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Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Diese Konsequenzen drohen, wenn Sie die Autosteuer nicht bezahlt haben

Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.
Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt? Auto abmelden, Zwangsvollstreckung, Abschleppen: Einige Folgen drohen.

Steuern gehören wohl oder übel zum modernen Leben in Deutschland. Besitzen Bürger ein Auto, mit welchem sie die Straßen befahren möchten, müssen sie eine entsprechende Kfz-Steuer bezahlen. Diese soll unter anderem dem Erhalt und Ausbau des Straßennetzes dienen.

Die mitunter teuren Zahlungen ärgern manch einen Autoinhaber, welcher die lästigen Abgaben nur allzu gerne vermeiden würde.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde? Mit welchen Konsequenzen können Finanzamt und Co. aufwarten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was passiert, wenn man die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Weiterführende Informationen zum Zahlvorgang der Autosteuer für Ihr Fahrzeug erhalten Sie im Folgenden ebenfalls.

FAQ: Kfz-Steuer nicht bezahlt

Was passiert, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Versäumen Sie es, die Kfz-Steuer zu bezahlen, erhalten Sie eine Mahnung von der Behörde. Nach der dritten Mahnung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Wird die Kfz-Steuer automatisch eingezogen?

Seit 2009 muss für die Zulassung eines Kfz bei der Zulassungsbehörde ein Lastschriftmandat mit Kontodaten hinterlassen werden. Die Kfz-Steuer wird alle drei oder sechs Monate automatisch eingezogen.

Was passiert mit dem Auto, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde?

Informiert das Finanzamt die Zulassungsstelle über die Steuerschulden, kann diese das Ordnungsamt mit der Stilllegung des Fahrzeugs beauftragen und das Fahrzeug abgeschleppt werden.

Autosteuern nicht bezahlt? Erster Schritt: die Mahnung

Wie jedem anderen Gläubiger auch, stehen dem Zoll- bzw. Finanzamt einige Mittel zur Verfügung, um säumige Steuern einzutreiben. Haben Sie für Ihr Auto die Steuern nicht bezahlt, folgt als erstes eine Mahnung der Behörde.

Mit dem Schreiben werden Sie aufgefordert, den entsprechenden Betrag schnellstmöglich zu begleichen. Nach ca. 14 bis 30 Tagen folgt die zweite Mahnung bzw. nach demselben Zeitraum eine finale, dritte Mahnung.

Als letztes Mittel, das Geld einzutreiben, kann das Zoll- oder Finanzamt eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Doch damit enden die Nachteile für den Schuldner nicht.

Die Kfz-Steuer wird automatisch eingezogen

Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Zulassung eines Pkw nämlich nur dann möglich, wenn der Betroffene an der Zulassungsstelle seine Kontodaten hinterlässt und einem Lastschriftmandat zustimmt.

Die entsprechenden Beträge werden somit viertel- oder halbjährlich automatisch einbezogen. Die Kfz-Steuer gilt dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.

Da die Kfz-Steuer automatisch eingeholt wird, hat nicht jeder Kontoinhaber den Kontostand zum richtigen Zeitraum im Auge. Überweisen Sie den geforderten Betrag zügig nach Erhalt der ersten Mahnung, drohen Ihnen keine weiteren Konsequenzen.

Schritt zwei: die Stilllegung des Kfz

Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.
Haben Sie die Kraftfahrzeugsteuer nicht bezahlt, dürfen Sie die Straßen mit dem Kfz nicht nutzen.

Reagieren Sie nicht auf Mahnungen und Co., kann das Finanzamt weitere Schritte einleiten. Zunächst informiert es die Zulassungsstelle über die Steuerschulden. Diese benachrichtigt wiederum das Ordnungsamt, dessen Mitarbeiter das Auto stilllegen. Dazu wird es zur Fahndung ausgeschrieben.

Die entsprechenden Plaketten im Kennzeichen werden bei einer Stilllegung heraus gekratzt, sodass Polizisten und Ordnungsbeamte schon auf dem ersten Blick erkennen, dass keine Zulassung für das Auto vorliegt.

Anschließend kann das Fahrzeug auf Ihre Kosten abgeschleppt werden. Durch den Verlust der Zulassung verliert es das Recht, öffentliches Straßengelände zu benutzen – dazu gehören ebenfalls die Parkplätze. Haben Sie die Kfz-Steuer nicht bezahlt, sind die Konsequenzen also nicht gering.

Wenn die Kennzeichen entsiegelt oder entstempelt werden, erhalten Sie zeitgleich eine Ordnungsverfügung zur Zwangsstillegung Ihres Autos. Fahren Sie das Fahrzeug weiterhin ohne Zulassung, drohen ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Spätere Folgen, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt wurde

Solange Kfz-Steuerschulden bestehen, können Sie keine weiteren oder neuen Fahrzeuge zulassen und anmelden. Erst, wenn die Schulden beglichen wurden, ist dies wieder möglich.

Allerdings gelten in Sachen Kfz-Steuer gewisse Verjährungsfristen – ganz wie beim Bußgeldbescheid. Allerdings beträgt die Frist ganze vier Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen die Forderungen des Finanzamtes bei Ihnen eintreffen.

Bedenken Sie: Die Verjährungsfrist betrifft die Ausstellung der Zahlungsaufforderung. Durch eine Weigerung, die Kfz-Steuer zu bezahlen, können Sie also keine Verjährung herbeiführen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Kfz-Steuer nicht bezahlt: Was passiert als Nächstes?
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81 Kommentare

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  1. Mirko
    Am 12. November 2023 um 21:39

    Guten Abend,
    Ich habe 2016 eine Zahlungsaufforderung für die kfz Steuer bekommen, ist diese jetzt nach 7 Jahren noch aktuell oder bereits verjährt? Frage weil ich mir wieder ein Auto anschaffen wollte.

  2. Carolin
    Am 16. Dezember 2022 um 14:03

    Hi,

    Bei mir geht es um einen Autoverkauf, der während Corona stattgefunden hat. Eine mögliche vorherige Abmeldung des Fahrzeuges war daher leider nicht möglich & ich habe das Auto angemeldet verkauft.

    Leider hat derjenige es weiterverkauft. Nachdem etliche Strafzettel eingegangen sind & ich das Auto letztendlich zur Fahndung freigegeben habe, wurde es im August zwangsweise verschrottet.

    Nun haben wir eine Aufforderung zur Steuerzahler erhalten. Diese ist nicht erloschen, weil das Auto nicht abgemeldet war. Dieses ist 1. nicht abzumelden, da es verschrottet wurde. Und 2. liegt die Steuerlast ja beim Käufer.

    Sämtliche Bußgelder wurden vom Amt an den Käufer weitergeleitet, ohne Probleme. Wie kann ich jetzt also bei der Steuer weiter verfahren ohne großen Ärger zu bekommen? Muss ich mich zivilrechtlich mit dem Käufer auseinandersetzen?

    Herzlichen Dank,
    Carolin Vater

  3. Slawa
    Am 21. Juli 2022 um 11:17

    Hallo ich habe eine Frage ich muss normalerweise am 10.07.2022 bezahlen kann ich vielleicht am 10.09.2022 die bezahlen

  4. Tina
    Am 1. Mai 2022 um 17:37

    Hallo.
    Kann man ein Anhänger mit 750 kg auch mit Steuerschulden anmelden?

  5. Vlad C
    Am 17. Januar 2022 um 10:20

    Guten Tag! Ich arbeite in Deutschland und wohne hier, aber bin aus Rumänien eigentlich habe ein Auto mit rumänischen Kennzeichen in Deutschland gefahren 17 Monate insgesamt und die Polizei haben mir angehalten dann ein fahr verbot festgelegt da kann ich mein Auto nicht mehr in Deutschland fahren und später kam ein Brief per Post in dem geschrieben stand dass ich muss dieses Brief ausfüllen und zurück schicken… und geschrieben steht dass bin schuld von Steuerhinterziehung (5 monate) weil 12 Monate kann maximal ein Auto mit ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren… und ich habe 17 Monate… und habe die Gelegenheit mich von die beschuldigungen zu äussern. Was kann ich machen? Wie viel kann die Strafe kosten? Bitte ich warte dringend ein Antwort vor ich schicke den Brief zurück zum Polizei.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2022 um 13:43

      Hallo Vlad C.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. eberhard
    Am 23. November 2021 um 18:11

    seit 2014 kam kein Steuerbesheid bzw.Rechnung oder Mahnung für KFZ Steuer. Heut kam eine Mahnung mit insgesmt 6 jährlichen Nachzahlungen vom 16.04.2016 bis zum 17.04.2022 und Säumniszuschlägen von insgesamt 666€ . Es erfolgte kein Bescheid, Mahnung oder andere Nachrichten.

  7. Ashley
    Am 25. Oktober 2021 um 14:44

    Hallo, wie sieht es aus, wenn ich ein Fahrzeug von pirivat kaufe, und der Verkäufer die KFZ-Steuer nicht bezahlt hat.
    Kann ich dann überhaupt das Fahrzeug auf meinen Namen anmelden, oder muss ich hier die Steuerschulden des Verkäufers erst noch bezahlen ?

    Danke für Ihre Antwort

    • L
      Am 4. Januar 2024 um 10:45

      Schuldner ist der vorherige Halter, nicht das Auto.. ja kannst du, musst du nicht bezahlen.

  8. Manu
    Am 8. September 2021 um 9:59

    Hallo,
    Wenn ein Fahrzeug 2012 ohne Versicherung war. Es defekt auf einem privatpatkplatz stand(vor der Türe). Und die Stadt beim nächsten anmelden vom Fahrzeug Jahre später sagt. Da wären 800 Euro fällig weil 16 mal die Stadt raus gekommen wäre um es lahm zu legen. Verjährt dies ? Es ist wohl nie Aufforderung gekommen auch keine wo angeblich 16 mal jemand da gewesen sein soll(wo er angeblich immer einen Brief im Briefkasten hinterlassen haben soll) . Es wurde beim anmelden nur gesagt das da die Vorderung deswegen offen wäre. Ist ja fast schon 9 Jahre her.

    Mit freundlichen Grüßen

  9. Michael
    Am 21. März 2021 um 10:27

    Habe ich Anspruch darauf kfz Steuer zurück erstattet zu bekommen. Durch die Pandemie ist eine Nutzung per Gesetzgeber nicht gestattet!

    Gruß

  10. Franco K
    Am 17. Februar 2021 um 23:04

    Hallo .
    Ich habe da eine wichtige Frage.
    Und zwar habe ich die KFZ Steuer beim Hauptzollamt Kiel in Sachgebiet Vollstreckung bezahlt. Das schreiben von 28. 1. 2021. So 1 oder 2 tage später kam der Kraftfahrzeugnescheid original schreiben vom Hauptzollamt mit der Endsumme zu mir. Und in diesem schreiben wurde es mit 5 Euro weniger berechnet. Ist denn der 1. Schreiben von vom hauotzollamt kiel Sachgebiet Vollstreckung richtig? Wann kann ich mit den 5 Euro mehr gezahlten geld zurück kriegen.? Auf eine Antwort würse ich mich freuen. Mfg her Kühn

  11. Rmie
    Am 22. Januar 2021 um 0:29

    Hallo wir zahlen jedes jahr in Januar unsere kfz steuer diesen Monat kam die erste Mahnung geld wurde gleich bezahlt bekomme ich trotzdem schon nach der ersten mahnung probleme ein neues auto anzumelden

  12. Nico B
    Am 15. November 2020 um 15:36

    Kann man die steuerschulden bei der neuanmeldung des Kfz beim zuständigen Strasenverkehrsamt bezahlen?
    Zwangsvollstreckung wurde angekündigt.

  13. Martin
    Am 21. Oktober 2020 um 5:57

    Was kostet mich die Auslöse,wenn ich die Steuern nicht bezahlt habe und das Auto abgeschleppt worden ist?

  14. michael
    Am 10. September 2020 um 12:46

    Hallo,
    Erstmal vielen Dank für diesen umfangreichen Beitrag. Eine Frage hätte ich allerdings noch. Meine Frau hat seit dem April 2014 keine KFZ Steuer gezahlt und auch keine Abmahnung oder sonstiges bekommen. Jetzt kam beim abmelden des Fahrzeugs die Rechnung vom Zollamt, mit der Forderung die gesamten 5 Jahre zurückzuzahlen. Können wir da Einspruch einlegen und auf Verjährung plädieren? Vielen Dank
    Michael

  15. Nico
    Am 14. Mai 2020 um 19:27

    Hallo habe 2015 mein kfz zugelassen und noch nie post vom Hauptzollamt bekommen zwegs steuern nun will ich mir 2020 ein neues holen und anmelden bekomme ich jetzt irgendwelche probleme?
    Da auch noch nie was abgezogen wurde

  16. Michael
    Am 21. April 2020 um 9:25

    Einige Leute in unserem Dorf haben Enduro-Motorräder welche nicht zugelassen sind. Natürlich zahlen sie auch keine Kfz-Steuer dafür. Ob die Maschinen überhaupt die notwendige Betriebserlaubnis haben bezweifle ich, da sie weder eine Lichtanlage noch Schalldämpfer am Auspuff haben. Trotzdem fahren sie fleißig auf öffentlichen Straßen und Flurbereinigungswegen, sowie quer durch den Wald.
    Ist da rechtes und was kann man da machen??

  17. Anja M.
    Am 18. Januar 2020 um 12:49

    Ich wollte heute ein KFZ anmelden. Die nette Dame sagte mir aber, dass ich Steuerschulden beim Zoll hätte. Dass ich Steuerschulden hatte, stimmt, diese sind aber mittlerweile (bereits vor drei Monaten) sogar schon doppelt gezahlt worden. Muss die Steuerschuld dann nicht schon längst gelöscht sein?

  18. Gina
    Am 18. Dezember 2019 um 21:54

    Hallo habe eine Vollstreckungsankündigung bekommen und konnte nun nur die Hälfte zahlen nur beim hauptzollamt konnte ich noch niemanden erreichen
    Den Rest kann ich erst zum 02.01 zahlen. Was kann mir nun passieren da es ja nicht komplett bezahlt ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:27

      Hallo Gina,

      bitte wenden Sie sich an das Zollamt, um ggf. Ratenzahlung zu vereinbaren. Wir können den Sachverhalt an dieser Stelle nicht einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Franzi
    Am 24. November 2019 um 22:47

    Hallo ich habe 2013 oder 2014 ein Auto angemeldet habe nur einmal eine Mahnung bekommen, seit dem nichts mehr. Ist es jetzt nun verjährt oder muss ich es bezahlen bevor ich ein neues anmelde. Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:15

      Hallo Franzi,

      die Zahlungsverjährung im Steuerrecht beträgt in der Regel fünf Jahre (vgl. § 228 AO). Ob jegliche gegen Sie erhobenen Ansprüche bereits verjährt sind, kann ein Anwalt klären. Eine Einschätzung hierzu ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Peki
    Am 14. November 2019 um 16:01

    Hallo. Habe letzte Woche einen Brief bekommen das ich die kfz Steuer von 02/2014 – 02/2015 bezahlen soll. Ich bin der Meinung gewesen das es damals abgebucht wurde.
    Leider ist das ganze 5 Jahre her und ich habe weder Kontoauszüge wo ich nachgucken kann noch bin ich bei der damaligen Bank.
    Ist eine Verjährung eingetroffen? Wenn ja was muss ich tun?

    Hrüsse

  21. Iwar
    Am 13. November 2019 um 14:16

    Hallo,
    wenn ein Ausländer aus EU mit Hauptwohnsitz in Deutschland mit einem PKW, zugelassen in seinem Heimatland in Deutschland den Wagen nutzt und von der Polizei kontrolliert wird, muss KFZ-Steuer nachbezahlen.

    Frage 1. Wie wird die KFZ-Steuer berechnet – meine ich, für welchen Zeitrum?
    Frage 2. Wird zusätzliche Strafsteuer berechnet, wenn ja, wie viel?
    Frage 3. Wird Bußgeld auferlegt und wenn ja, wie viel?

    Vielen Dank im Voraus
    viele Grüße
    Iwar

  22. vale
    Am 12. November 2019 um 12:54

    Habe ein Schreiben vom Zoll Ulm jetzt im November 2019 erhalten mit der Aufforderung die Steuern von Juni-August 2014 (=ca 40€) zu bezahlen obwohl ich dort am Lastschrift.. teilnehme und das schon seit Jahren. (Konto war damals auch gedekt laut meinen Kontoaustzügen.) Ist doch nicht mein verschulden? Und was ist mit der verjährung von 4 Jahren? (bin sagar schon bei 5J und 3Mon.) Wozu gibt es Gesetze, wenn sich nicht mal die Behörde daran hält????? Wer kann mir eine Auskunft darüber erteilen?

  23. Lila
    Am 11. November 2019 um 23:43

    Hallo ,
    Meine Bekannte hat Die KFZ Steuer in s-h nicht bezahlt und ist nun dabei es auf raten abzubezahlen , nun lebt sie in Mv also zwei völlig verschiedene Bundeslander meine Frage nun , kann sie in einem anderen Bundesland ein Auto wieder zulassen ??
    Weil sie das Auto beruflich braucht .

    Liebe Grüße

  24. Matthew
    Am 5. November 2019 um 14:54

    Hallo,
    ich mache das mal kurz und knapp.
    meine mutter wollte heute ihr neues auto anmelden und es funktionierte nicht, da sie die steuer vom jahr 2009 nicht gezahlt hat. der betrag liegt bei 600 Euro. Mahnbescheide oder ähnliches bekam sie nie.

    Meine frage ist, ob die kfz-steuer von 2009 nicht schonlängst verjährt ist? kann die anmeldestelle trotzdem nach 10 jahren, dass geld verlangen?

    Liebe Grüße

    Matthew

  25. steffen
    Am 5. November 2019 um 1:02

    Hallo,

    Besteht die Möglichkeit , dass man die Zahlungsaufforderung um ein paar Euros drücken kann.
    Denn ich habe eine Zahlungsaufforderung bekommen da wurden 3x das selbe gerechnet und das Verteilt auf 4 Jahre.

    Besteht Verhandlungsbedarf wenn ich direkt danach zahle.

    LG

  26. Harry
    Am 9. August 2019 um 13:15

    Hallo, habe mein erworbenes KfZ Zugelassen. Es kam der ganz normale Steuerbescheid.
    Nach ca 1 Monat kam ein neuer Steuerbescheid in dem steht das, dass Fahrzeug angeblich abgemeldet wurde nach knapp unter einen Monat Nutzungsdauer. Es wurden nur 23 EUR abgebucht. Verstehe das nicht. Der Wagen wurde nicht abgemeldet und ist nach wie vor zugelassen?

  27. Bianca
    Am 23. Juli 2019 um 0:45

    Hallo ;)

    Ich habe mich damals mit 18 bequatschen lassen und ein Auto auf mein Name angemeldet das war im Jahr 2006, wurde wohl auch nie bezahlt wie ich aber erst letztes Jahr erfahren habe. Ich habe nie eine Rechnung oder sonst was erhalten erst letztes Jahr als ich in eine andere Stadt gezogen bin habe ich eine Rechnung in Höhe von 6000 Euro erhalten…
    Ich weiß nicht ob die Post damals vielleicht an meine Elternhaus Adresse geschickt wurde trotz eigener Wohnung jedenfalls ist bei mir persönlich nie was angekommen. Ich habe meinen Führerschein auch erst seid 4 Jahren und noch nie ein auto angemeldet gehabt und wohl auch in naher Zukunft nicht anmelden können – 6000 Euro ne Menge Geld für mich
    gilt in dem Falle auch eine Verjährung ? Oder habe ich sonst irgendwelche Möglichkeiten aus der Nummer raus zu kommen ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2019 um 9:22

      Hallo Bianca,

      am besten wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Florian
    Am 7. Juli 2019 um 20:37

    Bekommt man nach der ersten Mahnung noch eine 2te ?

  29. Jan
    Am 7. Juni 2019 um 8:40

    Bei mir als Azubi darf ich nicht mit dem Konto ins Dispo gehen und nun kommt die kfz steuer für diese mein konto nicht ausreichend gedeckt ist. Wie hoch fallen bearbeitungskosten an wenn eine rückbuchung erfolgt? Betrag der Steuer 66€

  30. Arnonym
    Am 27. Mai 2019 um 22:24

    Hallo,

    Ich habe vor einigen Jahren für einen Bekannten ein Pkw auf meinen Namen angemeldet.
    Aufgrund immer wiederkehrenden „Problemen“ mit der Nichtzahlung haben wir kein Kontakt mehr.

    Mein Problem: ich verfüge weder den Fahrzeugbrief, noch habe ich Zugriff auf die Kennzeichen.

    Wie kann ich in diesem Fall ohne die notwendigen Gegenstände das Pkw abmelden?

    Vielen Dank im Vorraus
    Grüße aus Duisburg

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