Anhänger” dran zu kleben, und die müssen das glauben?
    Oder sollte man etwa ein Rad davor stellen O_o . Das Rad könnte man ja extra dafür immer mit dem Anhänger mitnehmen… Das wäre echt schräg…

    Falls die Art der Kupplung, die verbreitete KFZ-Kupplung den Ausschlag gibt, wäre das schlecht.
    Denn deren Stabilität (verglichen mit den kleinen Teilen vom Fahrrad) wäre ja sehr nützlich.
    Wenn das so wäre, könnte man die Höhe der Kupplung ja ändern, so dass der Anhänger an kein Auto mehr gehängt werden kann.
    Eleganter wäre es natürlich die Kupplung hinter dem Rad oder Roller auf KFZ-Standard wie beim Automobil anzubringen. Dann kann man leicht den Anhänger wechseln.
    Es gibt für die KFZ-Kupplung auch Auflaufbremsen gebraucht ab/um 30 Euro.
    Für Fahrradanhänger ist so etwas schwieriger zu bekommen, bzw. nicht zum Nachrüsten.
    Gerade bei Fahrrädern oder Rollern (bis 25kmh) wäre so eine Auflaufbremse ideal bei solchen Anhängergewichten.

  17. Florian.m
    Am 22. Juni 2020 um 0:20

    Wenn man ein 2sitzer mofa hat und hänger dran hat darf man dan trotzdem zu zweit fahren oder nur noch alleine?

  18. Marco
    Am 6. Juni 2020 um 15:49

    Hut ab,vor dem Team der Redaktion!Immer freundliche Antworten!! Bei so mancher Frage könnte man ins grübeln kommen. Wenn man bedenkt,daß so einige PKWs .max.400Kg. ungebremste Anhänger ziehen dürfen.Und die haben 4! Räder. U.a schrieb ein User von einem 50Kcm Roller mit 1200 kg Zuladung.Huiii. Ich würde evtl auch mal bei der Versicherung anrufen,was Die dazu sagen. Gruss an Alle ,Marco. PS.Ich habe mir auch einen kleinen Anhänger an meinen 50Kcm Roller montiert. Aber ich nutze ihn nur zum Angeln,und auch nur auf Feldwegen.Max 10-20 Km.H. Und den Bußgeldkatalog kann man direkt hier unten über “Kommentar absenden” anfordern.

  19. Manuela G.
    Am 2. Juni 2020 um 1:55

    Darf man an einem E-Mokick 45kmh einen Anhänger anbringen? Ich möchte darin für den Fall das etwas passiert meinen Hund oder die Katze zum Tierarzt fahren können.

  20. Enrico K.
    Am 16. Mai 2020 um 21:56

    Gute Erklärung vielen Dank

  21. Alex
    Am 19. April 2020 um 17:10

    Danke

  22. M
    Am 18. März 2020 um 13:13

    Hallo,

    Ich habe einen 49ccm Roller, der auf 25 Kmh gedrosselt wurde. Dieser ist nun auch als Mofa zugelassen. Darf ich an diesen eine Fahrrad – Anhängerkupplung anbauen und diesen dann für den Anhängerbetrieb nutzen, oder muss ich zusätzlich noch etwas beachten?

  23. Tobias C.
    Am 6. Februar 2020 um 21:58

    Bei einem Fahrrad muß die Kupplung nicht eingetragen sein. Da die gleichen Regeln füre Fahrräder und 25kmh-Fahrzeuge gilt, ist das Unsinn.
    Folgekennzeichen wäre aber möglich. Aber darf man es einfach fotokopieren?
    Oder ist das “Urkundenfälschung”?

    Es gibt ein paar Regeln zu Reflektoren, die sind aber leicht zu finden.

  24. Thomas
    Am 28. November 2019 um 16:16

    Hallo eine Frage fahre ein 25ger Mofaroller Anhängerkupplung ordnungsgemäß verbaut bei einer Polizeiüberbrüfung darf ich meinen Anhänger nicht ziehen Gründe der Polizei am Anhänger muss ein Folgekennzeichen dran und die reifen wären zu klein mein Kennzeichen sieht man mit Hänger auch und die Anhängerkupplung muss vom TÜV eingetragen sein ich finde aber nichts darüber

  25. F.
    Am 7. November 2019 um 7:30

    Bin 1960 geboren darf ich ein Mofa mit Anhänger fahren

    • Günther S
      Am 27. Januar 2023 um 23:24

      Das führen eines Anhänger hat nichts mit dem Alter zu tun.Bin auch 1960 geboren und ziehe auch ein Mofa Anhänger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. November 2019 um 14:57

      Hallo F.,

      ein Mofa mit Anhänger darf der fahren, der eine Prüfbescheinigung von einer Fahrschule fürs Mofa hat. Diese muss beim Fahren immer mitgeführt werden. Vom Alter ist es nicht abhängig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Wolfgang
        Am 22. März 2024 um 22:00

        Hat es doch. Vor dem 1. April 1965 Geborene dürfen ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Ob mit oder ohne Anhänger ist egal…

  26. Leon
    Am 3. August 2019 um 12:47

    Der Text war sehr hilfreich

  27. Thomas
    Am 24. Juli 2019 um 23:56

    Darf man an ein quad mit kleinem numernschid das 45 km/h leuft einen anhenger anhengen

    Und wie siet es mit einem motorad auch kleines numernschild aus und auch 45 km/h darf man dort einen anhenger mitführen

  28. Roger
    Am 19. Juli 2019 um 23:17

    Danke für den Katalog

  29. Sascha
    Am 19. Mai 2019 um 12:54

    endlich mal klare aussagen und hinweise! Super gemacht und verständlich erklärt. Danke für die PDF

  30. Manuel
    Am 6. Mai 2019 um 20:13

    Jetzt weiß ich Bescheid

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