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Neuer Monat, neue Regeln: Bußgeldkatalog und Co: Das ändert sich zum 1. Mai

Neuer Monat, neue Regeln Bußgeldkatalog und Co: Das ändert sich zum 1. Mai
Das ändert sich zum ersten Mai © iStock/ Cn0ra

Mit jedem neuen Monat kommen eine Reihe neuer Regelungen auf uns zu. Im Mai gibt es eine Reihe an Maßnahmen, die zur Bewältigung der Corona-Krise beitragen, aber auch unsere Straßen sollen mittels eines neuen Bußgeldkatalogs sicherer werden.

Friseure öffnen wieder

Nach der mehrwöchigen Zwangspause aufgrund der Corona-Krise dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder ihre Türen öffnen. Allerdings nicht ohne einige Vorgaben: Beispielsweise müssen sowohl Friseure als auch Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese neuen Maßnahmen ziehen allerdings zwangsläufig eine Preiserhöhung mit sich, wie der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ankündigte. Grund dafür ist der zeitliche Mehraufwand, der sich durch die Hygienerichtlinien ergibt, sowie die zusätzlichen Ausgaben für Einmalhandschuhe, Masken, Desinfektionsmittel und Co.

DHL Preise sinken wieder

Nachdem die Deutsche Post die Preise für Pakete von Privatkunden zum 1. Januar erhöht hatte, werden diese nun wieder gesenkt. So gelten ab dem 1. Mai wieder die alten Filial- und Online-Preise von 2019 für Privatkunden. Damit kostet dann ein bis zu zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen innerhalb Deutschlands wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro und der Versand eines 10-Kilo-Pakets sinkt um einen Euro auf 9,49 Euro. Grund für diese Anpassung ist ein Konflikt mit der Bundesnetzagentur, welche die Preise als zu hoch beanstandet hat.

Sukzessiver Start des Regelbetriebs in Schulen

Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt ab dem 4. Mai schrittweise den Schulbetrieb wieder aufzunehmen. Das gilt zunächst für die Abschlussklassen, "qualifikationsrelevante Jahrgänge" sowie die vierten Klassen der Grundschulen. Allerdings gibt es je nach Bundesland Unterschiede, da der Bildungsbereich in Deutschland Ländersache ist.

Einen Übersicht der neuen Regelungen und Maßnahmen in der Corona-Krise findest du hier:

Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr

Noch vor Beginn des neuen Monats, am 28. April tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Im Kern zielen alle neuen Regelungen darauf ab, dass Autofahrer mehr Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger nehmen. So ist das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen (den aufgemalten Radwegen auf der Straße) von nun an verboten. Bisher war das Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Die Strafe kann sich auf 55 bis zu 100 Euro belaufen, sowie einen Punkt im Fahreignungsregister nach sich ziehen.

Des Weiteren ist beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerorts sind es zwei Meter. Zudem gibt es strengere Regeln für Raser, höhere Bußgelder für Falschparker und weitere Bußgelderhöhungen. Die genauen Änderungen können auf der Seite bussgeldkatalog.org nachgelesen werden.

Hinzuverdienstregelungen bei Kurzarbeit werden gelockert

Ab dem 1. Mai bis Ende 2020 werden für Kurzarbeiter, die sich nebenbei etwas hinzuverdienen, die Regelungen bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten gelockert. So wurden bisher jeder Zuverdienst in voller Höhe auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, welches dann entsprechend geringer ausfiel. In der jetzigen Corona-Krise möchte die Bundesregierung allerdings Betroffenen die Möglichkeit geben zusätzliches Geld zu verdienen.

Zudem erhöht sich das Kurzarbeitergeld befristet bis zum Jahresende: Ab dem vierten Bezugsmonat steigt es auf 70 Prozent des letzten Nettolohns (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem achten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent mit Kindern).

Verbot von Menthol-Zigaretten

Mit dem neuen Monat kommt zudem das Ende der Menthol-Zigarette – diese wird nur noch bis zum 20. Mai 2020 erhältlich sein. Grund für das Verbot ist die neue EU-Tabakproduktrichtlinie, die strengere Vorschriften für Tabakerzeugnisse vorsieht. So dürfen künftig Aromen den Geschmack von Tabak nicht überdecken.

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Denise
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