Darf ein Abschleppunternehmen mein Auto abschleppen und es dann auf deren Privatgrundstück verschließen, bis es wieder öffnet? Passiert ist Folgendes: Mein Auto wurde abgeschleppt, abends erreichte ich noch den Abschleppdienst, der mir mitteilte, dass ich den Wagen erst am nächsten Tag laut Öffnungszeiten um 8 Uhr wieder abholen könne. Es war 20 Uhr abends. Ich wohne nicht in der Stadt und musste folglich mit Bus, Bahn und Taxi nach Hause fahren – und am nächsten Tag wieder zurück zum Abschleppunternehmen, schreibt ZEIT-ONLINE-Leser bluebelle1002.

Auch wenn der Ärger dieses Lesers für jeden Autofahrer gut nachvollziehbar ist: "Er muss sich vor allem über sich selbst ärgern", sagt Rechtsanwalt Markus Matzkeit. Zwar schildere der Leser ausführlich, welche Unannehmlichkeiten sich für ihn wegen des verschwundenen Wagens ergaben. "Doch es bleibt unerwähnt, warum oder von welchem Ort das Auto abgeschleppt wurde." Allerdings wird im öffentlichen Raum in der Regel nur dann abgeschleppt, wenn eine Behinderung des fließenden Verkehrs besteht oder eine Gefährdung anderer Menschen – beispielsweise beim Parken in einer Feuerwehrzufahrt."

Doch auch im privaten Bereich darf abgeschleppt werden. Parkplätze sind vor allem in Städten sehr knapp, Mieter oder Eigentümer möchten private Stellplätze selbst nutzen können. Auch Supermärkte achten darauf, dass die Parkmöglichkeiten nur die eigenen Kunden nutzen und lassen abschleppen. "Wird mit einem Schild darauf hingewiesen und parken dennoch unberechtigte Personen auf diesen Parkplätzen, darf ohne Weiteres abgeschleppt werden", sagt Matzkeit.

Besonders ärgerlich für den Leser ist das Abschleppen dadurch, dass er seinen Wagen nicht mehr am selben Tag abholen konnte. Das ist jedoch rechtens. Einen 24-Stunden-Service an allen Tagen der Woche muss ein Abschleppunternehmen nicht anbieten, sagt der Rechtsanwalt. Eine solche Regelung würde im Übrigen auch zu deutlich höheren Abschleppkosten führen – denn das Unternehmen müsste deutlich mehr Personal beschäftigen.