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Was ein Bewohnerparkausweis kostet und wer Anspruch darauf hat

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten

Parken auf dem Bewohnerparkplatz – Privileg für bestimmte Personengruppen

In vielen Städten gibt es den Bewohnerparkausweis.
In vielen Städten gibt es den Bewohnerparkausweis.

In vielen Gebieten gibt es große Probleme bei der Parkplatzsuche: Touristen möchten ihr Auto abstellen, um Denkmäler in der Stadt zu besichtigen. Kunden der umliegenden Geschäfte benötigen einen Parkplatz, um ihre Einkäufe zu erledigen. Angestellte brauchen einen Platz, auf dem sie ihr Fahrzeug während der Arbeitszeit stehen lassen können. Und nicht zuletzt die Bewohner des Bereichs sind auf einen Stellplatz in der Nähe ihrer Wohnung angewiesen.

Beim Thema “Halten und Parken in der Stadt” treffen also viele unterschiedliche Gruppen aufeinander, die eine Sache eint: Die Suche nach einem Parkplatz. Gerade in den Innenstädten großer und kleiner Orte gibt es nicht ausreichend private und öffentliche Abstellflächen für Fahrzeuge. Vielerorts setzen die Verwaltungen deshalb auf die sogenannte Parkraumbewirtschaftung, zu der unter anderem das Bewohnerparken – umgangssprachlich auch Anwohnerparken genannt – gehört.

Was genau versteht man nun aber unter diesem Begriff? Wer profitiert von einem Anwohnerparkplatz? Bedeutet dies wirklich, dass das Parken nur für Anwohner erlaubt ist? Wie können Personen einen Bewohnerparkausweis beantragen und welche Unterlagen werden benötigt? Drohen Sanktionen für das Parken ohne Anwohnerparkausweis? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im innerstädtischen Verkehrstrubel besser zurechtkommen.

FAQ: Bewohnerparkausweis

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Der Bewohnerparkausweis befreit den Inhaber davon, die Parkgebühren in einer Zone mit Parkraumbewirtschaftung zu entrichten. Er ist in der Parkraumzone des jeweiligen Wohnorts gültig.

Wie bekomme ich einen Anwohnerparkausweis?

Sie müssen in der entsprechenden Parkzone behördlich gemeldet sein und nachweisen, dass Sie Ihr Kfz dauerhaft nutzen, um einen Ausweis zum Parken zu erhalten.

Wo kann ich den Bewohnerparkausweis beantragen?

Dazu können Sie sich an das zuständige Bürgeramt wenden. Der Ausweis wird für zwei Jahre ausgestellt und kostet 20,40 Euro.

Bußgeldkatalog: Parken ohne Bewohnerparkausweis

VerstoßBußgeld
auf einem ausgewiesenen Anwohnerstellplatz ohne sichtbaren Bewohnerparkausweis geparkt10 €
... mit Behinderung15 €
... über drei Stunden20 €
... über drei Stunden mit Behinderung30 €
in eingeschränktem Halteverbot mit Anwohnerparkplätzen ohne sichtbaren Anwohnerparkausweis geparkt25 €
... mit Behinderung40 €
... über eine Stunde40 €
... über eine Stunde mit Behinderung50 €

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

Private Stellplätze in Tiefgaragen oder auf Mieterparkplätzen sind nicht überall ausreichend vorhanden, vor allem wegen dem allgemeinen Platzmangel in der Stadt, weshalb die dort lebenden Menschen auf öffentliche Parkplätze angewiesen sind. Für diese wird jedoch meist eine Parkgebühr verlangt.

Damit Bewohner, die in einem Bereich leben, in dem wenig Parkraum zur Verfügung steht, trotzdem die Möglichkeit bekommen können, in der Nähe ihrer Wohnung einen Parkplatz zu finden, gibt es Bewohnerparkausweise.

Diese erlauben es den Besitzern, ihr Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum dort abzustellen, wo entweder sonst Parkgebühren verlangt werden oder wo das Parken für andere Verkehrsteilnehmer verboten ist.

Beschilderung, die das Parken auf dem Anwohnerparkplatz erlaubt

Das Parken auf dem Anwohnerparkplatz wird durch Verkehrszeichen geregelt.
Das Parken auf dem Anwohnerparkplatz wird durch Verkehrszeichen geregelt.

Zum einen kann das Abstellen eines Kfz für Bewohner mit einem Parkausweis durch die sogenannte negative Beschilderung erlaubt werden. Hier findet sich das Verkehrszeichen 286, welches ein eingeschränktes Halteverbot signalisiert, oder 290.1, welches auf den Beginn einer Zone mit eingeschränktem Halteverbot verweist.

Diese Schilder weisen allgemein darauf hin, dass Fahrzeugführer nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten dürfen, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- und Entladen. Wird dieses Schild jedoch durch ein Zusatzzeichen mit der Aufschrift “Bewohner mit Parkausweis Nr. XY frei” ergänzt, ist es Inhabern des genannten Bewohnerparkausweises möglich, dort zu parken.

Zum anderen gibt es auch die sogenannte positive Beschilderung, die darauf hinweist, dass Parkplätze für Bewohner reserviert sind. An einer solchen Stelle findet sich meist das Verkehrszeichen 314, welches ein großes weißes “P” auf blauem Grund zeigt und darauf verweist, dass das Parken erlaubt ist. Auch das Zeichen 315, welches das Parken auf dem Gehweg erlaubt, kann Verwendung finden.

Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeils im Schild und das Ende durch ein in die entgegengesetzte Richtung zeigendes Symbol gekennzeichnet werden. Durch das Zusatzschild mit der Aufschrift “Bewohner mit Parkausweis Nr. XY” wird hier das Parken für Besitzer des jeweils gültigen Ausweises erlaubt.

Neben diesen Parkplätzen, die speziell für Fahrzeughalter mit Bewohnerparkausweis reserviert sind, gibt es jedoch auch Formen des Mischparkens. Auf diesen Stellplätzen ist zum einen das Bewohnerparken erlaubt. Andererseits dürfen hier auch alle anderen Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug abstellen, solange sie einen herkömmlichen Parkschein ziehen und hierfür Gebühren entrichten, Auch hierauf weisen Zusatzschilder hin.

Des Weiteren kann die Parkscheinpflicht bzw. der Nachweis der Parkberechtigung mit einem Anwohnerparkausweis durch ein weiteres Zusatzschild zeitweise aufgehoben werden. In vielen Parkzonen bestehen beispielsweise zwischen 24 Uhr und 9 Uhr keine Einschränkungen bezüglich des Parkens.

Welche Probleme soll der Anwohnerparkausweis lösen?

Wie bereits eingehend erwähnt, treffen gerade im innerstädtischen Bereich viele verschiedene Gruppen aufeinander, die aus unterschiedlichen Gründen Parkplätze suchen. Meist werden mehr Stellplätze benötigt, als angeboten werden können.

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: In den Innenstädten existiert kein weiterer Platz, der als Parkraum genutzt werden könnte. Demgegenüber stehen immer mehr Menschen, die ein Auto besitzen und dementsprechend einen Abstellort dafür benötigen.

Gerade für Anwohner kann die Parksituation rund um ihren Wohnort sehr anstrengend sein. Zum einen müssen diese oft minutenlang um den Block fahren, bis sich endlich ein freier Parkplatz findet. Sind keine Parkplätze in der Nähe der Wohnung frei, müssen Einkäufe und andere schwere Dinge zum anderen über weite Strecken in die Wohnung gebracht werden. Und gerade nachts bevorzugen die meisten Menschen einen kurzen Weg ins eigene Heim. Der Bewohnerparkausweis soll dabei helfen, diese Probleme zu lösen.

Die verschiedenen Säulen der Parkraumbewirtschaftung

Bewohner mit einem speziellen Parkausweis genießen vielerorts Sonderrechte.
Bewohner mit einem speziellen Parkausweis genießen vielerorts Sonderrechte.

Um das Problem des Nachfrageüberhangs bei Parkplätzen zu lösen, wird in vielen Städten und Gemeinden Parkraumbewirtschaftung betrieben, um ein effizientes Parken möglich zu machen. Bei dieser Form des Parkraummanagements stehen die Parkstände auf öffentlichen Verkehrsflächen im Mittelpunkt der Betrachtung. Folgende Maßnahmen sind hier unter anderem von Bedeutung:

  • Beschränkung der Parkdauer
  • Beschränkung des Parkzwecks
  • Erhebung von Parkgebühren
  • Überwachung der Parkflächen
  • Ausstellen von Bewohnerparkausweisen

Doch die Effekte dieser Maßnahmen sollen nicht nur den dort lebenden Menschen mit einem Anwohnerparkausweis zu Gute kommen, indem bessere Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Vielmehr soll der Verkehr insgesamt besser gesteuert, unnütze Fahrten vermieden und damit auch die Umwelt geschont werden. Dadurch, dass das Parken nur mit einem Bewohnerausweis erlaubt ist bzw. Parkgebühren für andere Fahrzeugführer anfallen, sollen gerade Touristen und Angestellte, deren Arbeitsstelle sich in diesem Bereich befindet, dazu veranlasst werden, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.

Wollen weniger Menschen in den Gebieten, in denen ein akuter Parkraummangel herrscht, ihr Fahrzeug abstellen, können die restlichen Personen leichter einen Parkplatz finden. Das oft zeitraubende und nervenaufreibende Suchen nach einem Stellplatz entfällt, was dazu führt, dass weniger Autos suchend umherfahren. Dies entlastet wiederum die Umwelt und trägt außerdem dazu bei, dass die Lärmbelastung durch den Verkehr in den betroffenen Gebieten nachlässt.

Was ist bei einem Schwerbehindertenparkplatz zu beachten?

Ein weiterer besonderer Stellplatz ist der sogenannte Behindertenparkplatz. Um auf einem solchen parken zu dürfen, reicht es nicht aus, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen. Vielmehr müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Nur schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und Blinde (Merkzeichen Bl) haben das Recht, diese besonderen Parkplätze zu nutzen.

Seit Anfang April 2009 gehören zum berechtigten Personenkreis auch Menschen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen), Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an den Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Diese Personen erhalten den blauen Parkausweis. Nur dieser erlaubt es Menschen mit Behinderung, ihr Fahrzeug auf einem Schwerbehindertenparkplatz abzustellen. Dieser muss jederzeit gut sichtbar ausgelegt werden.

Wer widerrechtlich auf einem solchen Stellplatz parkt, muss ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro zahlen.

Gesetzliche Grundlagen für das Bewohnerparken

Für das Bewohnerparken gelten als Rechtsgrundlage unterschiedliche Gesetzestexte.
Für das Bewohnerparken gelten als Rechtsgrundlage unterschiedliche Gesetzestexte.

Im Jahr 1980 wurde das Anwohnerparken in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 28. Mai (Az.: 3 C 11/97) brachte hier jedoch einige bedeutende Änderungen mit sich.

Am wichtigsten war die Begriffsänderung vom “Anwohner-” zum “Bewohnerparken”. Laut der Urteilsbegründung setzt der Begriff des Anwohners eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Abstellort des Pkw voraus. Dies verlangt in diesem Zusammenhang einen Nahbereich zum Parken, der in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Straßen umfasst.

Eine flächendeckende Überspannung der ganzen Innenstadt in einer Großstadt durch Parkzonen für Anwohner wurde aus diesem Grund als nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 6 I Nr. 14 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gedeckt betrachtet. Um die großflächigen Bewohnerparkzonen trotzdem möglich zu machen, mussten einige gesetzliche Änderungen durchgeführt werden.

Nacheinander wurden während eines dreijährigen Zeitraums die StVG, die StVO sowie die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) geändert und der Begriff des “Anwohners” mit dem des “Bewohners städtischer Quartiere” ersetzt. Aus diesem Grund heißt es seitdem offiziell “Bewohnerparkausweis”.

Seit der StVO-Novelle von 2001 gilt nun folgende Regel: Die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone darf in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1000 m nicht überschreiten, damit Bewohner ihre Wege in der Parkzone in der Nähe ihrer Wohnung – zum Beispiel zum Einkaufen – zu Fuß erledigen können und somit nicht von ihrem Vorrecht bezüglich des Parkens Gebrauch machen müssen.

Auf Grund dieser Gesetzesänderungen mussten im Jahr 2001 viele Verkehrszeichen, die auf das Parken mit einem Anwohnerparkausweis hinwiesen, ausgetauscht werden. Stattdessen wurde der Begriff des Bewohners eingeführt. Vielerorts wurden die Schilder jedoch nicht abgenommen und durch neue ersetzt, sondern das “An-” von Anwohner mit einem “Be-” überklebt.

Auch wenn die offizielle Bezeichnung seit der Änderung der StVO “Bewohnerparken” lautet, wird umgangssprachlich weiterhin auch vom “Anwohnerparkausweis” gesprochen, weshalb wir die beiden Begriffe in diesem Ratgeber gleichbedeutend verwenden.

Bewohnerparken – Die aktuelle Rechtsgrundlage

Der Anwohnerparkausweis verleiht besondere Rechte.
Der Anwohnerparkausweis verleiht besondere Rechte.

Als gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Zonen, in denen für das Abstellen eines Fahrzeugs ein Bewohnerparkausweis benötigt wird, dient § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, welcher Folgendes besagt:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über
1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über
(14) die Beschränkung des Haltens und Parkens zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel sowie die Schaffung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen, insbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstätte […].

Von Bedeutung für die Regelung der Zuständigkeit für das Bewohnerparken ist § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO. Dieser besagt, dass die Straßenverkehrsbehörden die notwendigen Anordnungen treffen, die mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel durch eine vollständige oder zeitlich beschränkte Reservierung des Parkraums für die Berechtigten oder durch Anordnung der Freistellung von angeordneten Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung zusammenhängen.

Weitere Details können den VwV-StVO entnommen werden. Diese besagen unter anderem, dass Zonen, in denen mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf, nur dort eingerichtet werden sollen, wo ein Mangel an privaten Stellflächen sowie ein erheblicher allgemeiner Parkdruck besteht.

Innerhalb des Bereichs, in dem das Parken auf einem Anwohnerparkplatz erlaubt ist, dürfen werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte und in der übrigen Zeit nicht mehr als dreiviertel der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden. Für Personen, die nicht in der Zone wohnhaft sind, müssen also auch weiterhin ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen.

Obwohl für Personen, die in einer speziellen Parkzone wohnhaft sind, Bewohnerparkausweise erhältlich sind, wird vielerorts weiterhin der hohe Parkdruck bemängelt. Der größte Kritikpunkt vieler Betroffener liegt darin, dass zu viele Anwohnerparkausweise ausgestellt werden. Aus diesem Grund rät der ADAC dazu, die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkscheine zu begrenzen. Als Faustregel werden hierfür 1,5 Lizenzen pro Stellplatz angegeben. Außerdem muss die Parksituation ständig überwacht werden, damit gegebenenfalls auf strukturelle und verkehrliche Änderungen reagiert werden kann.

Bewohnerparkausweis beantragen – Das sollten Sie wissen

Um einen Antrag für einen Bewohnerparkausweis zu stellen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diese sind in den meisten Städten gleich, bei näheren Fragen sollten Sie sich jedoch an das in Ihrem jeweiligen Fall zuständige Amt wenden.

Zum einen müssen Sie innerhalb der Bewohnerparkzone gemeldet sein, dort also tatsächlich wohnen. In manchen Städten ist es möglich, dass auch Personen, die dort nur ihren Zweitwohnsitz haben, einen Parkausweis für Anwohner bekommen. Dies kann jedoch je nach Stadt und teilweise auch Einzelfall bzw. Parksituation unterschiedlich geregelt und entschieden werden. Zum anderen kann Ihnen der Anwohnerparkschein meist nur für die Zone ausgestellt werden, in der Sie wohnen und nicht etwa in einem angrenzenden Bereich.

Es ist übrigens nicht möglich, einen bestimmten Anwohnerparkplatz zu beantragen. Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zwar zum Parken in der Sonderparkzone, dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung stehen muss oder dass ein spezieller Stellplatz für Sie reserviert wird. Außerdem ist der Ausweis meist nur für ein einzelnes Fahrzeug gültig und darf nur für dieses verwendet werden.
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie den Bewohnerparkausweis umschreiben lassen.
Wenn Sie ein neues Auto kaufen, müssen Sie den Bewohnerparkausweis umschreiben lassen.

Das Fahrzeug, für welches Sie den Anwohnerparkausweis beantragen möchten, muss auf Sie zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, so muss der tatsächliche Halter des Fahrzeugs zustimmen und angeben, dass das Kfz dauerhaft von Ihnen genutzt wird.

In vielen Fällen muss außerdem nachgewiesen werden, dass keine private Abstellmöglichkeit für das Auto besteht – beispielsweise in einer Tiefgarage oder auf einem Stellplatz, auf dem das Parken nur für Mieter eines Wohnkomplexes erlaubt ist.

Läuft die Gültigkeit des Bewohnerausweises nach ein bzw. zwei Jahren ab, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Ziehen Sie in der Zwischenzeit in eine andere Parkzone um oder wechseln Sie das Fahrzeug – etwa weil sie ein neues Auto gekauft haben – wird eine kostenpflichtige Umschreibung nötig.

Folgende Unterlagen werden meist verlangt, wenn Sie bei der für Sie zuständigen Behörde einen Bewohnerparkausweis beantragen möchten:

  • Das unterschriebene Antragsformular
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen (nur nötig, wenn Sie selbst nicht der Halter des Fahrzeugs sind)
  • Nachweis darüber, dass Sie in der Parkzone gemeldet und somit dort wohnhaft sind (Kopie des Personalausweises bzw. Meldebestätigung)
  • Bei Vertretungen benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und den Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

Besucherparkausweis – Antrag und Gültigkeit

In vielen Städten ist es möglich, dass Gäste, die für einen kurzen Zeitraum bei einer Person zu Besuch sind, die in einem Gebiet wohnt, wo das Parken mit einem Anwohnerparkausweis erlaubt ist, einen sogenannten Besucherparkausweis beantragen können. Mit diesem können sie dann in dem jeweiligen Gebiet ihr Fahrzeug abstellen.

Vielerorts kann der Besucherparkausweis mit einer Gültigkeit von bis zu vier Wochen ausgestellt werden. Die Gebühren variieren sowohl je nach Stadt als auch nach Länge des Aufenthaltes. Der Antrag muss vom Gastgeber gestellt werden, der meist mit einer Kopie seines Personalausweises oder einer aktuellen Meldebestätigung nachweisen muss, dass er in der entsprechenden Anwohnerparkzone wohnhaft ist. Oftmals muss der Gastgeber außerdem selbst Inhaber eines Bewohnerparkausweises sein, damit sein Gast von den Privilegien eines Besucherparkausweises profitieren kann.

Beim Antrag muss außerdem das Kennzeichen des Fahrzeugs des Gastes angegeben werden – der Parkausweis für Besucher ist also an ein einzelnes Kfz gebunden.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Für das Anwohnerparken muss eine Gebühr entrichtet werden.
Für das Anwohnerparken muss eine Gebühr entrichtet werden.

Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis variieren je nach Stadt. Vielerorts können Sie außerdem entscheiden, ob Sie den Ausweis für ein oder zwei Jahre ausgestellt bekommen möchten. Entscheiden Sie sich für letzteres, können Sie unter Umständen mit Ermäßigungen rechnen.

Der folgenden Auflistung können Sie die jährlichen Gebühren für einen Bewohnerausweis in verschiedenen Städten Deutschlands entnehmen (Stand 2021):

  • Aachen: 30 Euro
  • Berlin: 20,40 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • Dresden: je nach Laufzeit 20 Euro, 30 Euro oder 50 Euro
  • Düsseldorf: 30 Euro
  • Frankfurt: 50 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • Hamburg: 25 Euro (online) 30 Euro vor Ort
  • Kassel: je nach Parkzone 21 Euro, 26 Euro oder 30 Euro
  • Köln: je nach Laufzeit 30 Euro, 45 Euro oder 60 Euro
  • Leipzig: 30,70 Euro
  • Mainz: 60 Euro (zwei Jahre lang gültig)
  • München: 30 Euro oder 60 Euro (zwei Jahre)
  • Nürnberg: 30 Euro
  • Schwerin: zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro

Das sogenannte Carsharing wird immer beliebter. Hierbei handelt es sich um die gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Kfz, die von einer Organisation überwacht wird. Fahrzeuge können hier je nach Bedarf auch nur für einen kurzen Zeitraum, beispielsweise eine einzige Fahrt, gemietet werden.

Mancherorts – beispielsweise in München – ist es möglich, dass Sie auch für ein solches Fahrzeug einen Anwohnerparkausweis bekommen. Bei der Antragsstellung ist es dann der Nachweis zu erbringen, dass Sie Mitglied einer Carsharing-Organisation sind.

Anwohnerparkausweis fälschen – Handelt es sich um Urkundenfälschung?

Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis fälschen, kann eine Freiheitsstrafe drohen.
Wenn Sie einen Anwohnerparkausweis fälschen, kann eine Freiheitsstrafe drohen.

Die Entscheidung, in welchem Rahmen Bewohnerparkausweise ausgestellt werden, trifft laut VwV-StVO die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt. In einigen Städten wird auch ein Zweitwohnsitz anerkannt, in anderen muss der Antragssteller für einen Anwohnerparkausweis nachweisen, dass er über keinen privaten Stellplatz verfügt.

Manche Bewohner gehen aus diesen Gründen leer aus, möchten aber trotzdem von einem Anwohnerausweis und den damit einhergehenden Privilegien profitieren.

Und auch für Personen, die zwar nicht in einer Parkzone leben, aber dort arbeiten oder regelmäßig einkaufen oder in der Freizeit Freunde besuchen – also nicht dazu berechtigt sind, einen Bewohnerparkausweis zu bekommen – kann sich ein solcher Ausweis als nützlich erweisen, da hiermit Parkkosten gespart werden und mehr Parkplätze verfügbar sind.

Aus diesen Gründen werden Anwohnerparkausweise häufig gefälscht. Bei den alten Bewohnerparkkarten war dies durch eine Kopie in ausreichender Qualität recht einfach möglich. Viele Städte setzen aber mittlerweile auf fälschungssichere Parkausweise mit Hologramm oder spezielle Vignetten.

Welche Sanktionen können aber drohen, wenn Sie mit einem gefälschten Bewohnerparkausweis erwischt werden?

Zunächst einmal ist anzumerken, dass es sich um Urkundenfälschung gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StBG) handelt, wenn ein Anwohnerparkausweis gefälscht wird, indem dieser beispielsweise vervielfältigt oder widerrechtlich mit einem neuen Gültigkeitsdatum versehen wird.

Wird Ihnen eine Urkundenfälschung zur Last gelegt, können Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Allein schon der Versuch der Urkundenfälschung ist strafbar.

Was ist beim Parken auf Anwohnerparkplätzen zu beachten?

Besitzen Sie einen Anwohnerparkausweis, sind Sie dazu verpflichtet, diesen gut sichtbar auszulegen. Des Weiteren müssen alle für die Parkberechtigung wichtigen Angaben einwandfrei zu erkennen sein. Ist dies nicht der Fall – etwa weil das Kennzeichen oder der Gültigkeitszeitraum nicht eindeutig abzulesen sind – kann Ihnen ein Strafzettel drohen. Hierbei handelt es sich dann um Parken ohne gültigen Parkschein.

Beim Parken ohne Anwohnerparkausweis in einer Bewohnerparkzone handelt es sich um den gleichen Tatbestand. Es fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 50 Euro an. Welche Sanktionen Sie genau erwarten müssen, können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Parken Sie ohne gültigen Bewohnerausweis, kann Ihr Auto unter Umständen abgeschleppt werden.
Parken Sie ohne gültigen Bewohnerausweis, kann Ihr Auto unter Umständen abgeschleppt werden.

Wenn Sie verbotswidrig ohne einen Bewohnerparkausweis auf einem speziell ausgeschilderten Parkplatz parken, können Sie in gewissen Fällen auch abgeschleppt werden. Zwar rechtfertigt ein bloßer verkehrsrechtlicher Verstoß nicht ohne weiteres das Abschleppen eines Fahrzeugs, doch kann diese Maßnahme nötig werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das abgestellte Fahrzeug behindert werden.

Laut eines Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.06.2014 (Az.: 20 K 3268/14) handelt es sich jedoch bereits um eine Behinderung, wenn jemand ohne die Bewohnerparkkarte auf einem dafür ausgewiesenen Parkplatz parkt. Als Begründung wird angeführt, dass durch das Parken ohne Anwohnerparkausweis die Nutzung der Stellplätze durch Berechtigte, die ihren Parkausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert wird. Werden Sie abgeschleppt, haben Sie außerdem die Kosten, die hierfür anfallen, zu tragen.

Neben dem Bewohnerparkausweis gibt es in Deutschland noch viele weitere Arten des Parkausweises. Hierzu gehören unter anderem der blaue Parkausweis für Schwerbehinderte, der orangefarbene Parkausweis sowie der Handwerkerparkausweis.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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Was ein Bewohnerparkausweis kostet und wer Anspruch darauf hat
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159 Kommentare

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  1. Babeliow
    Am 29. September 2023 um 11:00

    In Berlin wurden im Stadtteil Schöneberg neue Anwohner-Parkzonen eingerichtet.
    Das ganze mit Verzögerung und Problemen bei der online Bestellung für diese Anwohnerpark Etiketten.
    Ich selbst war in der Zeit wo diese Zone dann eingerichtet wurde im Krankenhaus und außerdem in der Rehaklinik.
    Weder wurden Schilder rechtzeitig aufgestellt noch gab es einen Brief an die Anwohner davor.
    Noch immer stehen dort nun nur Parkticketautomaten jedoch keine Schilder wegen der Anwohner-Parkzone.
    In der Zeit meiner Abwesenheit habe ich 7 Bußgeldbescheide wegen Falschparkerns bekommen!
    Was kann ich nun tun bzw wie sollte ich den Widerspruch formulieren?
    Herzlichen Dank und viele Grüße aus Berlin.

  2. Artv
    Am 5. Februar 2023 um 14:15

    Freie Parkplätze sind ab 17h täglich bei uns schwer zu bekommen. Nicht selten suche ich nach 20h 15-20 Minuten nach einen freien Parkplatz.
    Oft bleibt mir ein rechtswidriges Parken als letzte Möglichkeit, mit einer 50/50 Chance kein Bußgeld zahlen zu müssen.

    Kann ich, und wenn ja, wo, eine Aufstellung einer Bewohnerparkzone empfehlen?

  3. Claudio
    Am 7. Dezember 2022 um 11:02

    Guten Tag!
    Ich habe mein privat wagen in einer Garage die ich gemietet habe, aber habe jetzt ein Firmenwagen bekommen. Kann man ein Parkausweis bekommen?

  4. Mandy
    Am 15. November 2022 um 18:10

    Hallo, wir wohnen in einer Bewohnerparkzone. Seit Monaten sind ca 50% der Parkplätze durch Baufirmen belegt, die an Hausfassaden arbeiten. Wieviele Plätze und für wie lange dürfen hierfür für Anwohner gesperrt werden?

  5. Mandy
    Am 15. November 2022 um 18:10

    Hallo, wir wohnen in einer Bewohnerparkzone. Seit Monaten sind ca 50% der Parkplätze durch Baufirmen belegt, die an Hausfassaden arbeiten. Wieviele Plätze

  6. Pedro
    Am 18. Oktober 2022 um 17:02

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    darf man innerhalb einer Stadt mit zweiten Wohnsitz zwei Anwohnerparkausweis beantragen?
    Mit freundlichen Grüßen
    P. Q.

  7. Bürger
    Am 2. September 2022 um 17:07

    Hallo,

    leider hat eine Person vom Ordnungsamt einen Strafzettel trotz sichtbar ausliegendem Anwohnerparkausweis ausgestellt. Es liegt kein Beweisfoto vor. Muss ich die Strafe zahlen? Oder ist gar die Erhöhung der Strafe, weil ich ohne Bildbeleg nicht zahlen will gesetzeswidrig?

    Vielen Dank für die Mühen

  8. Sabine
    Am 24. Mai 2022 um 9:43

    Hallo Redaktion,

    ich habe ein Büro in Düsseldorf. Nun sind auf der Straße Parkautomaten aufgestellt worden. Warum habe ich als Mieterin des Büros kein Anrecht auf einen Anwohnerparkausweis? Ich habe doch – wie ein Anwohner – einen Grund, warum ich einen Parkplatz auf der Straße brauche?

    Viele Grüße

  9. Mehmet
    Am 21. Mai 2022 um 16:22

    Hallo. Ich habe an einem Samstag eine Strasse befahren,an dessen Ende ein Friseur ansässig ist,zudem ich auch wollte. Mitten auf der Strasse wurde ich von einer Person vom Ordnungsamt angehalten und hingewiesen,daß die Strasse “Samstags,Sonntags und Feiertags mit Bewohnerausweiss oder Zufahrtsberechtigung frei”.
    Drunter war noch ein Schild bei dem “Mo-Fr Anwohner,Anlieger Lieferverkehr frei” stand. Meine Frage ist nun,darf ich in diese Strasse Samstags nicht durchfahren, obwohl am Ende ein Laden geöffnet hat,bei dem ich etwas zu erledigen habe. Kann man solche Schilder nicht klarer schreiben? Zum Beispiel, Verbot vom Durchfahren außer Anwohner ? Grüße

    • Mychaela
      Am 18. Februar 2024 um 12:34

      Meines ERachtens ist man beim Besuch von Bekannten oder Läden auch Anlieger. Daher sollte das Nutzen der Straße gestattet sein.

  10. KLEO
    Am 9. März 2022 um 22:52

    Hallo ich würde gerne fragen woher ich weiss ob mir eine Beantragung für den bewohnerparkausweis genehmigt werden könnte oder auch nicht. Muss ich da wohnhaft sein wofür ich den Ausweis beantrage? Oder könnte ich mir einen ausstellen lassen eine strasse weiter zum Beispiel? Danke für die Antworten im vorraus ;-)

  11. Jens S
    Am 3. Januar 2022 um 11:46

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage: Was ist die Grundlage der erhobenen Gebühr für das Ausstellen des Bewohnerparkausweises?
    Hintergrund ist, dass ich meinen PkW verkauft habe, da es bei uns in Mainz in der Neustadt viel zu weniger Parkplätze für Anwohner gibt und ich das Fahrzeug damit faktisch nicht mehr bewegt habe, da ich danach regelmäßig keinen Parkplatz wiederfinde und 1,5 Stunden um die Blöcke kreise. Daher hatte ich die Hoffnung, da mein Bewohnerparkausweis noch > 1 Jahr Gültigkeit hat, mir anteilig rund 50% der Bewohnerparkgebühr erstattet wird.

    Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Gebühr ausschließlich als Verwaltungsgebühr zu sehen sei und in keinem Zusammenhang mit der Laufzeit steht.

    “Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es sich bei der Gebühr von 60,00 Euro nicht um eine Parkgebühr für die 2 Jahre handelt, sondern um eine reine Verwaltungsgebühr. Diese wurde durch das Ausstellen der Ausnahmegenehmigung fällig und kann somit nicht erstattet werden.”

    Wenn das stimmt, ist das mal ein ordentlicher Stundenlohn :-)
    Vielen Dank für ein Feedback

    • Mychaela
      Am 18. Februar 2024 um 12:44

      Hallo Jens,
      mir ist das auch schon aufgefallen. Denn wenn es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, wäre das ja egal, für welchen Zeitraum der Ausweis beantragt wird. Hier in Stuttgart ist das aber gestaffelt nach 3, 6, 12 oder 24 Monaten. M.E. ist die Bearbeitungszeit einer Behörde davon nicht abhängig.
      Das müsste man mal gerichtlich prüfen lassen …
      Grüßle
      Mychaela

  12. J. Grunau
    Am 30. November 2021 um 18:59

    Hallo,
    Ich habe für eine Bewohnerparkzone in Kiel einen Bewohnerparkausweis von der Stadt erworben. Die Zufahrten in diese Zone sind mit „Bewohner frei mit Parkausweis Nr. …“ gekennzeichnet. Nun gibt es aber auch diverse Parkuhren in dieser Zone mit dem Hinweis „Parken mit Parkschein“. Darf ich mit dem Bewohnerparkausweis auch dort parken?

  13. K. Böbel
    Am 11. Oktober 2021 um 20:18

    Hallo
    ich weiß jetzt nicht, ob ich wirklich bei Ihnen an der richtigen Stelle bin.
    Ich bin umgezogen und habe einen Antrag auf einen Parklizenzausweis gestellt. Durch meine Behinderung 50% ist es mir nicht möglich bei der zur Wohnung gehörenden Duplex-Garage Ein- bzw. Auszusteigen. Der Duplex-Stellplatz ist auch anderweitig vermietet worden.
    Auf meinen Antrag hin an das KVR wurde mein Antrag abgelehnt mit dem Hinweis Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
    Wegen dadurch entstehenden Kosten wurde ich nicht aufgeklärt.
    Als Widerspruch dieser Ablehnung schrieb ich darauf hin also an das Verwaltungsgericht und erklärte noch einmal meine Situation und das ich auf ein Auto wegen meiner Behinderung dringend angewiesen bin.
    Heute bekam ich die Antwort vom Verwaltungsgericht mit einer Rechnung von 357,- € aus einem Streitwert von 3.000,- €.
    Woher kommen diese 3.000,- €??? Und auf meine Behinderung und Bitte mir doch eine Parkausweislizenz zu erteilen habe ich keine Antwort erhalten. Nur diese Rechnung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. November 2021 um 11:33

      Hallo K.Böbel,

      wenden Sie sich in diesem konkreten Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Tisi
    Am 30. Juni 2021 um 12:44

    Im Wohngebiet gibt es 4 Straßen in denen ein Anwohnerausweis berechtigt zu parken. Hatte früher einen für ein Auto.
    Für Motorräder erstellt die Stadt Ulm keine Ausweise. Diese könnten am Motorrad nicht angebracht werden.
    Nun habe ich kein Auto mehr, spare Verkehrsraum und habe auch keinen Anwohnerparkausweis.

    Hier spielt einer Privatpolizei und zeigt mich an, wenn ich mal kurz nach Hause zurückkomme von einer Wochenendfahrt und Rucksack und zwei Sattelpacktaschen nicht Hunderte Meter nach Hause schleppen möchte. Er macht dann heimlich Fotos mit zoom aus seinem Fenster.
    Ich bekomme dann ein Verwarnungsgeld weil ich auf einem Sonderparkplatz für Bewohner Zeichen 314 geparkt hätte und ein besonderer Parkausweis nicht gut lesbar auslag.
    Ein Parkausweis für Zweiräder wird aber nicht ausgestellt. Doch immer wenn der Privatmann Fotos von meinem Mopped schickt, erhalte ich alsbald den Bußgeldbescheid.
    Auf Nachfrage hatte es geheißen, die Kontrolleure würden von sich aus bei quergeparkten Zweirädern ohne Behinderung keine Verwarnungen ausstellen.
    Offiziell wird mir gesagt, dass ich hier in den Straßen kein Motorrad abstellen dürfe.
    Ich bräuchte Rat.

  15. Art
    Am 9. Juni 2021 um 13:29

    Moin,
    ich habe auf einem Bewohnerparkplatz geparkt und wurde abgeschleppt. Es gab allerdings die ganze Straße entlang keine Schilder die besagen dass es sich um Bewohnerparkplätze handelt. Auf dem einzigen Schild am Anfang der Straße steht ‘gesetzliche Halteverbote beachten’ . Was kann ich nun machen/habe ich die Chance die Rechnung fürs Abschleppen aufgrund der nichtvorhandenen Beschilderung zu annulieren?

  16. Matthias
    Am 29. Mai 2021 um 12:50

    Hallo,
    ich habe von meinem Arbeitgeber einen Gästeparkausweis(gültig bis November2021) bekommen. Da ich flexibel und zügig von der einen zur anderen Arbeitsstelle kommen muss. Nun habe ich aber einen Strafzettel bekommen mit dem Vermerk ‘Gästeausweis missbraucht’.
    Kann ich dagegen vorgehen?
    Was muss ich in Zukunft beachten?

  17. Matthias E
    Am 22. Januar 2021 um 8:59

    Lt des OLG Düssel Az. OLG Düsseldorf 5 Ss (OWiG 458/95 – Owi 195/95 I v. 05.01.96, Ist heute noch die Regelung gewichtig dass es weder Anwohner noch Parkausweise existieren dürften! Auch der Verkauf solcher Parkausweise halte ich für eine Schneeballsystem- Gleichung, Ich habe nun die Regierung aufgefordert den Unsinn endgültiges Aus zusetzen, da es sich nicht mit dem Grundgesetz, wie es eben auch das OLG Düssel sieht vereinbart.

    Denn dieser Art darf es ja gar nicht geben, wegen der auch schon der darunterliegenden Unbehandlung Ungleichbehandlung Art. § 3 Abs. 1 Rn 34 GG im Straßenverkehr, der ein darf der andere nicht! Streit mit dem Ordnungsamt vor Gericht ist dann eben nicht auszudenken, wie jetzt bei mir, wegen übler Nachrede zeigte mich nun der Ordnungsbeamte an, weil er nicht mehr weiter kam, weil ich nun ein Ordnungsbeamten betiteln musste das er Rechtsbeugung er sich zu Recht schuldig machte, was ja auch stimmte, jedoch aber keine strafbare Handlung ist, vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht Az.: 1St RR 75/01 BESCHLUSS vom 13.07.2001; – Was sich da die Staatsanwaltschaft Wuppertal herausnimmt, wird sich nunmehr die nächsthöhere Gerichte entscheiden lassen, das kratzt jedoch auch an der Karriere der treibenden Kraft, aufsteigen zu dürfen, dass wenn man Anklageschriften irrsinnig vorführt, die es aber so laut der Strafprozeßordnung gar nicht geben könne, bei Gericht vorlegt.

    Das geht so nicht, und stellt ganz klar dar, dass es sich somit auch das Handeln der Behörde als Rechtsbeugung im Amt gewertet werden darf.
    Auch das hier man die Bürgerinnen und Bürger schon doch aufklären müsse, das Bewohnerparkplätze- Anwohnerparkplätze unterschiedlich behandelt werden zu Unrecht. Da stimme ich schon dem ADAC zu, tiefer in die Rubrik Klagen sogar zu müssen, dass es gar ein Verbot es geben müsse durch die Bundesjustizministerin Frau C. Lambrecht, also sie zu bitten zu überprüfen, um eben auch illegaler Einnahmequellen ungesetzlichem Handeln hoher Ungleichung zu Recht komplett zu untersagen den Kommunen zu müssen. Da vieles aus der DDR mitgenommen wurde, ist es auch nachträglich zu prüfen, ob es überhaupt eine Rechtslage für das Ordnungsamt gäbe, solcher Parküberwachungen zu tätigen zu dürfen, ich meine schon nein, da sie hier damit seit Jahren auch die Einschränkung sich bediene von der Unversehrtheit dem Volk Freiheiten einzuschränken, auch das man Ordnungsamt und Polizei zusammenlegten halte ich für hoch verfassungswidrig an.

    Demnächst wälzt der Bäcker bei der Staatsanwaltschaft die Akten, weil man diese zusammenlegte. Nur mal nebenbei!!

    Im Gesichtspunkt darf daher das Ordnungsamt nicht prüfen ob ein Ausweis des An-Bewohner vorhanden ist, weil es die auch nicht vorliegenden Voraussetzungen dafür juristisch geregelt je wurde, und wer´s tut meine ich schon macht sich auch im §§ 345, 352 StGB als Beamter schuldig. Das lasse ich nun auch prüfen, wegen Unstimmigkeit..

  18. Sigritta R
    Am 8. Dezember 2020 um 19:17

    Seid 25 Jahren parke ich auf einer Nebenstraße in Weißenfels vor meiner Arbeitstelle (Büro) bzw. in der Nähe.
    25 Jahre lang habe ich jeden morgen ausnahmslos einen Parkplatz gefunden.
    Nun wurde eine Zone “Bewohnerparken” eingerichtet mit Kurzzeitparken mit Parkscheibe (1 bzw. 2 Stunden).
    Nun ist die Straße wie leer gefegt!!!!
    Will sagen: Es bestand kein akuter Parkplatzmangel. Die Anwohner parken wie bisher fast ausnahmslos auf ihrem Grundstück.
    Öffentlicher Parkraum ist nun ungenutzt.
    Ein Bewohnerparkschein steht mir nicht zu. Was kann ich tun?
    Gibt es eine Chance für einen Berufspendler?

  19. Filiz
    Am 27. Oktober 2020 um 8:53

    Hallo,
    ich habe in Berlin eine normale Meldeadresse. Nun muss ich aber wegen einem Wasserschaden in meiner Wohnung in ein Hotel (auch in Berlin) ziehen und das für mehrere Monate. In diesem Gebiet, wo sich das Hotel befindet, ist Parkscheinzwang. Für die Stunde 2 Euro. Das kann ich mir auf Dauer nicht leisten und deshalb möchte ich gerne einen Besucherparkausweis erwerben. Ist das möglich? Das wäre für voraussichtlich 2 Monate. In einem Hotel ist man ja nicht polizeilich gemeldet. Reicht eine Bescheinigung vom Hotel, dass ich da wohne? Wie gehe ich vor?
    Vielen Dank und ganz liebe Grüße

  20. Jürgen
    Am 14. September 2020 um 12:13

    Hallo, meine Frage wäre ob Hotel Gäste eine seit 1 JAhr offenen Hotels das in einem Anwohnerparkbereich liegt im diesem Parken. Sind die Hotelgäste -es gibt 28 Zimmer- alle Besucher in diesem Sinne?
    Darf das Hotel die Besucherparkausweise seinen Hotelgästen anbieten und dafür auch noch pro Nacht 5 Euro verlangen?
    Gibt es da eine Regelung

  21. Stefanie
    Am 31. August 2020 um 10:08

    Hallo,

    Ich wollte einen Anwohner Parkausweis für meinen Sprinter beantragen. Das wurde abgelehnt, da das zulässige gesamtgewicht 3,5t laut fahrzeugpapieren beträgt… laut Behörde darf das Fahrzeug max 2,6t wiegen…
    Mein Sprinter wiegt Max 1.8t, da er kaum beladen ist. ..das Amt hat das nicht interessiert.
    Gibt es eine Möglichkeit doch einen Parkausweis zu bekommen? Wenn ich zb den Sprinter offiziell wiegen lasse?

  22. Maura
    Am 19. Juni 2020 um 21:52

    Hallo,
    Ich habe ein Bewohnerparkausweiss Online beantragt, da keine Termine im Bezirksamt verfügbar sind wegen COVID-19. Das heißt, ich warte jetzt auf der Parkausweiss und habe nur ein email bekommen die als Antrag Bestätigung gilt. Dort kann man sehen, dass ich bezahlt habe.
    Ich habe diese Antrag Bestätigung im Auto sichtbar gelassen und trotzdem eine Strafe bekommen.
    Ich finde das sehr unrecht. Was könnte man hier tun?

    Vielen Dank und Liebe Grüße.

  23. Eckart
    Am 20. Mai 2020 um 11:31

    Hallo,
    Ich möchte gerne einen Bewohnerparkausweis beantragen Leider bietet die Stadt in der jetzigen Coronasituation Termine erst in 2 Monaten an. Das Ordnungsamt verteilt trotzdem Knöllchen. Dasnscheint mir ungerecht, da keine Möglichkeit angeboten wird den Ausweis auch zeitnah zu bekommen. Kann die Stadt das auslegen wie sie will oder gibt es Vorschriften, die hier greifen. Das ist m.E wie ein Parkplatz mit Parkschein aber ohne Parkscheinautomat. Natürlich geht sowas in der Stadt Halle nicht digital.
    Vg

  24. Ladislav
    Am 7. Mai 2020 um 18:35

    Hallo, meine Frage ist: Muss das Fahrzeug in Deutschland angemeldet sein, oder kann mann auch ausländischen Kfz nutzen?
    Vielen Dank L

  25. David
    Am 16. April 2020 um 23:54

    Hallo,

    Ich hab da eine Frage. Ich hatte am 16.04.2020 einen kleinen Vorfall gehabt, wo ich meine Mutter von der Arbeit abgeholt habe und wir sind gemeinsam nachhause gefahren. Ich hab einen Bewohnerparkausweis und wir wohnen gemeinsam und ich bin bei uns um den block gefahren und hab einen Parkplatz gesucht, was ziemlich schwierig war am enden hab ich mich an einen halte verbot geparkt vorübergehend. Meine mutter hat mich dann schließen angerufen und gesagt das vor der Wohnung ein Platz frei ist, ich hab mich beeilt und bin dort hin gefahren dennoch stand ein anderes auto auf der straße schon und meine mutter hat gesagt das sie weiterfahren soll. Ich muss aber erwähnen das die Dame keinen Bewohnerparkausweis hat und am ende wurde die Polizei angerufen. Die Polizei war der Meinung dass die Leute mit Bewohnerparkausweis haben das recht von 9 bis 20 Uhr dort zu Parken und nach 20 Uhr darf dort jeder parken. Wenn ich immer in der Früh rausgehe sehe ich wie das Ordnungsamt den Leuten ein Knöllchen geben die keinen Bewohnerparkausweis. Und ich hab den Polizisten auch gesagt dass das Ordnungsamt den Leuten strafen verteilt die keinen Bewohnerparkausweis haben, der gute Herr war ziemlich überrascht und hat nicht gewusst was er sagen sollte, aber wegen der Corona Lage hat meine Stadt festgelegt das man überall parken darf was ok ist. Nur ist meine frage, ist es wirklich so das Leute die einen Bewohnerparkausweis haben nur von 9 – 20 Uhr normal parken können und danach kann dort jeder Parken und wieso verteilt das Ordnungsamt dann bitte Knöllchen an den Leuten die Keinen Bewohnerparkausweis haben. Weil ich hab das Gefühlt das ich etwas falsch verstehe oder die Polizisten. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    David

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 12:43

      Hallo David,

      einheitliche Regelungen hierzu gibt es nicht. Ausschlaggebend sind örtliche Gegebenheiten (Hinweise durch Zusatzschilder usf.). Bitte wenden Sie sich zur genauen Klärung der Sachlage an das zuständige Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Helmut R.
    Am 6. März 2020 um 17:34

    Wertes Team, ich lebe in einem Dorf mit 5.000 Einwohnern (Einzugsgebiet zweier Großstädte) und einer sehr stark von Pendlern frequentierten Bahnstation, samt großen Parkflächen. Die Parkplätze sind oftmals etwas knapp und wenn es die Berufspendler sehr eilig hatten, wurde der PKW oftmals in umliegenden Wohngebieten abgestellt. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung vor ein paar Jahren, in umliegenden Wohngebieten, Kurzzeitparkzonen (2 Stunden) eingerichtet. Um den Bewohnern noch das Parken in der Nähe der eigenen Wohnung zu ermöglichen, wurden Bewohner-Parkausweise ausgegeben. Diese Regelung hatte sich über einige Jahre sehr bewährt und trotzdem wurden ganz plötzlich, mit einem Schreiben vom Januar 2020, die Parkausweise eingezogen. Die Begründung scheint fadenscheinig: Es handelt sich um die StVO § 46, Abs. 1, 4b. Die erteilte Ausnahmegenehmigung wurde aufgehoben, da es angeblich nur Großstädten möglich sei, in “städtischen Quartieren mit erheblicher Parkraumnot”, eine solche Genehmigung zu erteilen! Wenn man nun die Situation um die Bahnstation Rohrbach betrachtet, dann sieht es nicht anders aus, als in einem Münchener Ortsteil mit Bahnanbindung. Nun haben wir die Situation, dass keine Pendler mehr in den Wohngebieten parken, aber auch kaum noch Anwohner. So manche der Anwohner wollen ihre Autos künftig dann auf dem großen Bahnhofsparkplatz abstellen, weil die Straßen vor dem Eigenheim nicht mehr als Parkraum nutzbar sind. Die Folgen aus dieser sinnlosen Entscheidung der Kommunalverwaltung, sind regelrecht grotesk !!! Im Text der StVO § 46, findet man keinen Hinweis darauf, dass dieser nur auf Großstädte anwendbar wäre und im Einzugsbereich von genau diesen Großstädten nicht gelten würde! Wie ist die Ansicht von Kennern der Materie?

  27. Dali
    Am 29. Januar 2020 um 12:02

    Wo darf man Bewohnerparkausweis im Auto her ???Am Fenster links , rechts oder vorne ?Gibt es Gesetz ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2020 um 18:03

      Hallo Dali,

      der Bewohnerparkausweis sollte von außen sichtbar sein. Handelt es sich ein permanent an der Forntscheibe verklebten Aufkleber, darf dieser nicht im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrers angebracht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Franny
    Am 24. Januar 2020 um 15:59

    Hallo,
    ich bin am 26.10.2019 nach Bonn umgezogen und stand mit dem Umzugswagen (studibus) für nichtmal 20 min vor meiner neuen Haustür um meine Waschmaschine und meinen schweren Schreibtisch auszuladen. Jetzt habe ich ein Verwarnungsgeld bekommen, ich hätte einen “besonderen Parkausweis” gebraucht. Ich frage mich wirklich ob das allen ernstes gezahlt werden muss, ich beantrage ja keinen Anwohnerausweis für meinen Umzugswagen und habe sonst kein eigenes Auto, bedeutet also, ich besetze dort keine Parkplätze, auch in Zukunft nicht. Wie verhält man sich also richtig? Kauft man sich einen Anwohnerausweis für 2 Jahre wenn man nur seine Waschmaschine ausräumen möchte?
    Mit freundlichen Grüßen, Franzi

  29. Felix O.
    Am 16. Januar 2020 um 16:25

    Hallo, gibt es eine gestzliche Grundlage dafür, in welchem Verhältnis man Bewohnerparkausweise für eine bestimmte Zone zu verfügbaren Parkplätzen ausgeben kann? Mfg

  30. Pokey
    Am 9. Januar 2020 um 17:36

    Hallo , in der Straße steht ein blaues Parkplatzschild mit Zusatzschild “Bewohner mit Parkausweis B” . Da weder das Wort “nur” vorkommt noch irgendwelche Halte- oder Parkverbotsschilder aufgestellt sind kann doch eigentlich jeder dort parken? Danke im voraus für Ihre Einschätzung.

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